Kulturförderbeiträge und Steuerpflicht
Künstler*innen werden in verschiedenster Weise von der öffentlichen Hand oder von Privaten gefördert. Die AHV-Verordnung sieht vor, dass Förderbeiträge grundsätzlich auch AHV-beitragspflichtig sind. Für die steuerrechtliche (und AHV-rechtliche) Behandlung ist entscheidend, ob diese Förderbeiträge als Erwerbseinkommen betrachtet werden oder nicht. Es kann aber sein, dass ein Förderbeitrag nicht der Einkommenssteuer unterliegt, aber bei der AHV beitragspflichtig ist.