Gut zu wissen
Coronavirus und die Musikbranche
Hier berichten wir laufend über aktuelle Informationen zu den Covid-19-Massnahmen des Bundes im Bereich Kultur.
Hier berichten wir laufend über aktuelle Informationen zu den Covid-19-Massnahmen des Bundes im Bereich Kultur.
Kulturbotschaft 2025–2028: Informations- und Austauschtreffen in Bern
Heute fand in Bern auf Einladung des Bundesamts für Kultur BAK ein Informations- und Austauschtreffen zur kommenden Kulturbotschaft statt, in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset und der Direktorin des BAK, Carine Bachmann. Die Kulturverbände konnten sich über die zentralen Handlungsfelder der Kulturpolitik für die Jahre 2025–2028 informieren und austauschen. Die Taskforce Culture begrüsst den Einbezug der Kulturverbände, der zum ersten Mal in dieser Form stattfand.
Die Kulturbotschaft legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes jeweils für eine Periode von vier Jahren fest. Sie beinhaltet die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierungsrahmen sämtlicher Förderbereiche des Bundes.
Beim heutigen Treffen ging es um die kulturpolitischen Schwerpunkte des Bundes für die Jahre 2025–2028, verdichtet zu folgenden sechs Handlungsfeldern: Kultur und digitale Transformation, Kultur und nachhaltige Entwicklung, Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis, Aktualisierung des Kulturfördersystems, Kultur als Arbeitswelt sowie Gouvernanz im Kulturbereich. Die Taskforce Culture unterstützt die definierten Handlungsfelder und begrüsst den konstruktiven Austausch. Die Handlungsfelder machen zudem einmal mehr deutlich, mit welch grossen Herausforderungen der Schweizer Kultursektor in den kommenden Jahren konfrontiert sein wird.
Im Mai 2023 wird die Vernehmlassungsvorlage der Kulturbotschaft 2025–2028 vorliegen mit konkreten Massnahmen in den verschiedenen Förderbereichen. Erst dann wird bekannt, welche finanziellen Mittel für die nationale Kulturförderung 2025–2028 zur Verfügung gestellt werden sollen. Alle interessierten Personen und Organisationen können sich dann im Rahmen der Vernehmlassung äussern.
Bereits jetzt ist für die Taskforce Culture klar: Angesichts der Herausforderungen, die der Kultursektor zu meistern hat und unter Berücksichtigung der Inflation, ist eine Erhöhung des Kulturbudgets unumgänglich. Ausserdem werden gesetzliche Anpassungen zur sozialen Absicherung nötig sein, die nicht nur den Kulturbereich, sondern alle “prekären” Arbeitsformen betreffen, also befristet Angestellte, mehrfach Beschäftigte, teilweise Selbstständigerwerbende oder auch arbeitgeberähnliche Personen. Hier besteht branchenübergreifend Handlungsbedarf.
Mit der Aufhebung der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-Pandemie, welche in den letzten zwei Jahren das öffentliche und kulturelle Leben in der Schweiz prägte, hat der Bund auch das Ende der staatlichen Unterstützungsmassnahmen im Bereich der Kultur beschlossen. Als letzte dieser Massnahmen wurde die Covid-Nothilfe – ausgerichtet von Suisseculture Sociale – noch bis Ende 2022 verlängert und endet dann definitiv.
Gesuche um Nothilfe können noch bis zum 30. November unter http://nothilfe.suisseculturesociale.ch eingereicht werden. Gesuche an den Sozialfonds können elektronisch via info@suisseculturesociale.ch eingereicht werden.
Für Spenden an den Sozialfonds von Suisseculture Sociale: https://www.suisseculturesociale.ch/sozialfonds/goenner/
Die gesamte Medienmitteilung von Suisseculture Sociale findet ihr hier.
Während die Ausfallentschädigungen mittlerweile ausgelaufen sind und Anträge für Erwerbsersatz bis am 30. September eingegeben werden müssen (für Schäden bis und mit Juni 2022), besteht nach wie vor die Möglichkeit, Nothilfe bei Suisseculture Sociale zu beantragen. Alle Infos dazu findet ihr auf der Website von Suisseculture Sociale. Gesuche für September/Oktober 2022 müssen bis 31. Oktober eingereicht werden, Gesuche für November/Dezember 2022 bis 30. November 2022.
Zum Ende der Sommersession: Ein Ausblick auf die Herausforderungen im Kultursektor
Am 17. Juni geht die Sommersession zu Ende, ohne dass die nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Pandemie auf die Kultur traktandiert waren. Bereits Ende Juni laufen die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen, die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich sowie der Corona-Erwerbsersatz aus: mit Blick auf die nach wie vor noch nicht wieder erreichte Normalität im Kultursektor ein fragwürdiges Signal. Die noch bis Ende Jahr laufende Nothilfe von Suisseculture Sociale und die Unterstützung von Transformationsprojekten können die weiterhin angespannte Situation nicht vollständig ausgleichen. Der Schutzschirm für Publikumsanlässe wurde zwar bis Ende Jahr verlängert, die Verordnung wird aber nicht von allen Kantonen umgesetzt.
Während sich in den vergangenen zwei Jahren die parlamentarischen Sessionen in Bern zu einem grossen Teil mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu beschäftigen hatten, stand die soeben zu Ende gegangene Sommersession ganz im Zeichen des aktuellen Weltgeschehens. Ohne diese Dringlichkeit auch nur im Ansatz relativieren zu wollen: Verschiedene Bereiche des Kultursektors sind nach wie vor weit entfernt von einem normalen Ablauf. Selbst dort, wo die Entwicklungen gegenwärtig positiv sind, besteht für die mittelfristige Zukunft mit einem ungewissen Herbst und Winter grosse Planungsunsicherheit.
Richtiger Entscheid des Bundesrates im Frühling
Im April hatte der Bundesrat mit Blick auf die branchenspezifischen Schwierigkeiten die Verlängerung gewisser Instrumente beschlossen, nun endet die Möglichkeit einer Ausfallentschädigung für die Kulturbranche schweizweit. Einzig die nach wie vor unerlässliche Nothilfe für Kulturschaffende von Suisseculture Sociale und die Beiträge an Transformationsprojekte bleiben noch bis Ende Jahr bestehen. Der Schutzschirm für Publikumsanlässe wurde auf Stufe Bund zwar bis Ende 2022 verlängert, die Verordnung wird aber nicht von allen Kantonen umgesetzt. Darum fehlt diese wichtige “Versicherung” für Publikumsanlässe im Herbst/Winter, obwohl sie bis heute kaum beansprucht werden musste, aber ein wichtiges Instrument für die Planungssicherheit darstellen würde.
Ein Auslaufen der Instrumente bedeutet kein Ende der Herausforderungen
Eine beispielhafte Aufzählung verbleibender Herausforderungen zeigt, dass selbst in Zeiten weniger problematischer Fallzahlen durchaus noch Entschädigungs- und Unterstützungsbedarf besteht:
Was im Hinblick auf den Herbst notwendig ist
Noch ist es zu früh, den genauen Umfang des weiterhin bestehenden Entschädigungs- und Unterstützungsbedarfs aufzuzeigen. Nach dem Sommer wird wohl eine erste Einschätzung, wie sich der aktuell geplante Wegfall verschiedener Covid-Massnahmen per Ende Juni auswirken wird, möglich sein. Es wird sich etwa zeigen, wie sich die Gesuchslage bei der Covid-Nothilfe von Suisseculture Sociale entwickelt. Mit Blick auf den erfahrungsgemäss epidemiologisch deutlich anspruchsvolleren Herbst/Winter hingegen dürfte aber bereits jetzt klar sein, dass die Kulturbranche frühestens im Sommer 2023 in der Normalität angelangt sein wird. Bis dahin ist es unabdingbar, die bewährten Instrumente bei Bedarf unbürokratisch und rasch zu reaktivieren, um unverschuldet ums wirtschaftliche Überleben kämpfende Kulturschaffende und -unternehmen zu unterstützen. Bis anhin ist es erfreulicherweise gelungen, die Kultur in der Schweiz trotz anhaltender Schwierigkeiten weitestgehend zu erhalten – und genau dies muss unbedingt auch weiterhin das Ziel bleiben.
Fazit: Die Kultur befindet sich nach wie vor noch nicht im Normalbetrieb.
Obwohl der Corona-Erwerbsersatz grösstenteils aufgehoben wird, konnten wir erreichen, dass im er für Selbständigerwerbende im Veranstaltungsbereich zumindest bis Ende Juni 2022 offen bleibt. Das heisst: Wer aufgrund der Corona-Massnahmen weiterhin eine Umsatzeinbusse von mindestens 30 % gegenüber den Vorjahren habt, kann ihr bis Ende Juni 2022 weiterhin Gesuche stellen. Diese Gesuche müssen jeweils spätestens drei Monate nach dem betreffenden Monat eingereicht werden, also z.B. für den Mai im August, für den Juni im September. Im betreffenden Formular muss angegeben werden, dass man im Veranstaltungsbereich tätig ist und in einer separaten Frage muss auch die Art des Betriebs beschrieben werden.
Die Ausfallentschädigungen bei den Kantonen sind nach aktuellem Stand noch bis Ende April 2022 offen, Gesuche müssen also bis spätestens Ende Mai 2022 gestellt werden. Wir lobbyieren aktuell dafür, dass auch diese Massnahme verlängert wird bis mindestens Ende Juni 2022.
Seit Beginn der Krise unterstützt die Covid‐Nothilfe Kulturschaffende existentiell – und bleibt bis Ende 2022 bestehen
Trotz Anzeichen einer Verbesserung der epidemiologischen Lage: für die Kultur‐ und Veranstaltungsbranche bleibt die Situation schwierig. Weil die finanziellen Folgen der Pandemie auch über das etwaige Ende der Massnahmen hinaus spürbar sein werden, haben Bundesrat und Parlament die Covid‐Nothilfe via Suisseculture Sociale bis Ende 2022 verlängert.
Seit dem 21. März 2020 richtet der Verein Suisseculture Sociale im Auftrag des Bundes die Covid‐Nothilfe für professionelle Kulturschaffende aus – als wichtiges Glied in der Kette der Unterstützungsmassnahmen soll sie all jenen Kulturschaffenden durch die temporäre Notsituation helfen, die mit Corona‐Erwerbsersatz, Ausfallentschädigungen und Arbeitslosengeldern ihren Lebensunterhalt nicht decken können.
8'432 Gesuche für eine Unterstützung um jeweils 2 Monate von rund 3’000 Personen hat Suisseculture Sociale seit März 2020 fertig bearbeitet. 6'645 Gesuche wurden angenommen. Insgesamt wurden knapp 23 Mio. Franken ausgeschüttet – für viele Kulturschaffende war die Nothilfe das einzige Einkommen in diesen schwierigen Zeiten.
Mit der pandemischen Entwicklung rund um Omikron hat der Bundesrat in den letzten Wochen vermehrt Signale gesendet, die auf ein Ende der Einschränkungen in der Kultur‐ und Veranstaltungsbranche hindeuten: Zertifikat‐, Sitz‐ und Maskenpflicht könnten bald aufgehoben werden. Doch auch dem Bundesrat ist klar: Mit dem Ende der Massnahmen enden nicht automatisch auch die finanziellen Auswirkungen der Pandemie. Kulturveranstaltungen brauchen Vorlaufzeiten in Planung und Bewerbung, Bookings werden noch zurückhaltend gemacht – und wie schnell das Publikum in die Säle zurückkehrt, ist noch völlig offen.
Aus diesen Gründen haben Bund und Parlament beschlossen, einzelne Massnahmen bis Ende 2022 zu verlängern – ungeachtet der weiteren pandemischen Entwicklungen und der davon abhängigen Massnahmen. Dies gilt nicht nur für die Transformationsprojekte der Kantone, sondern insbesondere auch für die Covid‐Nothilfe von Suisseculture Sociale. Damit erhalten Kulturschaffende, die sich wegen der Covid‐Krise noch immer in existentieller Not befinden, weiterhin Hilfe. Gesuche zur Deckung eines Defizits in den Lebenskosten können nach wie vor alle zwei Monate eingereicht werden.
Gesuche können hier eingereicht werden. Die Eingabefrist für die Periode Januar/Februar endet am 28. Februar 2022.
Auch wenn sich die allgemeine epidemiologische Lage günstig zu entwickeln scheint und die meisten Massnahmen in den nächsten Wochen wegfallen könnten: Die Schweizer wie auch die internationale Kulturbranche hat noch einen langen Weg vor sich bis zur Normalität. Daher braucht es einen “Kultur-Restart” mit vereinten Kräften!
Die Taskforce Culture begrüsst Lockerungen oder gar die baldige Aufhebung der geltenden Einschränkungen, welche den Kultursektor seit bald zwei Jahren massiv beeinträchtigen. Trotz dieser positiven Entwicklungen wird die Kulturbranche damit aber nicht einfach zum courant normal zurückkehren können.
Signalwirkung für die Kultur notwendig
Seit Beginn der Pandemie wurde die Bevölkerung von den Behörden unzählige Male dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben und wenn immer möglich soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Veranstaltungen in Innenräumen wurden – sofern sie nicht ohnehin verboten waren – als “Hochrisiko” deklariert. Es überrascht also nicht, dass diese Botschaft eine Verhaltensänderung beim Publikum bewirkte. Die Behörden aller Ebenen müssen nun klar signalisieren, dass die in der Vergangenheit propagierte Zurückhaltung demnächst nicht mehr angebracht sein wird. Der Moment scheint also reif für eine neue, ebenso klare Botschaft: Runter vom Sofa, rein ins Konzert!
Ebenfalls betroffen von starken Einschränkungen waren und sind kulturelle Aktivitäten in den Kulturvereinen im Amateurbereich und die kulturelle Bildung. Pandemiebedingt zeigen sich bereits jetzt Lücken, etwa in der Nachwuchsförderung. Auch hier braucht es eine klare Botschaft, dass diese Aktivitäten wertvoll und wichtig sind und grundsätzlich einen positiven Effekt auf das persönliche Wohlbefinden, aber auch auf das soziale Leben in einer Gesellschaft haben.
Komplexität des Kultursektors, der noch lange nicht im Gleichgewicht sein wird
Im Unterschied zu anderen durch die Pandemie stark betroffenen Branchen ist es in der Kultur kaum je möglich, von einem Tag auf den nächsten den Betrieb hochzufahren. Zum einen ist die internationale Vernetzung riesig bspw. mit Blick auf Tourneeplanungen, womit eine entsprechende Abhängigkeit vom Ausland und deren Massnahmen einher geht. Auch der Produktionsstau bleibt eine grosse Herausforderung: Die Gefahr, dass alles auf einmal stattfinden soll und es zu einer Übersättigung kommt, ist real. Es wird unmöglich sein, alles bisher Verschobene nachzuholen, mit entsprechenden Ausfällen für Kulturschaffende, die ohnehin derzeit oft noch mit einer schlechten Auftragslage konfrontiert sind.
Auf der anderen Seite ist bereits heute in gewissen Berufsfeldern ein Fachkräftemangel vorhanden: Kulturschaffende, aber auch Techniker:innen und andere kulturnahe Berufe sahen sich nicht selten gezwungen, sich neu zu orientieren und werden fehlen, wenn das Kulturleben wieder an Fahrt aufnimmt.
Unterstützung bis zum Schluss – Vorbilder gibt es
Die Kulturschaffenden und Kulturunternehmen wurden in der Schweiz von Bund und Kantonen während der Pandemie nicht allein gelassen. Die verschiedenen Massnahmen haben ganz entscheidend dazu beigetragen, dass bislang ein kultureller Kahlschlag ausgeblieben ist. Es wäre aber fatal zu glauben, dass mit dem Wegfall der Einschränkungen auch sämtliche Unterstützungs- und Entschädigungsmassnahmen von niemandem mehr benötigt würden.
In vielen Fällen können Risiken nicht mehr durch Privatversicherungen abgedeckt werden, obwohl die bestehenden Massnahmen weiterhin zu Mehrkosten führen, so z.B. wenn Erkrankung oder Quarantäne von Künstler:innen oder Techniker:innen zu einer Produktionsverschiebung oder einer Absage führen. Während etwa die Nothilfe für die Kulturschaffende sowie die Beiträge an Transformationsprojekte weiterlaufen, sind andere Unterstützungsgelder (z.B. Ausfallentschädigungen oder Corona-Erwerbsersatz) an das Vorhandensein von staatlich verordneten Einschränkungen geknüpft.
Die noch bis Ende November weiterlaufenden Transformationsprojekte sind durch ihre engen Vorgaben kaum dazu geeignet, eine allgemeine “Revitalisierung” der Kultur herbeizuführen. Ein viel breiteres und niederschwelliger gefasstes “Kultur-Restart-Programm”, wie es der Bundesrat für die Tourismusbranche beschlossen hat, ist aus Sicht der Taskforce Culture auch für die Kultur in die Wege zu leiten: Nicht zuletzt ist die Standortattraktivität auch dem reichhaltigen und qualitativ hochstehenden Kulturangebot zu verdanken. Nachbarländer wie z.B. Deutschland mit dem Programm “Neustart Kultur” zeigen auf, dass dringend Handlungsbedarf besteht und der politische Wille dazu vorhanden ist.
Es sind deshalb gemeinsam sämtliche nötigen Mittel bereitzustellen, damit der Neustart der Schweizer Kultur gelingt. Das Publikum soll die Möglichkeit erhalten, unsere Künstler:innen und Kulturschaffenden neu zu entdecken.
In den letzten Tagen hat es viele News zur Situation Corona und Kulturschaffen gegeben. Wir fassen hier für euch zusammen.
Hier eine Kurzübersicht:
Die genaueren Erklärungen zu den einzelnen Punkten findet ihr unten.
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Viele Selbstständigerwerbende sind mit einer restriktiven Praxis im Corona-Erwerbsersatz konfrontiert
Mit den aktuellen epidemiologischen Entwicklungen und den neuen Massnahmen und Empfehlungen des Bundesrates häufen sich im Kulturbetrieb wieder die Absagen und Verschiebungen von Veranstaltungen: Weihnachtsfeiern, Firmenfeste, Amateurveranstaltungen mit professioneller Unterstützung oder internationale Tourneen. Just in dieser Ausgangslage erhalten die Kulturverbände Anfragen von verzweifelten Mitgliedern, deren Gesuche um Corona-Erwerbsersatz abgelehnt werden. Die Begründung der kantonalen Ausgleichskassen: Es seien aktuell im Kulturbereich keine vom Bund und den Kantonen verfügten Massnahmen in Kraft, die zu einer Entschädigung berechtigen würden.
Diese Praxis entbehrt aus der Sicht der Taskforce Culture jeglicher Grundlage.
Bei der aktuellen Praxis zum Corona-Erwerbsersatz handelt es sich u.E. faktisch um eine Sparmassnahme. Dies obwohl das Parlament mehrmals bestätigt hat, die durch die sanitarischen Massnahmen verursachten Einkommenseinbussen ab 30% mit dem Corona-Erwerbsersatz ausgleichen zu wollen.
Die Taskforce Culture hat das Bundesamt für Sozialversicherungen in einem Brief vom 8.12.2021 aufgefordert, die Praxis bei den Ausgleichskassen zu überprüfen – besonders mit Blick auf die aktuellen besorgniserregenden Entwicklungen im Veranstaltungsbereich.
Die Ereignisse überschlagen sich wieder, hier der aktuelle Stand nach unserem besten Wissen:
Es gibt kein Veranstaltungsverbot. Es gibt aber neue Auflagen, die mehr oder weniger zwingend zu erneuten Absagen führen dürften. Laut unseren Informationen bleibt man berechtigt, ein Gesuch um Unterstützung zu stellen, auch wenn es sich um «freiwillige» Absagen handelt, die ohne direktes Verbot auf die Pandemie-Massnahmen zurückzuführen sind. Solltet ihr da andere Bescheide erhalten, teilt es uns bitte mit.
Hier die für uns massgeblichen veränderten Regeln:
Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesenen ist.
Wie zu erwarten war, führen diese neuen Bestimmungen auch dazu, dass es wieder vermehrt Absagen gibt.
Hier deshalb auch noch Infos zur politischen Ausgangslage:
Im Parlament haben beide Räte den Verlängerungen der Unterstützungsmassnahmen bis Ende 2022 zugestimmt. Das heisst es wird weiterhin möglich sein, Gesuche um Erwerbsersatz und Ausfallentschädigung zu stellen, es wird auch weiterhin möglich sein, in (bzw. rechtzeitig vor) Notsituationen bei Suisseculture Sociale ein Gesuch um Nothilfe zu stellen. Das Geschäft ist im Parlament noch nicht definitiv abgeschlossen, weil es noch Differenzen zwischen National- und Ständerat zu bereinigen gibt. Wir berichten euch wieder, wenn es definitiv ist, momentan können wir aber zuversichtlich sein, dass in der erneut unglücklichen Lage zumindest die Hilfe weiterhin funktionieren wird.
Absagen im Dezember 2021, die zu spät erfolgt sind für die Gesuche, die am 30.11. eingereicht werden mussten, können laut einer Auskunft des Bundesamts für Kultur im ersten Gesuch 2022 angegeben werden.
Aktuell hören wir vermehrt, dass Kulturschaffende bei Erwerbsersatzgesuchen «beweisen» müssen, dass ihre Umsatzeinbussen auf Corona-Massnahmen zurückzuführen sind. Diese «Beweispflicht» ist so nicht in den Regeln der SVA zu finden, sondern scheint eine Praxisregelung zu sein. Wir setzen uns beim Bundesamt für Sozialversicherungen dafür ein, dass die SVAs angehalten werden, hier realistische Bedingungen zu stellen und Rücksicht zu nehmen auf die Realitäten des Kulturbetriebs, wo man nicht einfach so «neue Kundensegmente» erschliessen kann. Wir halten euch auf dem Laufenden dazu.
Bitte beachtet auch die Infos und die FAQ des BAG.
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-86260.html
Zwei Drittel der Akteur*innen im Kultursektor bleiben 2022 auf Unterstützung angewiesen - eine Umfrage zeigt langanhaltende Folgen durch Covid für die Kultur
Die vom Forschungsbüro Ecoplan im Auftrag der Taskforce Culture durchgeführte Umfrage hat im Oktober untersucht, wo die Kultur in der Schweiz am Ende des zweiten Pandemiejahres steht und was ihre Zukunftsaussichten sind. Daraus geht klar hervor, dass die Kulturbranche noch weit weg von einer Normalisierung ist.
Aufgrund der deutlichen Ergebnisse dieser Studie ruft die Taskforce Culture das Parlament dazu auf, die wichtigen Covid-Unterstützungsmassnahmen bis Ende 2022 zu verlängern – neben den Kulturmassnah-men auch gesamtwirtschaftliche Instrumente. Ein Stopp der Unterstützung auf Ende Jahr wäre enorm schädlich für die weiterhin Betroffenen und würde die geleistete Hilfe der vergangenen Monate leicht-fertig relativieren. Die verschiedenen Unterstützungssysteme decken zwar nur das Nötigste, erweisen sich aber als wirkungsvoll und ihre Bearbeitung funktioniert inzwischen nahezu einwandfrei und effizient.
Corona-Unterstützungsmassnahmen waren überlebenswichtig …
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen sehr deutlich die Wichtigkeit der Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen in der Pandemie. 2020 machten sie bei den befragten Kulturschaffenden fast ein Drittel ihres Einkommens aus, 2021 immer noch mehr als ein Viertel. Trotzdem haben zwei Drittel der Teilnehmenden 2020 weniger als 80% der Vorjahreseinkommen erzielt, notabene inklusive Unterstützungsgelder. Damit ist auch der Anteil von Kulturschaffenden, deren Jahreseinkommen weniger als CHF 40’000 beträgt, von 46% (2019) auf 61% (2020) bzw. 57% gestiegen (2021). Die äusserst angespannte Lage zeigt sich auch mit Blick auf die Kulturunternehmen: Fast drei Viertel gaben an, dass der Umsatz im vergangenen Jahr unter 80%, und bei knapp der Hälfte sogar unter 40% der vor Corona üblichen Zahlen lag – Umstände, unter denen Unternehmen kaum ohne Unterstützung überlebensfähig sind. Noch drastischer zeigt sich das bei den Ticket(vor)verkäufen: 2020 lagen diese für fast die Hälfte der befragten Kulturunternehmen bei unter 20%, die bisherigen Zahlen für das aktuelle Jahr sind nur geringfügig besser. Schliesslich ist das Bild auch bei den Kulturvereinen ähnlich dramatisch: 2020 hatten 61% der Befragten weniger als 20% der regulären Einkünfte, im laufenden Jahr befindet sich immer noch gut die Hälfte auf diesem äussert tiefen Niveau.
… und bleiben essenziell – bei klarer Absage an rückzahlbare Darlehen
Laut der aktuellen Fassung des Covid-19-Gesetzes würden diese bewährten und oftmals überlebens-wichtigen Instrumente Ende 2021 auslaufen. Der Bundesrat hat aber die Notwendigkeit einer Verlängerung erkannt und schlägt diese dem Parlament vor. Die in der Umfrage erhobenen Zahlen untermauern die Notwendigkeit einer Verlängerung: Die Resultate zeigen zwar eine leichte Erholung im laufenden Jahr, aber ein Kulturbetrieb, wie er vor der Pandemie war, ist auch 2022 nicht in Sicht: Nur gerade 21% der befragten Kulturschaffenden geben an, wieder ein vergleichbares Auftragsvolumen wie vor Corona zu haben. Bei 23% der Befragten sind die Buchungen und Aufträge für das Jahr 2022 imVergleich zu den Vorjahren um die Hälfte reduziert, 42% der Befragten können nur noch 25% des üblichen Auftragsvolumens vorweisen. Auch bei den Kulturunternehmen zeichnet sich für das nächste Jahr zwar eine leichte Erholung ab; dennoch erwarten immer noch 45% einen Umsatz von höchstens 80% im Vergleich zur Zeit vor Corona.
Gleichzeitig geben 65% der befragten Kulturschaffenden an, dass sie auch 2022 noch auf die Unterstüt-zungsmassnahmen angewiesen sein werden. Für mehr als die Hälfte würde sich deren wirtschaftliche Lage ohne Unterstützungen deutlich, stark oder sogar existenziell verschlechtern. Bei den Kulturunternehmen geben zwei Drittel und bei den Kulturvereinen 58% an, dass sie nächstes Jahr noch auf Unterstützungsmassnahmen – im Vordergrund stehen hier die Ausfallentschädigungen bzw. Finanzhilfen für Vereine in der Laienkultur – angewiesen sein werden.
Eine überdeutliche Absage wurde der Idee erteilt, anstelle der bewährten Mechanismen zu einem System mit rückzahlbaren Darlehen zu wechseln: Nur gerade 4% der befragten Unternehmen und 9% der Kulturvereine geben an, dass ihnen ein solches anstelle der bisherigen Instrumente helfen würde.
Funktionierendes Massnahmen-Paket soll weitergeführt werden
Das bisherige Unterstützungssystem für die Kulturschaffenden beruht auf den gesamtwirtschaftlichen Massnahmen (Corona-Erwerbsersatz, Kurzarbeit) und subsidiär auf den Kulturmassnahmen (Ausfallent-schädigungen, Nothilfe). Gemäss der vorliegenden Umfrage gehen 60% der von den Covid-Folgen betroffenen Kulturschaffenden davon aus, dass sie weiterhin eine Form von Corona-Erwerbsersatz benötigen. Corona-Erwerbsersatz entschädigt u.a. jene Kulturschaffenden, Veranstaltenden, Technikerinnen und Agenturen, die wegen Covid-Massnahmen unverschuldet einen erheblichen Einnahmerückgang zu verzeichnen haben. Genau in diesen Berufen sind selbständig Erwerbende und befristete Anstellungsverträge eher die Norm als die Ausnahme. Bei der Ausfallentschädigung, die neben den konkreten Absa-gen auch Umsatzrückgänge auffangen kann, zeigt die Umfrage, dass viele weiterhin von Einschränkungen sowie Absagen und Verschiebungen ausgehen. Das hat wohl vor allem auch mit der international vernetzen Funktionsweise der Branche zu tun: Eine gesicherte Planung von Tourneen ist nach wie vor schwierig, was Kulturunternehmen mit Blick auf das kommende Jahr gleichermassen zu schaffen macht.
Die Taskforce Culture hofft zusammen mit der Bevölkerung und den Behörden, dass diese Pandemie und ihre einschneidenden Folgen bald bewältigt sein wird. Nun bitten wir das Parlament, die bisher gut funktionierenden Auffangnetze für unsere Branche weiterhin gespannt zu halten in der Hoffnung, dass sie von Monat zu Monat weniger benötigt werden. Damit wir alle auch in Zukunft eine vielfältige Kultur in der Schweiz erleben können.
Am 28.11. stimmen wir zum zweiten Mal über das Covid-Gesetz ab. Diesmal geht es nicht um den Kern des Gesetzes, der im Juni vom Volk mit grosser Mehrheit angenommen wurde, sondern ausschliesslich um die Änderungen, die im März 2021 vom Parlament zusätzlich ins Gesetz geschrieben wurden. Auslöser für das zweite Referendum war primär die damals beschlossene gesetzliche Grundlage zum Covid-Zertifikat. Wie schon bei der ersten Abstimmung zum Covid-Gesetz haben wir uns für euch mit den möglichen Folgen der Abstimmung befasst und fokussieren dabei auf die sachlichen Argumente. Die (gesellschaftspolitischen) Faktoren im Zusammenhang mit dem Covid-Zertifikat sind uns selbstverständlich bewusst, unsere Aufgabe sehen wir aber primär in einer nüchternen Analyse der zur Abstimmung stehenden Punkte.
Alle Infos und unser Argumentarium zur Abstimmung findet ihr hier.
Das Planen und Umsetzen von Kulturveranstaltungen und -projekten ist nach wie vor eine Herausforderung und oft mit finanziellen Einbussen verbunden. Der Kultursektor benötigt deshalb dringend eine Verlängerung der Covid-Unterstützungs- und Entschädigungsmassnahmen. Als Argumentarium, u.a. für das politische Lobbying, brauchen wir aktuelle Informationen zur Situation im Kultursektor, insbesondere zahlenbasiertes Material ist für den politischen Diskurs besonders hilfreich. Deshalb beschloss die Kerngruppe der Taskforce Culture eine Blitzumfrage im gesamten Kultursektor zu machen, bei den Kulturschaffenden, Kulturunternehmen und Vereinen im Laienbereich. Dafür beauftragte die Taskforce Culture das Beratungs- und Forschungsbüro Ecoplan (www.ecoplan.ch) als unabhängige Durchführungsstelle der Umfrage.
Gerne laden wir euch daher zur Teilnahme an der Umfrage zur Situation im Kultursektor ein. Wir bitten euch, die Umfrage bis am 25. Oktober auszufüllen und danken euch im Voraus für eure Teilnahme.
Hier geht's zur Umfrage für Kulturschaffende.
Hier geht's zur Umfrage für Kulturunternehmen.
Hier geht's zur Umfrage für Kulturvereine im Laienbereich.
Die Taskforce Culture unterstützt die Forderung vieler Branchen und der Mehrheit der politischen Parteien, dass die Kosten für Tests zum Erlangen eines Covid-Zertifikats weiterhin vom Staat übernommen werden müssen. Ein niederschwelliger Zugang zu Tests und Impfungen sowohl in zeitlicher, sprachlicher, örtlicher wie auch finanzieller Hinsicht ist eine wesentliche Forderung des Kultursektors, der von einer Normalisierung noch weit entfernt ist.
Es ist zu befürchten, dass – wenn ab 1. Oktober die Kosten für Tests nicht mehr vom Staat übernommen werden – dies negative Auswirkungen auf die Besucherzahlen von Veranstaltungen hat, insbesondere solcher, die sich an ein junges und nächtliches Publikum richten. Die Taskforce Culture spricht sich daher dafür aus, die Tests weiterhin kostenlos zur Verfügung zu stellen, um so den Zugang zu einem Zertifikat zu gewährleisten und gerade Menschen mit beschränkten finanziellen Mitteln nicht zu benachteiligen. Auch für Künstlerinnen und Künstler, die nun ein Zertifikat brauchen, um aufzutreten und die oft nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Veranstaltenden stehen (sondern andersartig engagiert sind, z.B. mittels Werkvertrag oder Auftrag), ist der kostenfreie Zugang zu Tests aufrecht zu erhalten.
Die Zertifikatspflicht ist eine Herausforderung für den Kultursektor
Wir begrüssen die klare Ansage des Bundesrates, die Zertifikatspflicht zeitlich zu beschränken (bis am 24. Januar) und diese Auflage nur als vorübergehende Massnahme in der Pandemiebekämpfung einzusetzen.
Mit der Zertifikatspflicht gehen viele praktische Umsetzungsfragen für die Kultur- und Veranstaltungsbranche einher. So führt an Veranstaltungen die unterschiedliche Behandlung von Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (keine behördlich verordnete Zertifikatspflicht) und solchen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen (behördlich verordnete Zertifikatspflicht) zu zahlreichen Komplikationen und Fragen:
Forderungen:
Das Planen von kulturellen Veranstaltungen mit den Ungewissheiten der epidemiologischen Entwicklungen und den Schutzmassnahmen ist nach wie vor eine Herausforderung und mit starken finanziellen Einbussen verbunden. Es braucht deshalb dringend die Verlängerung aller Unterstützungs- und Entschädigungsmassnahmen bis mindestens Ende 2022.
Dass der Bundesrat einerseits mit seinem Massnahmendispositiv die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems erhalten und eine Überlastung der Spitäler verhindern, dieses Ziel anderseits aber ohne Schliessung ganzer Branchen oder Verbote von bestimmten Aktivitäten erreichen will, ist zu begrüssen.
Ein weiterer Shut- oder Lockdown im Kulturbereich gilt es zu vermeiden.
Noch lange kein Normalbetrieb
Obwohl der Bundesrat die Normalisierungsphase eingeläutet hat, ist der Kulturbetrieb jedoch noch weit weg von einem Normalbetrieb - im betrieblichen Alltag, aber auch, was Wirtschaftlichkeit und Planbarkeit angeht.
● International: Kulturschaffende aller Sparten sind auf Auftritte oder Werkpräsentationen im Ausland angewiesen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Auch auf internationaler Ebene ist längst noch kein geregelter Kulturbetrieb in Sicht (Reisebeschränkungen, Veranstaltungsverbote, Absage von Veranstaltungen etc.).
● Diffusions- resp. Produktionsstau: Durch das langanhaltende Veranstaltungsverbot konnten Kulturschaffende ihre Werke nicht mehr vor einem Live-Publikum präsentieren (Filme, Musik, Comedy, Bücher, Bilder, Tanz- und Theaterstücke etc.). Ab Herbst wird nun vieles nachgeholt, was verschoben werden musste. Neue Werke müssen aber oft bis im Herbst 2022 oder sogar länger auf die Präsentation warten. Auftritte und Werkpräsentationen bedeuten letztlich Einkommen.
● Mehraufwand, aber Mindereinnahmen: Kulturveranstaltungen dürfen gegenwärtig und bis auf Weiteres nur mit Einschränkungen (Covid-Zertifikat) durchgeführt werden. Das Publikum zeigt sich zurückhaltend, was sich insbesondere in schleppenden Vorverkäufen und geringem Publikumsaufkommen zeigt. Und Kunstprojekte sind mit Mehrkosten konfrontiert (z.B. Mehrkosten infolge Schutzmassnahmen auf dem Filmset).
Bestehende Planungsschwierigkeiten werden massiv verstärkt
Die flächendeckende Einführung des Zertifikats für sämtliche Kulturveranstaltungen im Innenbereich und für kulturelle Aktivitäten sowie der bereits getroffene Entscheid, dass Testkosten zur Erlangung eines Covid-Zertifikats ab 1. Oktober selbst getragen werden müssen, erhöhen den Organisationsaufwand und die finanzielle Belastung. Dadurch ist insbesondere ein zum bereits tiefen Besucherniveau hinzukommender, zusätzlicher Publikumsschwund zu befürchten.
Wie die aktuellen Beispiele von kurzfristig abgesagten Grossveranstaltungen zeigen, muss zudem jederzeit mit einem Bewilligungsentzug aufgrund der angespannten Lage in den Spitälern gerechnet werden. Vor diesem Hintergrund blickt die Veranstaltungsbranche mit grosser Sorge in die Zukunft. Wichtig ist, dass jetzt verbindlich festgelegt wird, gestützt auf welche Parameter die temporäre Zertifikatspflicht (derzeit befristet bis am 24. Januar 2022) wieder aufgehoben werden kann. Diese Eckwerte müssen laufend überprüft werden, damit das Zertifikat nur so lange im Einsatz bleibt, wie nötig (Verhältnismässigkeit).
Unterstützungsmassnahmen müssen verlängert, nicht beschränkt werden
Der Kultursektor braucht bis mindestens Ende 2022 Ausfallentschädigungen, Beiträge an Transformationsprojekte, Nothilfen sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. Ebenfalls bis mindestens Ende 2022 zu verlängern ist der Schutzschirm für Publikumsanlässe. Sollte der Normalbetrieb in der Kultur wider aller Erwartungen schneller eintreffen, dann würden auch entsprechend weniger Gesuche eingehen bzw. gutgeheissen. Eine Verlängerung der Kulturmassnahmen ist also lediglich eine finanzielle Absicherung. Dass über die Weiterführung der im Covid-Gesetz festgehaltenen Instrumente nicht bereits jetzt in der Herbstsession, sondern erst im Winter und damit wenige Tagen vor deren Auslaufen entschieden wird, steigert die Ungewissheit für den Kultursektor ins Maximale.
Über den 30. September 2021 hinaus verlängert werden müssen zudem die Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) für befristete Arbeitsverträge und Arbeitnehmende auf Abruf. Für die KAE muss weiterhin das vereinfachte (summarische) Verfahren) gelten und die Verlängerung der maximalen KAE-Bezugsdauer von derzeit 24 Monate ist jetzt aufzugleisen. Wenig hilfreich in der aktuellen Situation ist schliesslich die Beobachtung, dass auch bei der Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständigerwerbende offenbar die (administrativen) Hürden erhöht wurden.
Fazit: Die Kulturbranche braucht so viel Stabilität wie möglich in einer instabilen Situation, was vor allem auch die bestehenden und weitgehend bewährten Unterstützungsinstrumente betrifft. Eine vorausschauende Verlängerung und möglichst unbürokratische Praxis sind deshalb unerlässlich, um die kulturelle Vielfalt zu sichern.
Das BSV hat leider entschieden, dass ab dem 1. September 2021 kein Anspruch mehr auf eine Entschädigung infolge eines generellen Veranstaltungsverbots besteht, ausser bei Grossveranstaltungen, die von den zuständigen kantonalen Behörden bewilligt werden müssen. Ab dem 1. September 2021 können Betroffene dieses Sektors, die aufgrund der noch geltenden Einschränkungen einen Erwerbsausfall erleiden, den Anspruch auf die Leistung aufgrund einer erheblichen Einschränkung der Erwerbstätigkeit geltend machen.
Das heisst für euch: Um Corona-Erwerbsausfall zu beantragen, kann man nun nicht mehr die Variante mit den abgesagten Veranstaltungen auswählen – ausser, es sind Grossveranstaltungen, wie oben beschrieben. Wenn euer Einkommen also nach wie vor beeinträchtigt ist, müsst ihr vorweisen können, dass ihr mind. 30 % tiefere Einnahmen habt als im Vorjahr. Auf diesem Weg solltet ihr weiterhin Corona-Erwerbsausfallentschädigung erhalten.
Die Corona-Pandemie stellt uns auch im Spätsommer 2021 vor viele Fragen und nach wie vor herrschen grosse Unsicherheiten: Was bedeutet das Einläuten der Normalisierungsphase durch den Bundesrat für die Musikschaffenden? Unter welchen Umständen können die Menschen einigermassen sicher Live-Musik hören und am Kulturbetrieb teilnehmen? Und was bewirkt die Abschaffung der Gratistests für die Kulturbranche?
SONART setzt sich nach wie vor intensiv mit den Herausforderungen durch die Pandemie auseinander. Wir anerkennen die schwierige Lage auch aus der Perspektive der Politik und des Gesundheitswesens sowie eine grosse Diversität unter unseren Mitgliedern in Bezug auf die Impfstrategie des Bundes. Unabhängig von der Impffrage gibt es grosse Vorbehalte gegen einen Ausbau des Zertifikat-Systems im Kulturbereich – insbesondere wenn nun die Gratistests abgeschafft werden: Mit diesem Schritt wird die Kulturbranche geschwächt, da ein Kulturbesuch für Ungeimpfte zu teuer wird. SONART ist deswegen gegen die Abschaffung der Gratistests.
Im Frühsommer 2021 hat man aus den Reihen der Kultur zögernd Ja gesagt zu einem System, in dem Veranstalter*innen ein Covid-Zertifikat einsetzen können, wenn sie das wollen. Der Vorbehalt war klar: Eine solche Lösung kann nur vorübergehend sein. Das wurde vom Bundesrat auch immer so bekräftigt. Für den Zustand der Normalität sollte die Voraussetzung des Zertifikats generell wegfallen. Inzwischen setzen gewisse Veranstalter*innen das Zertifikat nur deswegen ein, weil ein Betrieb mit reduzierter Kapazität einfach nicht rentabel ist. Andere Veranstalter*innen verzichten auf einen Betrieb mit Zertifikat und setzen weiterhin Kapazitätseinschränkungen um. Egal, ob mit oder ohne Zertifikat: Von einer Normalisierung des Kulturbetriebs ist in der momentanen Lage keine Rede.
Hinzu kommt: Die Unterstützungsmassnahmen für Kulturschaffende und -unternehmen drohen Ende Jahr auszulaufen. In der anlaufenden Saison sind die Programme voll, zu einem ganz grossen Teil handelt es sich dabei um verschobene Anlässe aus der Pandemiezeit. Dieser Programmstau betrifft alle, am stärksten aber jene Künstler*innen, die nun keine Verschiebungen mehr haben, und die bis mindestens Frühjahr 2022 warten müssen, bis auch bei ihnen wieder Buchungen dazu kommen. Das bedeutet: Während selbst in der sogenannten Normalisierungsphase des Bundes noch keine Normalität für unsere Branche in Aussicht ist, könnte die überlebenswichtige Unterstützung Ende 2021 auslaufen. Deshalb erwartet SONART, dass die Unterstützungsmassnahmen bis mindestens Mitte 2023 verlängert werden.
Aus dieser Gesamtperspektive formuliert SONART folgende Erwartungen an den Bundesrat, die Kantone und das Parlament:
Das Planen von kulturellen Veranstaltungen mit den Ungewissheiten der pandemischen Entwicklungen und den Schutzmassnahmen ist nach wie vor eine Herausforderung. Der Kultursektor ist noch nicht im Normalbetrieb angelangt, auch wenn der Bundesrat nun den Beginn der Normalisierungsphase verkündet hat. Es braucht deshalb dringend die Verlängerung der Geltungsdauer der Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich (Art. 11 Covid-19-Gesetz) bis mindestens Mitte 2023.
Die Taskforce Culture begrüsst den vom Bundesrat verkündeten Öffnungsschritt, einige wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Covid-Zertifikat bleiben bestehen
Der gestern kommunizierte “fünfte Öffnungsschritt” bringt auch für die Kultur weitere substanzielle Erleichterungen, und zwar sowohl für den Profi- als auch für den Amateurbereich. Es ist erfreulich, dass viele Anliegen der Taskforce Culture – u.a. betreffend Kapazitätsbeschränkungen – in die überarbeitete Verordnung eingeflossen sind und die Anliegen des Kultursektors in wichtigen Punkten berücksichtigt wurden. Durch die Lockerungen für Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat sind aber Unklarheiten betreffend Testkapazitäten und Kostenübernahme umso dringender und im Sinne der Kultur zu klären.
Die Stossrichtung stimmt: Kulturveranstaltungen können wieder mit deutlich mehr Publikum und unter weniger strengen Auflagen stattfinden. Erfreulich ist auch, dass nun die gleichen Regeln für Profis und den Amateurbereich gelten. Auch Laien können nun wieder richtig proben und auftreten. Die kurzfristig und wider Erwarten neu formulierten Regeln und zusätzlichen Lockerungen bedürfen nun einer genauen Betrachtung durch die Akteurinnen und Akteure im Kultursektor, damit sie umgesetzt werden können. Hier stellen sich zum jetzigen Zeitpunkt einige Fragen in der praktischen Anwendung.
Offene Fragen zum Covid-Zertifikat
Ungeklärt ist, inwiefern Bund und Kantone bei Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat die Testkosten für Tests übernehmen und ob in den Regionen, wo Grossveranstaltungen stattfinden, ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Bund das Testen anordnet, müssen auch die entstehenden Kosten übernommen werden. Offene Fragen u.a. im Zusammenhang mit der Bereitstellung ausreichender Testkapazitäten durch Bund oder Kantone sowie deren Finanzierung, schwächen das Konzept des Zertifikats empfindlich. Es ist unabdingbar, dass das Testen eine valable Alternative darstellt.
Neu soll bei Veranstaltungen, die nur mit gültigem Covid-Zertifikat besucht werden dürfen, das Testmaterial für die vor Ort vorgenommenen Schnelltests vergütet werden. Dass hingegen die Kosten für die notwendige Testinfrastruktur und für das Fachpersonal vor Ort nicht übernommen werden sollen und auch nicht über die Ausfallentschädigungen geltend gemacht werden können, ist fragwürdig.
Planungssicherheit unverändert von grösster Bedeutung
Es kann nicht genügend betont werden, wie wichtig eine ausreichende Vorlaufzeit für Veranstaltungen ist. Bei allen Akteurinnen und Akteuren herrscht das Verständnis, dass ein Projekt aus epidemiologischen Gründen kurzfristig gestoppt werden muss; es darf jedoch nicht sein, dass die Rahmenbedingungen für eine kommende Phase erst wenige Tage vorher final bestimmt werden. Hier wünschen wir uns für alle Veranstaltungsarten und – Grössen eine frühzeitige Kommunikation der Rahmenbedingungen in der Zukunft.
Trotz der aktuell guten epidemiologischen Lage müssen die Kantone zudem den Schutzschirm für Publikumsanlässe rasch umsetzen, damit die Veranstaltenden die Planung mit ausreichender finanzieller Absicherung an die Hand nehmen können. Schliesslich braucht es nun rasch eine Perspektive für die Normalisierungsphase: Wann ist diese erreicht und welche Auflagen werden wie lange aufrechterhalten?
Ergebnisse der Sommersession des Parlaments
Das Parlament hat folgenden Geschäften ohne grosse Diskussionen zugestimmt:
● Nachtragskredite für die Ausfallentschädigung / Transformationsprojekte sowie für die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich;
● Kredit für den Schutzschirm für Publikumsanlässe (Ausfallversicherung für grosse Anlässe
wie beispielsweise Festivals);
● Verlängerung der Corona-Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständigerwerbende bis Ende 2021
Es ist bedauerlich, dass die Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen für die Kultur bis Ende April 2022 in der Sommersession knapp gescheitert ist, obwohl bereits seit Langem absehbar ist, dass bis Ende Jahr im Kulturalltag noch keine Normalität herrschen wird.
Wenigstens soll nun der coronabedingte Mehraufwand (z.B. Infrastrukturkosten, zusätzliches Personal usw.) bei durchgeführten Veranstaltungen über die Ausfallentschädigung vergütet werden. Dieser Mehraufwand wird sicher teilweise auch Anfang 2022 noch anfallen. Zudem sind Veranstaltende auch vom internationalen Touring der Künstlerinnen und Künstler abhängig. Das Tournee-Geschäft kommt aber erst langsam wieder in Gang, eine Normalisierung ist nicht vor Frühjahr/Sommer 2022 zu erwarten. Auch sind viele Kulturschaffende zusätzlich auf private Anlässe und Corporate-Shows angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. In diesem Bereich zeichnet sich noch keine Erholung ab und so wird auch die Nothilfe für Kulturschaffende wohl noch länger eine notwendige Unterstützungsmassnahme bleiben.
Die Taskforce Culture bietet gerne Hand, eine vom Bundesrat in Aussicht gestellte Lagebeurteilung der Kultur im Hinblick auf die Herbstsession mit ihrem Know-how zu unterstützen.
Die vergangene Woche hat zwei gute Nachrichten für die Kultur in diesen mühsamen Zeiten gebracht:
Einerseits hat das Volk mit grosser Mehrheit das Covid-19-Gesetz angenommen. SONART hatte hier eine Ja-Abstimmungsempfehlung gegeben, weil wir der Überzeugung waren, dass das konkrete Gesetz nötig ist als Grundlage für die Unterstützung der Kulturbranche. Diese kann nun also weitergehen, und es bleibt auch eine Grundlage bestehen, auf der wir darum kämpfen können, dass jene, die es noch brauchen, auch ins Jahr 2022 hinein unterstützt werden können.
Ein umstrittener Punkt war die Befürchtung, dass eine Anwendung des Covid-Zertifikats in der Kultur zu einer Art Zweiklassengesellschaft führen könnte. Hierzu hat sich die Taskforce Culture, in welcher auch SONART mitarbeitet, eine differenzierte Meinung gebildet, welche ihr hier nachlesen könnt.
Die zweite gute Nachricht ist, dass das Parlament in der Sommersession weitere Verbesserungen des Gesetzes in unserem Sinn gemacht hat:
Danke für eure Unterstützung und euer anhaltendes Vertrauen! Wir bleiben gern für euch dran.
Kultursommer? Wichtige Geschäfte für die Schweizer Kultur in der laufenden Sommersession
In der laufenden Session hat das Parlament wiederum über für die Kultur existentielle Geschäfte zu befinden: Mehr Mittel für Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte sowie für Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich, Mittel für den Schutzschirm sowie die Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes.
Der Kultursektor ist auch nach den bisher erfolgten Öffnungsschritten weit von einem Normalbetrieb entfernt. Die geltenden Einschränkungen im Kultursektor verunmöglichen nach wie vor ein kostendeckendes Veranstalten von kulturellen Anlässen. Engagements für Kulturschaffende sind immer noch dünn gesägt und auch die Vereine in der Laienkultur können ihren Aktivitäten zur Zeit nur mit grossen Einschränkungen nachgehen. Die Lage wird sich vermutlich frühestens im Verlaufe des Jahres 2022 wieder normalisieren. Gestützt auf die Anzahl gestellter Gesuche und die beantragten Höhen der Unterstützungsgelder sowie die bereits gesprochenen Gelder ist bereits zu diesem Zeitpunkt klar, dass das für das Jahr 2021 zur Verfügung stehende Budget bei Weitem nicht ausreicht. Die gestern vom Bundesamt für Statistik BFS veröffentlichten Zahlen zeigen, dass sich während der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 die Zahl der Kulturschaffenden im Vergleich zum Vorjahr bereits um rund 5% verringerte. In den ländlichen Gemeinden war die Abnahme zudem fast dreimal so hoch wie in den Städten.
Ausfallentschädigung – Ein unverzichtbares Instrument
Die Ausfallentschädigung, deren Kosten zur Hälfte von Bund und Kantonen getragen werden, ist ein unverzichtbares Instrument für den Schweizer Kultursektor. Eine Erhöhung des Kostendachs um die beantragten CHF 140 Mio. ist für den Erhalt des kulturellen Lebens in der Schweiz deshalb unabdingbar. Es wäre kultur- und finanzpolitisch äusserst widersprüchlich und fatal, durch Ablehnung der Erhöhung diese essenzielle Überlebenshilfe vorschnell zu beenden, bevor die Kultur voraussichtlich 2022 wieder so etwas wie eine Normalität erreicht. Tausende von Arbeitsplätzen und eine Wertschöpfung in Milliardenhöhe würden in der Schweizer Kulturbranche fahrlässig aufs Spiel gesetzt.
Kulturelle Vielfalt dank vielfältiger Laienkultur
Die kulturelle Vielfalt ist in dieser Form nur möglich, weil die Schweiz über aktive und engagierte Vereine im Bereich der Laienkultur verfügt. Rund zwei Drittel der Bevölkerung gehen Aktivitäten im Laienkulturbereich nach (vgl. BAK-Taschenstatistik Kultur in der Schweiz 2020). Die Vereine sind wichtige Arbeitgebende für Profis wie Dirigentinnen, Choreografen oder auch Regisseurinnen und engagieren sich stark in der kulturellen Bildung. Nach wie vor gelten aber für den Amateurbereich starke Einschränkungen. Es ist deshalb wichtig, ihnen weiterhin die benötigten Finanzmittel zur Verfügung zu stellen und den Rahmenkredit um die beantragten CHF 8 Mio. zu erhöhen, damit auch die Laienkultur erhalten bleibt.
Grosses Thema: Grossveranstaltungen
Das Planen von mittleren und grossen Veranstaltungen benötigt eine lange Vorlaufzeit (im Schnitt rund 6 – 9 Monate). In der gegenwärtig immer noch unsicheren Lage kann nur geplant werden, wenn eine Absicherung auf Entschädigung besteht, falls die Veranstaltung aufgrund gesundheitlicher Massnahmen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden darf. Es ist zentral, dass das Parlament die benötigten Bundesgelder über CHF 90 Mio. für den Schutzschirm spricht. Danach liegt es an den 26 Kantonen, die Bundesverordnung rasch umzusetzen, damit diese Ausfallversicherung bereits für Sommerveranstaltungen die vom Parlament gewünschte Wirkung entfalten kann.
Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes
Rund zwei Drittel der Betriebe in der Kulturwirtschaft sind Einzelfirmen resp. Selbstständigerwerbende (vgl. BFS – Die Kulturwirtschaft in der Schweiz, 2020). Der Corona-Erwerbsersatz ist für diese Betriebe überlebensnotwendig, zumal die kulturspezifischen Unterstützungsmassnahmen (Ausfallentschädigungen, Nothilfe für Kulturschaffende) subsidiär, d.h. nur ergänzend zum Tragen kommen. Es ist deshalb unabdingbar, dass der Erwerbsersatz bis Ende 2021 verlängert wird.
Die rechtlichen Grundlagen für all diese Unterstützungsmassnahmen befinden sich im Covid-19-Gesetz. Nur ein Ja der Stimmbevölkerung zu diesem Gesetz am 13. Juni garantiert die Weiterführung der notwendigen Entschädigungsmassnahmen für eine Branche, die noch lange nicht zurück im Normalbetrieb ist.
Am 26. April 2021 fand ein weiteres Austauschtreffen zwischen Bundesrat Alain Berset und Vertreter*innen der Schweizer Kulturbranche statt, auch SONART war vertreten. Alle Infos zum Austausch kann man hier nachlesen.
Die Schweizer Kulturbranche begrüsst es grundsätzlich, dass Kulturveranstaltungen wieder ermöglicht werden. Nach einem Jahr ohne Live-Kultur wissen wir: Wir alle vermissen Live-Veranstaltungen, und dank guten Schutzkonzepten dürfen wir ohne Angst wieder veranstalten!
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung dem dringenden Bedürfnis der Menschen nach Live-Kultur Rechnung getragen. Dies ist erfreulich und wichtig. Wir alle brauchen Begegnungen, wir brauchen soziale Treffpunkte wie Kulturanlässe, Restaurants oder Bars. Daher sind Anlässe mit 50 Personen im Innen- und 100 Personen im Aussenbereich ein wichtiger erster Schritt. Allerdings bedeuten die konkreten Auflagen für viele Kulturveranstaltende, Kulturschaffende oder Agenturen, dass sie nach wie vor nicht normal arbeiten und ihren Lebensunterhalt verdienen können:
Auch im nicht professionellen Bereich bestehen weiterhin starke Einschränkungen:
Daher sind die Weiterführung und rasche Auszahlung der Entschädigungen im Kulturbereich unabdingbar. Für grössere Anlässe braucht es einen Schutzschirm, der rasch und schweizweit einheitlich umgesetzt wird.
Mit der schrittweisen Öffnung wird der Kultursektor beweisen können, dass er taugliche Schutzkonzepte hat, bei denen die Sicherheit der Besuchenden, der Auftretenden und der ganzen Crew im Vordergrund stehen. Dies wiederum wird dem Bundesrat die Möglichkeit geben, rasch weitere Öffnungsschritte zu beschliessen.
Die vom Bundesrat am 31. März beschlossenen Anpassungen der Covid-19-Kulturverordnung verbessern die Situation für viele Kulturschaffende klar und sind insgesamt zu begrüssen. Einzelne wichtige Anliegen wurden aber nicht aufgenommen, bleiben unbefriedigend oder gar ungelöst. Dies entspricht dem Ergebnis der Frühjahrssession, in welcher zentrale Anliegen aufgenommen wurden, aber gleichzeitig wichtige Probleme bestehen blieben.
Freischaffende endlich als Begriff in Gesetz und Verordnung erfasst
Freischaffende – Arbeitnehmende mit häufig wechselnden befristeten Arbeitsverträgen – sind im Kulturbereich an der Tagesordnung. Es ist deshalb wichtig, dass auch diese Fallgruppe anerkannt und sowohl im Gesetz als auch in der Verordnung explizit erwähnt wird. Die vom Gesetzgeber gewählte Definition, wonach Freischaffende seit 2018 insgesamt mindestens vier befristete Anstellungen bei insgesamt mindestens zwei verschiedenen Arbeitgebern ausweisen müssen, ist vertretbar, auch wenn es befristete, projektbezogene Anstellungen bei nur einer Arbeitgeberin gibt, ohne dass dies einen unzulässigen Kettenarbeitsvertrag darstellt. Dass die explizite Festlegung der Jahre 2018 und 2019 als Berechnungsgrundlage bei der Ausfallentschädigung eingeführt wird, ist dabei nur folgerichtig.
Rückwirkende Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
Die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende wurden am 18. Dezember 2020 für finanzielle Schäden ab dem 19. Dezember 2020 wieder eingeführt. Die Änderung der Verordnung setzt eine Rückwirkung um, die das Parlament in der Frühjahrssession beschlossen hat: Die Ausfallentschädigungen können für den Schadenszeitraum ab dem 1. November 2020 beantragt werden. Kulturschaffende können somit seit März 2020 ohne Unterbruch Ausfallentschädigungen erhalten, wie dies für die Kulturunternehmen bereits der Fall war.
Erleichterungen betreffend Nothilfe via Suisseculture Sociale
Für die Nothilfe bringen die Anpassungen in der Kulturverordnung insgesamt Vereinfachungen bei der Gesuchsbehandlung mit sich, schliessen wichtige Lücken und verhindern stossende Absagen in Einzelfällen. Unter anderem gilt neu ein Einkommensfreibetrag von 1’000 Franken pro Monat. Bei der Anspruchsprüfung wird nur das frei verfügbare Vermögen angerechnet – so gehören z.B. Liegenschaften im Eigentum der Gesuchstellenden nicht dazu. Zudem wird der Vermögensfreibetrag leicht auf 60'000 Franken angehoben sowie auf 20'000 Franken pro unterstützungspflichtiges Kind. Insgesamt dürfte sich also für Personen in ohnehin sehr angespannten finanziellen Verhältnissen eine substanzielle Verbesserung des wichtigen Instruments der Nothilfe ergeben.
Kulturelle Bildung bleibt weiterhin ausgeklammert
Die von der Taskforce geforderte Ausweitung der kulturellen Unterstützungsmassnahmen auf den Bereich der kulturellen Bildung ist unverständlicherweise ausgeblieben. So fallen Betreibende z.B. privater Tanzschulen aber auch Theatergruppen, die Schulvorstellungen anbieten, bei allen Unterstützungsmassnahmen weiterhin durch die Maschen, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt wäre. Immerhin weist der Bund darauf hin, dass die Kantone die Möglichkeit haben, diese Lücke zu schliessen. Glücklicherweise haben bis heute einige wenige Kantone diese Notwendigkeit erkannt, aber natürlich wäre eine schweizweite Lösung dringend nötig. Die professionelle Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses in der Schweiz ist ohne entsprechende Unterstützung - gleich wie die zahlreichen Betriebe und Berufstätigen in diesem Bereich - ernsthaft gefährdet.
Ungewissheit für Veranstaltende und offene Fragen betreffend Schutzschirm
Die Forderung, eine Entschädigung von 100% des effektiv anerkannten Schadens von Kulturschaffenden und Kulturunternehmen sowie die Aufhebung wettbewerbsverzerrender kantonaler Plafonierungen in der Verordnung anzupassen, die im Übrigen auch von der Städtekonferenz Kultur SKK mitgetragen wurde, fand kein Gehör. Dies ist vor allem aus Sicht der Kulturunternehmen unverständlich, weil diese unter den geltenden Regeln kaum je in der Lage sind, Veranstaltungen für die Zukunft zu planen – zu gross sind die finanziellen Unwägbarkeiten und die fehlende Planungssicherheit.
Zwar wurde mit Art. 11a ein Schutzschirm für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 in das Covid-19-Gesetz aufgenommen, der im Schadensfall ungedeckte Kosten wettmachen könnte; allerdings bleiben für den Moment viele wichtige Fragen ungeklärt. So ist beispielsweise die Begriffsdefinition einer «überkantonalen Bedeutung» noch nicht geklärt, genauso wenig wie die Problematik, dass eine erteilte kantonale Bewilligung vorliegen muss, diese aber auch im Normalbetrieb oft erst kurz vor der Veranstaltung ausgestellt wird. Bei diesem neuen Instrument bleibt also abzuwarten, inwiefern es tatsächlich Linderung bringt – für den Moment ist eine gewisse Skepsis leider angebracht und damit auch grösste unternehmerische Vorsicht bei der Planung von Kulturveranstaltungen. Es stellt sich nicht zuletzt auch die Frage, ob alle Kantone an Bord kommen und ob es zu unerwünschten unterschiedlichen Umsetzungen kommt. Schliesslich bleibt zu sehen, ob die Kantone überhaupt in der Lage sind, diese zusätzlichen Ausgaben im Rahmen ihrer angespannten Budgets mindestens zur Hälfte zu tragen, wie das vom Gesetzgeber verlangt wird.
Auslaufende Unterstützung im Kulturbereich bahnt sich an
Auch wenn dies nicht die Kulturverordnung und damit auch nicht nur den Kultursektor betrifft: Die Tatsache, dass Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende vorerst nur bis zum 30. Juni ausbezahlt wird, stellt eine gravierende Unsicherheit für die Betroffenen dar. Es ist bereits jetzt absehbar, dass auch in der zweiten Jahreshälfte alles andere als Normalität im Kulturbetrieb herrschen wird und deshalb eine Verlängerung der Bezugsberechtigung für Selbständigerwerbende (Corona-Erwerbsersatz) und auch für Angestellte (KAE Covid-19) unbedingt notwendig ist.
Schliesslich hat der Bundesrat seit der Frühjahrssession die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von derzeit 18 Monaten auf maximal 24 Monate zu verlängern. Für die Taskforce Culture ist klar, dass der Bundesrat in einer nächsten Sitzung von dieser Möglichkeit Gebrauch machen muss.
Am 31.03.2021 hat der Bundesrat die Anpassungen in der Kulturverordnung bekannt gegeben. Erfreulicherweise wurde vioeles berücksichtigt, das von uns mit der Taskforce Culture in der Frühlingssession gefordert wurde. Eine Lücke bleibt leider weiterhin bestehen bei kulturellen Projekten im Bildungsbereich.
Hier die Infos direkt aus dem Bundesamt für Kultur. Wir überprüfen unterdessen noch weitere konkrete Auswirkungen für euch im Gesuchsprozess und melden uns wieder.
Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende
Wie wurde der Schadenszeitraum geändert?
Die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende wurden am 18. Dezember 2020 für finanzielle Schäden ab dem 19. Dezember 2020 wieder eingeführt. Die Änderung der Verordnung setzt eine Rückwirkung um, die das Parlament in der Frühlingssession beschlossen hat: Die Ausfallentschädigungen können für den Schadenszeitraum ab dem 1. November 2020 beantragt werden. Die Kulturschaffenden können somit seit März 2020 ohne Unterbruch Ausfallentschädigungen erhalten, wie dies für die Kulturunternehmen bereits der Fall war.
Welche Fristen gelten für die Gesuchseinreichung?
Für die Einreichung der Gesuche um Ausfallentschädigungen werden Zwischenfristen festgelegt. Kulturschaffende müssen Gesuche um Finanzhilfen für Schäden, die den Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. April 2021 betreffen, bis am 31. Mai 2021 einreichen.
Wie wurde der Anspruch auf Entschädigung ausgeweitet?
Neu erhalten neben Kulturschaffenden mit Selbstständigenstatus auch Freischaffende, d. h. Kulturschaffende in befristeten Anstellungsverhältnissen, eine Ausfallentschädigung. Eine Entschädigung können diejenigen Freischaffenden erhalten, die seit 2018 mindestens vier befristete Anstellungen bei mindestens zwei Arbeitgebern im Kulturbereich nachweisen können. (Bei Langzeitabwesenheiten dürfen die Voraussetzungen herabgesetzt werden.)
Nothilfe
Wie wurde der Anspruch auf Entschädigung ausgeweitet?
Die Berechnung der Nothilfe erfolgt angesichts des tatsächlichen Bedarfs unter Berücksichtigung der anrechenbaren Ausgaben und des anrechenbaren Einkommens sowie des Vermögens der oder des Kulturschaffenden. Folgende Neuerungen wurden mit der Änderung der Verordnung eingeführt:
Vorschuss auf die Entschädigung
Wie ermöglicht die Änderung der Verordnung eine schnellere Liquidität? Die Durchführungsstellen der Covid-19-Kulturverordnung (Kantone für die Ausfallentschädigungen, Suisseculture Sociale für die Nothilfe) können den Gesuchstellenden einen Vorschuss gewähren, falls 30 Tage nach Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt.
Jetzt, wo die ersten Kulturschaffenden und -unternehmen ihre Steuererklärung für 2020 vorbereiten oder bereits die Unterlagen erhalten haben, stellt sich für viele die Frage, wie die verschiedenen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen behandelt bzw. deklariert werden müssen.
Suisseculture Sociale hat deshalb ein Merkblatt zum Thema «Wie deklariere ich die verschiedenen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen in meiner Steuererklärung?» verfasst, in dem die verschiedenen Unterstützungsmassnahmen und die entsprechende Praxis aufgeführt wird. Das Steuermerkblatt findet ihr hier.
Weitere nützliche Informationen zum Thema Steuern findet ihr auch in einem Artikel in der Musikzeitung von Peter Junker (Junker Treuhand GmbH), den er für uns verfasst hat.
Der Bundesrat hat am 19. März entschieden, weiterhin keine kulturellen Veranstaltungen zu erlauben. Auch das Proben im Amateurbereich bleibt stark eingeschränkt. Obwohl der Frühling kommt, wurde der verordnete Winterschlaf der Kultur auf unbestimmte Zeit verlängert. Immerhin hat das Parlament einige Entschädigungsmassnahmen für das anhaltende Berufsverbot im Covid-19-Gesetz angepasst und damit zentralen Forderungen der Kulturverbände entsprochen. Aber: Der Scherbenhaufen wird täglich grösser, die Reserven sind aufgebraucht, auch nach 13 Monaten fehlt immer noch jegliche Perspektive.
Verbot kultureller Veranstaltungen weiterhin auf unbestimmte Zeit
Erst am 14. April wird der Bundesrat über nächste Öffnungsschritte entscheiden. Das bedeutet für kulturelle Veranstaltungen, die einen oft erheblichen Planungsvorlauf haben, dass es immer noch keine Planungssicherheit gibt. Reihum sagen deshalb grosse Sommerfestivals die Durchführung ab. Die Kultur ist darauf angewiesen, dass jetzt ein Fahrplan kommuniziert wird, der Aussagen dazu beinhaltet, welche Veranstaltungen unter welchen Rahmenbedingungen und Bewilligungskriterien ab wann wieder stattfinden können. Falls der Bundesrat diese Aussage nicht machen kann, erwarten wir bis Ende März einen Entscheid, wie lange welche Veranstaltungsgrössen sicher noch verboten bleiben. Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass 2021 ein ebenso bitteres Jahr für die Kultur wird wie 2020, mit noch nicht absehbaren Langzeitschäden für die kulturelle Vielfalt. Wo immer möglich, müssen Kulturveranstaltungen stattfinden können. Insbesondere braucht es eine differenzierte Betrachtungsweise der verschiedenen Veranstaltungsformen.
Frühjahrssession des Parlaments: Änderungen im Covid-19-Gesetz
Das Parlament hat einigen zentralen Forderungen von rund 100 Kulturverbänden und Kulturorganisationen sowie von über 10'000 Einzelpersonen, die eine Petition der Taskforce Culture innert kürzester Zeit unterzeichneten, entsprochen.
Anpassungen im Covid-19-Gesetz im Sinne der Taskforce Culture:
Im Gesetz wurde auch ein Schutzschirm für Veranstaltungen (Art. 11a - Massnahmen betreffend Publikumsanlässe) verankert, was ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es stellen sich in diesem Zusammenhang jedoch insbesondere folgende Fragen und Probleme:
Bei der Ausarbeitung stellt die Branche gerne ihr Know-How zur Verfügung.
Anpassungen im Covid-19-Gesetz, die trotz intensivem Einsatz der Taskforce Culture und den ihr angeschlossenen Verbände und Organisationen leider nicht erfolgten:
Die Taskforce Culture fordert weiterhin insbesondere folgende Änderungen in der Covid- 19-Kulturverordnung:
Am 19. März erfolgte im Parlament die Schlussabstimmung über die Änderungen des Covid-19-Gesetzes. Bereits in den Wochen vor der Session hat unser Lobbying zusammen mit der Taskforce Culture begonnen und wir waren auf drei Ebenen aktiv:
Das Parlament ist erfreulicherweise auf einige zentrale Forderungen eingegangen. Im Covid-19-Gesetz wurde Folgendes in unserem Sinne angepasst:
Weitere Anpassungen für die Kulturmassnahmen muss der Bundesrat auf Verordnungsebene vornehmen. Da wird wohl erst Anfang April bekannt werden, was konkret angepasst werden konnte. Wir haben ermutigende Zeichen aus der Verwaltung und dem Parlament, dass die Verfahren sowohl in der Nothilfe bei Suisseculture Sociale wie auch in der Ausfallentschädigung über die Kantone vereinfacht werden könnten. In Bezug auf die Nothilfe sollen auch einige Hürden beseitigt werden, welche momentan noch Betroffene von den Hilfeleistungen ausschliessen.
Was diese Verbesserungen nun für die konkreten Gesuchsprozesse bedeuten, werden wir erklären, sobald die neuen Verordnungen oder Kreisschreiben da sind.
Im Gesetz verankert wurde auch ein Schutzschirm für überregional bedeutende Veranstaltungen. Der Schutzschirm soll eigentlich ermöglichen, dass es riskiert werden kann, grosse Veranstaltungen trotz der unsicheren Ausganglage verbindlich zu planen. Allerdings sind die Details so kompliziert geregelt, dass noch höchst unklar ist, ob die Musikfestivals auch tatsächlich vom Schutzschirm werden profitieren können. Leider ein weiteres Beispiel, in dem zwar eine Hilfsmassnahme eingeführt wird, aber die Erklärungen der Branche zu wenig beachtet werden, sodass es entweder in der Praxis nicht funktionieren wird oder in der nächsten Session noch einmal nachgebessert werden muss – was notabene zu spät sein wird für die Sommerfestivals.
Trotz intensivem Einsatz ist es uns leider nicht gelungen, folgende Anpassungen zu erwirken:
Beim Kanton Zürich können ab sofort Gesuche um Ausfallentschädigung für Kulturschaffende eingereicht werden. Gesuche für den Schadenszeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Januar 2021 müssen bis am 31. März eingereicht werden.
In den meisten anderen Kantonen ist die nächste Eingabefrist der 31. Mai 2021 für den Schadenszeitraum vom 1. Januar 2021 bis 30. April 2021. Weitere Infos zu den kantonalen Anlaufstellen findet ihr hier.
Während die Kultur nach wie vor weitgehend geschlossen bleibt, fordern tausende Kulturschaffende das Parlament auf, die Lücken zu schliessen!
Der Bundesrat hat einen sehr vorsichtigen Plan gefasst für die schrittweise Wiedereröffnung der Kultur. Dass Museen und Lesesäle von Bibliotheken bereits im ersten Schritt wieder Publikum empfangen können, dass Kinder und Jugendliche wieder ihren kulturellen Aktivitäten nachgehen dürfen, ist erfreulich. Die Politik anerkennt im Grundsatz das Bedürfnis der Menschen nach kulturellen Aktivitäten. Was das Tempo der Öffnung angeht, gibt es aber auch innerhalb der Kulturbranche verschiedene Ansichten. Die einen verweisen auf erfolgreiche und vertrauenswürdige Schutzkonzepte und fordern eine raschere Öffnung. Andere befürchten, dass die dringend nötige Planungssicherheit nur gegeben ist, wenn die gesundheitliche Lage wirklich unter Kontrolle ist und bleibt. Mehrere europäische Studien belegen, dass Kulturveranstaltungen keine Infektionsherde sind. Es ist jetzt an der Zeit, dies auch in der Kommunikation zu berücksichtigen und der Stigmatisierung der Kulturorte ein Ende zu setzen.
Das Mögliche ermöglichen, rasch die Richtlinien klären...
Einig ist sich der ganze Sektor darin: Das Mögliche soll ermöglicht werden und die Kriterien der geplanten Öffnungen müssen in den nächsten Tagen kommuniziert werden. Für manche ist es notwendig, weit im Voraus planen zu können, wie z.B. bei Festivals, andere können schneller reagieren. Aber auch kurzfristig mögliche Öffnungen brauchen klare Richtlinien: Wenn ein Theater nicht weiss, ob es nun max. 50 Personen (unabhängig von Raumgrösse) oder 50% seiner Sitzplätze bei guter Lüftung und nur 33% bei keiner Lüftung aufnehmen darf, wie soll es dann Tickets verkaufen bzw. reservieren lassen? Wie soll es seine Crew dafür organisieren? Niemand will sein Personal zum dritten oder vierten Mal aufbieten, dann alles abblasen und vielleicht mit 80% entschädigen, aber erst nach Monaten oder gar nicht.
Die Kulturverbände stehen weiterhin bereit für den konstruktiven und nahen Austausch mit den Bundesbehörden zur Festlegung der nächsten konkreten Schritte. Denn eine Öffnung muss praxistauglich konzipiert sein. Umgekehrt darf auch kein Zwang zur Wiedereröffnung daran gekoppelt werden: Eine sehr grosse Zahl von Kulturunternehmen kann unter relativ restriktiven Bedingungen nicht kostendeckend veranstalten. Hier bleiben die begleitenden Unterstützungsmassnahmen überlebenswichtig.
...und in der Unterstützung endlich vereinfachen und Lücken schliessen
Unabhängig davon, wie rasch wieder geöffnet wird: Die Krise und ihre wirtschaftlichen Folgen sind noch lange nicht ausgestanden. Durch den Produktionsstau des vergangenen Jahres, die vielen Verschiebungen und die lange Vorlaufzeit für grössere Veranstaltungen, wird es selbst im Idealfall noch viele Monate dauern, bis im Kulturbereich wieder Normalbetrieb herrscht.
Wir fordern das Parlament und die Verwaltung auf, in der Frühjahrssession ab 1. März:
1. die Lücken in den bestehenden Unterstützungs- resp. Entschädigungsmassnahmen für das weitgehende Berufsverbot im Kultursektor zu schliessen
2. die Abläufe so weit zu vereinfachen, dass die Unterstützungsgelder rechtzeitig bei den notleidenden Kulturschaffenden und -unternehmen ankommen.
Diese Forderungen werden von einer stündlich wachsenden Zahl von tausenden Kulturschaffenden auch in einer Petition ans Parlament unterstützt: https://www.change.org/culture2021
Die wirtschaftliche Krise bedroht die kulturelle Vielfalt stärker denn je: Nach fast einem Jahr sind die Reserven aufgebraucht. Das gilt für Kulturschaffende aller Bereiche und ebenso für die Kulturunternehmen. Auch die Vereine in der Laienkultur stehen vor existenziellen Zukunftsfragen, genau wie die privatrechtlichen Betriebe der kulturellen Bildung, die seit Beginn der Pandemie von den Massnahmen für die Kultur ausgeschlossen sind.
Ein erster Blick in die bundesrätliche Botschaft zur Anpassung des Covid-19-Gesetzes stimmt leider wenig optimistisch. Neben der rückwirkenden Wiedereinführung von Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende, die zu begrüssen ist, werden viele andere Forderungen, die vom Kultursektor schon seit Monaten dringlich gefordert werden, ignoriert. Dazu gehören u.a. die Verbesserungen im Bereich des Erwerbsersatzes für Selbstständige, der Zugang für Freischaffende (Angestellte mit kurzen befristeten, meistens projektbezogenen Anstellungen) zu allen kulturspezifischen Massnahmen oder auch eine bessere taugliche Absicherung für Veranstaltende.
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Mittlerweile kann man bei fast allen Kantonen wieder Gesuche um Ausfallentschädigung stellen. Bei vielen Kantonen ist die Eingabefrist der 28. Februar 2021 für den Schadenszeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Januar 2021. Es gibt jedoch wiederum einige Unterschiede zwischen den Kantonen, deshalb empfehlen wir euch, die Website eures zuständigen Kantons zu überprüfen. Die entsprechenden Links zu den kantonalen Anlaufstellen sowie den Formularen und Merkblättern findet ihr hier unter dem Abschnitt Kantonale Anlaufstellen.
Der Regierungsrat hat gestern die Ausrichtung von Taggeldern zur Existenzsicherung von
Kulturschaffenden in der Höhe von gesamthaft maximal 6 Mio. Franken bewilligt. Das
«Basler Modell» zur Unterstützung von Kulturschaffenden in der Coronakrise ist sowohl
für die Antragstellenden als auch für die Verwaltung weniger aufwendig als die
Bundesregelung. Es schliesst neben selbständigerwerbenden auch freischaffende
Kulturschaffende mit häufig wechselnden Kurzzeitanstellungen mit ein, die bisher durch
die Maschen der Hilfsmassnahmen fallen. Vorgesehen sind Taggelder für den Zeitraum
November 2020 bis April 2021 vor, in dem die Kulturschaffenden aufgrund der behördlich
verordneten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus an der Berufsausübung
gehindert sind.....
(Quelle: MM Regierungsrat Kanton Basel-Stadt)
Es gibt gute Neuigkeiten nach der heutigen Bundesratssitzung! In der Medienmitteilung vom 27. Januar 2021 schreibt der Bund:
"Der Bundesrat hat zudem heute entschieden, dem Parlament zu beantragen, dass Kulturschaffende rückwirkend auf den 1. November 2020 Ausfallentschädigungen erhalten sollen. Dadurch soll eine Unterstützungslücke vermieden werden. Kulturschaffende können ihr Gesuche einreichen, sobald die gesetzlichen Grundlagen in den für die Umsetzung zuständigen Kantonen bestehen."
Medienmitteilung zum zweiten Treffen der Schweizer Kulturbranche mit Bundesrat Alain Berset: Gemeinsam für einen Neustart des Schweizer Kulturlebens
Die Verbände der Schweizer Kulturschaffenden, Kulturunternehmen und der Laienkultur – organisiert in der Taskforce Culture – trafen sich heute mit Bundesrat Alain Berset sowie den führenden Vertreter*innen der Bundesämter für Kultur, Gesundheit und Sozialversicherungen sowie dem Staatssekretariat für Wirtschaft. Sie betonten die Wichtigkeit von möglichst lückenlosen Entschädigungen sowie der gemeinsamen Erarbeitung von Perspektiven.
Eingangs betonte die Taskforce Culture die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Kulturbranche. Es braucht effiziente Lösungen für die Betroffenen, die seit nunmehr 11 Monaten unter einem Arbeitsverbot leiden. Nebst der Verbesserung der Unterstützungsmassnahmen – Kultur- und gesamtwirtschaftliche Massnahmen – benötigt die Kulturbranche geeignete Rahmenbedingungen für einen verbindlich planbaren Neustart. Konstruktive Lösungen in dieser schwierigen Situation lassen sich nur gemeinsam finden. Der Schweizer Kultursektor will seinen Beitrag dazu leisten im engen Austausch mit den Kantonen und den zuständigen Bundesämtern.
Entsprechend standen beim heutigen Gespräch drei Themenkreise im Vordergrund:
1. Wiederaufnahme des Kulturlebens
Die Kulturverbände betonen den dringenden Wunsch nach Wiederaufnahme des Kulturlebens unter Berücksichtigung der notwendigen gesundheitspolitischen Massnahmen. Nach 11 Monaten Ungewissheit braucht es nun Perspektiven: Für eine schrittweise Wiedereröffnung sind ein ausreichender zeitlicher Vorlauf sowie gemeinsam erarbeitete Schutzkonzepte wichtig. Die Schutzmassnahmen müssen differenzierter ausgestaltet werden, z.B. nach infrastrukturellen Gegebenheiten oder auch nach Veranstaltungsarten. Ausserdem sind in der Phase des Neustarts Beiträge an die neuen Gegebenheiten – künstlerischer oder infrastruktureller Art – sowie für die Rückgewinnung des Publikums entscheidend. Derzeit entstehen in der Szene Konzepte für die Wiederaufnahme von kontrollierten und damit sicheren Kulturveranstaltungen (z.B. «Basler Modell»). Die Kulturbranche sieht das heutige Gespräch als Auftakt für eine enge Zusammenarbeit mit dem BAG, den Kantonen und den Wissenschaftler*innen, um in den nächsten Wochen diese differenzierten Konzepte, Bewilligungskriterien sowie einen Zeitplan zu definieren, damit wir beim Re-Start bereit sind.
2. Schliessung der Unterstützungslücken
Zweitens legten die Kulturverbände die aktuellen Lücken im Netz der Unterstützungsmassnahmen dar. Da in der Kultur mittlerweile alle Reserven aufgebraucht sind, ist es für den Erhalt der Kulturvielfalt elementar, dass diese Lücken geschlossen werden. Oftmals basieren diese Lücken auf der fehlenden Harmonisierung der verschiedenen Unterstützungsmassnahmen untereinander, aber auch auf einem fehlenden Bewusstsein für die typischen, projektbasierten Arbeitsrealitäten der Kultur.
Die dringendsten Anliegen sind:
3. Massnahmendschungel
Drittens erläuterte die Taskforce Culture die grosse Unübersichtlichkeit der Unterstützungsmassnahmen. Dies hat nicht nur mit den unterschiedlich kantonalen Umsetzungen zu tun, denn die Taskforce Culture anerkennt durchaus die Bemühungen der kantonalen Konferenzen um Vereinheitlichung. Es liegt vielmehr auch an der fehlenden Harmonisierung der Massnahmen und der Kommunikation auf Bundesebene: Vier verschiedene Bundesämter sind zuständig für Corona-Erwerbsersatz (BSV), Härtefallmassnahmen (EFD), Kurzarbeitsentschädigung (SECO) und spezielle Kulturmassnahmen (BAK). Hier braucht es dringend
Die Vermögensobergrenze der Nothilfe wurde angepasst und beträgt neu 45 000 Fr. bei Einzelpersonen, respektive 90 000 Fr. bei Ehepaaren. Zudem erhöht sich der Betrag um 15 000 Fr. pro unterstützungspflichtiges Kind. Zum freizugänglichen Vermögen zählen grundsätzlich: Sparkonti, Aktien und Wertgutschriften, sowie neu auch Eigentums-Liegenschaften welche vom Eigentümer oder von der Eigentümerin NICHT dauerhaft bewohnt werden. Dazu zählen z.B. Ferienhäuser etc. Die Nothilfe wird jeweils für eine Periode von 2 Monaten ausbezahlt.
Für die Periode Januar bis Februar 2021 ist die späteste Einreichung der 20. Februar 2021.
Im Übrigen findet ihr alle Angaben zum Gesuchantrag sowie eine Wegleitung hier.
Schweizer Kultursektor im künstlichen Koma!
Seit rund 11 Monaten unterliegt die Kultur- und Veranstaltungsbranche einem eigentlichen Arbeitsverbot. Davon sind rund 270'000 Kulturschaffende und rund 63'000 Kulturunternehmen betroffen. Wir verstehen zwar aus gesundheitspolitischer Sicht die geplante Verlängerung der Pandemie-Massnahmen, aber Arbeits- und Veranstaltungsverbote sind massive Eingriffe in die Wirtschafts- und Kunstfreiheit. Daher sind einfache, rasche und wirksame Entschädigungen unabdingbar. Ausserdem braucht es jetzt eine Strategie für die Wiederaufnahme des Kulturlebens, dies auch im Interesse der Bevölkerung, die Kulturanlässe besuchen will oder selber kulturell aktiv ist. Diese dringenden Anliegen richtet die verbandsübergreifende «Taskforce Culture» in ihrem heutigen Schreiben an den Gesamtbundesrat.
Die Taskforce Culture kann nicht nachvollziehen, warum die versprochenen Entschädigungen bis heute nur zögerlich oder spät fliessen. So ist beispielsweise das neue Formular für eine Ausfallentschädigung gemäss der Covid-19-Kulturverordnung, die auf die Durchschnittswerte der letzten zwei Jahre abstellt, noch nicht in allen Kantonen online, obwohl die gesetzliche Meldefrist am 31. Januar ausläuft. Dies ist unhaltbar.
Es braucht daher dringend schweizweit einheitliche Regelungen und eine klare Vereinfachung der unübersichtlichen Unterstützungsmassnahmen. Die Härtefallentschädigung muss auch für den Kulturund Veranstaltungssektor zugänglich sein, solange zahlreiche kantonale Einschränkungen die Ausfallentschädigung aushöhlen. So dürfen einerseits keine Veranstaltungen mehr stattfinden, aber entstandene Schäden werden trotz Verbot nicht angemessen entschädigt, wenn sie bspw. in einem Kanton ansässig sind, der die Ausfallentschädigung deckelt.
Schwer nachvollziehbar ist auch die zögerliche Zusprache von dringend benötigten Unterstützungen wie beispielsweise der Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte. Befristete Arbeitsverhältnisse sind gerade im Kultursektor häufig anzutreffen. Dennoch wurde die Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte nur für drei Monate bis Ende März bewilligt. Angesichts der aktuellen Situation ist das unverständlich.
Der Schweizer Kultursektor wurde ins künstliche Koma versetzt. Der Bundesrat bestimmt in den nächsten Tagen nötige Anpassungen bei den Abfederungsmassnahmen. Um das zu überleben, braucht der Kultursektor unter anderem:
- Kurzarbeitsentschädigung (auch für befristet Angestellte) bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021
- Corona-Erwerbsersatzentschädigung für alle Selbständigerwerbenden, deren Betrieb aufgrund der Pandemiemassnahmen eingeschränkt wurde, bereits ab einer Umsatzeinbusse von 10% bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021 und unter Ausrichtung einer Betriebszulage
- Eine volle Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende (100%) ohne kantonale Deckelungen oder Ausschlüsse bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021
- Zugang zur subsidiären Härtefallentschädigung auch für Kulturbetriebe, ob Einzelfirma oder juristische Person, bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021
Es kann nicht sein, dass die Schweizerische Nationalbank mittlerweile über eine Ausschüttungsreserve von annähernd 100 Mrd. Franken verfügt und in dieser Krisenzeit dennoch nur 4 Mrd. an die öffentliche Hand ausschütten will. Geld für rasche und ausreichende Entschädigungen an die lahm gelegten Branchen wie die Kultur wäre in der Schweiz vorhanden...
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Parlament erweitert die Unterstützung für die Kultur
Mit dem zweiten Kultur-Lockdown nahm das Parlament auf Antrag des Bundesrates noch einmal die Diskussion über die Unterstützungsmassnahmen für diesen besonders betroffenen Sektor auf. Während der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten wurden aufgrund der sich zuspitzenden Lage neue Anträge zum Covid-19-Gesetz beraten. Die Taskforce Culture ist erfreut und erleichtert über die beschlossenen Anpassungen. Die von ihr letzte Woche angemahnten Lücken wurden zu einem grossen Teil geschlossen.
Das Auftrittsverbot und die Einschränkungen im Kulturleben bedeuten für tausende Kulturschaffende und Kulturunternehmen eine grosse finanzielle und auch psychische Belastung. Parallel zu den permanenten Absagen und Verschiebungen herrscht nach wie vor Planungsunsicherheit. In dieser Situation muss darauf vertraut werden können, dass die Unterstützungsmassnahmen zielführend ausgerichtet werden.
Für die Kulturszene sind insbesondere diese Beschlüsse wichtig:
1. Die Ausfallentschädigung ist – wie in der ausserordentlichen Lage – erneut sowohl den Kulturunternehmen als auch den Kulturschaffenden zugänglich. Letztere waren gemäss Covid-19-Gesetz bisher ausgeschlossen. Vielen Musikern, Schauspielerinnen, Autoren und Performancekünstlerinnen werden in der aktuellen Lage Auftritte im Rahmen von privaten Veranstaltungen oder Firmenanlässen abgesagt. Für sie alle ist es entscheidend, dass sie für dieses entgangene Einkommen Ausfallentschädigungen beantragen können.
2. Nach bisherigem Gesetz mussten selbstständig Erwerbende eine Umsatzeinbusse von 55% nachweisen, um Corona-Erwerbsersatz bei der AHV-Ausgleichskasse ihres Kantons beantragen zu können. Von 45% der Einkünfte können aber die wenigsten Kulturschaffenden leben, die Einkommen vieler sind auch in normalen Zeiten tief. Die Senkung der Umsatzeinbusse auf 40% ab dem 19. Dezember 2020 schafft hier Erleichterung.
3. Ebenfalls wieder aufgenommen wurde die Kurzarbeitsentschädigung für befristete Arbeitsverträge. Für die Kulturschaffenden, die häufig projektweise angestellt werden,
stellt dies eine wichtige Ergänzung dar. Bei der Kurzarbeit werden zudem geringe Löhne (unter CHF 3’470) neu zu 100% entschädigt, Löhne bis CHF 4’340 werden wenigstens mit dem Mindestlohn von CHF 3'470 kompensiert, höhere Löhne mit 80%. Die Verlängerung des summarischen Verfahrens für Kurzarbeitsentschädigung bis am 31. März 2021 ist eine wesentliche Entlastung für betroffene Unternehmen.
4. Der Kredit für die Härtefall-Unterstützung wird um CHF 1.5 Milliarden auf CHF 2.5 Milliarden erhöht. Bei der Beurteilung der Härtefälle müssen die Fixkosten sowie die gesamte Vermögenssituation mitberücksichtigt werden. Härtefall-Unterstützungen können allerdings nur von Betrieben mit einem klar abgegrenzten Kulturbereich beantragt werden, wenn diese nicht im Rahmen der Ausfallentschädigung unterstützt werden.
5. Grundsätzlich erfreulich sind die Anpassungen in der Covid-19-Kulturverordnung. So werden die Einkommens- und Vermögenshöchstgrenzen für die Nothilfe über Suisseculture Sociale angehoben. Weiter ist es gemäss den Erläuterungen zur Kulturverordnung bei den Ausfallentschädigungen neu möglich, nicht nur ausgefallene Veranstaltungen als Schaden anzurechnen. Kulturunternehmen können auch eine Ausfallentschädigung geltend machen, wenn sie z. B. aufgrund von Planungsunsicherheit keine Programmierung vornehmen konnten. Dabei wird auf die tatsächlich erfolgte Programmierung in den relevanten Vergleichsmonaten der letzten zwei Jahre abgestellt. Ebenfalls begrüssen wir, dass der Bund mit den Kantonen mehrere Verrechnungsperioden vorsieht, so dass nicht bis zum Ablauf des Gesetzes im Dezember 2021 auf eine Auszahlung gewartet werden muss. Schliesslich ist es hilfreich,
dass Kosten für Transformationsprojekte neu bis zu 80% finanziert werden können und gewisse Infrastrukturprojekte darunterfallen. Leider wurde im Zuge der Änderung der Covid-19-Kulturverordnung die Gelegenheit verpasst, bei der Ausfallentschädigung die bestehende Entschädigungsobergrenze von 80% zu streichen. Damit wird das Problem, dass aufgrund fehlender Planungssicherheit kaum Veranstaltungen geplant werden, nicht gelöst. Selbst im besten Fall tragen die Veranstalter 20% der angefallenen Kosten, was sich kaum ein Kulturunternehmen leisten kann. Im Hinblick auf den benötigten zeitlichen Vorlauf ist diese Regelung vor allem für Sommerfestivals schwierig. Die Taskforce Culture hätte es begrüsst, wenn diesbezüglich eine pragmatische und unbürokratische Lösung ermöglicht worden wäre. Die dringliche Notwendigkeit eines Revitalisierungsfonds nach dem Vorbild Deutschlands oder Österreichs bleibt somit bestehen, um überhaupt wieder Kulturveranstaltungen zu planen.
Damit diese Massnahmen schnell Wirkung zeigen, ist eine effiziente Umsetzung durch die Kantone dringend notwendig. Viele Gesuche für Ausfallentschädigung unter der am 20. September 2020 ausgelaufenen Kulturverordnung sind bei den Kantonen noch hängig. Kulturschaffende und Kulturunternehmen warten teilweise seit März auf die Auszahlung der Beiträge. Die Gelder müssen jetzt fliessen, um die Existenz von zahlreichen Kulturschaffenden und Kulturunternehmen zu sichern und damit die kulturelle Vielfalt in unserem Land.
Im Rahmen der parlamentarischen Debatte um neue Covid-Entschädigungen werden derzeit auch Anpassungen bei der Covid-19 Kulturverordnung diskutiert, darunter eine Erhöhung der Einkommens- und Vermögensfreibeträge bei der Nothilfe. Diese Änderungen werden allerdings erst nach Weihnachten definitiv verabschiedet, während die Einreichefrist für Gesuche bei Suisseculture Sociale für die Periode Oktober bis Dezember am 20. Dezember abläuft.
Wenn Sie also nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Nothilfe haben (z. B. weil Ihr Vermögen knapp über der Freigrenze liegt), bitten wir Sie, noch vor dem 20. Dezember ein Gesuch bei Suisseculture Sociale einzureichen, damit dieses gegebenenfalls noch für den Zeitraum Oktober bis Dezember berücksichtigt werden kann.
Die Gesuche können unter http://nothilfe.suisseculturesociale.ch eingereicht werden.
Die Eingabefrist für einen Nothilfebeitrag für die Monate Okt/Nov/Dez läuft noch bis zum 20. Dezember 2020. Die Nothilfe wird auch im nächsten Jahr (bis Ende 2021) weitergeführt. Die Nothilfe wird grundsätzlich fortlaufend bezahlt, sofern die Anspruchsberechtigung bestehen bleibt. Das heisst, wer einmal ein Gesuch eingereicht hat, wird für die fortlaufenden Zahlungs-Perioden jeweils von Suisseculture Sociale direkt aufgefordert, sein Gesuch zu aktualisieren und neu einzureichen.
Kulturschaffenden, die noch kein Gesuch eingereicht haben, sich aber schon jetzt oder in absehbarer Zeit in einer finanziellen Schieflage befinden werden, raten wir dringlichst nicht zu warten bis alle Reserven aufgebraucht sind.
Weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung und Antragstellung sind auf unserer Website zu finden. https://www.sonart.swiss/de/covid-verordnung-kultur/nothilfe/
Diese Woche sind Stände- und Nationalrat auf einige unserer Forderungen eingegangen und haben für die Kulturbranche sehr positive Beschlüsse gutgeheissen: Der Corona-Erwerbsersatz für Selbständige wird neu schon ab 40 % statt wie bisher 55 % Einsatzeinbusse möglich sein. Ab wann diese neue Regelung gilt, ist noch nicht klar. Zudem wird es neu auch wieder Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende geben, und zwar rückwirkend, ab dem 20. September 2020. Es ist zurzeit noch nicht klar, ab wann man Gesuche einreichen kann und wie genau die Bedingungen aussehen. Sobald wir hier genauere Infos haben, informieren wir euch wieder.
Erneuter Kulturlockdown ohne lückenloses Unterstützungssystem und ohne Revitalisierungsstrategie?
Anlässlich der Wintersession 2020 befasste sich das Parlament erneut mit dem Covid-19-Gesetz. Aus Sicht der Taskforce Culture verpasste es die Chance, wichtige Lücken in den Unterstützungsmassnahmen zu schliessen. Immerhin stimmte das Parlament dem bundesrätlichen Vorschlag zu, Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte wieder im Gesetz zu verankern. Aktuell steht nun aber ein erneuter kompletter Kulturlockdown zur Debatte.
Die Taskforce Culture hat sich heute mit einem Schreiben an den Gesamtbundesrat gewandt und folgende 6 Punkte betont:
1. Wir begrüssen, dass der Bund das Heft wieder in die Hand nimmt. Wir erwarten das aber auch bezüglich Entschädigungen. Eine schweizweit einheitliche Politik zur Bewältigung dieser Krise fordern wir seit Beginn. Faktisch herrscht aus Sicht des Bundesrates offenbar wieder die ausserordentliche Lage. Der Bundesrat sollte sie konsequenterweise auch formell beschliessen und entsprechend handeln.
2. Im vielfältigen Schweizer Kultursektor wird die Frage eines Lockdowns genauso diskutiert wie in anderen betroffenen Wirtschaftsbranchen, wie in den Skiorten oder im Bundesrat: Die einen möchten auch mit vielen Auflagen und Einschränkungen weiter Kultur anbieten, viele andere schliessen bereits von sich aus, weil kostendeckendes Veranstalten unter diesen Umständen nicht mehr möglich ist.
3. Aber eines ist klar: Im Fall eines weiteren Kulturlockdowns müssen taugliche Unterstützungsmassnahmen ohne Einschränkungen für alle Kulturakteure zugänglich sein. Wir haben bereits letzte Woche darauf hingewiesen, dass dies mit dem aktuellen Covid-19-Gesetz nicht der Fall ist. Diese Lücken müssen jetzt geschlossen werden. Auch hier muss der Bund das Zepter übernehmen. Im Vollzug der Unterstützungsmassnahmen zeigten sich die Grenzen des Föderalismus deutlich.
4. Zur Zeit sind die Kantone offenbar eingeladen, neue, aus ihrer Sicht nötige Unterstützungsmassnahmen vorzuschlagen. Wir bedauern einmal mehr, dass sich die betroffenen Branchen dazu nicht äussern können, obwohl sie wohl am besten wissen, welche Massnahmen ihnen helfen würden.
5. Wir vermissen nach wie vor eine zumindest mittelfristige Strategie des Bundesrates für zukünftige Massnahmen (zB nach definierten Massnahmestufen) sowie zur Wiederaufnahme kultureller Tätigkeiten. Auch wenn unklar ist, wie sich die Zahlen entwickeln, so brauchen der Schweizer Kultursektor, die Schweizer Wirtschaft und die Schweizer Bevölkerung klarere Ansagen, statt einem allwöchentlichen Adrenalinschub anlässlich der bundesrätlichen Pressekonferenzen.
6. Teil einer solchen Strategie muss auch ein Revitalisierungsfonds sein, der im Falle von Absagen von Kulturanlässen die volle Schadloshaltung sicherstellt. Andernfalls wird nichts mehr geplant werden und die Kultur kommt nicht mehr in Gang. Beispielsweise kündigt der deutsche Finanzminister Olaf Scholz im "Tagesspiegel" eine staatliche Übernahme der Kosten für alle Veranstaltungen an, die für die zweite Jahreshälfte 2021 geplant werden, aber wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen.
Sofort zu schliessende Unterstützungslücken:
Auch Gagen und Honorare sollten bei der Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen miteinbezogen werden
Mit dem neuen Gesetz Covid-Kultur wurde die Ausfallentschädigung für Kulturschaffende nicht mehr weitergeführt. Ausschliesslich Kulturunternehmen (wie zb Veranstalter) können nach wie vor Ausfallentschädigung beantragen.
Wir möchten die Kulturunternehmen darauf hinweisen, dass Gagen, Honorare und Urheberrechtsentschädigungen der Kulturschaffenden für ausgefallene Veranstaltungen bei der Ausfallentschädigung ebenso miteinberechnet werden sollen.
Dies gilt ebenso für die Unterstützung von Transformationsprojekten.
Diese können ausschliesslich über ein Kulturunternehmen beantragt werden.
Allerdings können sich dafür auch Kulturschaffende in der Form von einer rechtlich selbständigen Arbeitsgemeinschaft zusammenschliessen und ein Fördergesuch einreichen.
Unser Dachverband der Kulturverbände Suisseculture hat dazu ein Dokument verfasst mit dem Sie die Kulturunternehmen entsprechend darauf hinweisen können.
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 30. November 2020 zur Änderung des Covid-19-Gesetz (Wintersession 2020)
1. Härtefall: Unterstützung nur für die Grossen?
Die Schweizer Kulturbranche ist enttäuscht vom Vorschlag des Bundesrates, die Umsatzschwelle für Härtefallgesuche auf CHF 100'000 festsetzen zu wollen. Im Kultursektor wie in der gesamten Schweizer Wirtschaft gibt es zahlreiche Kleinstbetriebe und Einzelunternehmen, die keinen Umsatz von CHF 100'000 generieren, aber dennoch seit vielen Jahren solide wirtschaften. Da erstaunt die bundesrätliche Erklärung: «Mit der Erhöhung soll verhindert werden, dass die knappen administrativen Ressourcen der Kantone für die Abwicklung von Anträgen von Kleinstunternehmen beansprucht werden» (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81342.html). Es darf nicht sein, dass der administrative Aufwand der Kantone über die Existenz von Kleinunternehmen gestellt wird. Wenn schon, müsste die Umsetzung der Massnahmen so ausgestaltet werden, dass der administrative Aufwand tragbar ist. Erfreulicherweise hält die WAK-N dagegen und beantragt eine Umsatzschwelle für Härtefallgesuche von CHF 50'000 (https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wakn-2020-11-27.aspx). Neben der Umsatzschwelle stellt aber auch die Umsatzeinbusse von 40% eine grosse Hürde dar. Denn bereits eine Umsatzeinbusse von 10–20% kann zu gravierenden Problemen führen, gerade bei kleineren Unternehmen, die kaum über finanzielle Reserven verfügen und in den neun Pandemie-Monaten bereits erhebliche Einbussen hinnehmen mussten. Wir begrüssen daher den Minderheitenantrag, der die Umsatzeinbusse auf 30% festlegen möchte. Sehr wichtig ist zudem der Antrag der WAK-N, bei der Berechnung der Umsatzeinbusse auch einen Anteil der nicht gedeckten Fixkosten zu berücksichtigen.
2. Ausfall oder Härtefall? Oft ist es beides.
Gemäss Vorlage sollen Kulturunternehmen, die Anspruch auf Ausfallentschädigung haben, von der Härtefallentschädigung ausgeschlossen werden. Dies wäre für die Kulturbranche eine Katastrophe, denn die Ausfallentschädigung kann aufgrund einer «Deckelung» oder anderer kantonaler Spezialregeln oft nur einen (kleinen) Teil der Schäden decken. Der Zugang zur Härtefallentschädigung ist für Kulturunternehmen existentiell. Bereits erhaltene Unterstützungen sollen angerechnet werden, damit kein Schaden doppelt entschädigt wird, dürfen jedoch nicht automatisch ausschliessend wirken.
3. Kurzarbeitsentschädigung auch für befristet Angestellte
Befristete Arbeitsverhältnisse sind im Kultursektor typisch: von Regie über Lichttechnik und Schauspiel bis hin zur Komposition. Daher begrüssen wir den Vorschlag des Bundesrates, dass Kurzarbeitsentschädigung auch für Arbeitnehmende in befristeten Arbeitsverhältnissen wieder möglich sein muss. Unverständlich ist dagegen, warum diese nicht rückwirkend per 1.September 2020 gewährt werden soll. Schliesslich endete die KAE für befristete Arbeitsverträge Ende August nicht, weil man sie nicht mehr gebraucht hätte, sondern weil man die schwächsten Arbeitnehmenden über die Klinge springen liess. Der Covid-Kreditrahmen wurde bisher bei weitem nicht ausgeschöpft, und auch die bisherigen Ausgaben für die KAE sind offenbar deutlich niedriger als geplant. Daher ist eine Ablehnung der rückwirkenden Einführung der KAE für befristete Arbeitsverhältnisse nicht nachvollziehbar. Aus Sicht der Kulturbranche ist es ausserdem nötig, Nettolöhne die unter CHF 4000 liegen zu 100% statt nur zu 80% auszugleichen.
4. Erwerbsersatz, aber nicht für alle
Selbstständigerwerbende können seit dem 17. September 2020 nur noch Corona-Erwerbersersatz erhalten, wenn sie eine Umsatzeinbusse von 55% nachweisen können. Das ist für viele selbstständig erwerbende Kulturschaffende eine Katastrophe. Bei einem Medianlohn von CHF 40'000 im Jahr kann niemand mit 45% der Einnahmen überleben. So erhalten viele selbstständige Kulturschaffende weder Erwerbsersatz noch Ausfallentschädigung (indirekt über die Kulturunternehmen). Sie fallen durch die Maschen und müssen ihr Erspartes aufbrauchen, bis sie Nothilfe beantragen können. Die fixe Grenze von 55% Umsatzeinbusse ist zu streichen, es braucht flexiblere Lösungen auf Verordnungsebene. Das Budget für Corona-Erwerbsersatz wurde bis heute nicht ausgeschöpft; schon jetzt mit finanziellen Angst-Szenarien zu argumentieren, ist angesichts der existenziellen Not im Kulturbereich nicht fair. Bereits jetzt ist absehbar, dass die aktuelle Beschränkung des Corona-Erwerbsersatzes auf Ende Juni 2021 nicht sinnvoll ist. Zur Zeit werden keine Veranstaltungen geplant, keine Kulturschaffenden gebucht. Die Covid-Pandemie wird die Rückkehr zum Normalbetrieb im Kultursektor weit länger beeinträchtigen als z.B. in der Gastronomie oder anderen Branchen.
5. ALV: Rahmenfrist verlängern
Freischaffende können oftmals nicht innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren die nötige Arbeitsdauer für den Bezug von ALV erreichen, da sie nur kürzeste Arbeitsverträge erhalten (z.B. für einen Auftritt oder einen Einsatz als Sprecherin). Dies gilt seit Covid-19 noch viel mehr. Daher muss die Rahmenfrist für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und mit häufig wechselnden Arbeitgebenden dringend von zwei auf vier Jahre erweitert werden.
FAZIT:
Die SNB hat Bund und Kantonen einen Gewinn von CHF 4 Mrd. in Aussicht gestellt. Selbst hohe Verluste im letzten Quartal dieses Jahres würden diese Ausschüttung nicht gefährden (Ausschüttungsreserve beträgt derzeit rund 100 Mrd, erforderlich sind 40 Mrd). Bund und Kantone dürfen also mit diesem Geld rechnen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der grossen Auswirkungen für zahlreiche Kleinunternehmer*innen und Arbeitnehmende darf nicht ausgerechnet bei Einkommensschwächsten an Unterstützung gespart werden.
Neben den bundesweiten Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben viele Kantone weitergehende Massnahmen entschieden. Um einen Überblick über diese Massnahmen bezüglich Veranstaltungen und kulturellen Aktivitäten zu schaffen, sind hier die Kantone und ihre jeweiligen Massnahmen aufgelistet. Da sich die Massnahmen jederzeit ändern können, empfehlen wir, jeweils auch noch die entsprechenden Seiten der Kantone zu konsultieren. Auf der Website steht zudem, an welchem Datum die entsprechenden Seiten zuletzt geprüft wurden.
Personen, die im Zeitraum von April bis September ein Gesuch um Nothilfe bei Suisseculture Sociale (SCS) eingereicht und nach der Schlussabrechnung zu viel Geld erhalten haben, wurden in den letzten Wochen von SCS per Brief kontaktiert betreffend einer möglichen Rückzahlung. Dies notabene auch noch zu einem sehr kritischen Zeitpunkt mit grosser finanzieller und wirtschaftlicher Unsicherheit. Das wirft verständlicherweise viele Fragen auf!
Wie kam es dazu?
Beträge der staatlichen Massnahmen namentlich des Erwerbsersatz (EO) der kantonalen Ausfallentschädigung, sowie der Nothilfe werden jeweils miteinander verrechnet.
Das heisst, wer z.b bereits durch EO Zahlungen einen grossen Teil seiner Ausfälle decken konnte, wird dementsprechend nur noch einen kleineren Teil von der Ausfallentschädigung erhalten. Mit der Nothilfe verhält es sich genau gleich. Sie orientiert sich am jeweiligen EO-Tagessatz und errechnet anhand aller deklarierten Einnahmen und Ausgaben das monatliche Defizit. Wie wir wissen war der Erwerbsersatz gerade in den ersten Wochen des Lockdowns unser grosses Sorgenkind. Bis die Massnahmen griffen, waren bei Suisseculture Sociale die Gesuche um Nothilfe schon längst in Bearbeitung, um diese auch so schnell wie möglich ausbezahlen zu können.
Die Berechnung des Defizits in der Bezugsperiode April/Mai musste also oftmals ohne die endgültigen CEE Daten (EO-Tagessatz) der Ausgleichskassen gemacht werden.
So kam es teilweise dazu, dass aufgrund nachträglich veränderter EO-Tagessätze, zu viel Nothilfe ausbezahlt wurde.
Mit dem Entscheid des Bundesrates, den Erwerbsersatz bis Mitte September zu verlängern (ein Entscheid, den wir natürlich begrüssten), wurde allerdings SCS auch die Möglichkeit genommen, die zu viel ausbezahlten Nothile-Beträge innerhalb der Laufzeit der COVID-Verordnung Kultur (die bis Sept 20 galt) zu verrechnen.
SCS bietet alternative Lösungen an
Der Unmut über die Rückforderungen mitten in der Krise ist natürlich nachvollziehbar. Der Handlungsspielraum von SCS ist allerdings sehr begrenzt.
Gemäss der Verlängerung der COVID-Verordnung Kultur vom 13. Mai) heisst es:
«Die Soforthilfe kann dabei zeitlich vorschüssig bezahlt werden, ist aber inhaltlich gegenüber der Entschädigung für Erwerbsausfall nachgelagert. Deshalb muss der Verein Suisseculture Sociale sicherstellen, dass eine allenfalls zu viel bezahlte Nothilfe zurückgefordert wird. Er kann aus Gründen des Verwaltungsaufwandes auf Rückforderung verzichten, die unter 500 Franken liegen.»
Zudem wurden die Rückforderungsmodalitäten vom Bundesamt für Kultur (BAK) vorgegeben, an die sich SCS entsprechend richten muss.
Allerdings, SCS versucht wenn immer möglich alternative Lösungen anzubieten. So können nun Rückzahlungen auch in Raten bis spätestens Ende Juni abbezahlt werden. Auch ist es nun möglich, Rückforderungen mit weiteren Gesuchen um Nothilfe zu verrechnen – was allerdings nur in den Fällen greift, wo der Anspruch auf Erwerbsersatz nicht mehr gegeben wäre.
Betroffene Personen, die aktuell nicht in der Lage sein sollten, den Rückforderungen nachzukommen, empfehlen wir sich unbedingt direkt per Mail nothilfe@suisseculturesociale.ch an SCS zu wenden!
Die Nothilfe über Suisseculture Sociale wird auch unter dem Covid-19 Gesetz weitergeführt. Hauptberufliche Kulturschaffende mit Wohnsitz in der Schweiz können ab Donnerstag 05.11.20 hier ein Gesuch einreichen. Wir empfehlen allen anspruchsberechtigten Kulturschaffenden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, jetzt ein Gesuch einzureichen und nicht zu warten, bis alle Reserven aufgebraucht sind.
Als hauptberuflich im Kulturbereich gilt nach wie vor, wer mit seiner/ihrer künstlerischen Tätigkeit mind. die Hälfte des Lebensunterhaltes finanziert, oder mind. die Hälfte der Normalarbeitszeit für die künstlerische Tätigkeit aufwendet.
Es ist daher nicht relevant, welchen Status (selbständig erwerbend, angestellt, «freischaffend») man hat. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Kulturschaffenden entsprechend der neuen Covid-19 Kulturverordnung.
Die Nothilfe wurde errichtet, um unabhängig von ausgefallenen Engagements und Gagen die Kulturschaffenden in einer finanziellen Notlage zu unterstützen. Eine finanzielle Notlage entsteht grundsätzlich dann, wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht mehr decken. Die Nothilfe deckt somit das finanzielle Defizit. Sie errechnet sich anhand eines existentiellen Grundbedarfs (SKOS Richtlinien) und aufgrund der realen Einnahmen und Ausgaben.
Eine seriöse Überprüfung der Notlage bedingt zwar einen administrativen Aufwand des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin, der allerdings überschaubar ist, sofern man die notwendigen Unterlagen und Nachweise dem Antrag bereits beilegt, um weitere Rückfragen und Wartezeiten zu vermeiden.
Im Übrigen findet ihr alle Angaben zum Gesuchantrag sowie eine Wegleitung auf https://nothilfe.suisseculturesociale.ch
Aktuell stellt Suisseculture Sociale aufgrund der Veränderungen des Covid-19 Gesetzes noch seine Webplattform um. Gesuche können aber ab Donnerstag 5.11.20 schon eingereicht werden.
Für die Einreichung gelten neu u.a. folgende wichtige Änderungen:
Für die Übergangsphase der neuen Verordnung hat Suisseculture Sociale ein Budget von 15 Mio Fr. für die Nothilfe zugesprochen bekommen. Falls dieser Betrag nicht vollständig aufgebraucht wird, muss er dem Bund zurückbezahlt werden. Ein Übertrag ins Jahr 2021 ist grundsätzlich nicht möglich.
Es ist nicht selbstverständlich, dass wir in der Schweiz verglichen mit anderen europäischen Ländern das Konstrukt der Nothilfe haben, welche im Übrigen ausschliesslich in den Händen der Kultur ist. Der Verein Suisseculture Sociale http://www.suisseculturesociale.ch/index.php?id=145 wurde 1999 von der Kulturbranche, als sozusagen kleine Schwester vom Kultur-Dachverband Suisseculture https://www.suisseculture.ch/index.php?id=207 gegründet, um Kulturschaffenden in Not zu helfen. Genau das tut sie auch heute, wenngleich sie dabei als Finanzhilfeempfängerin des Bundes waltet.
An seiner Sitzung vom 4. November 2020 hat der Bundesrat Verordnungsänderungen bezüglich dem Corona-Erwerbsersatz verabschiedet, die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 in Kraft und ist befristet auf den 30. Juni 2021. Neu haben laut Verordnung Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung einen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz, deren Erwerbstätigkeit wegen Massnahmen gegen das Coronavirus massgeblich einschränkt ist und die eine Lohn- oder Einkommenseinbusse erleiden. Die massgebliche Einschränkung ist definiert durch einen Umsatzverlust von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019. Die Betroffenen müssen die Umsatzeinbusse deklarieren und begründen, wie sie auf Massnahmen zu Bekämpfung der Covid-19-Epidemie zurückzuführen ist. Wir prüfen diese Verordnung momentan, sobald wir mehr über die Umsetzung wissen, informieren wir wieder.
Der Bundesrat hat am 28. Oktober entschieden: Schweizweit sind öffentliche Veranstaltungen bis auf Weiteres nur mit höchstens 50 Personen zugelassen. Diskotheken und Tanzlokale müssen schliessen. Proben von Kulturvereinen im Laienbereich sind nur noch mit maximal 15 Personen möglich. Amateurchöre dürfen nicht mehr proben. Kurzfristig braucht es nun die rasche Auszahlung der gesprochenen Unterstützungsgelder, mittel- bis langfristig braucht es Perspektiven für den Kultursektor. Die Kulturverbände müssen besser und vor allem frühzeitig von den staatlichen Entscheidungsträgern eingebunden werden. Nur gemeinsam kann es gelingen, die kulturelle Vielfalt zu erhalten sowie Kulturschaffenden und Kulturunternehmen zu ermöglichen, wieder ihrer Arbeit nachzugehen und damit ihre Lebensgrundlage selbst zu erwirtschaften.
Der Kultursektor kann nachvollziehen, dass es harte Massnahmen braucht, um die steigenden Infektionszahlen einzudämmen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Alle müssen ihren Beitrag leisten. Deshalb haben die Kulturschaffenden, die Kulturunternehmen und die Vereine im Bereich der Laienkultur die Massnahmen von Bund und Kantonen von Anfang an mitgetragen. Sie haben viel in Schutzkonzepte investiert und diese konsequent und verantwortungsbewusst umgesetzt. Obwohl sie alle arbeiten und ihr Geld selber verdienen wollen, müssen sie akzeptieren, dass das zurzeit nicht möglich ist. Nichtsdestotrotz sind die einschneidenden und weitreichenden Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie für den ganzen Kultursektor ein Desaster.
Perspektivenlosigkeit und grosse Verunsicherung im Kultursektor
Die einschneidenden Eindämmungsmassnahmen werfen viele Fragen auf:
Selbst dort, wo das Durchführen kultureller Anlässe theoretisch noch erlaubt ist, stellt sich die Frage, ob das Publikum überhaupt noch kommt. Denn die Behörden weisen gleichzeitig darauf hin, dass alle sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken sind. Zudem stellt sich die Frage, ob sich ein Anlass mit eingeschränkten Publikumszahlen überhaupt noch lohnt.
Die aktuelle Situation erinnert an den Frühling, mit dem Unterschied, dass dieser Ausnahmezustand nun schon rund acht Monate andauert. Die Reserven sind erschöpft, sowohl finanziell, als auch mental. Es braucht nun klare Informationen und eine Perspektive mit Exit-Strategie für kulturelle Veranstaltungen, aber auch für den Bereich der kulturellen Bildung und für Vereinsaktivitäten im Laienbereich wie beispielsweise Chorproben, die von heute auf morgen verboten wurden.
Rasche Hilfe und Einbezug der Kulturverbände.
Die versprochenen Unterstützungsmassnahmen müssen rasch umgesetzt und gleichzeitig die damit verbundenen Fragen unter Einbezug der Kulturverbände geklärt werden. Die Erwerbsmodelle im Kultursektor sind komplex und es braucht das Knowhow der Kulturverbände, damit die Massnahmen zielführend umgesetzt werden können. Das betrifft insbesondere kulturspezifische Massnahmen wie die Ausfallentschädigungen oder die Beiträge an Transformationsprojekte, aber auch gesamtwirtschaftliche Massnahmen wie die Kurzarbeit, den Erwerbsersatz für Selbstständige und arbeitgeberähnliche Personen. Ebenso die Härtefallregelung für Unternehmen aus der Wertschöpfungskette der Veranstaltungsbranche.
Die Entscheide für die Ausfallentschädigungen für die Zeit von Mitte März bis Mitte September (Notverordnung des Bundes) sind durch die Kantone jetzt abschliessend zu fällen und die gesprochenen Mittel rasch auszuzahlen. Die neue Covid-19-Kulturverordnung vom 14. Oktober 2020 muss schweizweit in allen Kantonen einheitlich umgesetzt werden. Wie lange die Liquidität der Kulturunternehmen noch gesichert ist, ist individuell unterschiedlich und hängt von der Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen ab.
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Das Covid-Gesetz ist im Parlament heute angenommen worden. Nun kennen wir die Eckpunkte für die Hilfe in den kommenden Monaten. Hier die wichtigsten Elemente:
- Die Nothilfe bei Suisseculture Sociale wird es bis Ende 2021 weiter geben und sie ist noch treffender ausgestaltet. Ob das gesprochene Budget ausreicht, wird sich zeigen müssen. Es wird wohl einen grösseren Kreis von Gesuchstellenden geben, da die wirtschaftlichen Massnahmen nun eine grössere Hürde erhalten haben. (Siehe Erwerbsersatz.)
- Ausfallentschädigungen (über die Kantone) gibt es in Zukunft nur noch für Kulturunternehmen. Wir werden aber darum kämpfen in der Verordnung zu sichern, dass die Veranstalter*innen jeweils auch die Entschädigung der Auftretenden übernehmen aus der Ausfallentschädigung.
- Der Erbwerbsersatz wird weitergeführt, allerdings nur bis Ende Juni 2021, und er hat eine zusätzliche Hürde erhalten: Berechtigt ist nur noch, wer im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 - 2019 eine Umsatzeinbusse von mindestens 55% erleidet. Falls jemand noch nicht solange selbständig ist, wird das berechnet, was bereits vorliegt. Hier sind noch viele Details zu klären. So etwa, wie genau eine "Umsatzeinbusse" definiert sein wird. Wir halten euch auf dem Laufenden.
- Für Kulturunternehmen gibt es zudem sogenannte Transformationsbeiträge, mit denen sie ihre Strukturen und Veranstaltungskonzepte der neuen Situation anpassen können. Da ist ebenfalls noch vieles zu klären. Weiter können sie über eine Härtefallklausel Kredite oder Á Fonds Perdu-Beträge erhalten.
Die Verordnungen zu all diesen Bestimmungen werden nun verfasst, und wir werden mit der Taskforce Culture darauf hinarbeiten, dass die Verordnungen möglichst kulturfreundlich ausgestaltet werden.
Hier findet ihr die Medienmitteilung, welche die Taskforce heute verschickt hat.
Und hier weiterführende Erläuterungen dazu.
Update zum Covid-Gesetz:
Nachdem im Nationalrat zumindest einige unsere Forderungen durchgekommen sind, hat der Ständerat drei wichtige davon wieder abgeschossen:
- Erwerbsersatz auch für Personen mit massgeblich eingeschränkter Erwerbstätigkeit, nicht nur bei komplettem Unterbruch.
- Erwerbsersatz auch für Personen in Arbeitgeber-Stellung (wichtig bei Kleinunternehmen)
- 100 Mio statt 80 Mio für Ausfallentschädigung.
Nun wird es heute Montag wieder im Nationalrat besprochen, danach geht es zurück an den Ständerat. Sollte dann immer noch keine Überseinstimmung gefunden sein, gibt es eine Einigungskonferenz, die auf jeden Fall vor Ende der laufenden Session stattfinden wird.
Bei all diesen Schritten arbeiten wir mit der Taskforce Culture darauf hin, dass sich die Version aus dem Nationalrat durchsetzt – oder wenn schon sinnvoll angepasst wird. Wir halten euch auf unserer Website auf dem Laufenden!
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Am 8. und 9. September wird im Schweizer Parlament über das Covid-19-Gesetz verhandelt. Die Kultur ist im Entwurf enthalten, doch gibt es Punkte im Gesetz, die unbedingt angepasst werden müssen. Die Taskforce Kultur, von der auch SONART ein Teil ist, fordert:
Die wichtigsten Anliegen der Schweizer Kulturbranche zum Covid-19-Gesetz
vom 7. September 2020
Wir haben unsere Mitglieder (und alle Kulturschaffenden aus allen Sparten) gebeten, uns in einer Umfrage die Prognosen für ihre Einnahmen in der kommenden Zeit anzugeben, im Vergleich zu den Einnahmen in einem durchschnittlichen Jahr. Ziel der Umfrage war primär, gegenüber der Politik zu zeigen, dass die Kultur noch fern von einem Normalbetrieb ist. Die Ergebnisse sind niederschmetternd: Die Kulturschaffenden werden in kommenden zwei Semestern nur zwischen 10 und 35% ihrer üblichen Einnahmen erzielen. Und auch das hängt davon ab, wie die Pandemie weiterverläuft, ob es zu weiteren Veranstaltungsverboten kommt und ob das Publikum sich wieder in die Sääle traut.
Zusammen mit der Taskforce Culture haben wir Anträge und Forderungen erarbeitet, welche wir nun ins Parlament einbringen.
Hier die Medienmitteilung dazu.
Dies sind unsere wichtigsten Punkte:
Hier bieten wir euch einen kurzen Überblick über die News zum Coronavirus in Bezug auf die Kultur- und Musikszene. Wir aktualisieren unsere Infos laufend – sobald wir etwas wissen, wird es hier publiziert.
WICHTIG: Hast du Gagenausfälle durch abgesagte Engagements wegen dem Coronavirus? Fülle jetzt das Datenerfassungsformular aus. Alle Infos dazu findest du hier.
Momentan läuft die Vernehmlassung für die Überführung des Corona-Notrechts in dringliches Bundesrecht. Darin wird gefordert, dass der Bundesrat die Corona-Hilfe weiterführen kann, alle Massnahmen vom Erwerbsersatz bis zur Nothilfe. Für den Kultursektor ist dieses Gesetz extrem wichtig. Wir wollen möglichst vielsagende Zahlen liefern in dieser Vernehmlassung und im politischen Prozess. Ihr könnt uns helfen, in dem ihr möglichst bald, idealerweise bis am 19. Juli 2020, diese Umfrage ausfüllt.
In einem ausserordentlichen Effort hat die verbandsübergreifende Taskforce Culture eine Stellungnahme für den schweizerischen Kultursektor erarbeitet und der Bundeskanzlei eingereicht. 84 Kulturverbände und Stiftungen haben unterzeichnet. Damit gelingt der stark gebeutelten Schweizer Kulturbranche in der kurzen Vernehmlassungsfrist von 3 Wochen ein einstimmiges, starkes Zeichen. Die wichtigsten Statements findet ihr hier.
Der Bundesrat hat den Corona-Erwerbsersatz für Selbständige bis am 16. September 2020 verlängert. Weitere Informationen dazu gibt's hier.
Ein dringlicher Appell wurde Anfang Juni von der Taskforce "Corona Massnahmen Kultur" (in der SONART eine aktive Rolle spielt) an alle Mitglieder des Schweizer Parlamentes und auch an die Medien verschickt: Appell zur Sommersession: Die Kulturbranche braucht jetzt die Unterstützung des Parlaments! Den ganzen Appell findet ihr hier.
Mit dem Entscheid des Bundesrates vom 13. Mai, die COVID-Verordnung Kultur um 4 Monate zu verlängern, wurde auch der Auftrag an Suisseculture Sociale verlängert, die Nothilfe für Kulturschaffende auszurichten. Dabei werden die sechs Monate der Gültigkeit der Verordnung nun in drei Bezugsperioden à je zwei Monaten aufgeteilt. Alle Infos dazu gibt's hier.
Ab dem 6. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend gelockert. Dies hat der Bundesrat aufgrund der positiven epidemiologischen Entwicklung an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 beschlossen. Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können wieder durchgeführt werden und neu sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt. Alle Freizeitbetriebe und touristischen Angebote können wieder öffnen. Alle Infos dazu gibt's hier.
Der Bundesrat hat die Unterstützung des Kultursektors um vier Monate bis zum 20. September verlängert. Alle Infos dazu gibt's hier. In den meisten Kantonen wurde die Frist für Ausfallentschädigungsgesuche auf den 20. September verlängert. Die Infos zu den einzelnen Kantonen gibts' hier.
Die Kulturbranche der Schweiz ist nach wie vor dankbar für die im März rasch beschlossenen Massnahmen zur Stärkung des existentiell betroffenen Kultursektors. Auch wenn es in der Umsetzung dieser Massnahmen noch einige offene Fragen gibt, herrscht Zuversicht, dass zumindest einem grossen Teil der Kulturschaffenden damit geholfen werden kann. Die gesamte Medienmitteilung findest du hier.
Am 06. April 2020 hat das Bundesamt für Kultur informiert, dass die Richtlinien zur Umsetzung, die in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet wurden, bereit stehen und die Gesuche zu den ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor eingereicht werden können. Hier findet ihr eine Liste mit den kantonalen Anlaufstellen und entsprechenden Links, die Liste wird laufend aktualisiert.
Hier gibt es ein FAQ zu den häufigsten Fragen bezüglich der Massnahmen im Kulturbereich – Soforthilofe, Ausfallentschädigungen und Erwerbsausfall –Updates folgen laufend.
Die Plattform von Suisseculture Sociale für Nothilfe ist nun online. In der Einleitung auf der Startseite wird sehr ausführlich beschrieben, wie die Anträge eingereicht werden müssen und wer anspruchsberechtigt ist. Alle Infos dazu gibt's hier.
Die Richtlinien zur Umsetzung stehen bereit und die Gesuche zu den ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor können ab heute eingereicht werden. Die finanziellen Hilfen können bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden. Informationen dazu sowie die jeweiligen Anlaufstellen sind auf der Website des Bundesamts für Kultur (BAK) aufgeführt. Alle Infos dazu gibt's hier.
Die Massnahmen des Bundesrates in der COVID-Verordnung Kultur sind auf zwei Ebenen angesiedelt: Soforthilfe und Ausfallentschädigungen. Dazu kommen die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen, welche über die Erwerbsausfallentschädigung EO abgewickelt werden sollen. Die gesamten Erläuterungen findest du hier.
Der Kultur- und Veranstaltungssektor bedankt sich beim Bundesrat für die getroffenen Notfallmassnahmen zur Rettung der Branche. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kulturschaffenden sowie der Veranstaltungsbranche haben mit grosser Hoffnung den heute beschlossenen Notfallmassnahmen des Bundesrates entgegengeblickt – die Branche wurde von den aktuellen Entwicklungen besonders hart getroffen, da für die meisten Akteurinnen und Akteure jegliche Einnahmemöglichkeiten innert kurzer Zeit weggefallen sind, demgegenüber aber hohe Kosten verbleiben. Auch mit den getroffenen Massnahmen wird die Branche selbst bei optimistischer Betrachtung ein bis zwei Jahre benötigen, um den Stand vor der Corona-Krise wieder zu erreichen. Die gesamte Medienmitteilung findest du hier.
Der Bundesrat hat am 20.03.2020 ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus abzufedern (siehe verlinkte Medienmitteilung des Bundesrats: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78515.html). Ziel der getroffenen Massnahmen ist es, die betroffenen Branchen im Bedarfsfall zu unterstützen beziehungsweise die wirtschaftlichen Folgen der behördlichen Auflagen zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung des COVID-19 für die betroffenen Unternehmen und Arbeitsnehmenden abzufedern. Die Massnahmen gelten auch für den Kultursektor und können ab sofort beansprucht werden. Die genauen Infos können auf der Website des Bundesamtes für Kultur nachgelesen werden.
Die Bundesverwaltung arbeitet daran, so schnell wie möglich eine gesetzliche Grundlage für die Unterstützung von Kulturschaffenden zu schaffen, die von der Situation stark betroffen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir dazu keine weiteren Informationen liefern. Eine Mitteilung an die Kulturkreise über die konkreten Massnahmen wird frühestmöglich folgen.
Der Bundesrat beschliesst Massnahmen zur Unterstützung des Kulturbereichs. Am 12. März 2020 haben das Bundesamt für Kultur (BAK) und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ausgewählte Kulturverbände zu einer Anhörung empfangen. Die gesamte Mitteilung findest du hier.
Der Kultur- und Veranstaltungssektor zeigt sich erfreut über den konstruktiven Austausch mit den Bundesbehörden, erwartet nun aber auch rasche und griffige Massnahmen wegen Covid-19. Die gesamte Medienmitteilung und alle Infos dazu findest du hier.
Die Corona-Hilfe muss weitergehen! Wir brauchen dringend eure Angaben!
Viele von uns wissen nicht, wie es ab dem Herbst weitergehen soll: Finden die angesagten Veranstaltungen statt? Kommen neue dazu? Wann wird man wieder Geld verdienen können?
Momentan läuft die Vernehmlassung für die Überführung des Corona-Notrechts in dringliches Bundesrecht. Darin wird gefordert, dass der Bundesrat die Corona-Hilfe weiterführen kann, alle Massnahmen vom Erwerbsersatz bis zur Nothilfe. Für den Kultursektor ist dieses Gesetz extrem wichtig. Da viele Branchen ausserhalb des Veranstaltungssektors jetzt nicht mehr so massiv betroffen sind, können wir nicht davon ausgehen, dass auch dem Bundesrat und dem Parlament klar ist, dass in der Kulturbranche noch lange kein Normalbetrieb herrschen wird. Wir wollen also möglichst vielsagende Zahlen liefern in dieser Vernehmlassung und im politischen Prozess.
Ihr könnt uns helfen, indem ihr möglichst bald diese Umfrage (idealerweise bis am 19.7., aber gern auch danach noch) ausfüllt. Die Umfrage ist zwar wieder auf der SONART-Website, ist aber für alle Kulturschaffenden (inkl. Techniker*innen, Agenturen usw.) offen.
Medienmitteilung des Schweizer Kultursektors vom 10. Juli 2020
zu seiner Vernehmlassungsantwort zum Entwurf des Covid-19-Gesetzes
In einem ausserordentlichen Effort hat die verbandsübergreifende Taskforce Culture eine Stellungnahme für den schweizerischen Kultursektor erarbeitet und der Bundeskanzlei eingereicht. 84 Kulturverbände und Stiftungen haben unterzeichnet. Damit gelingt der stark gebeutelten Schweizer Kulturbranche in der kurzen Vernehmlassungsfrist von 3 Wochen ein einstimmiges, starkes Zeichen.
Stellungnahme des Kultursektors: www.taskforceculture.ch/aktivitäten
Die wichtigsten Statements:
Die Veranstaltungsbranche war der erste Wirtschaftszweig, der von der COVID-19-Krise getroffen wurde und er wird auch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit am längsten und tiefgreifendsten von den Auswirkungen betroffen sein. Seit dem 16. März 2020 ist einem kompletten Wirtschaftszweig faktisch die Arbeitsgrundlage entzogen. Konzerte, Festivals oder Theateraufführungen, Business Events usw. – ein Zusammenkommen von Menschen war komplett verunmöglicht.
Die betroffenen Unternehmen aus der Veranstaltungsbranche sowie Veranstaltungs-Locations in der ganzen Schweiz strahlen im Rahmen der «Night of Light» am Abend des 22. Juni 2020 von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr solidarisch ihre Gebäude oder stellvertretend ein Bauwerk in ihrer Region oder Stadt mit rotem Licht an, um auf die schwierige Situation in der Veranstaltungsbranche aufmerksam zu machen.
Wollt ihr auch mitmachen, damit so viele Menschen wie möglich erreicht werden? Dann postet oder teilt Fotos von beleuchteten Objekten mit dem Hashtag #nightoflight_ch!
Alle weiteren Informationen gibt's hier.
Aufgrund vieler Anfragen werden wir am 10. Juni 2020 von 19–20 Uhr ein Zoom-Webinar durchführen, dieses Mal spezifisch zum Nothilfe-Gesuch bei Suisseculture Sociale.
Gemäss verschiedenen Rückmeldungen von Mitgliedern gibt es immer wieder Unsicherheiten und Verständnisschwierigkeiten, gerade im Antragsprozess. An diesem Webinar werden wir mit euch durch den gesamten Antragsprozess durchgehen, um dabei alle möglichen Unklarheiten zu klären und Fragen zu beantworten.
Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt – first come, first served – anmelden könnt ihr euch per Mail.
Das Angebot ist ausschliesslich für SONART-Mitglieder.
Mit dem Entscheid des Bundesrates vom 13. Mai, die COVID-Verordnung Kultur um 4 Monate zu verlängern, wurde auch der Auftrag an Suisseculture Sociale verlängert, die Nothilfe für Kulturschaffende auszurichten. Dabei werden die sechs Monate der Gültigkeit der Verordnung nun in drei Bezugsperioden à je zwei Monaten aufgeteilt:
Wer ein Gesuch bis zur ursprünglichen Eingabefrist vom 20. Mai eingereicht hat, kann um eine Verlängerung von vorläufig zwei Monaten ersuchen – diese erfolgt aufgrund des bereits eingereichten Gesuches. Die Gesuchstellenden müssen also kein neues Gesuch einreichen, sondern werden von Suisseculture Sociale kontaktiert mit der Nachfrage, ob sich etwas an der finanziellen Situation geändert hat. Die Verlängerung berechnet sich aufgrund der voraussichtlichen Situation in den Monaten Juni und Juli. Eine weitere Verlängerung für die Monate August und September kann in einem dritten Schritt erfolgen.
Gesuche, die zwischen dem 21. Mai und dem 20. Juli eingereicht werden, werden in einem ersten Schritt für die Periode Juni und Juli errechnet und können einmal für die Periode August und September verlängert werden.
Gesuche, die zwischen dem 21. Juli und dem 20. September eingehen, werden für die Periode August und September errechnet und können nicht verlängert werden.
Achtung: Suisseculture Sociale weist die Kulturschaffenden erneut darauf hin, nicht zu lange mit dem Einreichen eines Gesuches zu warten, wenn Sie in eine prekäre Lage geraten. Die Bearbeitungsdauer liegt aufgrund der grossen Anzahl Gesuche bei mehreren Wochen und kann nicht im Einzelfall beschleunigt werden.
Alle Infos zur Nothilfe findet ihr hier.
Dieser dringliche Appell wurde gestern von der Taskforce "Corona Massnahmen Kultur" (in der SONART eine aktive Rolle spielt) verschickt an alle Mitglieder des Schweizer Parlamentes – und heute auch die Medien.
Appell zur Sommersession: Die Kulturbranche braucht jetzt die Unterstützung des Parlaments!
Zum Beginn der Sommersession wendet sich die Kulturbranche der Schweiz an das Parlament. Wir brauchen weiterhin die Unterstützung des Bundes und der Kantone. Deshalb zählen wir auf Sie, und darauf dass der speziellen Situation der Kulturschaffenden und Kulturunternehmen in dieser vorsichtigen Öffnungsphase Rechnung getragen wird, mit Werkzeugen, die die Bedürfnisse unserer Bereiche auch tatsächlich erfassen! Ohne den Teufel an die Wand zu malen, stellen wir fest: «Ohne Unterstützung stirbt die kulturelle Vielfalt in der Schweiz». Häufig ist man sich nicht bewusst, dass die Kreativbranche, zu der auch der Kulturbereich gehört, mind. 22 Mrd. CHF Bruttowertschöpfung erzielt. Gemäss Kulturstatistik des Bundes waren in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Jahr 2013
Neben der volkswirtschaftlichen Bedeutung kommt der Schweizer Kultur- und Kreativwirtschaft aber auch ein enormer gesamtgesellschaftlicher Stellenwert zu.
Wir fordern keine Sonderbehandlung! Aber wir brauchen Massnahmen, welche die besondere Situation der Kultur berücksichtigen. Der Kulturbranche, den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie Künstler*innen wurde Ende Februar durch das Veranstaltungsverbot als Erste die Existenzgrundlage entzogen. Die Medienkonferenz des Bundesrates vom 20. Mai 2020 hat bestätigt, dass sie auch die letzte Branche ist, die den Weg zurück in die Normalität finden wird. Die wirtschaftlichen Auswirkungen im Kulturbereich werden erst nach und nach sichtbar. Die nahe Zukunft bleibt für das ganze «Ökosystem Veranstaltung» eine riesige Herausforderung, von den mittel- und langfristigen Folgen ganz zu schweigen. Die Kulturschaffenden werden die Auswirkungen auf lange Zeit spüren und deren soziale Not ist daher unbedingt zu verhindern.
Die notwendigen Massnahmen auf einen Blick:
All diese Anliegen haben wir seit Beginn der Corona-Krise wiederholt bei den verantwortlichen Behörden deponiert. Durchgedrungen sind wir damit nur sehr beschränkt. Deshalb hoffen wir nun auf Verständnis und Unterstützung aus dem Parlament.
Wir bitten Sie bei folgendem Geschäft im Sinne der Kulturbranche zu stimmen:
A290 0109 Covid-Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende
Wir empfehlen Ihnen die Zustimmung zu diesen Motionen:
- 20.3466 Motion Kurzarbeitsentschädigung weiterführen
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203466
- 20.3467 Motion Erwerbsersatz für direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende weiterführen
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203467
- 20.3170 Motion Gezielte Unternehmenssanierungen statt Konkurswelle
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203170
Weshalb dieser dringliche Appell zum Beginn der Sommersession?
«Wir lassen euch nicht im Stich», hat der Bundesrat zu uns gesagt, als im März die gesamte Veranstaltungsbranche geschlossen wurde. Damit standen tausende Kulturschaffende und Kulturunternehmen von einem Tag auf den anderen ohne Einkommen und Arbeit da. In den vergangenen Monaten ist der Bund mit seinen Massnahmen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich zu dieser Aussage gestanden. Doch die vielen ungeklärten Details führen dazu, dass viele Akteure doch durch die Maschen fallen. Leider zeigte sich bald, dass die Verwaltungsbehörden in den Bereichen Wirtschaft und Kultur nicht bereit waren, die Kultur- und Veranstalterverbände wirklich in die Planung ihrer Massnahmen und deren Umsetzung einzubeziehen. Die notfallmässig gebildete Taskforce «Corona Massnahmen Kultur» ist der Ansprechpartner, welcher die betroffenen Kreise vereint. Nicht nur wurden wir wiederholt vor vollendete Tatsachen gestellt, auch unsere wiederholten Nachfragen wurden oft nicht oder mit grosser Verzögerung beantwortet.
Das Resultat dieser mangelnden Kommunikation sind verunsicherte Kulturschaffende und -veranstalter, die einerseits dem Willen zu Hilfe vertrauen wollten, andererseits in der Praxis feststellen müssen, dass sie im System der Corona-Hilfe nicht vorkommen. Wir brauchen Lösungen, wenn es dem Bund ernst ist mit der Ansage, die kulturelle Vielfalt in der Schweiz erhalten zu wollen. Ein paar Beispiele:
Mit der vorsichtigen Öffnung beginnt nun eine neue Phase, und sie beginnt für uns wenig ermutigend: Auch hier wurde die Chance vergeben, die Branchenspezialist*innen und ihr Know-How rechtzeitig einzubeziehen und gemeinsam realistische Öffnungsrichtlinien zu erarbeiten. Richtlinien, welche die kulturelle Vielfalt berücksichtigen und die Branche aus ihrer Dauerverunsicherung geholt hätten, die seit dem Lockdown besteht.
Deshalb wiederholen wir den Appell: Unterstützen Sie die Kulturbranche. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, damit die kulturelle Vielfalt in der Schweiz nicht zerstört wird. Helfen Sie uns, dafür zu sorgen, dass der Einbezug der Branche und ihrer Spezialist*innen deutlich verbessert wird. Wir brauchen dringend eine regelmässige Kommunikation mit den zuständigen Bundesämtern BAK, SECO und BSV auf Augenhöhe. Das ist keine Sonderbehandlung, sondern eine Gleichbehandlung, wie sie bei anderen Branchen, z.B. Tourismus oder Landwirtschaft, schon lange üblich ist.
Herzlichen Dank für Ihre geschätzte Unterstützung. Für Auskünfte zu diesen Themen und Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Für die Taskforce «Corona Massnahmen Kultur»
Rosmarie Quadranti, Präsidentin Cultura und Schweizer Musikrat
Alex Meszmer, Geschäftsleiter Suisseculture
Sandra Künzi, Präsidentin t. -Theaterschaffende Schweiz
Christoph Trummer, Politische Leitung SONART- Musikschaffende Schweiz
Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer Swiss Music Promoters Association SMPA
Für Rückfragen:
Sandra Künzi, Präsidentin t. -Theaterschaffende Schweiz, sandra.kuenzi@tpunkt.ch
Christoph Trummer, Politische Leitung SONART- Musikschaffende Schweiz, christoph.trummer@sonart.swiss
Im Namen folgender Verbände, ihrer Mitgliedsorganisationen und Mitglieder
Suisseculture - Dachverband der Kulturverbände
Suisseculture Sociale
SMR - Schweizer Musikrat
Cultura - Interessenverbände Schweizer Kulturinstitutionen
Petzi - Dachverband der Musikclubs und Festivals
SBCK- Schweizer Bar und Clubkommission
SMPA - Swiss Music Promoters Association (Professionelle Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter)
Action Intermittence
MMFSuisse - MusicManagersForum Schweiz
orchester.ch - Verband Schweizerischer Berufsorchester
Am 06. April 2020 hat das Bundesamt für Kultur informiert, dass die Richtlinien zur Umsetzung, die in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet wurden, bereit stehen und die Gesuche zu den ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor eingereicht werden können.
Kulturschaffende und Kulturunternehmen, denen aus der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen oder Projekten bzw. aus Betriebsschliessungen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, können bis spätestens 20. Mai 2020 bei Ihrem Wohnkanton eine Entschädigung beantragen. In vielen Kantonen wurde die Eingabefrist nun auf den 20. September 2020 verlängert. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens.
Kulturschaffende müssen ihren Antrag auf Ausfallentschädigung an den jeweiligen Wohnkanton richten. Kulturunternehmen müssen ihren Antrag auf Soforthilfe oder Ausfallentschädigung an den Kanton, in dem sie ihren Sitz haben, richten.
Aufgrund der vielen Anfragen, die wir deswegen erhalten, haben wir hier die Links zu den Gesuchsformularen bzw. dem aktuellen Stand der jeweiligen Anlaufstelle zusammengetragen. Die entsprechenden Infos werden laufend aktualisiert.
Aargau (AG)
Departement Bildung, Kultur und Sport
https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/informationen_fuer_kultur_und_sportbereich/informationen_fuer_kultur_und_sportbereich.jsp
Die Eingabefrist für Ausfallentschädigungs-Gesuche wurde verlängert: bis am 20. September 2020 können Gesuche eingereicht werden.
Appenzell Innerrhoden (AI)
Kulturamt
https://www.ai.ch/themen/kultur-und-geschichte/kulturfoerderung/aktuelles/umsetzung-covid-verordnung-kultur-soforthilfe-und-ausfallentschaedigungen-fuer-kulturschaffende-und-kulturunternehmen
Gesuche sind, wenn möglich, bis am 30. April, spätestens aber bis am 20. Mai 2020 einzureichen beim Kulturamt, ottilia.doerig@ed.ai.ch.
Appenzell Ausserrhoden (AR)
Amt für Kultur
https://www.ar.ch/verwaltung/departement-bildung-und-kultur/amt-fuer-kultur/covid-verordnung-kultur/
Gesuche für Ausfallentschädigungen sind bis spätestens 20. September 2020 einzureichen.
Bern (BE)
Amt für Kultur
https://www.erz.be.ch/erz/de/index/kultur/kulturfoerderung/aktuell/corona-pandemie.html
Gesuche sind spätestens bis am 20. September 2020 bei der zuständigen Stelle des Kantons am Wohnsitz des Kulturschaffenden einzureichen, für Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton Bern bei der Kulturförderung des Kantons Bern. Bitte benutzen Sie das elektronische Gesuchsportal. Die Gesuchseingabe ist ab 6.4.2020 am Abend möglich.
Basel-Landschaft (BL)
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/kultur/kulturelles-bl/coronavirus
Der Bundesrat hat am 13. Mai 2020 entschieden, die Unterstützung des Kultursektors um vier Monate bis zum 20. September 2020 zu verlängern. Aufgrund der Verlängerung der Verordnung gelten im Kanton Basel-Landschaft neu folgende Eingabefristen:
Basel-Stadt (BS)
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt, Abteilung Kultur
https://www.coronavirus.bs.ch/kultur.html
Die Abteilung Kultur nimmt ab sofort Gesuche für Ausfallentschädigungen von Kulturschaffenden mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt entgegen. Alle Gesuche sind bis spätestens am 20. September 2020 einzureichen.
Freiburg (FR)
Amt für Kultur
https://www.fr.ch/de/ka/kultur-und-tourismus/kulturelles-leben-und-tourismus/covid-19-massnahmen-zur-unterstuetzung-des-kulturbereichs
Die von der Gesundheitskrise betroffenen Kulturunternehmen und Kulturschaffenden sind gebeten bis zum 20. September 2020 ihre Gesuche um Ausfallentschädigungen über das Internetportal des Amts für Kultur einzureichen.
Genève (GE)
Office cantonal de la culture et du sport
https://www.ge.ch/covid-19-mesures-soutien-au-domaine-culturel
Les demandes d’indemnisation des pertes financières (entreprises à but lucratif ou non lucratif ; acteurs culturels) peuvent être déposées jusqu'au 20 septembre 2020 au plus tard.
Glarus (GL)
Bildung und Kultur
https://www.gl.ch/verwaltung/bildung-und-kultur/kultur/kulturfoerderung.html/629/l/de
Kulturschaffende, die im Kanton Glarus Wohnsitz haben, können bei der Fachstelle Kulturförderung eine Ausfallentschädigung beantragen. Kulturunternehmen bzw. Kulturinstitutionen, die ihren statutarischen Sitz im Kanton Glarus haben, können bei der Kulturförderung eine Ausfallentschädigung beantragen oder auch Soforthilfe, das heisst einen Antrag für rückzahlbare zinslose Darlehen.
Gesuche sind bis spätestens am 20. September 2020 bei der zuständigen Stelle des Kantons am Wohnsitz des Kulturschaffenden einzureichen, für Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton Glarus bei der Fachstelle Kulturförderung des Kantons Glarus.
Graubünden (GR)
Amt für Kultur/Uffizi da cultura/Ufficio della cultura
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/ekud/afk/kfg/kulturfoerderung/covid-19/Seiten/default.aspx
Diese Gesuche sind bis spätestens am 20. September 2020 per E-Mail (corona@afk.gr.ch) oder per Post (Kulturförderung Graubünden, Loëstrasse 26, 7000 Chur) einzureichen.
Jura (JU)
Office de la Culture
https://www.jura.ch/culturecovid
L’indemnisation couvre les pertes financières subies entre le 28 février 2020 et le 20 septembre 2020. Des indemnisations peuvent également être demandées pour des événements qui ont été annulés entre le 28 février 2020 et le 20 septembre 2020. Les dommages résultant de l'annulation volontaire d'événements pour des raisons sanitaires depuis le 28 février 2020 sont également pris en compte.
Les demandes doivent être déposées jusqu'au 20 septembre 2020 auprès de l'autorité compétente du canton selon le lieu de résidence de l’acteur culturel ; pour les acteurs culturels domiciliés dans la République et Canton du Jura les demandes doivent être déposées auprès de l’Office de la culture, au moyen du formulaire ci-contre.
Luzern (LU)
Bildungs- und Kulturdepartement
https://kulturfoerderung.lu.ch/
Gesuche für Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende können bis 20. September 2020 eingereicht werden.
Die Ausfallentschädigung deckt Schäden, die zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. September 2020 entstanden sind. Es können auch Schäden für Veranstaltungen geltend gemacht werden, die zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. September 2020 abgesagt wurden, aber vor dem 31. Oktober 2020 hätten stattfinden sollen. Ebenfalls anrechenbar sind Schäden aus der freiwilligen Absage von Veranstaltungen aus sanitarischen Gründen im Zeitraum zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 17. März 2020.
Neuenburg (NE)
Service de la culture
https://www.ne.ch/autorites/DJSC/SCNE/Pages/CoVid-19.aspx
Le délai de dépôt des dossiers était initialement prévu au 20 mai 2020. Cependant, le Conseil fédéral a décidé de prolonger la durée de validité de l'ordonnance COVID culture. Les dossiers peuvent donc être déposés jusqu'au 20 septembre. Toutefois, les modalités de mise en œuvre n’ont pas encore été précisées par la Confédération.
Nidwalden (NW)
Amt für Kultur
https://www.nw.ch/kulturfoerd/1110
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass der Schaden zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. Mai 2020 entstanden ist. Es können auch Schäden für Veranstaltungen geltend gemacht werden, die zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. Mai 2020 abgesagt wurden, aber vor dem 31. August 2020 hätten stattfinden sollen.
Der Antrag auf Ausfallentschädigung ist bis spätestens 20. Mai 2020 beim Amt für Kultur einzureichen.
Obwalden (OW)
Amt für Kultur und Sport Obwalden
https://www.ow.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/amtsmitteilungen/?action=showinfo&info_id=64708
Der Antrag auf Ausfallentschädigung ist bis spätestens 20. Mai 2020 beim Amt für Kultur und Sport einzureichen.
St. Gallen (SG)
Amt für Kultur
https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung/coronavirus.html
Gesuche sind bis spätestens am 20. September 2020 bei der zuständigen Stelle des Kantons am Wohnsitz des Kulturschaffenden einzureichen, für Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen beim Amt für Kultur des Kantons St. Gallen.
Schaffhausen (SH)
Erziehungsdepartement
https://kulturraum.sh/covidinfo
Die Gesuche können unter Anfügung der notwendigen Beilagen eingereicht werden, elektronisch an: kulturhilfe@sh.ch oder per Post an: Fachstelle für Kulturfragen, Herrenacker 3, 8200 Schaffhausen. Die Eingabefrist um Ausfallentschädigungen im Kultursektor wurde bis zum 20. September 2020 verlängert!
Solothurn (SO)
Amt für Kultur und Sport
https://corona.so.ch/bildung-kultur/kultur-und-sport/
Beim Kanton Solothurn können Kulturschaffende und Kulturunternehmen Gesuche für Ausfallentschädigungen einreichen.
Eingabefrist NEU: spätestens bis 20. September 2020 für Schäden bis 31. Oktober 2020.
Schwyz (SZ)
Amt für Kultur
https://www.sz.ch/staatskanzlei-departemente/bildungsdepartement/amt-fuer-kultur/kulturfoerderung/kulturkommission.html/72-416-387-380-2480-2568-2557
Gesuche sind bis spätestens 20. September 2020 (Poststempel) bei der zuständigen Stelle des Kantons am Sitz des Kulturunternehmens einzureichen, für Kulturunternehmen mit Sitz im Kanton Schwyz bei der Kulturförderung des Kantons Schwyz. Bitte benützen Sie das entsprechende Gesuchformular.
Thurgau (TG)
Kulturamt
https://kulturamt.tg.ch/foerderung/informationen-coronavirus/ausfallentschaedigungen.html/10758
Im Merkblatt sowie im Ablaufschema finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende. Füllen Sie das Gesuchsformular sowie das Beiblatt aus und schicken Sie das unterschriebene und gescannte Gesuchsformular, das Beiblatt sowie die geforderten Dokumenten per E-Mail an kulturamt@tg.ch. Gesuche um Ausfallentschädigung können bis zum 20. September 2020 eingereicht werden.
Tessin (TI)
Divisione della cultura e degli studi universitari
https://www4.ti.ch/index.php?id=119960
Le imprese e gli operatori culturali colpiti dalla crisi sanitaria COVID-19 sono invitati a inoltrare entro il 20 settembre 2020 le loro richieste d'indennità per perdita di guadagno tramite i formulari appositi.
Uri (UR)
Amt für Kultur und Sport
https://www.ur.ch/themen/2944
Gesuche sind bis spätestens am 20. September 2020 bei der zuständigen Stelle des Kantons am Wohnsitz des/der Kulturschaffenden. Bitte füllen Sie dafür das entsprechende Gesuchsformular aus. Anschliessend sind alle notwendigen Unterlagen elektronisch einzureichen. Gesuche werden ausschliesslich elektronisch entgegengenommen. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter covid-kultur@ur.ch zur Verfügung.
Waadt (VD)
Service des affaires culturelles
https://www.vd.ch/themes/culture/aides-et-soutiens-a-des-projets-culturels/covid-19-informations-et-questionnaires-pour-demandes-daide-durgence-et-dindemnisation/
Les demandes sont à déposer au plus tard le 20 septembre 2020 et uniquement via notre plateforme informatique.
Wallis (VS)
Dienststelle für Kultur
https://www.vs.ch/de/web/culture/coronavirus-kultur
Gesuche sind bis spätestens am 20. September 2020 bei der zuständigen Stelle des Kantons am Wohnsitz des Kulturschaffenden einzureichen, für Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton Wallis bei der Sektion Kulturförderung, Dienststelle für Kultur, Staat Wallis.
Zug (ZG)
Amt für Kultur
https://www.zg.ch/behoerden/direktion-fur-bildung-und-kultur/amt-fur-kultur/informationen-coronavirus
Gesuche sind laufend, spätestens jedoch bis am 20. September 2020 bei der zuständigen Stelle des Kantons am Wohnsitz des Kulturschaffenden einzureichen, für Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton Zug beim Amt für Kultur des Kantons Zug.
Zürich (ZH)
Direktion der Justiz und des Innern, Fachstelle Kultur
https://kultur.zh.ch/internet/justiz_inneres/kultur/de/kulturpolitik/corona_2020.html?fbclid=IwAR3U1aMO2chzxCN916W3kjbag9tgv2UW3crUmPJk2p5uZMJyechs7nFofCk
Gesuche an die Fachstelle Kultur sind bis spätestens am 20. September 2020 einzureichen. Der finanzielle Schaden ist zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. September 2020 entstanden. Es können auch Schäden für Veranstaltungen geltend gemacht werden, die zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. September 2020 abgesagt oder verschoben wurden, aber vor dem 31. Oktober 2020 hätten stattfinden sollen.
Hast du Gagenausfälle durch abgesagte Konzerte wegen dem Coronavirus? Fülle das Formular aus und unterstütze die Schweizer Musikbranche! Je mehr dokumentierte Fälle wir aufweisen können, desto besser können wir aufzeigen, welche finanziellen Folgen die Entscheide von Bund und Kantonen für unsere Branche bedeuten.
www.sonart.swiss/corona
Unter diesem Link findest du auch alle Infos, wie du deine bereits erstellten Einträge bearbeiten kannst. Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass das Ausfüllen des Formulares nicht zum Bezug von Nothilfe- oder Kompensationszahlen berechtigt. Die Daten sind jedoch trotzdem enorm wichtig, denn so können wir aufzeigen, dass weiterhin Hilfe nötig ist.
Bitte teile das Formular mit möglichst allen befreundeten Musiker*innen – egal, ob SONART-Mitglied oder nicht. Herzlichen Dank!
Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt.
Hilfspaket des Bundes – Was wir schon wissen – Updates folgen laufend
Untenstehend findest du ein FAQ zu den häufigsten Fragen!
Nach verschiedenen Abklärungen haben wir nun ein Ablaufschema anlehnend an das vom Kulturamt Thurgau erstellt, welches nach unserem Verständnis der Covid-Verordnung Kultur und ihren Richtlinien entspricht.
Leider werden die Bundesverordnungen und -richtlinien nicht in allen Kantonen gleich ausgelegt. Falls es in eurem Kanton Abweichungen von diesem hier gezeigten System gibt, weist die Behörden darauf hin, dass ihr euch auf die Empfehlungen eures Verbandes bezieht.
Es gibt drei Wege für Betroffene:
Dieses Modell ist bereits eröffnet und es ist nicht auf Kulturschaffende beschränkt.
Selbständigerwerbende haben Anspruch auf die Entschädigung, wenn sie
• ihren Betrieb aufgrund der Verordnung des Bundesrates (Art. 6 Abs. 2 COVID-19-Verordnung 2) schliessen mussten;
• aufgrund einer kantonal angeordneten und durch den Bundesrat bewilligten Einschränkung einen Erwerbsausfall haben. Freiwilliger Verzicht ergibt keinen Anspruch;
• geplante Veranstaltungen wegen des Veranstaltungsverbots absagen mussten;
• ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen dürfen, aufgrund der Situation aber in finanzielle Notlage geraten sind (Härtefall-Regelung). Voraussetzung: Das AHV-pflichtige Einkommen 2019 liegt zwischen 10 000 und 90 000 Franken. Als Basis für die Entschädigung dient die aktuellste Beitragsverfügung des Jahres 2019
Ein Erklärvideo dazu findet man hier: https://www.youtube.com/watch?v=Jjw6egrVl70&feature=youtu.be und weiterführende Informationen sowie das Gesuchsformular auf https://www.ahv-iv.ch/de/
Gewisse Ausgleichskassen haben ein eigenes Gesuchsformular erstellt, in diesem Fall ist das Formular der zuständigen Ausgleichskasse zu verwenden!
Die Entschädigung wird anhand des durchschnittlichen Einkommens aus der Zeit vor den COVID-Massnahmen berechnet wird. Falls man hier nach konkret ausgefallenen Veranstaltungen gefragt wird, geht es höchstwahrscheinlich nur darum zu bestätigen, dass man in der betroffenen Zeit auch tatsächlich gearbeitet hätte. Es wäre falsch, wenn die Ausgleichskasse euch Taggelder nur für die Veranstaltungstage bezahlen würde! Weist die Ausgleichskassen auch mit unserem Merkblatt darauf hin, dass das Taggeld für die gesamte Zeit auszuzahlen ist, wie dies auch in anderen Berufen der Fall ist.
ACHTUNG. Dieser Weg ist nicht zu verwechseln mit der konkreten Ausfallentschädigung (s.3.)!
Dieses Modell wurde bis am 20. September 2020 verlängert. Suisseculture Sociale nimmt hier die Gesuche entgegen. Es geht um Soforthilfe für Kulturschaffende, die ihre unmittelbaren Lebenshaltungskosten nicht mehr decken können. Die Nothilfe beträgt höchstens 196 Franken pro Tag, sie muss nicht zurückbezahlt werden. Auch Student*innen im künstlerischen Bereich können gegebenenfalls Nothilfe beantragen. Gesuche können eingereicht werden bei:
https://nothilfe.suisseculturesociale.ch/
Alle Kulturschaffenden mit Wohnsitz in der Schweiz, die hauptberuflich* tätig sind und von der Verordnung nicht explizit ausgeschlossen werden (siehe Erläuterungen zu Art. 2 der Covid-Verordnung Kultur) sowie eine Nothilfe benötigen, können ein Gesuch bei Suisseculture Sociale einreichen.
Dafür ist es nötig, auch ein Gesuch um Erwerbsersatz (EO) bei der https://www.ahv-iv.ch/de/ zu machen. Dies gilt auch für Kulturschaffende, die bisher nicht bei einer Ausgleichskasse formell als selbständig erwerbend gemeldet sind. Über die Gesuchstellung bei der EO muss Suisseculture Sociale informiert werden, eine schriftliche Bestätigung des EO-Gesuchs ist hingegen nicht nötig. Wenn bei jemandem bereits das EO-Gesuch explizit abgelehnt wird (nur das Gesuch!), dann soll er bei Suisseculture Sociale trotzdem einreichen, muss aber die Ablehnung des EO-Gesuchs begründen.
* Gemäss Art. 6 Abs. 2 Kulturförderverordnung: Alle, die mit ihrer kulturellen Tätigkeit mindestens die Hälfte des Lebensunterhaltes finanzieren oder mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit für die kulturelle Tätigkeit einsetzen
(Für Unternehmen gibt es ein vergleichbares Modell, in dem man aber ein zinsfreies Darlehen erhält, das zurückbezahlt werden sollte. Dafür wird NICHT Suisseculture Sociale verantwortlich sein.)
Dieses Modell wurde in den meisten Kantonen bis am 20. September 2020 verlängert. Prüft die Infos dazu aber unbedingt auf der entsprechenden Website eures Kantons, den Link dazu findet ihr unten.
Hier kann man in seinem Wohnkanton konkrete Einnahmeausfälle melden und sollte bis zu 80 % davon kompensiert bekommen, wenn diese nicht bereits durch die Erwerbsersatz-Entschädigung gedeckt wurden (siehe 1. Erwerbsausfall). Die genauen Abläufe scheinen nicht in allen Kantonen gleich zu sein. Ein Hauptanliegen von SONART ist, dass alle Kantone eine möglichst einheitliche und die gesamte Szene umfassende Praxis anbieten werden.
Nach dem aktuellen Stand muss man für die Ausfallentschädigung offiziell selbständig erwerbend sein. Wir kämpfen aber weiterhin dafür, dass auch Freischaffende Zugang zu dieser Möglichkeit bekommen.
Hier sind die kantonalen Kontaktstellen, die entsprechenden Infos werden laufend aktualisiert:
https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/kantonale-anlaufstellen.html
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Ich bin nicht formell als selbständigerwerbend anerkannt. Kann ich mich trotzdem um diese Massnahmen bewerben?
Du wirst keinen Erwerbsersatz erhalten (via AHV-IV /EO). Für die Nothilfe musst du jedoch trotzdem zuerst ein Gesuch bei der EO einreichen. Die Nothilfe kann dir unter Umständen aber trotzdem helfen, auch wenn du nicht formell als selbständigerwerbend anerkannt bist.
Um Ausfallentschädigungen zu erhalten, ist es nach offiziellem Stand ebenfalls zwingend notwendig, als selbständig anerkannt zu sein. Wir kämpfen aber weiterhin dafür, dass auch Freischaffende Zugang zu dieser Massnahme erhalten.
Dürfen verschobene Konzerte erfasst werden?
Da es in der Unterlagen des Bundes nicht explizit untersagt ist, empfehlen wir alle abgesagten und verschobenen Konzerte anzugeben. Auch eine Verschiebung bedeutet einen Einnahmeausfall, da ja damit ein späterer Termin besetzt wird.
Auf welcher Grundlage wird die Anzahl zugesprochener Taggelder ermittelt? Was gilt alles als Arbeitstag?
Dazu fehlt leider eine ganz und gar verbindliche Richtlinie. Wir setzen uns dafür ein, dass alle kantonalen Ausgleichskassen auch die Vorbereitungstage, Bürotage usw. akzeptieren. So lange nichts anderes kommuniziert ist, empfehlen wir den gesamten Zeitraum des Veranstaltungsverbotes anzugeben. Da die Rechnung Einkommen x 0,8 / 360 gemacht wird, solltet ihr auch für jeden Tag ein Taggeld erhalten.
Bitte weist die kantonalen Ausgleichskassen auf dieses Merkblatt hin, das wir eigens für diese Anwendung erstellt haben:
Merkblatt FreischaffendeR Musiker*in - Was ist das für ein Beruf?
Sollte eure kantonale Ausgleichskasse nur die effektiven Auftrittstage gelten lassen, meldet es uns bitte, dann versuchen wir Kontakt aufzunehmen.
Ziemlich sicher ist aber, dass die EO-Massnahmen euch nicht wirklich entschädigen werden. Ihr solltet unbedingt auch die Ausfallenschädigungen in Anspruch nehmen.
Das steht in den Informationen des Bundes:
23) Wie hoch ist die Entschädigung? Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommens, das vor Beginn des Anspruchs auf die Entschädigung erzielt wurde, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Den Höchstbetrag des Taggelds erreichen Arbeitnehmende mit einem durchschnittlichen Monatslohn von 7 350 Franken (7 350 x 0,8 / 30 Tage= 196 Franken/Tag).
24) Berechnungsbeispiel Benjamin K. ist selbständigerwerbender Musiker. Aufgrund der Massnahmen des Bundes wurde sein Auftritt im Hallenstadion für den 20. März 2020 abgesagt. Für die Berechnung seiner Entschädigung ist das in einen Tagesverdienst umgerechnete Jahreseinkommen massgebend, das zur Festlegung seines letzten persönlichen AHV-Beitrags im Jahr vor Beginn seines Anspruchs herangezogen wurde. Die Entschädigung wird basierend auf der aktuellsten Beitragsverfügung 2019 berechnet. Dazu wird das Jahreseinkommen mit 0,8 multipliziert und durch 360 geteilt. Bei Benjamin K. beträgt dieses Jahreseinkommen 45 000 Franken, was ein Taggeld von 100 Franken ergibt (45 000 x 0,8 / 360 Tage = 100 Franken/Tag).
Muss ich für die Ausfallentschädigung auch zuerst ein Gesuch an die EO stellen?
Wir sind immer davon ausgegangen, dass das nicht nötig sein wird. Es gibt nun verschiedene Lesarten der Verordnung und Richtlinien. Wir klären das momentan beim Bund und den Kantonen ab und versuchen darauf hinzuwirken, dass man das nicht muss. Unterdessen empfehlen wir euch, in euren Gesuchen auf unsere Lesart hinzuweisen.
Kann ich die Ausfallentschädigung nur einmal beantragen und sollte deshalb warten, bis ich möglichst viele gesicherte Absagen habe?
Offenbar gibt es Kantone, die das so handhaben. Das ist aus unserer Sicht falsch und wir suchen das Gespräch mit den Kantonen um diese Frage zu klären.
Welche Veranstaltungen können erfasst werden?
Aufgrund der Verlängerung der Massnahmen wurde dies in gewissen Kantonen mittlerweile verlängert. In gewissen Kantonen können alle Veranstaltungen erfasst werden, die ab dem 28.02.2020 bis zum 31.08.2020 abgesagt wurden im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen, in anderen Kantonen gilt: ab dem 28.02.2020 bis zum 31.10.2020.
In der Richtlinie für die Kantone steht folgendes:
4.3. (...) Die Ausfallentschädigung deckt Schäden, die zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. September 2020 entstanden sind. Es können auch Schäden für Veranstaltungen geltend gemacht werden, die zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. September 2020 abgesagt wurden, aber vor dem 31. Oktober 2020 hätten stattfinden sollen. Ebenfalls anrechenbar sind Schäden aus der freiwilligen Absage von Veranstaltungen aus sanitarischen Gründen im Zeitraum zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 17. März 2020.
Welche Ausfälle kann ich angeben? Nur Gagen oder auch die Nebeneinkünfte (Merchandise, Urheberrechte usw.)?
Wir empfehlen euch, alles anzugeben, was in der Regel realistischerweise bei einem Konzert verdient würde, sofern es in eurem Kanton nicht explizit ausgeschlossen wird. Wenn ihr also Belege habt von SUISA-Einnahmen und Merchandise-Verkäufen von vergleichbaren Konzerten, gebt diese auch an. Kürzen können die Kantone dann immer noch. Wir bitten euch, dabei ehrlich zu sein und nicht zu übertreiben, das würde uns mittel- und langfristig sehr schaden in dieser potentiell noch lang andauernden Situation.
Kann ich auch ausgefallene Engagements im Ausland angeben?
Ja. In der Richtlinie an die Kantone steht:
4.4 Kausalität Es sind alle Schäden erstattungsfähig, die durch staatliche Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) verursacht wurden. Als staatliche Massnahmen gelten die Anordnungen der Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Finanzielle Schäden, die im Ausland entstanden sind, können entschädigt werden, sofern alle übrigen Anspruchsvoraussetzung erfüllt sind. https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/60872.pdf
Wie wird der Tatsache Rechnung getragen, dass ja nicht bloss bereits Abgemachtes ausfällt, sondern auch keine Anfragen mehr kommen, die noch in die Zeit gefallen wären?
Der Bund ist sich bewusst, dass eine zweite Runde nötig sein wird, in der auch das irgendwie berücksichtigt werden muss. Wir kennen die Lösungsansätze noch nicht, werden uns aber konstruktiv an der Lösungsfindung beteiligen.
Ich bin nicht formell als selbständigerwerbend anerkannt. Kann ich mich trotzdem um Nothilfe bewerben?
Ja. Du musst trotzdem ein Gesuch via AHV-IV einreichen. Falls das für deinen Fall aber nicht möglich, ist, oder falls das Gesuch abgelehnt wird, kannst du trotzdem den Nothilfe-Antrag bei Suisseculture Sociale stellen. Dort musst du begründen, warum dein Gesuch nicht eingegeben werden konnte, bzw. warum es abgelehnt wurde. Suisseculture Sociale kann deinen Antrag dann trotzdem prüfen.
Die vielen Unklarheiten bei den Covid-19-Massnahmen sind für uns alle eine grosse Herausforderung. Diese Woche führen wir deshalb erstmals eine Austausch- und Fragerunde durch, die im Zoom-Format stattfinden wird. Gerne sammeln wir dann eure Fragen, Unklarheiten oder Rückmeldungen zu den Antragsprozessen um Ausfallentschädigungen, Nothilfe oder EO und versuchen, euch so gut wie möglich Antworten zu geben.
Das Zoom-Webinar findet an folgenden Tagen, jeweils von 18–19 Uhr, statt:
Montag, 4. Mai
Mittwoch, 6. Mai
Freitag, 8. Mai
Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt – first come, first served – anmelden könnt ihr euch per Mail. Gebt in der Anmeldung bitte das gewünschte Datum an. Das Angebot ist ausschliesslich für SONART-Mitglieder.
Die Kulturbranche der Schweiz ist nach wie vor dankbar für die im März rasch beschlossenen Massnahmen zur Stärkung des existentiell betroffenen Kultursektors. Auch wenn es in der Umsetzung dieser Massnahmen noch einige offene Fragen gibt, herrscht Zuversicht, dass zumindest einem grossen Teil der Kulturschaffenden damit geholfen werden kann.
Nach der Soforthilfe braucht es nun einen langfristigen Plan zur Sicherung der kulturellen Vielfalt
Diese ersten Massnahmen laufen auf den 20.05.20 ab. Sie waren als kurzfristige Massnahmen zur Überbrückung eines Notfalls konzipiert. Nun zeigt sich, dass die Auswirkungen auf das Kulturschaffen und seine Strukturen noch viele Monate darüber hinaus riesig sein werden: Wann können wieder Publikumsveranstaltungen stattfinden? Wie können die Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden? Es wird auf jeden Fall eine lange Anlaufzeit brauchen, bis wieder regulär gespielt werden kann. Verschobene Programme wirken sich auf den Bühnenbetrieb aus, bis weit ins 2021 hinein, in gewissen Kultursparten noch länger.
Es müssen also mittel- und langfristige Massnahmen getroffen werden, die es den Kulturschaffenden und ihren Strukturen ermöglichen, nicht nur knapp zu überleben, sondern auch am Ende dieser Krisenzeit noch betriebsfähig zu sein. Das Ziel ist nach wie vor, die vielfältige Kulturlandschaft der Schweiz möglichst umfassend zu erhalten.
Daraus folgen die nachstehend aufgelisteten Empfehlungen und Erwartungen, die wir im breiten Verbund der «Taskforce Corona Massnahmen Kultur» am 1.5.2020 in einer Anhörung auch beim Bundesamt für Kultur deponiert haben.
Insbesondere sollen diese Instrumente verlängert und weiterentwickelt werden:
1. Nothilfe: Viele Kulturschaffende arbeiten von Kurz-Anstellung zu Kurz-Anstellung, sie sind also weder formell selbständigerwerbend noch angestellt. Die Nothilfe ist auch für Kulturschaffende zugänglich, die deshalb bei den Ausgleichskassen (siehe Punkt 4) durch die Maschen fallen. Auch für sie braucht es ein Auffangnetz. Es wäre nicht sinnvoll, die Betroffenen in die normale Sozialhilfe zu schicken, dort müssten sie z.B. ihre Instrumente verkaufen usw. Die Wiederaufnahme der vorherigen Berufstätigkeit am Ende der Krise wäre nahezu unmöglich, auch andere Arbeitsverhältnisse, Wohnungssuche usw. wären unnötigerweise massiv erschwert. Das verursacht langfristig massive Mehrkosten für die Allgemeinheit.
3. Erwerbsersatz: Dieses Instrument ist essenziell, besonders für die Zeit ab dem Sommer, wenn zunehmend nicht mehr konkrete Ausfälle vorweisbar sind Die jetzt angewendete Taggeldlösung muss aber dringend umgestaltet werden, damit sie tatsächlich hilft, den Betroffenen mehr als das persönliche Überleben zu sichern. Allenfalls sollte überprüft werden, ob die Ausgleichskassen mit ihren Kriterien die richtige Anlaufstelle sind für dieses Instrument. Folgende Anpassungen sind aus unserer Sicht nötig:
c) Dreijahresdurchschnitt als Ansatz - Momentan ist man im Vor- oder Nachteil, je nachdem, wie die letzte erfasste Periode gelaufen ist. Ein Dreijahresdurchschnitt ergibt ein faireres Bild der Einkommenssituation und bildet auch die langen Produktions-/Aufführungszyklen des Kulturschaffens besser ab: Auf lange Investitionsphasen folgen kurze Einnahmephasen.
d) Der formelle Status soll kein Hindernis sein – Erfasst werden sollten auch als Nebeneinkünfte versteuerte Einkommensanteile aus dem Kulturschaffen, bzw. aus von den Corona betroffenen beruflichen Tätigkeiten, selbst wenn kein formeller Status als Selbständigerwerbend vorliegt. Viele kulturelle Tätigkeiten finanzieren sich selbst, bringen aber nicht genug Zusatzeinkommen für eine formelle Selbständigkeit. Um die Vielfalt des Kulturschaffens zu erhalten, sollen auch diese Einkünfte im Erwerbsausfall Platz finden.
Wir haben in den vergangenen Wochen viel Unterstützung und Verständnis aus der Verwaltung und dem Bundesrat erfahren dürfen. Nun hoffen wir, dass wir weiterhin so konstruktiv mit den Behörden zusammenarbeiten können und damit gemeinsam eine aussichtsreiche Grundlage schaffen. Auf dass wir uns auch im Herbst 2021 noch an unserer vielfältigen Schweizer Kulturszene erfreuen können.
Bitte beachten Sie auch die Medienmitteilung der Taskforce Corona Massnahmen Kultur, die für den gesamten Kultursektor inklusive der Veranstalter, Agenturen und Institutionen spricht!
Für SONART:
Marianne Doran, Präsidentin SONART
Christoph Trummer, Leiter der politischen Projekte, SONART – Musikschaffende Schweiz
Im Bereich der Nothilfe für Kulturschaffende (Einzelpersonen!) hat der Bundesrat Suisseculture Sociale als zuständige Stelle bestimmt. Wenn ihr also als Musikschaffende in Folge der Massnahmen wegen des Coronavirus aktuell Mühe habt, eure Lebenskosten zu bestreiten, dann könnt ihr bei Suisseculture Sociale ein Gesuch einreichen.
Wichtig: Stellt ein Gesuch, wenn ihr merkt, dass ihr ohne einen raschen finanziellen Zustupf eure Lebenskosten nicht mehr oder nicht mehr vollständig bestreiten könnt. Wartet also mit der Gesuchstellung nicht, bis ihr eure letzten Ersparnisse aufgebraucht habt. Denn die Nothilfe berücksichtigt einen gewissen Vermögensfreibetrag. Zudem beachtet, dass Gesuche nur bis spätestens 20. Mai eingereicht werden können, überprüft eure allfälligen Notlagen daher rechtzeitig. Alle Informationen zur Gesuchseingabe sind auf der Website von Suisseculture Sociale zu finden. Bei weiteren Unklarheiten und Fragen, empfehlen wir euch das FAQ (PDF Download) aufmerksam durchzulesen.
Die Richtlinien zur Umsetzung stehen bereit und die Gesuche zu den ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor können ab heute eingereicht werden. Die finanziellen Hilfen können bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden. Informationen dazu sowie die jeweiligen Anlaufstellen sind auf der Website des Bundesamts für Kultur (BAK) aufgeführt: www.bak.admin.ch/coronavirus
Die Verordnung ist auf zwei Monate befristet. Während der zwei Monate wird das BAK und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia gemeinsam mit den Kantonen und den Kulturorganisationen die Entwicklungen laufend beobachten. Der guten Zusammenarbeit der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, dem Bundesamt für Kultur sowie den Kulturverbänden und -organisationen ist die breite COVID-Unterstützung für Kulturschaffende zu verdanken.
Das Gesuchsportal Nothilfe gemäss der COVID-Verordnung Kultur des Bundesrats von Suisseculture Sociale ist online.
Kulturschaffende, die aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID- 19) in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, in der sie ihre unmittelbaren Lebenskosten nicht mehr decken können, können über das Portal nothilfe.suisseculturesociale.ch ein Gesuch um Nothilfe nach Art. 6 und 7 der COVID-Verordnung Kultur stellen. Gesuche können ausschliesslich über das Online-Formular angenommen werden.
Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe bei Suisseculture Sociale ist, dass bereits ein Gesuch um Erwerbsausfall (EO-Entschädigung) gemäss COVID-19- Verordnung Erwerbsausfall bei Ihrer kantonalen SVA gestellt wurde. Aus administrativen Gründen müssen auch Personen ein Gesuch bei der EO deponieren, die kaum Aussicht auf Bewilligung haben. Für die Nothilfe ist nur der Nachweis eines Gesuches nötig, die Nothilfe kann aber explizit auch gesprochen werden, wenn keine Bewilligung durch die EO erfolgt! Gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia darf Suisseculture Sociale nur bis zum 20. Mai 2020 Gesuche entgegennehmen.
Soforthilfen für Kulturunternehmen, Ausfallentschädigungen für gewinnorientierte und nicht- gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende
Für die Soforthilfen für Kulturunternehmen und Ausfallentschädigungen sind die jeweiligen Kulturämter der Kantone zuständig. Die Formulare und Einreichungsmodalitäten können dort abgerufen und eingereicht werden. Wir bitten um Geduld, wenn noch nicht alle Kantone bereit sind! Finanzhilfen für den Laienbereich können bei den Laienkulturverbänden beantragt werden. Sollten beim Kontakt mit eurem Kanton Unklarheiten über den Ablauf oder die Bewilligungspraxis bestehen, bitten wir euch, uns dies so rasch wie möglich mit dem Betreff «Fragen an Kantone» mitzuteilen an info@sonart.swiss.
«Taskforce Corona Massnahmen Kultur» als breit abgestützte Koalition von Kulturverbänden
Schliesslich hat SONART zusammen mit Suisseculture und einer breiten Koalition von Kulturverbänden eine «Taskforce Corona Massnahmen Kultur» gegründet. Die Taskforce steht den Behörden als Beratungsgremium zur Verfügung und bündelt Hinweise der Verbände, wenn bei der Durchführung der Massnahmen Schwierigkeiten für Kulturschaffende und Kulturunternehmen entstehen.
Danke für eure Geduld bis hier. Wir bitten euch, die Dokumente und Links auf dieser Seite gut durchzulesen: www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/selbststaendige-kulturschaffende.html
Quelle: Suisseculture
Die Plattform von Suisseculture Sociale für Nothilfe ist nun online. In der Einleitung auf der Startseite wird sehr ausführlich beschrieben, wie die Anträge eingereicht werden müssen und wer anspruchsberechtigt ist.
Alle Kulturschaffenden mit Wohnsitz in der Schweiz, die hauptberuflich* tätig sind und von der Verordnung nicht explizit ausgeschlossen werden (siehe Erläuterungen zu Art. 2 der Covid-Verordnung Kultur) sowie eine Nothilfe benötigen, können ein Gesuch bei Suisseculture Sociale einreichen.
Bevor ein Gesuch bei Suisseculture Sociale gestellt wird, müssen alle ein Gesuch um EO-Entschädigung einreichen. Über die Gesuchstellung bei der EO muss Suisseculture Sociale informiert werden, eine schriftliche Bestätigung des EO-Gesuchs ist hingegen nicht nötig. Wenn bei jemandem bereits das EO-Gesuch explizit abgelehnt wird (nur das Gesuch!), dann soll er bei Suisseculture Sociale trotzdem einreichen, muss aber die Ablehnung des EO-Gesuchs begründen. Dies gilt auch für Kulturschaffende, die bisher nicht bei einer SVA formell als selbständig erwerbend gemeldet sind.
* Gemäss Art. 6 Abs. 2 Kulturförderverordnung: Alle, die mit ihrer kulturellen Tätigkeit mindestens die Hälfte des Lebensunterhaltes finanzieren oder mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit für die kulturelle Tätigkeit einsetzen.
Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktiert uns, oder benutzt auch die dafür vorgesehene Mailadresse von Suisseculture Sociale.
Wir hatten aufgrund der Ankündigungen des BAK erwartet, dass wir heute mehr wissen würden über die Nothilfe (bei Suisseculture Sociale) und die Ausfallentschädigungen (bei den Kantonen). Nun haben wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass die Umsetzungsrichtlinien für Massnahmen im Kulturbereich zwar erarbeitet sind. Vorgestellt werden sie nun allerdings erst am Montag, dem 6.4. Bei der heutigen Medienkonferenz des Bundes sind offenbar zu viele andere Themen, man wollte nicht, dass die Kultur dabei untergehe.
Wir müssen euch also leider nochmal um ein Wochenende Geduld bitten.
Unterdessen hören wir aus verschiedenen Kantonen, dass der Zugang zum Erwerbslosenersatz via EO / SVA relativ unterschiedlich gehandhabt wird. Teils gibt es grosse Verwirrung. Wir werden also im Verlauf der nächsten Woche ein Schreiben an alle Kantone machen. Darin werden wir ihnen:
Falls ihr bereits Erfahrungen in eurem Kanton gesammelt habt und sich daraus Fragen ergeben, die wir stellen sollten, bitte schickt sie uns mit dem Betreff: «Fragen für Kantone» bis Sonntagabend, 5.4. an info@sonart.swiss. ACHTUNG: Wir werden euch diese Fragen nicht einzeln beantworten – wir werden sie an die Kantone weiterleiten und deren Antworten dann weiterverbreiten.
Danke für eure Geduld und eure Unterstützung.
In den letzten Tagen gab es aufgrund der aktuellen Situation verschiedenste Institutionen und Plattformen, die Streaming-Konzerte ins Leben riefen. Darum sind auch sehr viele Diskussionen rund um dieses Thema entstanden und auch wir haben uns diesbezüglich Gedanken gemacht. Wir möchten uns gerne kurz dazu äussern und ein paar Inputs aus Verbandsperspektive in die Diskussion einbringen.
Es gibt viele positive Aspekte dieser Streamingprojekte: Die gegenwärtige Lage ist für alle ungewohnt und schwierig, darum ist es wichtig, innovativ zu sein und neue Ideen zu verwirklichen. Ausserdem ist es eine sehr schöne Idee, den Leuten, die zu Hause bleiben müssen, die Zeit mit Musik zu erleichtern und ihnen damit ein wenig Hoffnung und Zuversicht in dieser schwierigen Zeit zu geben.
Als Berufsverband stehen wir einem Aspekt bei einigen dieser Projekte jedoch auch kritisch gegenüber. In den letzten Wochen hat der Bund Hilfsmassnahmen spezifisch für Kulturschaffende beschlossen. Zum ersten Mal wird unsere Branche als Wirtschaftszweig sichtbar und ernst genommen, ihre Notwendigkeit und Wichtigkeit wird gewürdigt. Für diese Anerkennung setzen wir uns schon seit Langem und fortwährend ein – zu dieser Anerkennung gehört aber auch, dass Musikschaffende für ihre Arbeit angemessen entlöhnt werden, was bei einigen der aktuellen Projekte nicht der Fall zu sein scheint.
Dies ist aus unserer Sicht problematisch, gerade in der gegenwärtigen Zeit, in der viele Freischaffende komplett auf ihr Einkommen verzichten müssen. Natürlich: Diese Konzerte generieren den Urheberrechtsinhaber*innen sowie Interpret*innen auch Tantiemen und haben für viele Musikschaffende auch einen Promoeffekt und können zur eigenen Reichweite und Berühmtheit beitragen. Während der Promoeffekt für die Bandleader*innen ein gutes Argument sein mag, haben aber diverse Musik-Acts auch Mitmusiker*innen an Bord, die daraus keinen unmittelbaren Nutzen ziehen können und teils trotzdem grosse zeitliche Aufwände betreiben.
Uns stellen sich also folgende Fragen:
Wer arbeitet alles gratis? Sind es nur die Musiker*innen? Wie ist es mit den Betreiber*innen der Plattformen, den Techniker*innen, den Moderator*innen? Verdient jemand an den Projekten? Generiert jemand Werbeeinnahmen, verkauft Abos usw.? Wird Content für eine gewinnorientierte Plattform generiert? Wie lange wird der gratis zur Verfügung gestellte Exklusiv-Content von den Plattformen weiter ausgewertet? Werden die Musiker*innen an allfälligen Einnahmen beteiligt? Wird das Publikum auch angemessen auf die eigenen Kanäle der Musik-Acts hingewiesen, sodass diese nachhaltig von der Präsenz profitieren können? Oder bewirbt sich die Plattform primär selbst?
Wir möchten euch auf keinen Fall vorschreiben, wie ihr in diesen Tagen mit solchen Anfragen umgehen sollt und möchten solche im Grunde gut gemeinten Projekte überhaupt nicht pauschal verurteilen. Aus unserer Sicht müssten aber auf all die oben aufgeführten Fragen zufriedenstellende Antworten gegeben sein, damit ein solches Projekt mit wirklich gutem Gefühl mitgetragen werden kann. Es ist klar, dass damit für jede Band, jede*n Künstler*in eine Abwägung der Argumente vorgenommen werden muss, die zu verschiedenen Schlüssen führen kann.
Wir möchten euch einfach auf die für uns vorherrschende Diskrepanz aufmerksam machen und eine Diskussion anregen. Und natürlich möchten wir euch auch ins Bewusstsein rufen, dass es absolut angemessen ist, auch für solche gestreamten Konzerte faire Gagen zu verlangen, wenn irgendwo ein Budget vorhanden ist. Insbesondere, wenn andere Mitwirkende bezahlt werden.
Die grundlegende Botschaft ist simpel: Lassen wir uns nicht ausbeuten und ausnutzen, auch (und besonders) jetzt nicht.
Gerne öffnen wir die Diskussion hiermit auch: Uns interessiert, wie ihr über dieses Thema denkt und wie ihr momentan mit solchen Projekten umgeht. Gerne könnt ihr auf unserer Facebookseite mitdiskutieren.
Der Kultur- und Veranstaltungssektor bedankt sich beim Bundesrat für die getroffenen Notfallmassnahmen zur Rettung der Branche
Die Vertreterinnen und Vertreter der Kulturschaffenden sowie der Veranstaltungsbranche haben mit grosser Hoffnung den heute beschlossenen Notfallmassnahmen des Bundesrates entgegengeblickt – die Branche wurde von den aktuellen Entwicklungen besonders hart getroffen, da für die meisten Akteurinnen und Akteure jegliche Einnahmemöglichkeiten innert kurzer Zeit weggefallen sind, demgegenüber aber hohe Kosten verbleiben. Auch mit den getroffenen Massnahmen wird die Branche selbst bei optimistischer Betrachtung ein bis zwei Jahre benötigen, um den Stand vor der Corona-Krise wieder zu erreichen.
Dennoch betrachtet die Branche die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen für den Moment als angebracht und angemessen. Der Bundesrat hat klar gemacht, dass er die Hilferufe der Kulturschaffenden und Veranstaltenden gehört hat und dass er bereit ist, substantielle Unterstützung spezifisch für diesen Sektor zu leisten:
- Soforthilfen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende (1)
- Ausfallsentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende (2)
- Unterstützung von Kulturvereinen im Laienbereich. (3)
Wir begrüssen auch die vorgesehenen Kompensationen für Schäden, die durch das Veranstaltungs- und Versammlungsverbot entstanden sind – insbesondere, dass dabei sowohl gewinn- wie nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende berücksichtigt werden. Wir erhoffen uns eine baldige Umsetzung der Massnahmen durch die Kantone und werden in den kommenden Tagen klären, wie die betroffenen Personen diese Gelder beantragen und erhalten können. Bei Bedarf stehen die Verbände der Kultur- und Veranstaltungsbranche den Kantonen jederzeit zur Verfügung, um unser Know-How zur Verfügung zu stellen.
Unser gemeinsames Ziel ist nach wie vor, die vielfältige Schweizer Kulturlandschaft sowie ihre Orte, Veranstalter und Arbeitsplätze zu erhalten. Uns ist klar, dass die heute getroffenen Massnahmen den Zustand zum jetzigen Zeitpunkt abbilden – für den Moment ist niemand in der Lage, die weiteren Entwicklungen in Zusammenhang mit der Corona-Krise abzuschätzen. Sollte sich eine Verlängerung des Veranstaltungsverbotes abzeichnen, gehen wir davon aus, dass auch die getroffenen Massnahmen zur Unterstützung der Branche entsprechend verlängert werden und zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus werden mittelfristig grundlegende Überlegungen angestellt werden, um die soziale Absicherung des Kultur- und Veranstaltungssektors zu verbessern: Zugang zu Arbeitslosenversicherung sowie Stärkung der beruflichen und Altersvorsorge werden dabei im Vordergrund stehen. Wir sind uns jedoch bewusst, dass dies Überlegungen sind, welche erst gemacht werden können, wenn die Krise überstanden ist.
Für SONART
Marianne Doran, Präsidentin SONART
Christoph Trummer, Leiter der politischen Projekte
Kontakt:
christoph.trummer@sonart.swiss
031 511 52 65
Mitunterzeichnende:
Suisseculture, Dachverband der Kulturverbände
Suisseculture Sociale
SMR - Schweizer Musikrat
Cultura – Interessenverbände Schweizer Kulturinstitutionen
Petzi – Dachverband der Musikclubs
SBCK- Schweizer Bar und Clubkommission
SMPA – Swiss Music Promoters Association
SONART – Musikschaffende Schweiz
Action Intermittence
AdS – Autor*innen der Schweiz
ARF / FDS – Filmautor*innen und Regisseur*innen der Schweiz
Assitej – Theater für junges Publikum
Danse Suisse
FCMA – Fondation CMA
Fondation SUISA
GSFA – Animationsfilmer*innen
Impressum – Journalist*innen
IndieSuisse - Labels
MMFS – Music Managers Forum Suisse
Orchester.ch
ProCirque - Berufsverband der Zirkusschaffenden
SBF - Berufsfotografen und Filmgestalter
SBV – Bühnenverband
SBKV – Bühnenkünstler*innen
SKkV - Koalition für die kulturelle Vielfalt
SGBK – Bildende Künstlerinnen
SMV - Musikerverband
SSM - Syndikat Medienschaffender
SSFV - Syndikat Film und Video
Suisse Diagonales Jazz
Syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation
t. - Theaterschaffende
USPP – Union des Photographes Professionels
VISARTE – Berufsverband Visuelle Kunst
Suisseculture Sociale: Der 1999 geschaffene Verein widmet sich seit jeher der Armutsbekämpfung bei Kulturschaffenden und verfügt über die notwendigen Sensorien und Fachkompetenzen, um den Auftrag des Bundesrates auszuführen und das Abrutschen von Kulturschaffenden in existentielle Notlagen zu verhindern.
Aus der Medienmitteilung von BAK und Pro Helvetia:
13.03.2020: Bundesrat beschliesst Massnahmen zur Unterstützung des Kulturbereichs
Am 12. März 2020 haben das Bundesamt für Kultur (BAK) und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ausgewählte Kulturverbände zu einer Anhörung empfangen. Die Kulturverbände wiesen den Bund auf die sehr ernste Lage im Kultursektor hin. Sie forderten vom Bund – aber auch den Kantonen – ein rasches und dezidiertes Handeln zu Gunsten der Kultur. Der Bundesrat beschloss am 13. März 2020 verschiedene Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus. Diese Massnahmen gelten für alle Branchen und damit auch für den Kultursektor. Ergänzend dazu wird das EDI dem Bundesrat rasch eine neue Gesetzesgrundlage vorlegen, die Massnahmen zur Milderung von Härtefällen im Kulturbereich vorsehen wird. Über die konkrete Ausgestaltung der spezifischen Massnahmen für den Kulturbereich wird der Bundesrat nach deren Verabschiedung informieren.
SONART bleibt für euch am Ball und ist im steten Austausch mit den Bundesbehörden über die Ausgestaltung dieser Massnahmen und weitere Projekte zur Unterstützung der Schweizer Musik- und Kulturszene.
Do, 12. März 2020 Medienmitteilung:
Unsere Anliegen an Bund und Kantone
Der Kultur- und Veranstaltungssektor zeigt sich erfreut über den konstruktiven Austausch mit den Bundesbehörden, erwartet nun aber auch rasche und griffige Massnahmen wegen Covid-19
Die Vertreterinnen und Vertreter der Kulturschaffenden sowie der Veranstaltungsbranche haben sich heute Donnerstag in Bern zu einer Anhörung mit dem Bundesamt für Kultur BAK und der Pro Helvetia getroffen. Gemeinsames Ziel ist, die vielfältige Schweizer Kulturlandschaft sowie ihre Orte, Veranstalter und Arbeitsplätze zu erhalten. Dafür müssen und wollen alle Akteurinnen und Akteure am gleichen Strick ziehen. Schnell greifende Massnahmen sind nötig, um Schäden wegen der «Coronakrise» zu verhindern oder zumindest abzumildern, welche die Branche im Speziellen, aber auch die wirtschaftliche Entwicklung des ganzen Landes nachhaltig treffen kann.
Bei den heutigen Anhörungen konnten wir die schwierige Situation schildern und stellten folgende Forderungen:
Ziel: Erhalt der vielfältigen Schweizer Kulturlandschaft und ihrer Orte und Arbeitsplätze, auch im Bereich der Laienkultur
1. Temporäre ALV im Kulturbereich für Selbständigerwerbende und alle, bei denen die Kurzarbeit jetzt nicht greifen würde (z.B. Einzelunternehmer, Freischaffende, Geschäftsleitungen, Inhaber sowie Teilhaber)
2. Unkomplizierter Zugang zu Kurzarbeit für alle KMU im Bereich Kultur.
3. Kompensation für ausgefallene Veranstaltungen, inkl. Künstlerentschädigung
4. Notfallkasse für existentiell bedrohte Kulturschaffende und -Betriebe
5. Öffentliche Gelder in Kultur müssen weiterfliessen, Kulturförderer (auch private) sollen sich koordinieren
6. Weiterhin direkter Einbezug der Organisationen von Kulturschaffenden und Veranstaltern bei Ausgestaltung und Umsetzung der konkreten Massnahmen
Für uns Vertreterinnen und Vertreter des Kultur- und Veranstaltungssektors ist klar, dass wir aufgrund unserer speziellen Arbeitssituation besonders betroffen sind. Obwohl die Situation derzeit schwierig ist, tragen wir die Massnahmen des Bundes wie auch der Kantone mit und übernehmen unsere Verantwortung im Umgang mit Covid-19. Wenn der Kultur- und Veranstaltungsbetrieb momentan unter schwierigen Bedingungen weiterläuft, dann nicht zuletzt, weil wir darum besorgt sind, dass das soziale Leben mit einem höchstmöglichen Mass an Normalität weitergehen kann und unser Land «in Betrieb» bleibt.
Darüber, dass die Kultur- und Veranstaltungsbranche ein bedeutender Wirtschaftszweig ist, bestehen keine Zweifel. Allerdings zeigt die aktuelle Situation auch auf, dass nur wenig konkrete Daten zu tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen eines plötzlichen Wegfalls von Teilen dieser Branche vorhanden sind. Die seit Jahrzehnten vorgetragene Forderung nach statistischer und volkswirtschaftlicher Erfassung des Kultur- und Veranstaltungssektors hat in den letzten zwei Wochen eine plötzliche Dringlichkeit erhalten.
Ebenfalls zeigen die Entwicklungen der letzten zwei Wochen erneut auf, wie viele Arbeitnehmende im Kultur- und Veranstaltungsbereich in prekären und unterversicherten Arbeitsverhältnissen agieren müssen. Der Anteil der Selbständigerwerbenden, Freischaffenden und Einzelunternehmern, die weder vom Instrument der Kurzarbeit erfasst werden können noch durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist ungleich höher als in den meisten anderen Branchen. Hier müssen kurzfristige Massnahmen getroffen werden, um eine nachhaltige Schädigung der Branche zu verhindern. Gleichzeitig müssen die Lehren aus den aktuellen Ereignissen gezogen werden, um mittelfristig notwendige Änderungen insbesondere im Bereich der Sozialversicherungen anzugehen.
Danke für Ihr Interesse, für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.
SONART, Berufsverband freischaffende Musiker*innen, Christoph Trummer christoph.trummer@sonart.swiss, 078 737 01 73
Romandie: David Michaud , david.michaud@sonart.swiss, 031 511 52 71
Rechtslage bei Absagen wegen Coronavirus: Aktueller Stand
Es herrscht nach wie vor eine gewisse Unsicherheit zur Rechtslage bei Auftrittsabsagen aufgrund des Coronavirus. Unter diesem Vorbehalt wollen wir aber unseren aktuellen Stand mit euch teilen:
Der Bundesrat verbietet mit der sogenannten COVID-19-Verordnung (Fassung vom 16.03.2020), öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten, durchzuführen. Öffentlich zugängliche Einrichtungen sind für das Publikum geschlossen, worunter namentlich auch Barbetriebe, Diskotheken, Nachtclubs, Museen, Konzertlokale und Theater fallen.
Bei Absagen von Veranstaltungen müssen die Veranstalter*innen aufgrund dieser Weisung des Bundesrates ihre vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen. In der Regel kann die Gage deshalb nicht eingefordert werden. Es empfiehlt sich jedoch im Einzelfall immer, im konkreten Vertrag nachzulesen.
Es muss noch unterschieden werden zwischen einem Werkvertrag (idR: Einzelauftritte mit bestehendem Repertoire) und einem Arbeitsvertrag (idR: Erarbeitung eines konkreten Repertoires für den Auftritt). Eingefordert werden kann im Prinzip die bereits erbrachte Arbeit.
Verträge müssen nicht schriftlich sein, sie gelten auch mündlich, Schriftlichkeit ist jedoch hilfreich im Streitfall.
ALLERDINGS:
Mittelfristig kann es sehr kontraproduktiv sein, allenfalls noch geschuldete Gagen einzufordern, da viele unserer Veranstalter*innen auch keine riesigen Reserven haben und für diesen Fall meist auch nicht versichert sind. Empfehlenswert ist deshalb nach wie vor primär
- eine Veranstaltung, wenn irgendwie möglich, zu verschieben.
- eine für beide Seiten tragbare Regelung gemeinsam zu erarbeiten.
- alle abgesagten Veranstaltungen und den daraus entstandenen Lohnausfall sauber zu dokumentieren. SONART arbeiten mit den Verbündeten intensiv daran, dass Bund und Kantone hier für die Kulturbranche Hilfe zu Verfügung stellen. Updates folgen.
ACHTUNG: Diese Empfehlungen und rechtlichen Schlüsse können sich ändern, wir tragen laufend neue Infos und Meinungen zusammen.
Di, 03.03.2020 Medienmitteilung:
Coronavirus bringt Teile der Musikbranche in existentielle Not
Während überall im Land Konzerte abgesagt werden, wächst in der Musikbranche die Sorge vor einer wirtschaftlichen Katastrophe.
Alle Beteiligten bei Konzerten, die in den nächsten zwei Wochen geplant sind, müssen mit grossen Einnahmeausfällen rechnen. Wenn die Massnahmen verschärft oder verlängert werden, also auch Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen abgesagt werden, oder der Ausnahmezustand über den 15.3. hinaus bestehen bleibt, wachsen die Verluste mit jedem Tag.
Da sehr viele Musikschaffende in Ensembles, Bands und teilweise Orchestern selbständig erwerbend sind, treffen sie solche Ausfälle besonders hart. Das gilt für das ganze Spektrum, für Jazz- und Popbands ebenso wie für die Sänger*innen und Instrumentalist*innen, die bei Opern- oder Klassikproduktionen engagiert werden. Freischaffende Musiker*innen verdienen oft grosse Teile ihres Jahreseinkommens in der kurzen Zeit, in der die Auftritte stattfinden und müssen so lange Vorbereitungs- und Probephasen querfinanzieren. Gagenausfälle in dieser entscheidenden Phase können sie rasch an den Rand der Existenznot führen. Dazu kommt ein Rattenschwanz von begleitenden Auswirkungen: Kein Konzert heisst nicht nur keine Gage, es heisst auch: keine Urheberrechtseinnahmen, keine Merchandiseverkäufe an der Bühne, kein Boost bei Verkäufen und Streamingzahlen, usw.
Wenn Konzerte nicht stattfinden, betrifft das sehr direkt auch die Veranstalter. Abgesagte Einzelveranstaltungen sind katastrophal betroffen. Auch regelmässige programmierende Musikveranstalter arbeiten oft mit wenig Reserven, so dass schon die Ausfälle von ein paar Wochen zu existentiell bedrohlichen Finanzlöchern führen können.
Wenn die Ensembles nicht spielen können, dann verdienen auch ihre Managements und Agenturen nicht mit. Wenn Veranstaltungen nicht stattfinden können auch die Verwertungsgesellschaften keine Vergütungen für Interpreten- und Urheberrechte einziehen. Wenn die SUISA keine Einnahmen machen kann, dann fallen auch die Einnahmen der Urheber*innen und ihrer Verlage weg. Berechnungen zu genauen Zahlen sind noch im Gang. Wir werden dazu weiter kommunizieren.
Verwertungsgesellschaften, Agenturen, Label und Verlage müssen zudem bedenken, wie sie die Löhne ihrer Angestellten bezahlen. Und bei Veranstaltungen sind nicht nur die Veranstalter selbst, sondern auch das gesamte (oft nicht fest angestellte) Infrastrukturpersonal betroffen, von der Technik bis zur Garderobe.
Die Musikbranche erwartet Einbezug durch den Bundesrat
Wir erwarten vom Bundesrat also, dass er neben den anderen berechtigten Wirtschaftszweigen auch die Musikbranche in ihrer Gesamtheit im Bewusstsein hat und mit einbezieht, wenn weitere Massnahmen und Kompensationsmöglichkeiten diskutiert werden.
Danke für Ihr Interesse, für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.
SONART, Berufsverband freischaffende Musiker*innen, Christoph Trummer christoph.trummer@sonart.swiss, 078 737 01 73
Romandie: David Michaud , david.michaud@sonart.swiss, 031 511 52 71
Schweizerischer Musikerverband (SMV) - die Musikergewerkschaft: Barbara Aeschbacher, b.aeschbacher@smv.ch, 079 646 67 67
Labels, Verlage: IndieSuisse, Andreas Ryser: andreas@indiesuisse.ch
Romandie : Christian Wicky, chris@irascible.ch
Agenturen, Managements: David Burger, Music Managers Forum Suisse: david.burger@radicalis.ch
Viele Konzerte müssen im Moment abgesagt werden. Was bedeutet das für die auftretenden Musiker*innen?
Grundsätzlich stellen das Virus und die damit zusammenhängenden Massnahmen einen Fall von "höherer Gewalt" dar. Das bedeutet juristisch in der Regel, dass beide Vertragsparteien für den Schaden auf ihrer Seite selbst aufkommen müssen. Das gilt sowohl für abgesagt Konzerte, wie auch für solche, die aufgrund der Situation schlecht besucht sind.
Die beste Lösung dürfte also sein, wenn irgendwie sinnvoll möglich, jene Konzerte zu verschieben, bei denen mit einer grossen Auswirkung der Massnahmen zu rechnen ist.
SONART bemüht sich aktuell darum, die Situation der freischaffenden Musiker*innen und der Musikbranche beim Krisengipfel des Bundes diese Woche vertreten zu können. Mindestens werden wir uns dafür einsetzen, dass neben all den anderen betroffenen Branchen auch unsere nicht vergessen wird. Nähere Informationen dazu sind leider momentan noch nicht möglich.
Wir halten euch auf dem Laufenden!
Hier ist unsere Medienmitteilung zu dem Thema.
Hier nun noch einige Informationen:
Das Merkblatt des Bundes / Seco „FAQ Pandemie und Betriebe“ gibt informiert über die häufigsten arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Ausfall von Veranstaltungen, Verdienstausfall, Fernbleiben von der Arbeit, Erkrankung, Betreuungspflichten etc.).
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz/Pandemie.html
Weitere wichtige Informationen rund um das Coronavirus beim Bundesamt für Gesundheit: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/pandemievorbereitung.html.
Und hier ist auch noch die Verordnung über Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. Achtung, hier kann es kantonal und kommunal strengere Regeln geben! Am besten nimmt man Kontakt auf mit den Veranstaltenden.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-78289.html