Kulturförderbeiträge und Steuerpflicht
Künstler*innen werden in verschiedenster Weise von der öffentlichen Hand oder von Privaten gefördert. Die AHV-Verordnung sieht vor, dass Förderbeiträge grundsätzlich auch AHV-beitragspflichtig sind. Für die steuerrechtliche (und AHV-rechtliche) Behandlung ist entscheidend, ob diese Förderbeiträge als Erwerbseinkommen betrachtet werden oder nicht. Es kann aber sein, dass ein Förderbeitrag nicht der Einkommenssteuer unterliegt, aber bei der AHV beitragspflichtig ist.
Das vorliegende Merkblatt soll einen Überblick verschaffen, wie diese Beiträge steuerrechtlich behandelt werden.