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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 21. November zur Kulturbotschaft 2025–2028
Kulturbotschaft 2025–2028:...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 21. November zur Kulturbotschaft 2025–2028
23. November 2022
Kulturbotschaft 2025–2028: Informations- und Austauschtreffen in Bern
Heute fand in Bern auf Einladung des Bundesamts für Kultur BAK ein Informations- und Austauschtreffen zur kommenden Kulturbotschaft statt, in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset und der Direktorin des BAK, Carine Bachmann. Die Kulturverbände konnten sich über die zentralen Handlungsfelder der Kulturpolitik für die Jahre 2025–2028 informieren und austauschen. Die Taskforce Culture begrüsst den Einbezug der Kulturverbände, der zum ersten Mal in dieser Form stattfand.
Die Kulturbotschaft legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes jeweils für eine Periode von vier Jahren fest. Sie beinhaltet die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierungsrahmen sämtlicher Förderbereiche des Bundes.
Beim heutigen Treffen ging es um die kulturpolitischen Schwerpunkte des Bundes für die Jahre 2025–2028, verdichtet zu folgenden sechs Handlungsfeldern: Kultur und digitale Transformation, Kultur und nachhaltige Entwicklung, Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis, Aktualisierung des Kulturfördersystems, Kultur als Arbeitswelt sowie Gouvernanz im Kulturbereich. Die Taskforce Culture unterstützt die definierten Handlungsfelder und begrüsst den konstruktiven Austausch. Die Handlungsfelder machen zudem einmal mehr deutlich, mit welch grossen Herausforderungen der Schweizer Kultursektor in den kommenden Jahren konfrontiert sein wird.
Im Mai 2023 wird die Vernehmlassungsvorlage der Kulturbotschaft 2025–2028 vorliegen mit konkreten Massnahmen in den verschiedenen Förderbereichen. Erst dann wird bekannt, welche finanziellen Mittel für die nationale Kulturförderung 2025–2028 zur Verfügung gestellt werden sollen. Alle interessierten Personen und Organisationen können sich dann im Rahmen der Vernehmlassung äussern.
Bereits jetzt ist für die Taskforce Culture klar: Angesichts der Herausforderungen, die der Kultursektor zu meistern hat und unter Berücksichtigung der Inflation, ist eine Erhöhung des Kulturbudgets unumgänglich. Ausserdem werden gesetzliche Anpassungen zur sozialen Absicherung nötig sein, die nicht nur den Kulturbereich, sondern alle “prekären” Arbeitsformen betreffen, also befristet Angestellte, mehrfach Beschäftigte, teilweise Selbstständigerwerbende oder auch arbeitgeberähnliche Personen. Hier besteht branchenübergreifend Handlungsbedarf.
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Covid-Nothilfe endet per Ende 2022 – Medienmitteilung von Suisseculture Sociale
Mit der Aufhebung der staatlichen Massnahmen...
Covid-Nothilfe endet per Ende 2022 – Medienmitteilung von Suisseculture Sociale
09. November 2022
Mit der Aufhebung der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-Pandemie, welche in den letzten zwei Jahren das öffentliche und kulturelle Leben in der Schweiz prägte, hat der Bund auch das Ende der staatlichen Unterstützungsmassnahmen im Bereich der Kultur beschlossen. Als letzte dieser Massnahmen wurde die Covid-Nothilfe – ausgerichtet von Suisseculture Sociale – noch bis Ende 2022 verlängert und endet dann definitiv.
Gesuche um Nothilfe können noch bis zum 30. November unter http://nothilfe.suisseculturesociale.ch eingereicht werden. Gesuche an den Sozialfonds können elektronisch via info@suisseculturesociale.ch eingereicht werden.
Für Spenden an den Sozialfonds von Suisseculture Sociale: https://www.suisseculturesociale.ch/sozialfonds/goenner/
Die gesamte Medienmitteilung von Suisseculture Sociale findet ihr hier.
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Nothilfe von Suisseculture Sociale
Während die Ausfallentschädigungen mittlerweile ausgelaufen sind und Anträge für Erwerbsersatz bis am 30. September...
Nothilfe von Suisseculture Sociale
31. August 2022
Während die Ausfallentschädigungen mittlerweile ausgelaufen sind und Anträge für Erwerbsersatz bis am 30. September eingegeben werden müssen (für Schäden bis und mit Juni 2022), besteht nach wie vor die Möglichkeit, Nothilfe bei Suisseculture Sociale zu beantragen. Alle Infos dazu findet ihr auf der Website von Suisseculture Sociale. Gesuche für September/Oktober 2022 müssen bis 31. Oktober eingereicht werden, Gesuche für November/Dezember 2022 bis 30. November 2022.
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 17. Juni 2022: Zum Ende der Sommersession
Zum Ende der Sommersession: Ein Ausblick...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 17. Juni 2022: Zum Ende der Sommersession
20. Juni 2022
Zum Ende der Sommersession: Ein Ausblick auf die Herausforderungen im Kultursektor
Am 17. Juni geht die Sommersession zu Ende, ohne dass die nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Pandemie auf die Kultur traktandiert waren. Bereits Ende Juni laufen die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen, die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich sowie der Corona-Erwerbsersatz aus: mit Blick auf die nach wie vor noch nicht wieder erreichte Normalität im Kultursektor ein fragwürdiges Signal. Die noch bis Ende Jahr laufende Nothilfe von Suisseculture Sociale und die Unterstützung von Transformationsprojekten können die weiterhin angespannte Situation nicht vollständig ausgleichen. Der Schutzschirm für Publikumsanlässe wurde zwar bis Ende Jahr verlängert, die Verordnung wird aber nicht von allen Kantonen umgesetzt.
Während sich in den vergangenen zwei Jahren die parlamentarischen Sessionen in Bern zu einem grossen Teil mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu beschäftigen hatten, stand die soeben zu Ende gegangene Sommersession ganz im Zeichen des aktuellen Weltgeschehens. Ohne diese Dringlichkeit auch nur im Ansatz relativieren zu wollen: Verschiedene Bereiche des Kultursektors sind nach wie vor weit entfernt von einem normalen Ablauf. Selbst dort, wo die Entwicklungen gegenwärtig positiv sind, besteht für die mittelfristige Zukunft mit einem ungewissen Herbst und Winter grosse Planungsunsicherheit.
Richtiger Entscheid des Bundesrates im Frühling
Im April hatte der Bundesrat mit Blick auf die branchenspezifischen Schwierigkeiten die Verlängerung gewisser Instrumente beschlossen, nun endet die Möglichkeit einer Ausfallentschädigung für die Kulturbranche schweizweit. Einzig die nach wie vor unerlässliche Nothilfe für Kulturschaffende von Suisseculture Sociale und die Beiträge an Transformationsprojekte bleiben noch bis Ende Jahr bestehen. Der Schutzschirm für Publikumsanlässe wurde auf Stufe Bund zwar bis Ende 2022 verlängert, die Verordnung wird aber nicht von allen Kantonen umgesetzt. Darum fehlt diese wichtige “Versicherung” für Publikumsanlässe im Herbst/Winter, obwohl sie bis heute kaum beansprucht werden musste, aber ein wichtiges Instrument für die Planungssicherheit darstellen würde.
Ein Auslaufen der Instrumente bedeutet kein Ende der Herausforderungen
Eine beispielhafte Aufzählung verbleibender Herausforderungen zeigt, dass selbst in Zeiten weniger problematischer Fallzahlen durchaus noch Entschädigungs- und Unterstützungsbedarf besteht:
- Zahlreiche Kulturschaffende verschiedener Sparten haben aufgrund des nun eingetretener Produktionsstaus kaum Möglichkeiten, ihre neu geschaffenen Werke vor Publikum zu zeigen oder überhaupt zu produzieren bzw. zu verkaufen. Die konstant hohe Anzahl an Gesuchen bei der Covid-Nothilfe von Suisseculture Sociale zeigen ebenso deutlich, dass die Auftragslage vieler Kulturschaffender noch länger nicht ausreichen wird, ihr Leben wieder wie vor der Pandemie bestreiten zu können.
- International tätige Künstler*innen wie auch Veranstaltende von internationalen Künstler*innen sehen sich nach wie vor mit Planungsschwierigkeiten konfrontiert.
- Weil viele Konzerte/Veranstaltungen nun nachgeholt werden, führt das zu einer beispiellosen Dichte des Angebots. Während etwa viele grosse Festivals/Konzerte Positives über den Vorverkauf berichten können, kommen kleinere Theater und Festivals wegen des grossen Angebots unter Druck. Letztere berichten von deutlich geringeren Publikumszahlen. Generell sehen sich aber alle Veranstaltenden mit den Auswirkungen des Überangebotes konfrontiert.
- Über alle Branchen hinweg zieht sich schliesslich der mehrfach vorausgesagte Fachkräftemangel im technischen Bereich. Während des pandemiebedingten Unterbruchs in der Event-Branche sind viele Fachkräfte abgewandert und weniger Lernende haben sich für die Ausbildung zur Veranstaltungsfachperson interessiert.
- Es ist unklar, ob Veranstaltende/Kulturunternehmen zukünftige pandemiebedingte Ausfälle überhaupt noch werden versichern können, oder ob die Versicherungsanstalten dieses Risiko ausnehmen werden. Dies wäre für Kulturproduktionen eine Katastrophe: Muss beispielsweise ein Filmdreh oder ein Musical wegen Grippeerkrankung der Hauptdarstellerin abgesagt werden, dann führt das zu enorm hohen Ausfällen. Es ist unabdingbar, dass solche Ausfallrisiken über die Betriebshaftpflicht abgedeckt sind.
Was im Hinblick auf den Herbst notwendig ist
Noch ist es zu früh, den genauen Umfang des weiterhin bestehenden Entschädigungs- und Unterstützungsbedarfs aufzuzeigen. Nach dem Sommer wird wohl eine erste Einschätzung, wie sich der aktuell geplante Wegfall verschiedener Covid-Massnahmen per Ende Juni auswirken wird, möglich sein. Es wird sich etwa zeigen, wie sich die Gesuchslage bei der Covid-Nothilfe von Suisseculture Sociale entwickelt. Mit Blick auf den erfahrungsgemäss epidemiologisch deutlich anspruchsvolleren Herbst/Winter hingegen dürfte aber bereits jetzt klar sein, dass die Kulturbranche frühestens im Sommer 2023 in der Normalität angelangt sein wird. Bis dahin ist es unabdingbar, die bewährten Instrumente bei Bedarf unbürokratisch und rasch zu reaktivieren, um unverschuldet ums wirtschaftliche Überleben kämpfende Kulturschaffende und -unternehmen zu unterstützen. Bis anhin ist es erfreulicherweise gelungen, die Kultur in der Schweiz trotz anhaltender Schwierigkeiten weitestgehend zu erhalten – und genau dies muss unbedingt auch weiterhin das Ziel bleiben.
Fazit: Die Kultur befindet sich nach wie vor noch nicht im Normalbetrieb.
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Neuigkeiten zu Corona-Erwerbsersatz und Ausfallentschädigungen
Obwohl der Corona-Erwerbsersatz grösstenteils aufgehoben wird, konnten wir...
Neuigkeiten zu Corona-Erwerbsersatz und Ausfallentschädigungen
06. März 2022
Obwohl der Corona-Erwerbsersatz grösstenteils aufgehoben wird, konnten wir erreichen, dass im er für Selbständigerwerbende im Veranstaltungsbereich zumindest bis Ende Juni 2022 offen bleibt. Das heisst: Wer aufgrund der Corona-Massnahmen weiterhin eine Umsatzeinbusse von mindestens 30 % gegenüber den Vorjahren habt, kann ihr bis Ende Juni 2022 weiterhin Gesuche stellen. Diese Gesuche müssen jeweils spätestens drei Monate nach dem betreffenden Monat eingereicht werden, also z.B. für den Mai im August, für den Juni im September. Im betreffenden Formular muss angegeben werden, dass man im Veranstaltungsbereich tätig ist und in einer separaten Frage muss auch die Art des Betriebs beschrieben werden.
Die Ausfallentschädigungen bei den Kantonen sind nach aktuellem Stand noch bis Ende April 2022 offen, Gesuche müssen also bis spätestens Ende Mai 2022 gestellt werden. Wir lobbyieren aktuell dafür, dass auch diese Massnahme verlängert wird bis mindestens Ende Juni 2022.
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Medienmitteilung von Suisseculture Sociale vom 9. Februar 2022
Seit Beginn der Krise unterstützt die Covid‐Nothilfe Kulturschaffende existentiell...
Medienmitteilung von Suisseculture Sociale vom 9. Februar 2022
11. Februar 2022
Seit Beginn der Krise unterstützt die Covid‐Nothilfe Kulturschaffende existentiell – und bleibt bis Ende 2022 bestehen
Trotz Anzeichen einer Verbesserung der epidemiologischen Lage: für die Kultur‐ und Veranstaltungsbranche bleibt die Situation schwierig. Weil die finanziellen Folgen der Pandemie auch über das etwaige Ende der Massnahmen hinaus spürbar sein werden, haben Bundesrat und Parlament die Covid‐Nothilfe via Suisseculture Sociale bis Ende 2022 verlängert.
Seit dem 21. März 2020 richtet der Verein Suisseculture Sociale im Auftrag des Bundes die Covid‐Nothilfe für professionelle Kulturschaffende aus – als wichtiges Glied in der Kette der Unterstützungsmassnahmen soll sie all jenen Kulturschaffenden durch die temporäre Notsituation helfen, die mit Corona‐Erwerbsersatz, Ausfallentschädigungen und Arbeitslosengeldern ihren Lebensunterhalt nicht decken können.
8'432 Gesuche für eine Unterstützung um jeweils 2 Monate von rund 3’000 Personen hat Suisseculture Sociale seit März 2020 fertig bearbeitet. 6'645 Gesuche wurden angenommen. Insgesamt wurden knapp 23 Mio. Franken ausgeschüttet – für viele Kulturschaffende war die Nothilfe das einzige Einkommen in diesen schwierigen Zeiten.
Mit der pandemischen Entwicklung rund um Omikron hat der Bundesrat in den letzten Wochen vermehrt Signale gesendet, die auf ein Ende der Einschränkungen in der Kultur‐ und Veranstaltungsbranche hindeuten: Zertifikat‐, Sitz‐ und Maskenpflicht könnten bald aufgehoben werden. Doch auch dem Bundesrat ist klar: Mit dem Ende der Massnahmen enden nicht automatisch auch die finanziellen Auswirkungen der Pandemie. Kulturveranstaltungen brauchen Vorlaufzeiten in Planung und Bewerbung, Bookings werden noch zurückhaltend gemacht – und wie schnell das Publikum in die Säle zurückkehrt, ist noch völlig offen.
Aus diesen Gründen haben Bund und Parlament beschlossen, einzelne Massnahmen bis Ende 2022 zu verlängern – ungeachtet der weiteren pandemischen Entwicklungen und der davon abhängigen Massnahmen. Dies gilt nicht nur für die Transformationsprojekte der Kantone, sondern insbesondere auch für die Covid‐Nothilfe von Suisseculture Sociale. Damit erhalten Kulturschaffende, die sich wegen der Covid‐Krise noch immer in existentieller Not befinden, weiterhin Hilfe. Gesuche zur Deckung eines Defizits in den Lebenskosten können nach wie vor alle zwei Monate eingereicht werden.
Gesuche können hier eingereicht werden. Die Eingabefrist für die Periode Januar/Februar endet am 28. Februar 2022.
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 2. Februar 2022: Und jetzt? Dem Kultursektor steht ein langer Weg zurück in die Normalität bevor
Auch wenn sich die allgemeine epidemiologische...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 2. Februar 2022: Und jetzt? Dem Kultursektor steht ein langer Weg zurück in die Normalität bevor
02. Februar 2022
Auch wenn sich die allgemeine epidemiologische Lage günstig zu entwickeln scheint und die meisten Massnahmen in den nächsten Wochen wegfallen könnten: Die Schweizer wie auch die internationale Kulturbranche hat noch einen langen Weg vor sich bis zur Normalität. Daher braucht es einen “Kultur-Restart” mit vereinten Kräften!
Die Taskforce Culture begrüsst Lockerungen oder gar die baldige Aufhebung der geltenden Einschränkungen, welche den Kultursektor seit bald zwei Jahren massiv beeinträchtigen. Trotz dieser positiven Entwicklungen wird die Kulturbranche damit aber nicht einfach zum courant normal zurückkehren können.
Signalwirkung für die Kultur notwendig
Seit Beginn der Pandemie wurde die Bevölkerung von den Behörden unzählige Male dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben und wenn immer möglich soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Veranstaltungen in Innenräumen wurden – sofern sie nicht ohnehin verboten waren – als “Hochrisiko” deklariert. Es überrascht also nicht, dass diese Botschaft eine Verhaltensänderung beim Publikum bewirkte. Die Behörden aller Ebenen müssen nun klar signalisieren, dass die in der Vergangenheit propagierte Zurückhaltung demnächst nicht mehr angebracht sein wird. Der Moment scheint also reif für eine neue, ebenso klare Botschaft: Runter vom Sofa, rein ins Konzert!
Ebenfalls betroffen von starken Einschränkungen waren und sind kulturelle Aktivitäten in den Kulturvereinen im Amateurbereich und die kulturelle Bildung. Pandemiebedingt zeigen sich bereits jetzt Lücken, etwa in der Nachwuchsförderung. Auch hier braucht es eine klare Botschaft, dass diese Aktivitäten wertvoll und wichtig sind und grundsätzlich einen positiven Effekt auf das persönliche Wohlbefinden, aber auch auf das soziale Leben in einer Gesellschaft haben.
Komplexität des Kultursektors, der noch lange nicht im Gleichgewicht sein wird
Im Unterschied zu anderen durch die Pandemie stark betroffenen Branchen ist es in der Kultur kaum je möglich, von einem Tag auf den nächsten den Betrieb hochzufahren. Zum einen ist die internationale Vernetzung riesig bspw. mit Blick auf Tourneeplanungen, womit eine entsprechende Abhängigkeit vom Ausland und deren Massnahmen einher geht. Auch der Produktionsstau bleibt eine grosse Herausforderung: Die Gefahr, dass alles auf einmal stattfinden soll und es zu einer Übersättigung kommt, ist real. Es wird unmöglich sein, alles bisher Verschobene nachzuholen, mit entsprechenden Ausfällen für Kulturschaffende, die ohnehin derzeit oft noch mit einer schlechten Auftragslage konfrontiert sind.
Auf der anderen Seite ist bereits heute in gewissen Berufsfeldern ein Fachkräftemangel vorhanden: Kulturschaffende, aber auch Techniker:innen und andere kulturnahe Berufe sahen sich nicht selten gezwungen, sich neu zu orientieren und werden fehlen, wenn das Kulturleben wieder an Fahrt aufnimmt.
Unterstützung bis zum Schluss – Vorbilder gibt es
Die Kulturschaffenden und Kulturunternehmen wurden in der Schweiz von Bund und Kantonen während der Pandemie nicht allein gelassen. Die verschiedenen Massnahmen haben ganz entscheidend dazu beigetragen, dass bislang ein kultureller Kahlschlag ausgeblieben ist. Es wäre aber fatal zu glauben, dass mit dem Wegfall der Einschränkungen auch sämtliche Unterstützungs- und Entschädigungsmassnahmen von niemandem mehr benötigt würden.
In vielen Fällen können Risiken nicht mehr durch Privatversicherungen abgedeckt werden, obwohl die bestehenden Massnahmen weiterhin zu Mehrkosten führen, so z.B. wenn Erkrankung oder Quarantäne von Künstler:innen oder Techniker:innen zu einer Produktionsverschiebung oder einer Absage führen. Während etwa die Nothilfe für die Kulturschaffende sowie die Beiträge an Transformationsprojekte weiterlaufen, sind andere Unterstützungsgelder (z.B. Ausfallentschädigungen oder Corona-Erwerbsersatz) an das Vorhandensein von staatlich verordneten Einschränkungen geknüpft.
Die noch bis Ende November weiterlaufenden Transformationsprojekte sind durch ihre engen Vorgaben kaum dazu geeignet, eine allgemeine “Revitalisierung” der Kultur herbeizuführen. Ein viel breiteres und niederschwelliger gefasstes “Kultur-Restart-Programm”, wie es der Bundesrat für die Tourismusbranche beschlossen hat, ist aus Sicht der Taskforce Culture auch für die Kultur in die Wege zu leiten: Nicht zuletzt ist die Standortattraktivität auch dem reichhaltigen und qualitativ hochstehenden Kulturangebot zu verdanken. Nachbarländer wie z.B. Deutschland mit dem Programm “Neustart Kultur” zeigen auf, dass dringend Handlungsbedarf besteht und der politische Wille dazu vorhanden ist.
Es sind deshalb gemeinsam sämtliche nötigen Mittel bereitzustellen, damit der Neustart der Schweizer Kultur gelingt. Das Publikum soll die Möglichkeit erhalten, unsere Künstler:innen und Kulturschaffenden neu zu entdecken.
Corona-News: Die neuen Regeln, die verlängerten Massnahmen
In den letzten Tagen hat es viele News zur Situation Corona und Kulturschaffen gegeben....
Corona-News: Die neuen Regeln, die verlängerten Massnahmen
20. Dezember 2021
In den letzten Tagen hat es viele News zur Situation Corona und Kulturschaffen gegeben. Wir fassen hier für euch zusammen.
Hier eine Kurzübersicht:
- Alle Unterstützungsmassnahmen sind vom Parlament verlängert worden: Es wird weiterhin Corona-Erwerbsersatz, Ausfallentschädigungen und Nothilfe geben. Die Details dazu weiter unten.
- Professionelle Kulturschaffende (und solche in Ausbildung) können weiterhin mit 3G auftreten. Die 2G oder 2G+ Regeln, welche fürs Publikum gelten, betreffen die Auftretenden nicht.
- Es hat vermehrt abgelehnte Gesuche um Erwerbsersatz gegeben. Wir empfehlen euch, Einsprache zu machen, und wir haben Empfehlungen zusammengestellt, wie ihr Ablehnungen vermeiden könnt.
Die genaueren Erklärungen zu den einzelnen Punkten findet ihr unten.
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 9. Dezember 2021
Viele Selbstständigerwerbende sind mit einer restriktiven Praxis im Corona-Erwerbsersatz...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 9. Dezember 2021
09. Dezember 2021
Viele Selbstständigerwerbende sind mit einer restriktiven Praxis im Corona-Erwerbsersatz konfrontiert
Mit den aktuellen epidemiologischen Entwicklungen und den neuen Massnahmen und Empfehlungen des Bundesrates häufen sich im Kulturbetrieb wieder die Absagen und Verschiebungen von Veranstaltungen: Weihnachtsfeiern, Firmenfeste, Amateurveranstaltungen mit professioneller Unterstützung oder internationale Tourneen. Just in dieser Ausgangslage erhalten die Kulturverbände Anfragen von verzweifelten Mitgliedern, deren Gesuche um Corona-Erwerbsersatz abgelehnt werden. Die Begründung der kantonalen Ausgleichskassen: Es seien aktuell im Kulturbereich keine vom Bund und den Kantonen verfügten Massnahmen in Kraft, die zu einer Entschädigung berechtigen würden.
Diese Praxis entbehrt aus der Sicht der Taskforce Culture jeglicher Grundlage.
- Erstens ist das Argument schlicht falsch, es gebe keine aktuellen Massnahmen, die den Kulturbetrieb beeinträchtigen würden: Maskenpflicht, Zertifikatspflicht sowie die dringende Empfehlung des Bundesrates, Kontakte zu minimieren, haben sehr direkte Auswirkungen auf den Ticketverkauf sowie die wirtschaftliche Umsetzbarkeit von Veranstaltungen – im kulturellen wie auch im privaten Bereich (Firmenfeste usw.).
- Zweitens ist der Zeitpunkt für eine solche Verschärfung in keiner Art und Weise nachvollziehbar: Angesichts steigender Fallzahlen und um die Überlastung der Spitäler zu vermeiden, beschloss der Bundesrat neue Massnahmen, welche bereits wieder zu einer Vielzahl von Absagen von Veranstaltungen geführt haben. Kulturschaffende und Veranstalter haben ihre finanziellen Reserven weitgehend aufgebraucht – und die weiteren Prognosen für die kommenden Wochen und Monate stimmen pessimistisch. Es kann nicht sein, dass der Erwerbsersatz genau in dem Moment, in dem er dringend gebraucht wird, faktisch abgeschafft wird.
- Drittens ist eine solche Handhabung weder aus dem Covid-19-Gesetz, noch aus der Verordnung oder aus den aktuellen Kreisschreiben des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) ableitbar. Dass sich die Umsätze in den betroffenen Branchen (dazu gehört nicht nur die Kultur, sondern etwa auch die Eventbranche oder die Gastronomie) noch nicht erholt haben, ist eine direkte Folge der in den letzten Monaten verordneten Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie.
Bei der aktuellen Praxis zum Corona-Erwerbsersatz handelt es sich u.E. faktisch um eine Sparmassnahme. Dies obwohl das Parlament mehrmals bestätigt hat, die durch die sanitarischen Massnahmen verursachten Einkommenseinbussen ab 30% mit dem Corona-Erwerbsersatz ausgleichen zu wollen.
Die Taskforce Culture hat das Bundesamt für Sozialversicherungen in einem Brief vom 8.12.2021 aufgefordert, die Praxis bei den Ausgleichskassen zu überprüfen – besonders mit Blick auf die aktuellen besorgniserregenden Entwicklungen im Veranstaltungsbereich.
Die aktuelle Situation, Zwischenstand
Die Ereignisse überschlagen sich wieder, hier der aktuelle Stand nach unserem besten Wissen: Es gibt kein Veranstaltungsverbot....
Die aktuelle Situation, Zwischenstand
03. Dezember 2021
Die Ereignisse überschlagen sich wieder, hier der aktuelle Stand nach unserem besten Wissen:
Es gibt kein Veranstaltungsverbot. Es gibt aber neue Auflagen, die mehr oder weniger zwingend zu erneuten Absagen führen dürften. Laut unseren Informationen bleibt man berechtigt, ein Gesuch um Unterstützung zu stellen, auch wenn es sich um «freiwillige» Absagen handelt, die ohne direktes Verbot auf die Pandemie-Massnahmen zurückzuführen sind. Solltet ihr da andere Bescheide erhalten, teilt es uns bitte mit.
Hier die für uns massgeblichen veränderten Regeln:
- Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen.
- Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt.
- Die Zertifikatspflicht gilt nun auch für alle kulturellen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben.
- Bei Veranstaltungen im Freien gilt neu bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden.
- Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: eine Sitzpflicht für die Konsumation oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kulturaktivitäten wie Chorproben.
- Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten.
Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesenen ist.
- Die Kapazitätsbeschränkungen für Innenräume werden aufgehoben.
- Die Quarantänepflichten bei Reisen in Risikoländer werden wieder aufgehoben. Neu muss neben einem PCR-Test vor der Einreise auch ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise durchgeführt werden. Die Testkosten müssen von den Einreisenden selber getragen werden.
Wie zu erwarten war, führen diese neuen Bestimmungen auch dazu, dass es wieder vermehrt Absagen gibt.
Hier deshalb auch noch Infos zur politischen Ausgangslage:
Im Parlament haben beide Räte den Verlängerungen der Unterstützungsmassnahmen bis Ende 2022 zugestimmt. Das heisst es wird weiterhin möglich sein, Gesuche um Erwerbsersatz und Ausfallentschädigung zu stellen, es wird auch weiterhin möglich sein, in (bzw. rechtzeitig vor) Notsituationen bei Suisseculture Sociale ein Gesuch um Nothilfe zu stellen. Das Geschäft ist im Parlament noch nicht definitiv abgeschlossen, weil es noch Differenzen zwischen National- und Ständerat zu bereinigen gibt. Wir berichten euch wieder, wenn es definitiv ist, momentan können wir aber zuversichtlich sein, dass in der erneut unglücklichen Lage zumindest die Hilfe weiterhin funktionieren wird.
Absagen im Dezember 2021, die zu spät erfolgt sind für die Gesuche, die am 30.11. eingereicht werden mussten, können laut einer Auskunft des Bundesamts für Kultur im ersten Gesuch 2022 angegeben werden.
Aktuell hören wir vermehrt, dass Kulturschaffende bei Erwerbsersatzgesuchen «beweisen» müssen, dass ihre Umsatzeinbussen auf Corona-Massnahmen zurückzuführen sind. Diese «Beweispflicht» ist so nicht in den Regeln der SVA zu finden, sondern scheint eine Praxisregelung zu sein. Wir setzen uns beim Bundesamt für Sozialversicherungen dafür ein, dass die SVAs angehalten werden, hier realistische Bedingungen zu stellen und Rücksicht zu nehmen auf die Realitäten des Kulturbetriebs, wo man nicht einfach so «neue Kundensegmente» erschliessen kann. Wir halten euch auf dem Laufenden dazu.
Bitte beachtet auch die Infos und die FAQ des BAG.
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-86260.html
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 3.11.2021
Zwei Drittel der Akteur*innen im Kultursektor bleiben 2022 auf Unterstützung angewiesen - eine...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 3.11.2021
03. November 2021
Zwei Drittel der Akteur*innen im Kultursektor bleiben 2022 auf Unterstützung angewiesen - eine Umfrage zeigt langanhaltende Folgen durch Covid für die Kultur
Die vom Forschungsbüro Ecoplan im Auftrag der Taskforce Culture durchgeführte Umfrage hat im Oktober untersucht, wo die Kultur in der Schweiz am Ende des zweiten Pandemiejahres steht und was ihre Zukunftsaussichten sind. Daraus geht klar hervor, dass die Kulturbranche noch weit weg von einer Normalisierung ist.
Aufgrund der deutlichen Ergebnisse dieser Studie ruft die Taskforce Culture das Parlament dazu auf, die wichtigen Covid-Unterstützungsmassnahmen bis Ende 2022 zu verlängern – neben den Kulturmassnah-men auch gesamtwirtschaftliche Instrumente. Ein Stopp der Unterstützung auf Ende Jahr wäre enorm schädlich für die weiterhin Betroffenen und würde die geleistete Hilfe der vergangenen Monate leicht-fertig relativieren. Die verschiedenen Unterstützungssysteme decken zwar nur das Nötigste, erweisen sich aber als wirkungsvoll und ihre Bearbeitung funktioniert inzwischen nahezu einwandfrei und effizient.
Corona-Unterstützungsmassnahmen waren überlebenswichtig …
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen sehr deutlich die Wichtigkeit der Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen in der Pandemie. 2020 machten sie bei den befragten Kulturschaffenden fast ein Drittel ihres Einkommens aus, 2021 immer noch mehr als ein Viertel. Trotzdem haben zwei Drittel der Teilnehmenden 2020 weniger als 80% der Vorjahreseinkommen erzielt, notabene inklusive Unterstützungsgelder. Damit ist auch der Anteil von Kulturschaffenden, deren Jahreseinkommen weniger als CHF 40’000 beträgt, von 46% (2019) auf 61% (2020) bzw. 57% gestiegen (2021). Die äusserst angespannte Lage zeigt sich auch mit Blick auf die Kulturunternehmen: Fast drei Viertel gaben an, dass der Umsatz im vergangenen Jahr unter 80%, und bei knapp der Hälfte sogar unter 40% der vor Corona üblichen Zahlen lag – Umstände, unter denen Unternehmen kaum ohne Unterstützung überlebensfähig sind. Noch drastischer zeigt sich das bei den Ticket(vor)verkäufen: 2020 lagen diese für fast die Hälfte der befragten Kulturunternehmen bei unter 20%, die bisherigen Zahlen für das aktuelle Jahr sind nur geringfügig besser. Schliesslich ist das Bild auch bei den Kulturvereinen ähnlich dramatisch: 2020 hatten 61% der Befragten weniger als 20% der regulären Einkünfte, im laufenden Jahr befindet sich immer noch gut die Hälfte auf diesem äussert tiefen Niveau.
… und bleiben essenziell – bei klarer Absage an rückzahlbare Darlehen
Laut der aktuellen Fassung des Covid-19-Gesetzes würden diese bewährten und oftmals überlebens-wichtigen Instrumente Ende 2021 auslaufen. Der Bundesrat hat aber die Notwendigkeit einer Verlängerung erkannt und schlägt diese dem Parlament vor. Die in der Umfrage erhobenen Zahlen untermauern die Notwendigkeit einer Verlängerung: Die Resultate zeigen zwar eine leichte Erholung im laufenden Jahr, aber ein Kulturbetrieb, wie er vor der Pandemie war, ist auch 2022 nicht in Sicht: Nur gerade 21% der befragten Kulturschaffenden geben an, wieder ein vergleichbares Auftragsvolumen wie vor Corona zu haben. Bei 23% der Befragten sind die Buchungen und Aufträge für das Jahr 2022 imVergleich zu den Vorjahren um die Hälfte reduziert, 42% der Befragten können nur noch 25% des üblichen Auftragsvolumens vorweisen. Auch bei den Kulturunternehmen zeichnet sich für das nächste Jahr zwar eine leichte Erholung ab; dennoch erwarten immer noch 45% einen Umsatz von höchstens 80% im Vergleich zur Zeit vor Corona.
Gleichzeitig geben 65% der befragten Kulturschaffenden an, dass sie auch 2022 noch auf die Unterstüt-zungsmassnahmen angewiesen sein werden. Für mehr als die Hälfte würde sich deren wirtschaftliche Lage ohne Unterstützungen deutlich, stark oder sogar existenziell verschlechtern. Bei den Kulturunternehmen geben zwei Drittel und bei den Kulturvereinen 58% an, dass sie nächstes Jahr noch auf Unterstützungsmassnahmen – im Vordergrund stehen hier die Ausfallentschädigungen bzw. Finanzhilfen für Vereine in der Laienkultur – angewiesen sein werden.
Eine überdeutliche Absage wurde der Idee erteilt, anstelle der bewährten Mechanismen zu einem System mit rückzahlbaren Darlehen zu wechseln: Nur gerade 4% der befragten Unternehmen und 9% der Kulturvereine geben an, dass ihnen ein solches anstelle der bisherigen Instrumente helfen würde.
Funktionierendes Massnahmen-Paket soll weitergeführt werden
Das bisherige Unterstützungssystem für die Kulturschaffenden beruht auf den gesamtwirtschaftlichen Massnahmen (Corona-Erwerbsersatz, Kurzarbeit) und subsidiär auf den Kulturmassnahmen (Ausfallent-schädigungen, Nothilfe). Gemäss der vorliegenden Umfrage gehen 60% der von den Covid-Folgen betroffenen Kulturschaffenden davon aus, dass sie weiterhin eine Form von Corona-Erwerbsersatz benötigen. Corona-Erwerbsersatz entschädigt u.a. jene Kulturschaffenden, Veranstaltenden, Technikerinnen und Agenturen, die wegen Covid-Massnahmen unverschuldet einen erheblichen Einnahmerückgang zu verzeichnen haben. Genau in diesen Berufen sind selbständig Erwerbende und befristete Anstellungsverträge eher die Norm als die Ausnahme. Bei der Ausfallentschädigung, die neben den konkreten Absa-gen auch Umsatzrückgänge auffangen kann, zeigt die Umfrage, dass viele weiterhin von Einschränkungen sowie Absagen und Verschiebungen ausgehen. Das hat wohl vor allem auch mit der international vernetzen Funktionsweise der Branche zu tun: Eine gesicherte Planung von Tourneen ist nach wie vor schwierig, was Kulturunternehmen mit Blick auf das kommende Jahr gleichermassen zu schaffen macht.
Die Taskforce Culture hofft zusammen mit der Bevölkerung und den Behörden, dass diese Pandemie und ihre einschneidenden Folgen bald bewältigt sein wird. Nun bitten wir das Parlament, die bisher gut funktionierenden Auffangnetze für unsere Branche weiterhin gespannt zu halten in der Hoffnung, dass sie von Monat zu Monat weniger benötigt werden. Damit wir alle auch in Zukunft eine vielfältige Kultur in der Schweiz erleben können.
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Abstimmung zum Covid-Gesetz am 28. November 2021
Am 28.11. stimmen wir zum zweiten Mal über das Covid-Gesetz ab. Diesmal geht es nicht um den Kern...
Abstimmung zum Covid-Gesetz am 28. November 2021
01. November 2021
Am 28.11. stimmen wir zum zweiten Mal über das Covid-Gesetz ab. Diesmal geht es nicht um den Kern des Gesetzes, der im Juni vom Volk mit grosser Mehrheit angenommen wurde, sondern ausschliesslich um die Änderungen, die im März 2021 vom Parlament zusätzlich ins Gesetz geschrieben wurden. Auslöser für das zweite Referendum war primär die damals beschlossene gesetzliche Grundlage zum Covid-Zertifikat. Wie schon bei der ersten Abstimmung zum Covid-Gesetz haben wir uns für euch mit den möglichen Folgen der Abstimmung befasst und fokussieren dabei auf die sachlichen Argumente. Die (gesellschaftspolitischen) Faktoren im Zusammenhang mit dem Covid-Zertifikat sind uns selbstverständlich bewusst, unsere Aufgabe sehen wir aber primär in einer nüchternen Analyse der zur Abstimmung stehenden Punkte.
Alle Infos und unser Argumentarium zur Abstimmung findet ihr hier.
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Umfrage zur Situation und zum Unterstützungsbedarf im Kultursektor
Das Planen und Umsetzen von Kulturveranstaltungen und -projekten ist...
Umfrage zur Situation und zum Unterstützungsbedarf im Kultursektor
20. Oktober 2021
Das Planen und Umsetzen von Kulturveranstaltungen und -projekten ist nach wie vor eine Herausforderung und oft mit finanziellen Einbussen verbunden. Der Kultursektor benötigt deshalb dringend eine Verlängerung der Covid-Unterstützungs- und Entschädigungsmassnahmen. Als Argumentarium, u.a. für das politische Lobbying, brauchen wir aktuelle Informationen zur Situation im Kultursektor, insbesondere zahlenbasiertes Material ist für den politischen Diskurs besonders hilfreich. Deshalb beschloss die Kerngruppe der Taskforce Culture eine Blitzumfrage im gesamten Kultursektor zu machen, bei den Kulturschaffenden, Kulturunternehmen und Vereinen im Laienbereich. Dafür beauftragte die Taskforce Culture das Beratungs- und Forschungsbüro Ecoplan (www.ecoplan.ch) als unabhängige Durchführungsstelle der Umfrage.
Gerne laden wir euch daher zur Teilnahme an der Umfrage zur Situation im Kultursektor ein. Wir bitten euch, die Umfrage bis am 25. Oktober auszufüllen und danken euch im Voraus für eure Teilnahme.
Hier geht's zur Umfrage für Kulturschaffende.
Hier geht's zur Umfrage für Kulturunternehmen.
Hier geht's zur Umfrage für Kulturvereine im Laienbereich.
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 21.09.2021: Testkosten zum Erlangen eines Covid-Zertifikats sollen weiterhin vom Staat getragen werden
Die Taskforce Culture unterstützt...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 21.09.2021: Testkosten zum Erlangen eines Covid-Zertifikats sollen weiterhin vom Staat getragen werden
22. September 2021
Die Taskforce Culture unterstützt die Forderung vieler Branchen und der Mehrheit der politischen Parteien, dass die Kosten für Tests zum Erlangen eines Covid-Zertifikats weiterhin vom Staat übernommen werden müssen. Ein niederschwelliger Zugang zu Tests und Impfungen sowohl in zeitlicher, sprachlicher, örtlicher wie auch finanzieller Hinsicht ist eine wesentliche Forderung des Kultursektors, der von einer Normalisierung noch weit entfernt ist.
Es ist zu befürchten, dass – wenn ab 1. Oktober die Kosten für Tests nicht mehr vom Staat übernommen werden – dies negative Auswirkungen auf die Besucherzahlen von Veranstaltungen hat, insbesondere solcher, die sich an ein junges und nächtliches Publikum richten. Die Taskforce Culture spricht sich daher dafür aus, die Tests weiterhin kostenlos zur Verfügung zu stellen, um so den Zugang zu einem Zertifikat zu gewährleisten und gerade Menschen mit beschränkten finanziellen Mitteln nicht zu benachteiligen. Auch für Künstlerinnen und Künstler, die nun ein Zertifikat brauchen, um aufzutreten und die oft nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Veranstaltenden stehen (sondern andersartig engagiert sind, z.B. mittels Werkvertrag oder Auftrag), ist der kostenfreie Zugang zu Tests aufrecht zu erhalten.
Die Zertifikatspflicht ist eine Herausforderung für den Kultursektor
Wir begrüssen die klare Ansage des Bundesrates, die Zertifikatspflicht zeitlich zu beschränken (bis am 24. Januar) und diese Auflage nur als vorübergehende Massnahme in der Pandemiebekämpfung einzusetzen.
Mit der Zertifikatspflicht gehen viele praktische Umsetzungsfragen für die Kultur- und Veranstaltungsbranche einher. So führt an Veranstaltungen die unterschiedliche Behandlung von Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (keine behördlich verordnete Zertifikatspflicht) und solchen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen (behördlich verordnete Zertifikatspflicht) zu zahlreichen Komplikationen und Fragen:
- Oft engagieren Veranstaltungsbetriebe andere Unternehmen, etwa für veranstaltungstechnische Dienstleistungen (Subunternehmen, Auftragsverhältnis). Gilt die Zertifikatspflicht nun für eine Veranstaltungstechnikerin, die nicht direkt beim Veranstalter angestellt ist, sondern bei diesem Subunternehmen?
- Freiwillige Helfende müssen ein Zertifikat vorweisen, im Gegensatz zu den Angestellten des Veranstalters, für die keine behördlich verordnete Zertifikatspflicht gilt. Es kann also sein, dass für zwei Personen, die an der gleichen Veranstaltung die gleiche Aufgabe erledigen, unterschiedliche Regeln betr. Zertifikatspflicht gelten.
- Im Ergebnis ist es oft Zufall, ob für die Berufsausübung eine Zertifikatspflicht gilt oder nicht. Für Kunstschaffende, die per Arbeitsvertrag engagiert werden, gilt keine behördlich verordnete Zertifikatspflicht. Werden sie hingegen andersartig engagiert, gilt eine behördlich verordnete Zertifikatspflicht.
Forderungen:
- Solange die Zertifikatspflicht für kulturelle Veranstaltungen, Kulturbetriebe und kulturelle Aktivitäten gilt, ist auch der kostenlose Zugang zu Tests zum Erlangen eines Zertifikats aufrecht zu erhalten.
- Es ist nicht nachvollziehbar, wieso zusätzlich zum Zertifikatsobligatorium in Discotheken und Tanzlokalen auch noch die Kontaktdaten (Contact Tracing) erhoben werden müssen. Diese Vorgabe ist wieder zu streichen.
- Ebenso wie der Zugang zu Tests schnell und einfach sein sollte, sollte auch die Impfung schnell und einfach zugänglich sein. Letzteres muss auch den Zugang zu Informationen in verschiedenen Sprachen und die Möglichkeit, diesbezügliche Fragen im persönlichen Gespräch mit einer Fachperson zu klären, umfassen.
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 8. September 2021: Trotz Normalisierungsphase noch lange kein Normalbetrieb im Kultursektor
Das Planen von kulturellen Veranstaltungen...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 8. September 2021: Trotz Normalisierungsphase noch lange kein Normalbetrieb im Kultursektor
09. September 2021
Das Planen von kulturellen Veranstaltungen mit den Ungewissheiten der epidemiologischen Entwicklungen und den Schutzmassnahmen ist nach wie vor eine Herausforderung und mit starken finanziellen Einbussen verbunden. Es braucht deshalb dringend die Verlängerung aller Unterstützungs- und Entschädigungsmassnahmen bis mindestens Ende 2022.
Dass der Bundesrat einerseits mit seinem Massnahmendispositiv die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems erhalten und eine Überlastung der Spitäler verhindern, dieses Ziel anderseits aber ohne Schliessung ganzer Branchen oder Verbote von bestimmten Aktivitäten erreichen will, ist zu begrüssen.
Ein weiterer Shut- oder Lockdown im Kulturbereich gilt es zu vermeiden.
Noch lange kein Normalbetrieb
Obwohl der Bundesrat die Normalisierungsphase eingeläutet hat, ist der Kulturbetrieb jedoch noch weit weg von einem Normalbetrieb - im betrieblichen Alltag, aber auch, was Wirtschaftlichkeit und Planbarkeit angeht.
● International: Kulturschaffende aller Sparten sind auf Auftritte oder Werkpräsentationen im Ausland angewiesen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Auch auf internationaler Ebene ist längst noch kein geregelter Kulturbetrieb in Sicht (Reisebeschränkungen, Veranstaltungsverbote, Absage von Veranstaltungen etc.).
● Diffusions- resp. Produktionsstau: Durch das langanhaltende Veranstaltungsverbot konnten Kulturschaffende ihre Werke nicht mehr vor einem Live-Publikum präsentieren (Filme, Musik, Comedy, Bücher, Bilder, Tanz- und Theaterstücke etc.). Ab Herbst wird nun vieles nachgeholt, was verschoben werden musste. Neue Werke müssen aber oft bis im Herbst 2022 oder sogar länger auf die Präsentation warten. Auftritte und Werkpräsentationen bedeuten letztlich Einkommen.
● Mehraufwand, aber Mindereinnahmen: Kulturveranstaltungen dürfen gegenwärtig und bis auf Weiteres nur mit Einschränkungen (Covid-Zertifikat) durchgeführt werden. Das Publikum zeigt sich zurückhaltend, was sich insbesondere in schleppenden Vorverkäufen und geringem Publikumsaufkommen zeigt. Und Kunstprojekte sind mit Mehrkosten konfrontiert (z.B. Mehrkosten infolge Schutzmassnahmen auf dem Filmset).
Bestehende Planungsschwierigkeiten werden massiv verstärkt
Die flächendeckende Einführung des Zertifikats für sämtliche Kulturveranstaltungen im Innenbereich und für kulturelle Aktivitäten sowie der bereits getroffene Entscheid, dass Testkosten zur Erlangung eines Covid-Zertifikats ab 1. Oktober selbst getragen werden müssen, erhöhen den Organisationsaufwand und die finanzielle Belastung. Dadurch ist insbesondere ein zum bereits tiefen Besucherniveau hinzukommender, zusätzlicher Publikumsschwund zu befürchten.
Wie die aktuellen Beispiele von kurzfristig abgesagten Grossveranstaltungen zeigen, muss zudem jederzeit mit einem Bewilligungsentzug aufgrund der angespannten Lage in den Spitälern gerechnet werden. Vor diesem Hintergrund blickt die Veranstaltungsbranche mit grosser Sorge in die Zukunft. Wichtig ist, dass jetzt verbindlich festgelegt wird, gestützt auf welche Parameter die temporäre Zertifikatspflicht (derzeit befristet bis am 24. Januar 2022) wieder aufgehoben werden kann. Diese Eckwerte müssen laufend überprüft werden, damit das Zertifikat nur so lange im Einsatz bleibt, wie nötig (Verhältnismässigkeit).
Unterstützungsmassnahmen müssen verlängert, nicht beschränkt werden
Der Kultursektor braucht bis mindestens Ende 2022 Ausfallentschädigungen, Beiträge an Transformationsprojekte, Nothilfen sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. Ebenfalls bis mindestens Ende 2022 zu verlängern ist der Schutzschirm für Publikumsanlässe. Sollte der Normalbetrieb in der Kultur wider aller Erwartungen schneller eintreffen, dann würden auch entsprechend weniger Gesuche eingehen bzw. gutgeheissen. Eine Verlängerung der Kulturmassnahmen ist also lediglich eine finanzielle Absicherung. Dass über die Weiterführung der im Covid-Gesetz festgehaltenen Instrumente nicht bereits jetzt in der Herbstsession, sondern erst im Winter und damit wenige Tagen vor deren Auslaufen entschieden wird, steigert die Ungewissheit für den Kultursektor ins Maximale.
Über den 30. September 2021 hinaus verlängert werden müssen zudem die Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) für befristete Arbeitsverträge und Arbeitnehmende auf Abruf. Für die KAE muss weiterhin das vereinfachte (summarische) Verfahren) gelten und die Verlängerung der maximalen KAE-Bezugsdauer von derzeit 24 Monate ist jetzt aufzugleisen. Wenig hilfreich in der aktuellen Situation ist schliesslich die Beobachtung, dass auch bei der Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständigerwerbende offenbar die (administrativen) Hürden erhöht wurden.
Fazit: Die Kulturbranche braucht so viel Stabilität wie möglich in einer instabilen Situation, was vor allem auch die bestehenden und weitgehend bewährten Unterstützungsinstrumente betrifft. Eine vorausschauende Verlängerung und möglichst unbürokratische Praxis sind deshalb unerlässlich, um die kulturelle Vielfalt zu sichern.
Corona-Erwerbsausfallentschädigung – Praxisänderung
Das BSV hat leider entschieden, dass ab dem 1. September 2021 kein Anspruch mehr auf eine Entschädigung...
Corona-Erwerbsausfallentschädigung – Praxisänderung
09. September 2021
Das BSV hat leider entschieden, dass ab dem 1. September 2021 kein Anspruch mehr auf eine Entschädigung infolge eines generellen Veranstaltungsverbots besteht, ausser bei Grossveranstaltungen, die von den zuständigen kantonalen Behörden bewilligt werden müssen. Ab dem 1. September 2021 können Betroffene dieses Sektors, die aufgrund der noch geltenden Einschränkungen einen Erwerbsausfall erleiden, den Anspruch auf die Leistung aufgrund einer erheblichen Einschränkung der Erwerbstätigkeit geltend machen.
Das heisst für euch: Um Corona-Erwerbsausfall zu beantragen, kann man nun nicht mehr die Variante mit den abgesagten Veranstaltungen auswählen – ausser, es sind Grossveranstaltungen, wie oben beschrieben. Wenn euer Einkommen also nach wie vor beeinträchtigt ist, müsst ihr vorweisen können, dass ihr mind. 30 % tiefere Einnahmen habt als im Vorjahr. Auf diesem Weg solltet ihr weiterhin Corona-Erwerbsausfallentschädigung erhalten.
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Keine Aussicht auf «Normalisierung» für die Musikschaffenden – eine Stellungnahme von SONART
Die Corona-Pandemie stellt uns...
Keine Aussicht auf «Normalisierung» für die Musikschaffenden – eine Stellungnahme von SONART
26. August 2021
Die Corona-Pandemie stellt uns auch im Spätsommer 2021 vor viele Fragen und nach wie vor herrschen grosse Unsicherheiten: Was bedeutet das Einläuten der Normalisierungsphase durch den Bundesrat für die Musikschaffenden? Unter welchen Umständen können die Menschen einigermassen sicher Live-Musik hören und am Kulturbetrieb teilnehmen? Und was bewirkt die Abschaffung der Gratistests für die Kulturbranche?
SONART setzt sich nach wie vor intensiv mit den Herausforderungen durch die Pandemie auseinander. Wir anerkennen die schwierige Lage auch aus der Perspektive der Politik und des Gesundheitswesens sowie eine grosse Diversität unter unseren Mitgliedern in Bezug auf die Impfstrategie des Bundes. Unabhängig von der Impffrage gibt es grosse Vorbehalte gegen einen Ausbau des Zertifikat-Systems im Kulturbereich – insbesondere wenn nun die Gratistests abgeschafft werden: Mit diesem Schritt wird die Kulturbranche geschwächt, da ein Kulturbesuch für Ungeimpfte zu teuer wird. SONART ist deswegen gegen die Abschaffung der Gratistests.
Im Frühsommer 2021 hat man aus den Reihen der Kultur zögernd Ja gesagt zu einem System, in dem Veranstalter*innen ein Covid-Zertifikat einsetzen können, wenn sie das wollen. Der Vorbehalt war klar: Eine solche Lösung kann nur vorübergehend sein. Das wurde vom Bundesrat auch immer so bekräftigt. Für den Zustand der Normalität sollte die Voraussetzung des Zertifikats generell wegfallen. Inzwischen setzen gewisse Veranstalter*innen das Zertifikat nur deswegen ein, weil ein Betrieb mit reduzierter Kapazität einfach nicht rentabel ist. Andere Veranstalter*innen verzichten auf einen Betrieb mit Zertifikat und setzen weiterhin Kapazitätseinschränkungen um. Egal, ob mit oder ohne Zertifikat: Von einer Normalisierung des Kulturbetriebs ist in der momentanen Lage keine Rede.
Hinzu kommt: Die Unterstützungsmassnahmen für Kulturschaffende und -unternehmen drohen Ende Jahr auszulaufen. In der anlaufenden Saison sind die Programme voll, zu einem ganz grossen Teil handelt es sich dabei um verschobene Anlässe aus der Pandemiezeit. Dieser Programmstau betrifft alle, am stärksten aber jene Künstler*innen, die nun keine Verschiebungen mehr haben, und die bis mindestens Frühjahr 2022 warten müssen, bis auch bei ihnen wieder Buchungen dazu kommen. Das bedeutet: Während selbst in der sogenannten Normalisierungsphase des Bundes noch keine Normalität für unsere Branche in Aussicht ist, könnte die überlebenswichtige Unterstützung Ende 2021 auslaufen. Deshalb erwartet SONART, dass die Unterstützungsmassnahmen bis mindestens Mitte 2023 verlängert werden.
Aus dieser Gesamtperspektive formuliert SONART folgende Erwartungen an den Bundesrat, die Kantone und das Parlament:
- Rasche und klare Ansagen dazu, unter welchen Bedingungen das Covid-Zertifikat im Kulturbereich wieder abgeschafft werden kann – und insbesondere, dass es wieder abgeschafft wird.
- Weiterhin Übernahme der Testkosten für alle Tests, welche in Zusammenhang mit einem Covid-Zertifikat gemacht werden.
- Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen für Kulturschaffende und -unternehmen bis zu einer wirklichen Normalisierung des Kulturbetriebs, also bis mindestens Mitte 2023. Namentlich: Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und -unternehmen, Corona-Erwerbsersatz, Kurzarbeit und die Nothilfe via Suisseculture Sociale sollen erhalten werden. Sie funktionieren weitgehend und erhalten die kulturelle Vielfalt.
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Trotz Normalisierungsphase noch lange kein Normalbetrieb im Kultursektor – ein Argumentarium der Taskforce Culture
Das Planen von kulturellen Veranstaltungen...
Trotz Normalisierungsphase noch lange kein Normalbetrieb im Kultursektor – ein Argumentarium der Taskforce Culture
25. August 2021
Das Planen von kulturellen Veranstaltungen mit den Ungewissheiten der pandemischen Entwicklungen und den Schutzmassnahmen ist nach wie vor eine Herausforderung. Der Kultursektor ist noch nicht im Normalbetrieb angelangt, auch wenn der Bundesrat nun den Beginn der Normalisierungsphase verkündet hat. Es braucht deshalb dringend die Verlängerung der Geltungsdauer der Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich (Art. 11 Covid-19-Gesetz) bis mindestens Mitte 2023.
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 24. Juni 2021
Die Taskforce Culture begrüsst den vom Bundesrat verkündeten Öffnungsschritt, einige wichtige...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 24. Juni 2021
25. Juni 2021
Die Taskforce Culture begrüsst den vom Bundesrat verkündeten Öffnungsschritt, einige wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Covid-Zertifikat bleiben bestehen
Der gestern kommunizierte “fünfte Öffnungsschritt” bringt auch für die Kultur weitere substanzielle Erleichterungen, und zwar sowohl für den Profi- als auch für den Amateurbereich. Es ist erfreulich, dass viele Anliegen der Taskforce Culture – u.a. betreffend Kapazitätsbeschränkungen – in die überarbeitete Verordnung eingeflossen sind und die Anliegen des Kultursektors in wichtigen Punkten berücksichtigt wurden. Durch die Lockerungen für Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat sind aber Unklarheiten betreffend Testkapazitäten und Kostenübernahme umso dringender und im Sinne der Kultur zu klären.
Die Stossrichtung stimmt: Kulturveranstaltungen können wieder mit deutlich mehr Publikum und unter weniger strengen Auflagen stattfinden. Erfreulich ist auch, dass nun die gleichen Regeln für Profis und den Amateurbereich gelten. Auch Laien können nun wieder richtig proben und auftreten. Die kurzfristig und wider Erwarten neu formulierten Regeln und zusätzlichen Lockerungen bedürfen nun einer genauen Betrachtung durch die Akteurinnen und Akteure im Kultursektor, damit sie umgesetzt werden können. Hier stellen sich zum jetzigen Zeitpunkt einige Fragen in der praktischen Anwendung.
Offene Fragen zum Covid-Zertifikat
Ungeklärt ist, inwiefern Bund und Kantone bei Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat die Testkosten für Tests übernehmen und ob in den Regionen, wo Grossveranstaltungen stattfinden, ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Bund das Testen anordnet, müssen auch die entstehenden Kosten übernommen werden. Offene Fragen u.a. im Zusammenhang mit der Bereitstellung ausreichender Testkapazitäten durch Bund oder Kantone sowie deren Finanzierung, schwächen das Konzept des Zertifikats empfindlich. Es ist unabdingbar, dass das Testen eine valable Alternative darstellt.
Neu soll bei Veranstaltungen, die nur mit gültigem Covid-Zertifikat besucht werden dürfen, das Testmaterial für die vor Ort vorgenommenen Schnelltests vergütet werden. Dass hingegen die Kosten für die notwendige Testinfrastruktur und für das Fachpersonal vor Ort nicht übernommen werden sollen und auch nicht über die Ausfallentschädigungen geltend gemacht werden können, ist fragwürdig.
Planungssicherheit unverändert von grösster Bedeutung
Es kann nicht genügend betont werden, wie wichtig eine ausreichende Vorlaufzeit für Veranstaltungen ist. Bei allen Akteurinnen und Akteuren herrscht das Verständnis, dass ein Projekt aus epidemiologischen Gründen kurzfristig gestoppt werden muss; es darf jedoch nicht sein, dass die Rahmenbedingungen für eine kommende Phase erst wenige Tage vorher final bestimmt werden. Hier wünschen wir uns für alle Veranstaltungsarten und – Grössen eine frühzeitige Kommunikation der Rahmenbedingungen in der Zukunft.
Trotz der aktuell guten epidemiologischen Lage müssen die Kantone zudem den Schutzschirm für Publikumsanlässe rasch umsetzen, damit die Veranstaltenden die Planung mit ausreichender finanzieller Absicherung an die Hand nehmen können. Schliesslich braucht es nun rasch eine Perspektive für die Normalisierungsphase: Wann ist diese erreicht und welche Auflagen werden wie lange aufrechterhalten?
Ergebnisse der Sommersession des Parlaments
Das Parlament hat folgenden Geschäften ohne grosse Diskussionen zugestimmt:
● Nachtragskredite für die Ausfallentschädigung / Transformationsprojekte sowie für die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich;
● Kredit für den Schutzschirm für Publikumsanlässe (Ausfallversicherung für grosse Anlässe
wie beispielsweise Festivals);
● Verlängerung der Corona-Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständigerwerbende bis Ende 2021
Es ist bedauerlich, dass die Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen für die Kultur bis Ende April 2022 in der Sommersession knapp gescheitert ist, obwohl bereits seit Langem absehbar ist, dass bis Ende Jahr im Kulturalltag noch keine Normalität herrschen wird.
Wenigstens soll nun der coronabedingte Mehraufwand (z.B. Infrastrukturkosten, zusätzliches Personal usw.) bei durchgeführten Veranstaltungen über die Ausfallentschädigung vergütet werden. Dieser Mehraufwand wird sicher teilweise auch Anfang 2022 noch anfallen. Zudem sind Veranstaltende auch vom internationalen Touring der Künstlerinnen und Künstler abhängig. Das Tournee-Geschäft kommt aber erst langsam wieder in Gang, eine Normalisierung ist nicht vor Frühjahr/Sommer 2022 zu erwarten. Auch sind viele Kulturschaffende zusätzlich auf private Anlässe und Corporate-Shows angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. In diesem Bereich zeichnet sich noch keine Erholung ab und so wird auch die Nothilfe für Kulturschaffende wohl noch länger eine notwendige Unterstützungsmassnahme bleiben.
Die Taskforce Culture bietet gerne Hand, eine vom Bundesrat in Aussicht gestellte Lagebeurteilung der Kultur im Hinblick auf die Herbstsession mit ihrem Know-how zu unterstützen.
Annahme Covid-19-Gesetz und News aus der Sommersession
Die vergangene Woche hat zwei gute Nachrichten für die Kultur in diesen mühsamen Zeiten...
Annahme Covid-19-Gesetz und News aus der Sommersession
21. Juni 2021
Die vergangene Woche hat zwei gute Nachrichten für die Kultur in diesen mühsamen Zeiten gebracht:
Einerseits hat das Volk mit grosser Mehrheit das Covid-19-Gesetz angenommen. SONART hatte hier eine Ja-Abstimmungsempfehlung gegeben, weil wir der Überzeugung waren, dass das konkrete Gesetz nötig ist als Grundlage für die Unterstützung der Kulturbranche. Diese kann nun also weitergehen, und es bleibt auch eine Grundlage bestehen, auf der wir darum kämpfen können, dass jene, die es noch brauchen, auch ins Jahr 2022 hinein unterstützt werden können.
Ein umstrittener Punkt war die Befürchtung, dass eine Anwendung des Covid-Zertifikats in der Kultur zu einer Art Zweiklassengesellschaft führen könnte. Hierzu hat sich die Taskforce Culture, in welcher auch SONART mitarbeitet, eine differenzierte Meinung gebildet, welche ihr hier nachlesen könnt.
Die zweite gute Nachricht ist, dass das Parlament in der Sommersession weitere Verbesserungen des Gesetzes in unserem Sinn gemacht hat:
- Der Corona-Erwerbsersatz für Selbständige läuft nun doch weiter bis Ende 2021 und nicht nur bis Ende Juni, wie es ursprünglich geschrieben stand.
- Ein Nachtragskredit für die Weiterfinanzierung der Kulturmassnahmen wurde bewilligt, sodass Ausfallentschädigung und Nothilfe auch bis Ende Jahr finanziert sein sollten – nun werden wir schauen müssen, dass die Kantone die Ausfallentschädigungen auch weiterhin umsetzen (die nächste Eingabefrist ist in den meisten Kantonen übrigens der 31. September – mehr Infos hier).
- Ebenfalls durchgekommen sind ein finanzieller Schutzschirm für die Risiken von Veranstaltenden und Unterstützungsgelder für Vereine im Bereich der Laienkultur, welche ja oftmals auch auch professionelle Kulturschaffende beiziehen für ihre Projekte.
- Ein auch für uns überraschender aber sehr erfreulicher Vorstoss für die Verlängerung der Kulturmassnahmen bis Mitte 2022 wurde bereits diskutiert und vom Nationalrat angenommen, ist aber im Ständerat noch gescheitert. Hier sind wir zuversichtlich, dass wir in der Herbstsession darauf zurückkommen können, der Bundesrat hat der Verwaltung bereits einen Auftrag gegeben, abzuklären, wie es der Kultur geht bis dahin und wie die Perspektiven für das kommende Jahr sind. Da werden wir die Verwaltung natürlich mit guten Infos und wichtigen Perspektiven versorgen.
Danke für eure Unterstützung und euer anhaltendes Vertrauen! Wir bleiben gern für euch dran.
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 1. Juni 2021
Kultursommer? Wichtige Geschäfte für die Schweizer Kultur in der laufenden Sommersession...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 1. Juni 2021
01. Juni 2021
Kultursommer? Wichtige Geschäfte für die Schweizer Kultur in der laufenden Sommersession
In der laufenden Session hat das Parlament wiederum über für die Kultur existentielle Geschäfte zu befinden: Mehr Mittel für Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte sowie für Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich, Mittel für den Schutzschirm sowie die Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes.
Der Kultursektor ist auch nach den bisher erfolgten Öffnungsschritten weit von einem Normalbetrieb entfernt. Die geltenden Einschränkungen im Kultursektor verunmöglichen nach wie vor ein kostendeckendes Veranstalten von kulturellen Anlässen. Engagements für Kulturschaffende sind immer noch dünn gesägt und auch die Vereine in der Laienkultur können ihren Aktivitäten zur Zeit nur mit grossen Einschränkungen nachgehen. Die Lage wird sich vermutlich frühestens im Verlaufe des Jahres 2022 wieder normalisieren. Gestützt auf die Anzahl gestellter Gesuche und die beantragten Höhen der Unterstützungsgelder sowie die bereits gesprochenen Gelder ist bereits zu diesem Zeitpunkt klar, dass das für das Jahr 2021 zur Verfügung stehende Budget bei Weitem nicht ausreicht. Die gestern vom Bundesamt für Statistik BFS veröffentlichten Zahlen zeigen, dass sich während der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 die Zahl der Kulturschaffenden im Vergleich zum Vorjahr bereits um rund 5% verringerte. In den ländlichen Gemeinden war die Abnahme zudem fast dreimal so hoch wie in den Städten.
Ausfallentschädigung – Ein unverzichtbares Instrument
Die Ausfallentschädigung, deren Kosten zur Hälfte von Bund und Kantonen getragen werden, ist ein unverzichtbares Instrument für den Schweizer Kultursektor. Eine Erhöhung des Kostendachs um die beantragten CHF 140 Mio. ist für den Erhalt des kulturellen Lebens in der Schweiz deshalb unabdingbar. Es wäre kultur- und finanzpolitisch äusserst widersprüchlich und fatal, durch Ablehnung der Erhöhung diese essenzielle Überlebenshilfe vorschnell zu beenden, bevor die Kultur voraussichtlich 2022 wieder so etwas wie eine Normalität erreicht. Tausende von Arbeitsplätzen und eine Wertschöpfung in Milliardenhöhe würden in der Schweizer Kulturbranche fahrlässig aufs Spiel gesetzt.
Kulturelle Vielfalt dank vielfältiger Laienkultur
Die kulturelle Vielfalt ist in dieser Form nur möglich, weil die Schweiz über aktive und engagierte Vereine im Bereich der Laienkultur verfügt. Rund zwei Drittel der Bevölkerung gehen Aktivitäten im Laienkulturbereich nach (vgl. BAK-Taschenstatistik Kultur in der Schweiz 2020). Die Vereine sind wichtige Arbeitgebende für Profis wie Dirigentinnen, Choreografen oder auch Regisseurinnen und engagieren sich stark in der kulturellen Bildung. Nach wie vor gelten aber für den Amateurbereich starke Einschränkungen. Es ist deshalb wichtig, ihnen weiterhin die benötigten Finanzmittel zur Verfügung zu stellen und den Rahmenkredit um die beantragten CHF 8 Mio. zu erhöhen, damit auch die Laienkultur erhalten bleibt.
Grosses Thema: Grossveranstaltungen
Das Planen von mittleren und grossen Veranstaltungen benötigt eine lange Vorlaufzeit (im Schnitt rund 6 – 9 Monate). In der gegenwärtig immer noch unsicheren Lage kann nur geplant werden, wenn eine Absicherung auf Entschädigung besteht, falls die Veranstaltung aufgrund gesundheitlicher Massnahmen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden darf. Es ist zentral, dass das Parlament die benötigten Bundesgelder über CHF 90 Mio. für den Schutzschirm spricht. Danach liegt es an den 26 Kantonen, die Bundesverordnung rasch umzusetzen, damit diese Ausfallversicherung bereits für Sommerveranstaltungen die vom Parlament gewünschte Wirkung entfalten kann.
Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes
Rund zwei Drittel der Betriebe in der Kulturwirtschaft sind Einzelfirmen resp. Selbstständigerwerbende (vgl. BFS – Die Kulturwirtschaft in der Schweiz, 2020). Der Corona-Erwerbsersatz ist für diese Betriebe überlebensnotwendig, zumal die kulturspezifischen Unterstützungsmassnahmen (Ausfallentschädigungen, Nothilfe für Kulturschaffende) subsidiär, d.h. nur ergänzend zum Tragen kommen. Es ist deshalb unabdingbar, dass der Erwerbsersatz bis Ende 2021 verlängert wird.
Die rechtlichen Grundlagen für all diese Unterstützungsmassnahmen befinden sich im Covid-19-Gesetz. Nur ein Ja der Stimmbevölkerung zu diesem Gesetz am 13. Juni garantiert die Weiterführung der notwendigen Entschädigungsmassnahmen für eine Branche, die noch lange nicht zurück im Normalbetrieb ist.
Austausch zwischen Bundesrat Alain Berset und Vertreter*innen der Kulturbranche
Am 26. April 2021 fand ein weiteres Austauschtreffen...
Austausch zwischen Bundesrat Alain Berset und Vertreter*innen der Kulturbranche
27. April 2021
Am 26. April 2021 fand ein weiteres Austauschtreffen zwischen Bundesrat Alain Berset und Vertreter*innen der Schweizer Kulturbranche statt, auch SONART war vertreten. Alle Infos zum Austausch kann man hier nachlesen.
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 14. April 2021: Live-Kultur, aber sicher!
Die Schweizer Kulturbranche begrüsst...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 14. April 2021: Live-Kultur, aber sicher!
15. April 2021
Die Schweizer Kulturbranche begrüsst es grundsätzlich, dass Kulturveranstaltungen wieder ermöglicht werden. Nach einem Jahr ohne Live-Kultur wissen wir: Wir alle vermissen Live-Veranstaltungen, und dank guten Schutzkonzepten dürfen wir ohne Angst wieder veranstalten!
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung dem dringenden Bedürfnis der Menschen nach Live-Kultur Rechnung getragen. Dies ist erfreulich und wichtig. Wir alle brauchen Begegnungen, wir brauchen soziale Treffpunkte wie Kulturanlässe, Restaurants oder Bars. Daher sind Anlässe mit 50 Personen im Innen- und 100 Personen im Aussenbereich ein wichtiger erster Schritt. Allerdings bedeuten die konkreten Auflagen für viele Kulturveranstaltende, Kulturschaffende oder Agenturen, dass sie nach wie vor nicht normal arbeiten und ihren Lebensunterhalt verdienen können:
- Für grössere Anlässe gibt es nach wie vor keine Perspektive (z.B. Festivals);
- Für viele mittlere und kleine Veranstaltungsorte macht es die Vorgabe von max. ⅓ Belegung faktisch unmöglich, zu veranstalten;
Auch im nicht professionellen Bereich bestehen weiterhin starke Einschränkungen:
- Aufführungen vor Publikum sind weiterhin verboten, viele Blasmusiken können faktisch nicht proben (25m2/Person).
Daher sind die Weiterführung und rasche Auszahlung der Entschädigungen im Kulturbereich unabdingbar. Für grössere Anlässe braucht es einen Schutzschirm, der rasch und schweizweit einheitlich umgesetzt wird.
Mit der schrittweisen Öffnung wird der Kultursektor beweisen können, dass er taugliche Schutzkonzepte hat, bei denen die Sicherheit der Besuchenden, der Auftretenden und der ganzen Crew im Vordergrund stehen. Dies wiederum wird dem Bundesrat die Möglichkeit geben, rasch weitere Öffnungsschritte zu beschliessen.
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 9. April 2021
Covid-19-Kulturverordnung: Punktuelle Verbesserungen für Kulturschaffende, aber einige...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 9. April 2021
12. April 2021
Covid-19-Kulturverordnung: Punktuelle Verbesserungen für Kulturschaffende, aber einige Probleme bleiben bestehen
Die vom Bundesrat am 31. März beschlossenen Anpassungen der Covid-19-Kulturverordnung verbessern die Situation für viele Kulturschaffende klar und sind insgesamt zu begrüssen. Einzelne wichtige Anliegen wurden aber nicht aufgenommen, bleiben unbefriedigend oder gar ungelöst. Dies entspricht dem Ergebnis der Frühjahrssession, in welcher zentrale Anliegen aufgenommen wurden, aber gleichzeitig wichtige Probleme bestehen blieben.
Freischaffende endlich als Begriff in Gesetz und Verordnung erfasst
Freischaffende – Arbeitnehmende mit häufig wechselnden befristeten Arbeitsverträgen – sind im Kulturbereich an der Tagesordnung. Es ist deshalb wichtig, dass auch diese Fallgruppe anerkannt und sowohl im Gesetz als auch in der Verordnung explizit erwähnt wird. Die vom Gesetzgeber gewählte Definition, wonach Freischaffende seit 2018 insgesamt mindestens vier befristete Anstellungen bei insgesamt mindestens zwei verschiedenen Arbeitgebern ausweisen müssen, ist vertretbar, auch wenn es befristete, projektbezogene Anstellungen bei nur einer Arbeitgeberin gibt, ohne dass dies einen unzulässigen Kettenarbeitsvertrag darstellt. Dass die explizite Festlegung der Jahre 2018 und 2019 als Berechnungsgrundlage bei der Ausfallentschädigung eingeführt wird, ist dabei nur folgerichtig.
Rückwirkende Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
Die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende wurden am 18. Dezember 2020 für finanzielle Schäden ab dem 19. Dezember 2020 wieder eingeführt. Die Änderung der Verordnung setzt eine Rückwirkung um, die das Parlament in der Frühjahrssession beschlossen hat: Die Ausfallentschädigungen können für den Schadenszeitraum ab dem 1. November 2020 beantragt werden. Kulturschaffende können somit seit März 2020 ohne Unterbruch Ausfallentschädigungen erhalten, wie dies für die Kulturunternehmen bereits der Fall war.
Erleichterungen betreffend Nothilfe via Suisseculture Sociale
Für die Nothilfe bringen die Anpassungen in der Kulturverordnung insgesamt Vereinfachungen bei der Gesuchsbehandlung mit sich, schliessen wichtige Lücken und verhindern stossende Absagen in Einzelfällen. Unter anderem gilt neu ein Einkommensfreibetrag von 1’000 Franken pro Monat. Bei der Anspruchsprüfung wird nur das frei verfügbare Vermögen angerechnet – so gehören z.B. Liegenschaften im Eigentum der Gesuchstellenden nicht dazu. Zudem wird der Vermögensfreibetrag leicht auf 60'000 Franken angehoben sowie auf 20'000 Franken pro unterstützungspflichtiges Kind. Insgesamt dürfte sich also für Personen in ohnehin sehr angespannten finanziellen Verhältnissen eine substanzielle Verbesserung des wichtigen Instruments der Nothilfe ergeben.
Kulturelle Bildung bleibt weiterhin ausgeklammert
Die von der Taskforce geforderte Ausweitung der kulturellen Unterstützungsmassnahmen auf den Bereich der kulturellen Bildung ist unverständlicherweise ausgeblieben. So fallen Betreibende z.B. privater Tanzschulen aber auch Theatergruppen, die Schulvorstellungen anbieten, bei allen Unterstützungsmassnahmen weiterhin durch die Maschen, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt wäre. Immerhin weist der Bund darauf hin, dass die Kantone die Möglichkeit haben, diese Lücke zu schliessen. Glücklicherweise haben bis heute einige wenige Kantone diese Notwendigkeit erkannt, aber natürlich wäre eine schweizweite Lösung dringend nötig. Die professionelle Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses in der Schweiz ist ohne entsprechende Unterstützung - gleich wie die zahlreichen Betriebe und Berufstätigen in diesem Bereich - ernsthaft gefährdet.
Ungewissheit für Veranstaltende und offene Fragen betreffend Schutzschirm
Die Forderung, eine Entschädigung von 100% des effektiv anerkannten Schadens von Kulturschaffenden und Kulturunternehmen sowie die Aufhebung wettbewerbsverzerrender kantonaler Plafonierungen in der Verordnung anzupassen, die im Übrigen auch von der Städtekonferenz Kultur SKK mitgetragen wurde, fand kein Gehör. Dies ist vor allem aus Sicht der Kulturunternehmen unverständlich, weil diese unter den geltenden Regeln kaum je in der Lage sind, Veranstaltungen für die Zukunft zu planen – zu gross sind die finanziellen Unwägbarkeiten und die fehlende Planungssicherheit.
Zwar wurde mit Art. 11a ein Schutzschirm für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 in das Covid-19-Gesetz aufgenommen, der im Schadensfall ungedeckte Kosten wettmachen könnte; allerdings bleiben für den Moment viele wichtige Fragen ungeklärt. So ist beispielsweise die Begriffsdefinition einer «überkantonalen Bedeutung» noch nicht geklärt, genauso wenig wie die Problematik, dass eine erteilte kantonale Bewilligung vorliegen muss, diese aber auch im Normalbetrieb oft erst kurz vor der Veranstaltung ausgestellt wird. Bei diesem neuen Instrument bleibt also abzuwarten, inwiefern es tatsächlich Linderung bringt – für den Moment ist eine gewisse Skepsis leider angebracht und damit auch grösste unternehmerische Vorsicht bei der Planung von Kulturveranstaltungen. Es stellt sich nicht zuletzt auch die Frage, ob alle Kantone an Bord kommen und ob es zu unerwünschten unterschiedlichen Umsetzungen kommt. Schliesslich bleibt zu sehen, ob die Kantone überhaupt in der Lage sind, diese zusätzlichen Ausgaben im Rahmen ihrer angespannten Budgets mindestens zur Hälfte zu tragen, wie das vom Gesetzgeber verlangt wird.
Auslaufende Unterstützung im Kulturbereich bahnt sich an
Auch wenn dies nicht die Kulturverordnung und damit auch nicht nur den Kultursektor betrifft: Die Tatsache, dass Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende vorerst nur bis zum 30. Juni ausbezahlt wird, stellt eine gravierende Unsicherheit für die Betroffenen dar. Es ist bereits jetzt absehbar, dass auch in der zweiten Jahreshälfte alles andere als Normalität im Kulturbetrieb herrschen wird und deshalb eine Verlängerung der Bezugsberechtigung für Selbständigerwerbende (Corona-Erwerbsersatz) und auch für Angestellte (KAE Covid-19) unbedingt notwendig ist.
Schliesslich hat der Bundesrat seit der Frühjahrssession die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von derzeit 18 Monaten auf maximal 24 Monate zu verlängern. Für die Taskforce Culture ist klar, dass der Bundesrat in einer nächsten Sitzung von dieser Möglichkeit Gebrauch machen muss.
Good News zu den Covid-Kulturmassnahmen
Am 31.03.2021 hat der Bundesrat die Anpassungen in der Kulturverordnung bekannt gegeben. Erfreulicherweise wurde vioeles berücksichtigt,...
Good News zu den Covid-Kulturmassnahmen
01. April 2021
Am 31.03.2021 hat der Bundesrat die Anpassungen in der Kulturverordnung bekannt gegeben. Erfreulicherweise wurde vioeles berücksichtigt, das von uns mit der Taskforce Culture in der Frühlingssession gefordert wurde. Eine Lücke bleibt leider weiterhin bestehen bei kulturellen Projekten im Bildungsbereich.
Hier die Infos direkt aus dem Bundesamt für Kultur. Wir überprüfen unterdessen noch weitere konkrete Auswirkungen für euch im Gesuchsprozess und melden uns wieder.
Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende
Wie wurde der Schadenszeitraum geändert?
Die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende wurden am 18. Dezember 2020 für finanzielle Schäden ab dem 19. Dezember 2020 wieder eingeführt. Die Änderung der Verordnung setzt eine Rückwirkung um, die das Parlament in der Frühlingssession beschlossen hat: Die Ausfallentschädigungen können für den Schadenszeitraum ab dem 1. November 2020 beantragt werden. Die Kulturschaffenden können somit seit März 2020 ohne Unterbruch Ausfallentschädigungen erhalten, wie dies für die Kulturunternehmen bereits der Fall war.
Welche Fristen gelten für die Gesuchseinreichung?
Für die Einreichung der Gesuche um Ausfallentschädigungen werden Zwischenfristen festgelegt. Kulturschaffende müssen Gesuche um Finanzhilfen für Schäden, die den Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. April 2021 betreffen, bis am 31. Mai 2021 einreichen.
Wie wurde der Anspruch auf Entschädigung ausgeweitet?
Neu erhalten neben Kulturschaffenden mit Selbstständigenstatus auch Freischaffende, d. h. Kulturschaffende in befristeten Anstellungsverhältnissen, eine Ausfallentschädigung. Eine Entschädigung können diejenigen Freischaffenden erhalten, die seit 2018 mindestens vier befristete Anstellungen bei mindestens zwei Arbeitgebern im Kulturbereich nachweisen können. (Bei Langzeitabwesenheiten dürfen die Voraussetzungen herabgesetzt werden.)
Nothilfe
Wie wurde der Anspruch auf Entschädigung ausgeweitet?
Die Berechnung der Nothilfe erfolgt angesichts des tatsächlichen Bedarfs unter Berücksichtigung der anrechenbaren Ausgaben und des anrechenbaren Einkommens sowie des Vermögens der oder des Kulturschaffenden. Folgende Neuerungen wurden mit der Änderung der Verordnung eingeführt:
- Die Vermögensgrenze für die Gewährung einer Nothilfe wurde von 45 000 Franken auf 60 000 Franken erhöht. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird diese Grenze neu um 20 000 Franken statt wie bisher um 15 000 Franken angehoben.
- Bei der Anspruchsprüfung wird neu nur das frei verfügbare Vermögen angerechnet. Namentlich alle Liegenschaften im Eigentum der Gesuchstellenden werden nicht mehr angerechnet. An das Einkommen angerechnet werden hingegen die Mieterträge aus diesen Liegenschaften.
- Um den Aufwand der Gesuchsprüfung zu reduzieren und die Entscheide zu beschleunigen, wurde ein Einkommensfreibetrag eingeführt: Einkommen unter 1000 Franken pro Monat werden bei der Gesuchseingabe nicht berücksichtigt.
Vorschuss auf die Entschädigung
Wie ermöglicht die Änderung der Verordnung eine schnellere Liquidität? Die Durchführungsstellen der Covid-19-Kulturverordnung (Kantone für die Ausfallentschädigungen, Suisseculture Sociale für die Nothilfe) können den Gesuchstellenden einen Vorschuss gewähren, falls 30 Tage nach Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt.
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Steuermerkblatt Covid-19
Jetzt, wo die ersten Kulturschaffenden und -unternehmen ihre Steuererklärung für 2020 vorbereiten oder bereits die Unterlagen erhalten haben, stellt...
Steuermerkblatt Covid-19
29. März 2021
Jetzt, wo die ersten Kulturschaffenden und -unternehmen ihre Steuererklärung für 2020 vorbereiten oder bereits die Unterlagen erhalten haben, stellt sich für viele die Frage, wie die verschiedenen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen behandelt bzw. deklariert werden müssen.
Suisseculture Sociale hat deshalb ein Merkblatt zum Thema «Wie deklariere ich die verschiedenen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen in meiner Steuererklärung?» verfasst, in dem die verschiedenen Unterstützungsmassnahmen und die entsprechende Praxis aufgeführt wird. Das Steuermerkblatt findet ihr hier.
Weitere nützliche Informationen zum Thema Steuern findet ihr auch in einem Artikel in der Musikzeitung von Peter Junker (Junker Treuhand GmbH), den er für uns verfasst hat.
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 25.3.2021: Noch immer keine Perspektiven für Kulturveranstaltungen
Der Bundesrat hat am 19. März...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 25.3.2021: Noch immer keine Perspektiven für Kulturveranstaltungen
25. März 2021
Der Bundesrat hat am 19. März entschieden, weiterhin keine kulturellen Veranstaltungen zu erlauben. Auch das Proben im Amateurbereich bleibt stark eingeschränkt. Obwohl der Frühling kommt, wurde der verordnete Winterschlaf der Kultur auf unbestimmte Zeit verlängert. Immerhin hat das Parlament einige Entschädigungsmassnahmen für das anhaltende Berufsverbot im Covid-19-Gesetz angepasst und damit zentralen Forderungen der Kulturverbände entsprochen. Aber: Der Scherbenhaufen wird täglich grösser, die Reserven sind aufgebraucht, auch nach 13 Monaten fehlt immer noch jegliche Perspektive.
Verbot kultureller Veranstaltungen weiterhin auf unbestimmte Zeit
Erst am 14. April wird der Bundesrat über nächste Öffnungsschritte entscheiden. Das bedeutet für kulturelle Veranstaltungen, die einen oft erheblichen Planungsvorlauf haben, dass es immer noch keine Planungssicherheit gibt. Reihum sagen deshalb grosse Sommerfestivals die Durchführung ab. Die Kultur ist darauf angewiesen, dass jetzt ein Fahrplan kommuniziert wird, der Aussagen dazu beinhaltet, welche Veranstaltungen unter welchen Rahmenbedingungen und Bewilligungskriterien ab wann wieder stattfinden können. Falls der Bundesrat diese Aussage nicht machen kann, erwarten wir bis Ende März einen Entscheid, wie lange welche Veranstaltungsgrössen sicher noch verboten bleiben. Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass 2021 ein ebenso bitteres Jahr für die Kultur wird wie 2020, mit noch nicht absehbaren Langzeitschäden für die kulturelle Vielfalt. Wo immer möglich, müssen Kulturveranstaltungen stattfinden können. Insbesondere braucht es eine differenzierte Betrachtungsweise der verschiedenen Veranstaltungsformen.
Frühjahrssession des Parlaments: Änderungen im Covid-19-Gesetz
Das Parlament hat einigen zentralen Forderungen von rund 100 Kulturverbänden und Kulturorganisationen sowie von über 10'000 Einzelpersonen, die eine Petition der Taskforce Culture innert kürzester Zeit unterzeichneten, entsprochen.
Anpassungen im Covid-19-Gesetz im Sinne der Taskforce Culture:
- Die Kostendächer für die kulturspezifischen Massnahmen wurden aus dem Gesetz gestrichen. Sollten zusätzliche Gelder nötig werden, was bereits jetzt absehbar ist, kann dem Parlament ein Nachtragskredit beantragt werden.
- Auch «Freischaffende» (Arbeitnehmende mit häufig wechselnden, befristeten projektbezogenen Arbeitsverträgen) erhalten Zugang zur Ausfallentschädigung.
- Kulturschaffende können rückwirkend per 1. November 2020 wieder Ausfallentschädigungen beantragen.
- Die Schwelle für den Zugang zum Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige wurde gesenkt (neu gilt eine Umsatzeinbusse von 30% statt 40%).
- Die Frist für die Auszahlung des vollen Gehalts (Kurzarbeitsentschädigung) für tiefe Einkommen wurde bis Ende Juni verlängert.
- Der Bundesrat hat neu die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer für die Kurzarbeitsentschädigung von derzeit 18 auf 24 Monate zu verlängern.
Im Gesetz wurde auch ein Schutzschirm für Veranstaltungen (Art. 11a - Massnahmen betreffend Publikumsanlässe) verankert, was ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es stellen sich in diesem Zusammenhang jedoch insbesondere folgende Fragen und Probleme:
- Wie schnell geht die Umsetzung und was wird in der Bundesverordnung stehen?
- Die Voraussetzung, dass Veranstaltungen über eine kantonale Bewilligung verfügen müssen, erachten wir als problematisch. Schon im Normalbetrieb werden Bewilligungen erst relativ kurz vor der Veranstaltung ausgestellt.
- Weiter fallen nur Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung unter den Schutzschirm und die Kantone sind in die Finanzierung eingebunden. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Schutzschirm für viele Veranstaltungen zu spät kommt und 26 verschiedene kantonale Lösungen entstehen.
Bei der Ausarbeitung stellt die Branche gerne ihr Know-How zur Verfügung.
Anpassungen im Covid-19-Gesetz, die trotz intensivem Einsatz der Taskforce Culture und den ihr angeschlossenen Verbände und Organisationen leider nicht erfolgten:
- Keine Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbstständige bis Ende 2021;
- Keine Verbesserungen für Freischaffende in der Arbeitslosenversicherung.
Die Taskforce Culture fordert weiterhin insbesondere folgende Änderungen in der Covid- 19-Kulturverordnung:
- Einschluss des privatrechtlichen Bildungsbereichs in allen künstlerischen Disziplinen;
- Anpassungen bei der Nothilfe via Suisseculture Sociale, um die Behandlung der Gesuche zu erleichtern und wichtige Lücken zu schliessen;
- Entschädigung von 100% des effektiv anerkannten Schadens von Kulturschaffenden und Kulturunternehmen sowie die Aufhebung wettbewerbsverzerrender kantonaler Plafonierungen.
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Änderungen des Covid-19-Gesetzes und weitere Anpassungen für Kulturmassnahmen
Am 19. März erfolgte im Parlament die Schlussabstimmung...
Änderungen des Covid-19-Gesetzes und weitere Anpassungen für Kulturmassnahmen
22. März 2021
Am 19. März erfolgte im Parlament die Schlussabstimmung über die Änderungen des Covid-19-Gesetzes. Bereits in den Wochen vor der Session hat unser Lobbying zusammen mit der Taskforce Culture begonnen und wir waren auf drei Ebenen aktiv:
- Direktes Lobbying im Parlament und den zuständigen Kommissionen
- Austausch mit den zuständigen Stellen in der Bundesverwaltung
- Eine öffentliche Kampagne zu den wichtigsten Forderungen mit der Petition «Culture 2021», der sich über 100 Organisationen angeschlossen haben, und die über 10'000 Unterschriften erreicht hat.
Das Parlament ist erfreulicherweise auf einige zentrale Forderungen eingegangen. Im Covid-19-Gesetz wurde Folgendes in unserem Sinne angepasst:
- Kulturschaffende können rückwirkend per 1. November 2020 Ausfallentschädigungen beantragen. Damit ist die seltsame Lücke geschlossen, die in der Wintersession entstanden war, weil das Parlament «vergessen» hatte, die Rückwirkung explizit festzuhalten.
- Die Schwelle für den Zugang zum Erwerbsersatz für Selbstständige wurde gesenkt (neu braucht es nur noch eine Umsatzeinbusse von 30 %, zuvor waren es 40 %). Das gilt erst ab 1.April 2021 und leider nicht rückwirkend.
- Die Kostenlimiten für Ausfallentschädigungen (100 Mio.), Nothilfe (20 Mio.) und Finanzhilfen für Kulturvereine (10 Mio.) wurden aus dem Gesetz gestrichen. Sollten zusätzliche Gelder benötigt werden, kann so im Parlament ohne Gesetzesänderung ein Nachtragskredit beantragt werden.
- Auch «Freischaffende / Intermittents» (Arbeitnehmende mit häufig wechselnden, befristeten projektbezogenen Arbeitsverträgen) erhalten nun Zugang zur Ausfallentschädigung. Dieses Berufsmodell ist in der Kultur sehr verbreitet und da sind viele bisher durch die Maschen gefallen.
- Die Frist für die Auszahlung von 100 % Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen wurde bis Mitte Jahr verlängert.
- Ein Erfolg unseres Lobbyings ist es auch, dass die vereinfachten Verfahren bei den Kantonen nicht per Gesetz verunmöglicht werden, wie das ein Vorstoss aus SVP gefordert hatte.
Weitere Anpassungen für die Kulturmassnahmen muss der Bundesrat auf Verordnungsebene vornehmen. Da wird wohl erst Anfang April bekannt werden, was konkret angepasst werden konnte. Wir haben ermutigende Zeichen aus der Verwaltung und dem Parlament, dass die Verfahren sowohl in der Nothilfe bei Suisseculture Sociale wie auch in der Ausfallentschädigung über die Kantone vereinfacht werden könnten. In Bezug auf die Nothilfe sollen auch einige Hürden beseitigt werden, welche momentan noch Betroffene von den Hilfeleistungen ausschliessen.
Was diese Verbesserungen nun für die konkreten Gesuchsprozesse bedeuten, werden wir erklären, sobald die neuen Verordnungen oder Kreisschreiben da sind.
Im Gesetz verankert wurde auch ein Schutzschirm für überregional bedeutende Veranstaltungen. Der Schutzschirm soll eigentlich ermöglichen, dass es riskiert werden kann, grosse Veranstaltungen trotz der unsicheren Ausganglage verbindlich zu planen. Allerdings sind die Details so kompliziert geregelt, dass noch höchst unklar ist, ob die Musikfestivals auch tatsächlich vom Schutzschirm werden profitieren können. Leider ein weiteres Beispiel, in dem zwar eine Hilfsmassnahme eingeführt wird, aber die Erklärungen der Branche zu wenig beachtet werden, sodass es entweder in der Praxis nicht funktionieren wird oder in der nächsten Session noch einmal nachgebessert werden muss – was notabene zu spät sein wird für die Sommerfestivals.
Trotz intensivem Einsatz ist es uns leider nicht gelungen, folgende Anpassungen zu erwirken:
- Verlängerung des Erwerbsersatzes für Selbstständige bis Ende 2021 (gemäss Gesetz endet diese Entschädigungsmöglichkeit Mitte 2021).
- Mindesttagessätze und Betriebszulagen im Erwerbsersatz. Da werden wir nun also auf Verwaltungsebene weiterarbeiten müssen.
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Ausfallentschädigung für Kulturschaffende – Eingabe auch im Kanton Zürich möglich
Beim Kanton Zürich können ab...
Ausfallentschädigung für Kulturschaffende – Eingabe auch im Kanton Zürich möglich
08. März 2021
Beim Kanton Zürich können ab sofort Gesuche um Ausfallentschädigung für Kulturschaffende eingereicht werden. Gesuche für den Schadenszeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Januar 2021 müssen bis am 31. März eingereicht werden.
In den meisten anderen Kantonen ist die nächste Eingabefrist der 31. Mai 2021 für den Schadenszeitraum vom 1. Januar 2021 bis 30. April 2021. Weitere Infos zu den kantonalen Anlaufstellen findet ihr hier.
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 28. Februar 2021 zum Entscheid des Bundesrats und der Frühjahrssession im Parlament
Während die Kultur nach wie...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 28. Februar 2021 zum Entscheid des Bundesrats und der Frühjahrssession im Parlament
01. März 2021
Während die Kultur nach wie vor weitgehend geschlossen bleibt, fordern tausende Kulturschaffende das Parlament auf, die Lücken zu schliessen!
Der Bundesrat hat einen sehr vorsichtigen Plan gefasst für die schrittweise Wiedereröffnung der Kultur. Dass Museen und Lesesäle von Bibliotheken bereits im ersten Schritt wieder Publikum empfangen können, dass Kinder und Jugendliche wieder ihren kulturellen Aktivitäten nachgehen dürfen, ist erfreulich. Die Politik anerkennt im Grundsatz das Bedürfnis der Menschen nach kulturellen Aktivitäten. Was das Tempo der Öffnung angeht, gibt es aber auch innerhalb der Kulturbranche verschiedene Ansichten. Die einen verweisen auf erfolgreiche und vertrauenswürdige Schutzkonzepte und fordern eine raschere Öffnung. Andere befürchten, dass die dringend nötige Planungssicherheit nur gegeben ist, wenn die gesundheitliche Lage wirklich unter Kontrolle ist und bleibt. Mehrere europäische Studien belegen, dass Kulturveranstaltungen keine Infektionsherde sind. Es ist jetzt an der Zeit, dies auch in der Kommunikation zu berücksichtigen und der Stigmatisierung der Kulturorte ein Ende zu setzen.
Das Mögliche ermöglichen, rasch die Richtlinien klären...
Einig ist sich der ganze Sektor darin: Das Mögliche soll ermöglicht werden und die Kriterien der geplanten Öffnungen müssen in den nächsten Tagen kommuniziert werden. Für manche ist es notwendig, weit im Voraus planen zu können, wie z.B. bei Festivals, andere können schneller reagieren. Aber auch kurzfristig mögliche Öffnungen brauchen klare Richtlinien: Wenn ein Theater nicht weiss, ob es nun max. 50 Personen (unabhängig von Raumgrösse) oder 50% seiner Sitzplätze bei guter Lüftung und nur 33% bei keiner Lüftung aufnehmen darf, wie soll es dann Tickets verkaufen bzw. reservieren lassen? Wie soll es seine Crew dafür organisieren? Niemand will sein Personal zum dritten oder vierten Mal aufbieten, dann alles abblasen und vielleicht mit 80% entschädigen, aber erst nach Monaten oder gar nicht.
Die Kulturverbände stehen weiterhin bereit für den konstruktiven und nahen Austausch mit den Bundesbehörden zur Festlegung der nächsten konkreten Schritte. Denn eine Öffnung muss praxistauglich konzipiert sein. Umgekehrt darf auch kein Zwang zur Wiedereröffnung daran gekoppelt werden: Eine sehr grosse Zahl von Kulturunternehmen kann unter relativ restriktiven Bedingungen nicht kostendeckend veranstalten. Hier bleiben die begleitenden Unterstützungsmassnahmen überlebenswichtig.
...und in der Unterstützung endlich vereinfachen und Lücken schliessen
Unabhängig davon, wie rasch wieder geöffnet wird: Die Krise und ihre wirtschaftlichen Folgen sind noch lange nicht ausgestanden. Durch den Produktionsstau des vergangenen Jahres, die vielen Verschiebungen und die lange Vorlaufzeit für grössere Veranstaltungen, wird es selbst im Idealfall noch viele Monate dauern, bis im Kulturbereich wieder Normalbetrieb herrscht.
Wir fordern das Parlament und die Verwaltung auf, in der Frühjahrssession ab 1. März:
1. die Lücken in den bestehenden Unterstützungs- resp. Entschädigungsmassnahmen für das weitgehende Berufsverbot im Kultursektor zu schliessen
2. die Abläufe so weit zu vereinfachen, dass die Unterstützungsgelder rechtzeitig bei den notleidenden Kulturschaffenden und -unternehmen ankommen.
Diese Forderungen werden von einer stündlich wachsenden Zahl von tausenden Kulturschaffenden auch in einer Petition ans Parlament unterstützt: https://www.change.org/culture2021
Die wirtschaftliche Krise bedroht die kulturelle Vielfalt stärker denn je: Nach fast einem Jahr sind die Reserven aufgebraucht. Das gilt für Kulturschaffende aller Bereiche und ebenso für die Kulturunternehmen. Auch die Vereine in der Laienkultur stehen vor existenziellen Zukunftsfragen, genau wie die privatrechtlichen Betriebe der kulturellen Bildung, die seit Beginn der Pandemie von den Massnahmen für die Kultur ausgeschlossen sind.
Ein erster Blick in die bundesrätliche Botschaft zur Anpassung des Covid-19-Gesetzes stimmt leider wenig optimistisch. Neben der rückwirkenden Wiedereinführung von Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende, die zu begrüssen ist, werden viele andere Forderungen, die vom Kultursektor schon seit Monaten dringlich gefordert werden, ignoriert. Dazu gehören u.a. die Verbesserungen im Bereich des Erwerbsersatzes für Selbstständige, der Zugang für Freischaffende (Angestellte mit kurzen befristeten, meistens projektbezogenen Anstellungen) zu allen kulturspezifischen Massnahmen oder auch eine bessere taugliche Absicherung für Veranstaltende.
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Wir brauchen eure Unterstützung! Petition an Bundesrat und Parlament
Im Hinblick auf die Frühlingssession hat die Taskforce Culture...
Wir brauchen eure Unterstützung! Petition an Bundesrat und Parlament
24. Februar 2021
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Ausfallentschädigung: erneute Eingabe in fast allen Kantonen möglich
Mittlerweile kann man bei fast allen Kantonen wieder Gesuche um Ausfallentschädigung...
Ausfallentschädigung: erneute Eingabe in fast allen Kantonen möglich
17. Februar 2021
Mittlerweile kann man bei fast allen Kantonen wieder Gesuche um Ausfallentschädigung stellen. Bei vielen Kantonen ist die Eingabefrist der 28. Februar 2021 für den Schadenszeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Januar 2021. Es gibt jedoch wiederum einige Unterschiede zwischen den Kantonen, deshalb empfehlen wir euch, die Website eures zuständigen Kantons zu überprüfen. Die entsprechenden Links zu den kantonalen Anlaufstellen sowie den Formularen und Merkblättern findet ihr hier unter dem Abschnitt Kantonale Anlaufstellen.
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Basler Regierungsrat bewilligt temporäre Existenzsicherung für Kulturschaffende in der Coronakrise
Der Regierungsrat hat gestern die...
Basler Regierungsrat bewilligt temporäre Existenzsicherung für Kulturschaffende in der Coronakrise
10. Februar 2021
Der Regierungsrat hat gestern die Ausrichtung von Taggeldern zur Existenzsicherung von
Kulturschaffenden in der Höhe von gesamthaft maximal 6 Mio. Franken bewilligt. Das
«Basler Modell» zur Unterstützung von Kulturschaffenden in der Coronakrise ist sowohl
für die Antragstellenden als auch für die Verwaltung weniger aufwendig als die
Bundesregelung. Es schliesst neben selbständigerwerbenden auch freischaffende
Kulturschaffende mit häufig wechselnden Kurzzeitanstellungen mit ein, die bisher durch
die Maschen der Hilfsmassnahmen fallen. Vorgesehen sind Taggelder für den Zeitraum
November 2020 bis April 2021 vor, in dem die Kulturschaffenden aufgrund der behördlich
verordneten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus an der Berufsausübung
gehindert sind.....
(Quelle: MM Regierungsrat Kanton Basel-Stadt)
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Ausfallentschädigung für Kulturschaffende rückwirkend ab 1. November 2020
Es gibt gute Neuigkeiten nach der heutigen Bundesratssitzung!...
Ausfallentschädigung für Kulturschaffende rückwirkend ab 1. November 2020
27. Januar 2021
Es gibt gute Neuigkeiten nach der heutigen Bundesratssitzung! In der Medienmitteilung vom 27. Januar 2021 schreibt der Bund:
"Der Bundesrat hat zudem heute entschieden, dem Parlament zu beantragen, dass Kulturschaffende rückwirkend auf den 1. November 2020 Ausfallentschädigungen erhalten sollen. Dadurch soll eine Unterstützungslücke vermieden werden. Kulturschaffende können ihr Gesuche einreichen, sobald die gesetzlichen Grundlagen in den für die Umsetzung zuständigen Kantonen bestehen."
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Medienmitteilung der Taskforce Culture: Gemeinsam für einen Neustart des Schweizer Kulturlebens
Medienmitteilung zum zweiten Treffen...
Medienmitteilung der Taskforce Culture: Gemeinsam für einen Neustart des Schweizer Kulturlebens
25. Januar 2021
Medienmitteilung zum zweiten Treffen der Schweizer Kulturbranche mit Bundesrat Alain Berset: Gemeinsam für einen Neustart des Schweizer Kulturlebens
Die Verbände der Schweizer Kulturschaffenden, Kulturunternehmen und der Laienkultur – organisiert in der Taskforce Culture – trafen sich heute mit Bundesrat Alain Berset sowie den führenden Vertreter*innen der Bundesämter für Kultur, Gesundheit und Sozialversicherungen sowie dem Staatssekretariat für Wirtschaft. Sie betonten die Wichtigkeit von möglichst lückenlosen Entschädigungen sowie der gemeinsamen Erarbeitung von Perspektiven.
Eingangs betonte die Taskforce Culture die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Kulturbranche. Es braucht effiziente Lösungen für die Betroffenen, die seit nunmehr 11 Monaten unter einem Arbeitsverbot leiden. Nebst der Verbesserung der Unterstützungsmassnahmen – Kultur- und gesamtwirtschaftliche Massnahmen – benötigt die Kulturbranche geeignete Rahmenbedingungen für einen verbindlich planbaren Neustart. Konstruktive Lösungen in dieser schwierigen Situation lassen sich nur gemeinsam finden. Der Schweizer Kultursektor will seinen Beitrag dazu leisten im engen Austausch mit den Kantonen und den zuständigen Bundesämtern.
Entsprechend standen beim heutigen Gespräch drei Themenkreise im Vordergrund:
1. Wiederaufnahme des Kulturlebens
Die Kulturverbände betonen den dringenden Wunsch nach Wiederaufnahme des Kulturlebens unter Berücksichtigung der notwendigen gesundheitspolitischen Massnahmen. Nach 11 Monaten Ungewissheit braucht es nun Perspektiven: Für eine schrittweise Wiedereröffnung sind ein ausreichender zeitlicher Vorlauf sowie gemeinsam erarbeitete Schutzkonzepte wichtig. Die Schutzmassnahmen müssen differenzierter ausgestaltet werden, z.B. nach infrastrukturellen Gegebenheiten oder auch nach Veranstaltungsarten. Ausserdem sind in der Phase des Neustarts Beiträge an die neuen Gegebenheiten – künstlerischer oder infrastruktureller Art – sowie für die Rückgewinnung des Publikums entscheidend. Derzeit entstehen in der Szene Konzepte für die Wiederaufnahme von kontrollierten und damit sicheren Kulturveranstaltungen (z.B. «Basler Modell»). Die Kulturbranche sieht das heutige Gespräch als Auftakt für eine enge Zusammenarbeit mit dem BAG, den Kantonen und den Wissenschaftler*innen, um in den nächsten Wochen diese differenzierten Konzepte, Bewilligungskriterien sowie einen Zeitplan zu definieren, damit wir beim Re-Start bereit sind.
2. Schliessung der Unterstützungslücken
Zweitens legten die Kulturverbände die aktuellen Lücken im Netz der Unterstützungsmassnahmen dar. Da in der Kultur mittlerweile alle Reserven aufgebraucht sind, ist es für den Erhalt der Kulturvielfalt elementar, dass diese Lücken geschlossen werden. Oftmals basieren diese Lücken auf der fehlenden Harmonisierung der verschiedenen Unterstützungsmassnahmen untereinander, aber auch auf einem fehlenden Bewusstsein für die typischen, projektbasierten Arbeitsrealitäten der Kultur.
Die dringendsten Anliegen sind:
- Die Ausfallentschädigung muss schweizweit 100% des anerkannten Schadens decken (statt nur 80%) für alle Kulturunternehmen und Kulturschaffenden, solange kein Re-Start möglich ist.
- Nach 11 Monaten Winterschlaf brauchen Veranstaltende dringend einen Rettungsschirm für die vollen entstandenen Kosten.
- Freischaffende Künstler*innen, die regelmässig in befristeten Anstellungen arbeiten, müssen entschädigt werden: Die Kurzarbeitsentschädigung, die seit 1. Januar auch wieder für befristete Anstellungen möglich ist, bleibt ihnen faktisch verwehrt (Veranstaltungsverbot > keine neuen, befristeten Anstellungen).
- Selbstständigerwerbende und Einzelunternehmer*innen können ihre laufenden Kosten (Mieten, Löhne von Angestellten usw) nicht decken, da der Erwerbsersatz maximal 80% des Nettoeinkommens deckt (in dem die Fixkosten abgezogen sind) und bei den Härtefällen sind sie als Kulturunternehmen ausgeschlossen.
- Anpassung des Berechnungsmodells bezüglich der Entschädigung von Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung - das aktuelle System bzw. die Entschädigung über den Erwerbsersatz genügt nicht.
- Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende sind seit 19. Dezember zwar wieder möglich, aber die Formulare sind noch in fast keinem Kanton zugänglich. Ausserdem besteht eine unerklärliche Lücke für die Zeit vom 1. November bis 19. Dezember
- Bessere Berücksichtigung der Situation zahlreicher Kulturschaffenden, die nach wie vor durch die Maschen des Entscheidungssystems fallen
- Die Bedingungen für das wichtige Werkzeug der Transformationsprojekte sind in gewissen Kantonen noch weitgehend ungeklärt oder unbekannt.
3. Massnahmendschungel
Drittens erläuterte die Taskforce Culture die grosse Unübersichtlichkeit der Unterstützungsmassnahmen. Dies hat nicht nur mit den unterschiedlich kantonalen Umsetzungen zu tun, denn die Taskforce Culture anerkennt durchaus die Bemühungen der kantonalen Konferenzen um Vereinheitlichung. Es liegt vielmehr auch an der fehlenden Harmonisierung der Massnahmen und der Kommunikation auf Bundesebene: Vier verschiedene Bundesämter sind zuständig für Corona-Erwerbsersatz (BSV), Härtefallmassnahmen (EFD), Kurzarbeitsentschädigung (SECO) und spezielle Kulturmassnahmen (BAK). Hier braucht es dringend
- Eine fortlaufend aktualisierte, einfach zugängliche Übersicht (Informationsseite des Bundes) über alle Massnahmen auf sämtlichen föderalen Ebenen und ihr Zusammenspiel.
- Eine Ansprechperson auf Bundesebene, die Unklarheiten/Probleme sammelt, strukturiert und zurückmeldet oder abklären lässt.
- Eine zentrale Datenbank, die (befristet) die verschiedenen gesprochenen Unterstützungsbeiträge der Gesuchstellenden verwaltet, um Verrechnungen auf einer aktuellen und einheitlichen Basis vornehmen zu können.
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Infos zur Nothilfe von Suisseculture Sociale
Die Vermögensobergrenze der Nothilfe wurde angepasst und beträgt neu 45 000 Fr. bei Einzelpersonen, respektive...
Infos zur Nothilfe von Suisseculture Sociale
13. Januar 2021
Die Vermögensobergrenze der Nothilfe wurde angepasst und beträgt neu 45 000 Fr. bei Einzelpersonen, respektive 90 000 Fr. bei Ehepaaren. Zudem erhöht sich der Betrag um 15 000 Fr. pro unterstützungspflichtiges Kind. Zum freizugänglichen Vermögen zählen grundsätzlich: Sparkonti, Aktien und Wertgutschriften, sowie neu auch Eigentums-Liegenschaften welche vom Eigentümer oder von der Eigentümerin NICHT dauerhaft bewohnt werden. Dazu zählen z.B. Ferienhäuser etc. Die Nothilfe wird jeweils für eine Periode von 2 Monaten ausbezahlt.
Für die Periode Januar bis Februar 2021 ist die späteste Einreichung der 20. Februar 2021.
Im Übrigen findet ihr alle Angaben zum Gesuchantrag sowie eine Wegleitung hier.
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 11. Januar 2021
Schweizer Kultursektor im künstlichen Koma! Seit rund 11 Monaten unterliegt die...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 11. Januar 2021
12. Januar 2021
Schweizer Kultursektor im künstlichen Koma!
Seit rund 11 Monaten unterliegt die Kultur- und Veranstaltungsbranche einem eigentlichen Arbeitsverbot. Davon sind rund 270'000 Kulturschaffende und rund 63'000 Kulturunternehmen betroffen. Wir verstehen zwar aus gesundheitspolitischer Sicht die geplante Verlängerung der Pandemie-Massnahmen, aber Arbeits- und Veranstaltungsverbote sind massive Eingriffe in die Wirtschafts- und Kunstfreiheit. Daher sind einfache, rasche und wirksame Entschädigungen unabdingbar. Ausserdem braucht es jetzt eine Strategie für die Wiederaufnahme des Kulturlebens, dies auch im Interesse der Bevölkerung, die Kulturanlässe besuchen will oder selber kulturell aktiv ist. Diese dringenden Anliegen richtet die verbandsübergreifende «Taskforce Culture» in ihrem heutigen Schreiben an den Gesamtbundesrat.
Die Taskforce Culture kann nicht nachvollziehen, warum die versprochenen Entschädigungen bis heute nur zögerlich oder spät fliessen. So ist beispielsweise das neue Formular für eine Ausfallentschädigung gemäss der Covid-19-Kulturverordnung, die auf die Durchschnittswerte der letzten zwei Jahre abstellt, noch nicht in allen Kantonen online, obwohl die gesetzliche Meldefrist am 31. Januar ausläuft. Dies ist unhaltbar.
Es braucht daher dringend schweizweit einheitliche Regelungen und eine klare Vereinfachung der unübersichtlichen Unterstützungsmassnahmen. Die Härtefallentschädigung muss auch für den Kulturund Veranstaltungssektor zugänglich sein, solange zahlreiche kantonale Einschränkungen die Ausfallentschädigung aushöhlen. So dürfen einerseits keine Veranstaltungen mehr stattfinden, aber entstandene Schäden werden trotz Verbot nicht angemessen entschädigt, wenn sie bspw. in einem Kanton ansässig sind, der die Ausfallentschädigung deckelt.
Schwer nachvollziehbar ist auch die zögerliche Zusprache von dringend benötigten Unterstützungen wie beispielsweise der Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte. Befristete Arbeitsverhältnisse sind gerade im Kultursektor häufig anzutreffen. Dennoch wurde die Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte nur für drei Monate bis Ende März bewilligt. Angesichts der aktuellen Situation ist das unverständlich.
Der Schweizer Kultursektor wurde ins künstliche Koma versetzt. Der Bundesrat bestimmt in den nächsten Tagen nötige Anpassungen bei den Abfederungsmassnahmen. Um das zu überleben, braucht der Kultursektor unter anderem:
- Kurzarbeitsentschädigung (auch für befristet Angestellte) bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021
- Corona-Erwerbsersatzentschädigung für alle Selbständigerwerbenden, deren Betrieb aufgrund der Pandemiemassnahmen eingeschränkt wurde, bereits ab einer Umsatzeinbusse von 10% bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021 und unter Ausrichtung einer Betriebszulage
- Eine volle Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende (100%) ohne kantonale Deckelungen oder Ausschlüsse bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021
- Zugang zur subsidiären Härtefallentschädigung auch für Kulturbetriebe, ob Einzelfirma oder juristische Person, bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021
Es kann nicht sein, dass die Schweizerische Nationalbank mittlerweile über eine Ausschüttungsreserve von annähernd 100 Mrd. Franken verfügt und in dieser Krisenzeit dennoch nur 4 Mrd. an die öffentliche Hand ausschütten will. Geld für rasche und ausreichende Entschädigungen an die lahm gelegten Branchen wie die Kultur wäre in der Schweiz vorhanden...
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Corona-Erwerbsersatz – neue Obergrenze von 40 % Einkommensverlust
Beim Erwerbsersatz gilt bei der eingeschränkten Tätigkeit ab...
Corona-Erwerbsersatz – neue Obergrenze von 40 % Einkommensverlust
12. Januar 2021
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 20.12.2020
Parlament erweitert die Unterstützung für die Kultur Mit dem zweiten Kultur-Lockdown...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 20.12.2020
20. Dezember 2020
Parlament erweitert die Unterstützung für die Kultur
Mit dem zweiten Kultur-Lockdown nahm das Parlament auf Antrag des Bundesrates noch einmal die Diskussion über die Unterstützungsmassnahmen für diesen besonders betroffenen Sektor auf. Während der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten wurden aufgrund der sich zuspitzenden Lage neue Anträge zum Covid-19-Gesetz beraten. Die Taskforce Culture ist erfreut und erleichtert über die beschlossenen Anpassungen. Die von ihr letzte Woche angemahnten Lücken wurden zu einem grossen Teil geschlossen.
Das Auftrittsverbot und die Einschränkungen im Kulturleben bedeuten für tausende Kulturschaffende und Kulturunternehmen eine grosse finanzielle und auch psychische Belastung. Parallel zu den permanenten Absagen und Verschiebungen herrscht nach wie vor Planungsunsicherheit. In dieser Situation muss darauf vertraut werden können, dass die Unterstützungsmassnahmen zielführend ausgerichtet werden.
Für die Kulturszene sind insbesondere diese Beschlüsse wichtig:
1. Die Ausfallentschädigung ist – wie in der ausserordentlichen Lage – erneut sowohl den Kulturunternehmen als auch den Kulturschaffenden zugänglich. Letztere waren gemäss Covid-19-Gesetz bisher ausgeschlossen. Vielen Musikern, Schauspielerinnen, Autoren und Performancekünstlerinnen werden in der aktuellen Lage Auftritte im Rahmen von privaten Veranstaltungen oder Firmenanlässen abgesagt. Für sie alle ist es entscheidend, dass sie für dieses entgangene Einkommen Ausfallentschädigungen beantragen können.
2. Nach bisherigem Gesetz mussten selbstständig Erwerbende eine Umsatzeinbusse von 55% nachweisen, um Corona-Erwerbsersatz bei der AHV-Ausgleichskasse ihres Kantons beantragen zu können. Von 45% der Einkünfte können aber die wenigsten Kulturschaffenden leben, die Einkommen vieler sind auch in normalen Zeiten tief. Die Senkung der Umsatzeinbusse auf 40% ab dem 19. Dezember 2020 schafft hier Erleichterung.
3. Ebenfalls wieder aufgenommen wurde die Kurzarbeitsentschädigung für befristete Arbeitsverträge. Für die Kulturschaffenden, die häufig projektweise angestellt werden,
stellt dies eine wichtige Ergänzung dar. Bei der Kurzarbeit werden zudem geringe Löhne (unter CHF 3’470) neu zu 100% entschädigt, Löhne bis CHF 4’340 werden wenigstens mit dem Mindestlohn von CHF 3'470 kompensiert, höhere Löhne mit 80%. Die Verlängerung des summarischen Verfahrens für Kurzarbeitsentschädigung bis am 31. März 2021 ist eine wesentliche Entlastung für betroffene Unternehmen.
4. Der Kredit für die Härtefall-Unterstützung wird um CHF 1.5 Milliarden auf CHF 2.5 Milliarden erhöht. Bei der Beurteilung der Härtefälle müssen die Fixkosten sowie die gesamte Vermögenssituation mitberücksichtigt werden. Härtefall-Unterstützungen können allerdings nur von Betrieben mit einem klar abgegrenzten Kulturbereich beantragt werden, wenn diese nicht im Rahmen der Ausfallentschädigung unterstützt werden.
5. Grundsätzlich erfreulich sind die Anpassungen in der Covid-19-Kulturverordnung. So werden die Einkommens- und Vermögenshöchstgrenzen für die Nothilfe über Suisseculture Sociale angehoben. Weiter ist es gemäss den Erläuterungen zur Kulturverordnung bei den Ausfallentschädigungen neu möglich, nicht nur ausgefallene Veranstaltungen als Schaden anzurechnen. Kulturunternehmen können auch eine Ausfallentschädigung geltend machen, wenn sie z. B. aufgrund von Planungsunsicherheit keine Programmierung vornehmen konnten. Dabei wird auf die tatsächlich erfolgte Programmierung in den relevanten Vergleichsmonaten der letzten zwei Jahre abgestellt. Ebenfalls begrüssen wir, dass der Bund mit den Kantonen mehrere Verrechnungsperioden vorsieht, so dass nicht bis zum Ablauf des Gesetzes im Dezember 2021 auf eine Auszahlung gewartet werden muss. Schliesslich ist es hilfreich,
dass Kosten für Transformationsprojekte neu bis zu 80% finanziert werden können und gewisse Infrastrukturprojekte darunterfallen. Leider wurde im Zuge der Änderung der Covid-19-Kulturverordnung die Gelegenheit verpasst, bei der Ausfallentschädigung die bestehende Entschädigungsobergrenze von 80% zu streichen. Damit wird das Problem, dass aufgrund fehlender Planungssicherheit kaum Veranstaltungen geplant werden, nicht gelöst. Selbst im besten Fall tragen die Veranstalter 20% der angefallenen Kosten, was sich kaum ein Kulturunternehmen leisten kann. Im Hinblick auf den benötigten zeitlichen Vorlauf ist diese Regelung vor allem für Sommerfestivals schwierig. Die Taskforce Culture hätte es begrüsst, wenn diesbezüglich eine pragmatische und unbürokratische Lösung ermöglicht worden wäre. Die dringliche Notwendigkeit eines Revitalisierungsfonds nach dem Vorbild Deutschlands oder Österreichs bleibt somit bestehen, um überhaupt wieder Kulturveranstaltungen zu planen.
Damit diese Massnahmen schnell Wirkung zeigen, ist eine effiziente Umsetzung durch die Kantone dringend notwendig. Viele Gesuche für Ausfallentschädigung unter der am 20. September 2020 ausgelaufenen Kulturverordnung sind bei den Kantonen noch hängig. Kulturschaffende und Kulturunternehmen warten teilweise seit März auf die Auszahlung der Beiträge. Die Gelder müssen jetzt fliessen, um die Existenz von zahlreichen Kulturschaffenden und Kulturunternehmen zu sichern und damit die kulturelle Vielfalt in unserem Land.
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Informationen zur Nothilfe von Suisseculture Sociale
Im Rahmen der parlamentarischen Debatte um neue Covid-Entschädigungen werden derzeit auch Anpassungen...
Informationen zur Nothilfe von Suisseculture Sociale
18. Dezember 2020
Im Rahmen der parlamentarischen Debatte um neue Covid-Entschädigungen werden derzeit auch Anpassungen bei der Covid-19 Kulturverordnung diskutiert, darunter eine Erhöhung der Einkommens- und Vermögensfreibeträge bei der Nothilfe. Diese Änderungen werden allerdings erst nach Weihnachten definitiv verabschiedet, während die Einreichefrist für Gesuche bei Suisseculture Sociale für die Periode Oktober bis Dezember am 20. Dezember abläuft.
Wenn Sie also nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Nothilfe haben (z. B. weil Ihr Vermögen knapp über der Freigrenze liegt), bitten wir Sie, noch vor dem 20. Dezember ein Gesuch bei Suisseculture Sociale einzureichen, damit dieses gegebenenfalls noch für den Zeitraum Oktober bis Dezember berücksichtigt werden kann.
Die Gesuche können unter http://nothilfe.suisseculturesociale.ch eingereicht werden.
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Deadline Eingabefrist Nothilfe für die Monate Oktober–Dezember
Die Eingabefrist für einen Nothilfebeitrag für die Monate Okt/Nov/Dez...
Deadline Eingabefrist Nothilfe für die Monate Oktober–Dezember
16. Dezember 2020
Die Eingabefrist für einen Nothilfebeitrag für die Monate Okt/Nov/Dez läuft noch bis zum 20. Dezember 2020. Die Nothilfe wird auch im nächsten Jahr (bis Ende 2021) weitergeführt. Die Nothilfe wird grundsätzlich fortlaufend bezahlt, sofern die Anspruchsberechtigung bestehen bleibt. Das heisst, wer einmal ein Gesuch eingereicht hat, wird für die fortlaufenden Zahlungs-Perioden jeweils von Suisseculture Sociale direkt aufgefordert, sein Gesuch zu aktualisieren und neu einzureichen.
Kulturschaffenden, die noch kein Gesuch eingereicht haben, sich aber schon jetzt oder in absehbarer Zeit in einer finanziellen Schieflage befinden werden, raten wir dringlichst nicht zu warten bis alle Reserven aufgebraucht sind.
Weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung und Antragstellung sind auf unserer Website zu finden. https://www.sonart.swiss/de/covid-verordnung-kultur/nothilfe/
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Gute Neuigkeiten aus dem Parlament
Diese Woche sind Stände- und Nationalrat auf einige unserer Forderungen eingegangen und haben für die Kulturbranche sehr positive...
Gute Neuigkeiten aus dem Parlament
16. Dezember 2020
Diese Woche sind Stände- und Nationalrat auf einige unserer Forderungen eingegangen und haben für die Kulturbranche sehr positive Beschlüsse gutgeheissen: Der Corona-Erwerbsersatz für Selbständige wird neu schon ab 40 % statt wie bisher 55 % Einsatzeinbusse möglich sein. Ab wann diese neue Regelung gilt, ist noch nicht klar. Zudem wird es neu auch wieder Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende geben, und zwar rückwirkend, ab dem 20. September 2020. Es ist zurzeit noch nicht klar, ab wann man Gesuche einreichen kann und wie genau die Bedingungen aussehen. Sobald wir hier genauere Infos haben, informieren wir euch wieder.
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 9. Dezember 2020
Erneuter Kulturlockdown ohne lückenloses Unterstützungssystem und ohne Revitalisierungsstrategie?...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 9. Dezember 2020
09. Dezember 2020
Erneuter Kulturlockdown ohne lückenloses Unterstützungssystem und ohne Revitalisierungsstrategie?
Anlässlich der Wintersession 2020 befasste sich das Parlament erneut mit dem Covid-19-Gesetz. Aus Sicht der Taskforce Culture verpasste es die Chance, wichtige Lücken in den Unterstützungsmassnahmen zu schliessen. Immerhin stimmte das Parlament dem bundesrätlichen Vorschlag zu, Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte wieder im Gesetz zu verankern. Aktuell steht nun aber ein erneuter kompletter Kulturlockdown zur Debatte.
Die Taskforce Culture hat sich heute mit einem Schreiben an den Gesamtbundesrat gewandt und folgende 6 Punkte betont:
1. Wir begrüssen, dass der Bund das Heft wieder in die Hand nimmt. Wir erwarten das aber auch bezüglich Entschädigungen. Eine schweizweit einheitliche Politik zur Bewältigung dieser Krise fordern wir seit Beginn. Faktisch herrscht aus Sicht des Bundesrates offenbar wieder die ausserordentliche Lage. Der Bundesrat sollte sie konsequenterweise auch formell beschliessen und entsprechend handeln.
2. Im vielfältigen Schweizer Kultursektor wird die Frage eines Lockdowns genauso diskutiert wie in anderen betroffenen Wirtschaftsbranchen, wie in den Skiorten oder im Bundesrat: Die einen möchten auch mit vielen Auflagen und Einschränkungen weiter Kultur anbieten, viele andere schliessen bereits von sich aus, weil kostendeckendes Veranstalten unter diesen Umständen nicht mehr möglich ist.
3. Aber eines ist klar: Im Fall eines weiteren Kulturlockdowns müssen taugliche Unterstützungsmassnahmen ohne Einschränkungen für alle Kulturakteure zugänglich sein. Wir haben bereits letzte Woche darauf hingewiesen, dass dies mit dem aktuellen Covid-19-Gesetz nicht der Fall ist. Diese Lücken müssen jetzt geschlossen werden. Auch hier muss der Bund das Zepter übernehmen. Im Vollzug der Unterstützungsmassnahmen zeigten sich die Grenzen des Föderalismus deutlich.
4. Zur Zeit sind die Kantone offenbar eingeladen, neue, aus ihrer Sicht nötige Unterstützungsmassnahmen vorzuschlagen. Wir bedauern einmal mehr, dass sich die betroffenen Branchen dazu nicht äussern können, obwohl sie wohl am besten wissen, welche Massnahmen ihnen helfen würden.
5. Wir vermissen nach wie vor eine zumindest mittelfristige Strategie des Bundesrates für zukünftige Massnahmen (zB nach definierten Massnahmestufen) sowie zur Wiederaufnahme kultureller Tätigkeiten. Auch wenn unklar ist, wie sich die Zahlen entwickeln, so brauchen der Schweizer Kultursektor, die Schweizer Wirtschaft und die Schweizer Bevölkerung klarere Ansagen, statt einem allwöchentlichen Adrenalinschub anlässlich der bundesrätlichen Pressekonferenzen.
6. Teil einer solchen Strategie muss auch ein Revitalisierungsfonds sein, der im Falle von Absagen von Kulturanlässen die volle Schadloshaltung sicherstellt. Andernfalls wird nichts mehr geplant werden und die Kultur kommt nicht mehr in Gang. Beispielsweise kündigt der deutsche Finanzminister Olaf Scholz im "Tagesspiegel" eine staatliche Übernahme der Kosten für alle Veranstaltungen an, die für die zweite Jahreshälfte 2021 geplant werden, aber wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen.
Sofort zu schliessende Unterstützungslücken:
- Ausfallentschädigung auch für Kulturschaffende: Zahlreiche Kulturschaffende arbeiten in Aufträgen und Werkverträgen für die Privatwirtschaft. In diesen Vertragsverhältnissen gibt es kein Kulturunternehmen, das Ausfallentschädigung verlangen und Ausfallgagen zahlen kann oder will. Rechtsstreitigkeiten um Vertragsauslegungen sind die Folge! Dabei wurde das Budget für die Ausfallentschädigungen bei weitem nicht aufgebraucht.
- Senkung der Hürden beim Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige: Wenn Selbstständige erst ab einer Umsatzeinbusse 55% Erwerbsersatz erhalten, setzt das erstens falsche Anreize (nämlich eine möglichst hohe Umsatzeinbusse beizubehalten) und bestraft zweitens die Geringverdienenden. Auch hier hätte der Bund die Mittel, um den Kleinstunternehmenden unter die Arme zu greifen und die Hürden tiefer zu legen.
- Härtefallentschädigung für Kulturunternehmen: Ein Anspruch auf Ausfallentschädigung schliesst nach dem Willen des Parlamentes die Möglichkeit einer ergänzenden (nicht doppelten) Härtefallentschädigung aus. Das ist problematisch, weil die Ausfallentschädigung oft nur einen kleinen Teil des Ausfalls deckt. Selbst wenn alle bestehenden Beihilfen in Anspruch genommen wurden, bleiben viele Kulturunternehmen auf Schäden sitzen.
- Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung für Geringverdienende (100% statt nur 80%)
- Arbeitslosenversicherung: Verlängerung der Rahmenfrist auf vier Jahre für den Leistungsbezug und für die Beitragszeit für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und mit häufig wechselnden Arbeitgebern
Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen
Auch Gagen und Honorare sollten bei der Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen miteinbezogen werden Mit...
Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen
07. Dezember 2020
Auch Gagen und Honorare sollten bei der Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen miteinbezogen werden
Mit dem neuen Gesetz Covid-Kultur wurde die Ausfallentschädigung für Kulturschaffende nicht mehr weitergeführt. Ausschliesslich Kulturunternehmen (wie zb Veranstalter) können nach wie vor Ausfallentschädigung beantragen.
Wir möchten die Kulturunternehmen darauf hinweisen, dass Gagen, Honorare und Urheberrechtsentschädigungen der Kulturschaffenden für ausgefallene Veranstaltungen bei der Ausfallentschädigung ebenso miteinberechnet werden sollen.
Dies gilt ebenso für die Unterstützung von Transformationsprojekten.
Diese können ausschliesslich über ein Kulturunternehmen beantragt werden.
Allerdings können sich dafür auch Kulturschaffende in der Form von einer rechtlich selbständigen Arbeitsgemeinschaft zusammenschliessen und ein Fördergesuch einreichen.
Unser Dachverband der Kulturverbände Suisseculture hat dazu ein Dokument verfasst mit dem Sie die Kulturunternehmen entsprechend darauf hinweisen können.
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Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 30. November 2020
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 30. November 2020 zur Änderung des...
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 30. November 2020
30. November 2020
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 30. November 2020 zur Änderung des Covid-19-Gesetz (Wintersession 2020)
1. Härtefall: Unterstützung nur für die Grossen?
Die Schweizer Kulturbranche ist enttäuscht vom Vorschlag des Bundesrates, die Umsatzschwelle für Härtefallgesuche auf CHF 100'000 festsetzen zu wollen. Im Kultursektor wie in der gesamten Schweizer Wirtschaft gibt es zahlreiche Kleinstbetriebe und Einzelunternehmen, die keinen Umsatz von CHF 100'000 generieren, aber dennoch seit vielen Jahren solide wirtschaften. Da erstaunt die bundesrätliche Erklärung: «Mit der Erhöhung soll verhindert werden, dass die knappen administrativen Ressourcen der Kantone für die Abwicklung von Anträgen von Kleinstunternehmen beansprucht werden» (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81342.html). Es darf nicht sein, dass der administrative Aufwand der Kantone über die Existenz von Kleinunternehmen gestellt wird. Wenn schon, müsste die Umsetzung der Massnahmen so ausgestaltet werden, dass der administrative Aufwand tragbar ist. Erfreulicherweise hält die WAK-N dagegen und beantragt eine Umsatzschwelle für Härtefallgesuche von CHF 50'000 (https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wakn-2020-11-27.aspx). Neben der Umsatzschwelle stellt aber auch die Umsatzeinbusse von 40% eine grosse Hürde dar. Denn bereits eine Umsatzeinbusse von 10–20% kann zu gravierenden Problemen führen, gerade bei kleineren Unternehmen, die kaum über finanzielle Reserven verfügen und in den neun Pandemie-Monaten bereits erhebliche Einbussen hinnehmen mussten. Wir begrüssen daher den Minderheitenantrag, der die Umsatzeinbusse auf 30% festlegen möchte. Sehr wichtig ist zudem der Antrag der WAK-N, bei der Berechnung der Umsatzeinbusse auch einen Anteil der nicht gedeckten Fixkosten zu berücksichtigen.
2. Ausfall oder Härtefall? Oft ist es beides.
Gemäss Vorlage sollen Kulturunternehmen, die Anspruch auf Ausfallentschädigung haben, von der Härtefallentschädigung ausgeschlossen werden. Dies wäre für die Kulturbranche eine Katastrophe, denn die Ausfallentschädigung kann aufgrund einer «Deckelung» oder anderer kantonaler Spezialregeln oft nur einen (kleinen) Teil der Schäden decken. Der Zugang zur Härtefallentschädigung ist für Kulturunternehmen existentiell. Bereits erhaltene Unterstützungen sollen angerechnet werden, damit kein Schaden doppelt entschädigt wird, dürfen jedoch nicht automatisch ausschliessend wirken.
3. Kurzarbeitsentschädigung auch für befristet Angestellte
Befristete Arbeitsverhältnisse sind im Kultursektor typisch: von Regie über Lichttechnik und Schauspiel bis hin zur Komposition. Daher begrüssen wir den Vorschlag des Bundesrates, dass Kurzarbeitsentschädigung auch für Arbeitnehmende in befristeten Arbeitsverhältnissen wieder möglich sein muss. Unverständlich ist dagegen, warum diese nicht rückwirkend per 1.September 2020 gewährt werden soll. Schliesslich endete die KAE für befristete Arbeitsverträge Ende August nicht, weil man sie nicht mehr gebraucht hätte, sondern weil man die schwächsten Arbeitnehmenden über die Klinge springen liess. Der Covid-Kreditrahmen wurde bisher bei weitem nicht ausgeschöpft, und auch die bisherigen Ausgaben für die KAE sind offenbar deutlich niedriger als geplant. Daher ist eine Ablehnung der rückwirkenden Einführung der KAE für befristete Arbeitsverhältnisse nicht nachvollziehbar. Aus Sicht der Kulturbranche ist es ausserdem nötig, Nettolöhne die unter CHF 4000 liegen zu 100% statt nur zu 80% auszugleichen.
4. Erwerbsersatz, aber nicht für alle
Selbstständigerwerbende können seit dem 17. September 2020 nur noch Corona-Erwerbersersatz erhalten, wenn sie eine Umsatzeinbusse von 55% nachweisen können. Das ist für viele selbstständig erwerbende Kulturschaffende eine Katastrophe. Bei einem Medianlohn von CHF 40'000 im Jahr kann niemand mit 45% der Einnahmen überleben. So erhalten viele selbstständige Kulturschaffende weder Erwerbsersatz noch Ausfallentschädigung (indirekt über die Kulturunternehmen). Sie fallen durch die Maschen und müssen ihr Erspartes aufbrauchen, bis sie Nothilfe beantragen können. Die fixe Grenze von 55% Umsatzeinbusse ist zu streichen, es braucht flexiblere Lösungen auf Verordnungsebene. Das Budget für Corona-Erwerbsersatz wurde bis heute nicht ausgeschöpft; schon jetzt mit finanziellen Angst-Szenarien zu argumentieren, ist angesichts der existenziellen Not im Kulturbereich nicht fair. Bereits jetzt ist absehbar, dass die aktuelle Beschränkung des Corona-Erwerbsersatzes auf Ende Juni 2021 nicht sinnvoll ist. Zur Zeit werden keine Veranstaltungen geplant, keine Kulturschaffenden gebucht. Die Covid-Pandemie wird die Rückkehr zum Normalbetrieb im Kultursektor weit länger beeinträchtigen als z.B. in der Gastronomie oder anderen Branchen.
5. ALV: Rahmenfrist verlängern
Freischaffende können oftmals nicht innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren die nötige Arbeitsdauer für den Bezug von ALV erreichen, da sie nur kürzeste Arbeitsverträge erhalten (z.B. für einen Auftritt oder einen Einsatz als Sprecherin). Dies gilt seit Covid-19 noch viel mehr. Daher muss die Rahmenfrist für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und mit häufig wechselnden Arbeitgebenden dringend von zwei auf vier Jahre erweitert werden.
FAZIT:
Die SNB hat Bund und Kantonen einen Gewinn von CHF 4 Mrd. in Aussicht gestellt. Selbst hohe Verluste im letzten Quartal dieses Jahres würden diese Ausschüttung nicht gefährden (Ausschüttungsreserve beträgt derzeit rund 100 Mrd, erforderlich sind 40 Mrd). Bund und Kantone dürfen also mit diesem Geld rechnen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der grossen Auswirkungen für zahlreiche Kleinunternehmer*innen und Arbeitnehmende darf nicht ausgerechnet bei Einkommensschwächsten an Unterstützung gespart werden.
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Kantonale Massnahmen bezüglich Veranstaltungen
Neben den bundesweiten Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben viele Kantone weitergehende Massnahmen...
Kantonale Massnahmen bezüglich Veranstaltungen
16. November 2020
Neben den bundesweiten Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben viele Kantone weitergehende Massnahmen entschieden. Um einen Überblick über diese Massnahmen bezüglich Veranstaltungen und kulturellen Aktivitäten zu schaffen, sind hier die Kantone und ihre jeweiligen Massnahmen aufgelistet. Da sich die Massnahmen jederzeit ändern können, empfehlen wir, jeweils auch noch die entsprechenden Seiten der Kantone zu konsultieren. Auf der Website steht zudem, an welchem Datum die entsprechenden Seiten zuletzt geprüft wurden.
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Rückforderungen von Suisseculture Sociale
Personen, die im Zeitraum von April bis September ein Gesuch um Nothilfe bei Suisseculture Sociale (SCS) eingereicht und...
Rückforderungen von Suisseculture Sociale
11. November 2020
Personen, die im Zeitraum von April bis September ein Gesuch um Nothilfe bei Suisseculture Sociale (SCS) eingereicht und nach der Schlussabrechnung zu viel Geld erhalten haben, wurden in den letzten Wochen von SCS per Brief kontaktiert betreffend einer möglichen Rückzahlung. Dies notabene auch noch zu einem sehr kritischen Zeitpunkt mit grosser finanzieller und wirtschaftlicher Unsicherheit. Das wirft verständlicherweise viele Fragen auf!
Wie kam es dazu?
Beträge der staatlichen Massnahmen namentlich des Erwerbsersatz (EO) der kantonalen Ausfallentschädigung, sowie der Nothilfe werden jeweils miteinander verrechnet.
Das heisst, wer z.b bereits durch EO Zahlungen einen grossen Teil seiner Ausfälle decken konnte, wird dementsprechend nur noch einen kleineren Teil von der Ausfallentschädigung erhalten. Mit der Nothilfe verhält es sich genau gleich. Sie orientiert sich am jeweiligen EO-Tagessatz und errechnet anhand aller deklarierten Einnahmen und Ausgaben das monatliche Defizit. Wie wir wissen war der Erwerbsersatz gerade in den ersten Wochen des Lockdowns unser grosses Sorgenkind. Bis die Massnahmen griffen, waren bei Suisseculture Sociale die Gesuche um Nothilfe schon längst in Bearbeitung, um diese auch so schnell wie möglich ausbezahlen zu können.
Die Berechnung des Defizits in der Bezugsperiode April/Mai musste also oftmals ohne die endgültigen CEE Daten (EO-Tagessatz) der Ausgleichskassen gemacht werden.
So kam es teilweise dazu, dass aufgrund nachträglich veränderter EO-Tagessätze, zu viel Nothilfe ausbezahlt wurde.
Mit dem Entscheid des Bundesrates, den Erwerbsersatz bis Mitte September zu verlängern (ein Entscheid, den wir natürlich begrüssten), wurde allerdings SCS auch die Möglichkeit genommen, die zu viel ausbezahlten Nothile-Beträge innerhalb der Laufzeit der COVID-Verordnung Kultur (die bis Sept 20 galt) zu verrechnen.
SCS bietet alternative Lösungen an
Der Unmut über die Rückforderungen mitten in der Krise ist natürlich nachvollziehbar. Der Handlungsspielraum von SCS ist allerdings sehr begrenzt.
Gemäss der Verlängerung der COVID-Verordnung Kultur vom 13. Mai) heisst es:
«Die Soforthilfe kann dabei zeitlich vorschüssig bezahlt werden, ist aber inhaltlich gegenüber der Entschädigung für Erwerbsausfall nachgelagert. Deshalb muss der Verein Suisseculture Sociale sicherstellen, dass eine allenfalls zu viel bezahlte Nothilfe zurückgefordert wird. Er kann aus Gründen des Verwaltungsaufwandes auf Rückforderung verzichten, die unter 500 Franken liegen.»
Zudem wurden die Rückforderungsmodalitäten vom Bundesamt für Kultur (BAK) vorgegeben, an die sich SCS entsprechend richten muss.
Allerdings, SCS versucht wenn immer möglich alternative Lösungen anzubieten. So können nun Rückzahlungen auch in Raten bis spätestens Ende Juni abbezahlt werden. Auch ist es nun möglich, Rückforderungen mit weiteren Gesuchen um Nothilfe zu verrechnen – was allerdings nur in den Fällen greift, wo der Anspruch auf Erwerbsersatz nicht mehr gegeben wäre.
Betroffene Personen, die aktuell nicht in der Lage sein sollten, den Rückforderungen nachzukommen, empfehlen wir sich unbedingt direkt per Mail nothilfe@suisseculturesociale.ch an SCS zu wenden!
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Verlängerung der Nothilfe von Suisseculture Sociale bis zum 31.12.2021
Die Nothilfe über Suisseculture Sociale wird auch unter...
Verlängerung der Nothilfe von Suisseculture Sociale bis zum 31.12.2021
05. November 2020
Die Nothilfe über Suisseculture Sociale wird auch unter dem Covid-19 Gesetz weitergeführt. Hauptberufliche Kulturschaffende mit Wohnsitz in der Schweiz können ab Donnerstag 05.11.20 hier ein Gesuch einreichen. Wir empfehlen allen anspruchsberechtigten Kulturschaffenden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, jetzt ein Gesuch einzureichen und nicht zu warten, bis alle Reserven aufgebraucht sind.
Als hauptberuflich im Kulturbereich gilt nach wie vor, wer mit seiner/ihrer künstlerischen Tätigkeit mind. die Hälfte des Lebensunterhaltes finanziert, oder mind. die Hälfte der Normalarbeitszeit für die künstlerische Tätigkeit aufwendet.
Es ist daher nicht relevant, welchen Status (selbständig erwerbend, angestellt, «freischaffend») man hat. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Kulturschaffenden entsprechend der neuen Covid-19 Kulturverordnung.
Die Nothilfe wurde errichtet, um unabhängig von ausgefallenen Engagements und Gagen die Kulturschaffenden in einer finanziellen Notlage zu unterstützen. Eine finanzielle Notlage entsteht grundsätzlich dann, wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht mehr decken. Die Nothilfe deckt somit das finanzielle Defizit. Sie errechnet sich anhand eines existentiellen Grundbedarfs (SKOS Richtlinien) und aufgrund der realen Einnahmen und Ausgaben.
Eine seriöse Überprüfung der Notlage bedingt zwar einen administrativen Aufwand des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin, der allerdings überschaubar ist, sofern man die notwendigen Unterlagen und Nachweise dem Antrag bereits beilegt, um weitere Rückfragen und Wartezeiten zu vermeiden.
Im Übrigen findet ihr alle Angaben zum Gesuchantrag sowie eine Wegleitung auf https://nothilfe.suisseculturesociale.ch
Aktuell stellt Suisseculture Sociale aufgrund der Veränderungen des Covid-19 Gesetzes noch seine Webplattform um. Gesuche können aber ab Donnerstag 5.11.20 schon eingereicht werden.
Für die Einreichung gelten neu u.a. folgende wichtige Änderungen:
- Ehepaare können nun ein gemeinsames Gesuch einreichen. Das Defizit wird somit anhand des gesamten Defizits des Ehepaars errechnet und nicht nur anhand des Defizits des einzelnen Antragsstellers.
- Für die Übergangsphase bis zum 31.12.20 werden die Monate Oktober bis Dezember in einer verlängerten Periode zusammengefasst. Das heisst, der Nothilfebetrag für die Eingabe in dieser Zeit errechnet sich auf 3 Monate und nicht wie üblich auf 2 Monate.
- Die Vermögensobergrenze pro Person liegt bei 30 000 Fr. und erhöht sich pro unterstützungspflichtiges Kind um 15 000 Fr. Das heisst, wer darüber ist, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Nothilfe. Zum freizugänglichen Vermögen zählen grundsätzlich: Sparkonti, Aktien und Wertgutschriften, sowie neu auch Eigentums-Liegenschaften welche vom Eigentümer NICHT dauerhaft bewohnt werden. Dazu zählen z.B. Ferienhäuser etc.
Für die Übergangsphase der neuen Verordnung hat Suisseculture Sociale ein Budget von 15 Mio Fr. für die Nothilfe zugesprochen bekommen. Falls dieser Betrag nicht vollständig aufgebraucht wird, muss er dem Bund zurückbezahlt werden. Ein Übertrag ins Jahr 2021 ist grundsätzlich nicht möglich.
Es ist nicht selbstverständlich, dass wir in der Schweiz verglichen mit anderen europäischen Ländern das Konstrukt der Nothilfe haben, welche im Übrigen ausschliesslich in den Händen der Kultur ist. Der Verein Suisseculture Sociale http://www.suisseculturesociale.ch/index.php?id=145 wurde 1999 von der Kulturbranche, als sozusagen kleine Schwester vom Kultur-Dachverband Suisseculture https://www.suisseculture.ch/index.php?id=207 gegründet, um Kulturschaffenden in Not zu helfen. Genau das tut sie auch heute, wenngleich sie dabei als Finanzhilfeempfängerin des Bundes waltet.