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25. März 2020 Appel à projets - Impuls neue Musik
Die Projekte, die von Impuls neue Musik gefördert werden, müssen zeitgenössische Werke deutscher, französischer oder Schweizer Komponist*innen und / oder Composer-Performer*innen und / oder Klangkünstler*innen beinhalten.
Gefördert wird die zeitgenössische Musik in ihrer ganzen Vielfalt; gefördert werden ungewöhnliche Formate sowie neuartige Vorhaben, die unterschiedliche musikkulturelle Stile und Ästhetiken künstlerisch erforschen und den geografischen und historischen Kontext sowie die spezifischen Produktionsbedingungen reflektieren.
In begründeten Ausnahmefällen fördert Impuls neue Musik im Sinne der künstlerischen Forschung auch die Entwicklung solcher grenzüberschreitenden Projekte. Eine öffentliche Präsentation des Projekts ist in diesem Fall nicht zwingend, sollte aber langfristig angestrebt werden.
Die Projekte müssen in Deutschland, in Frankreich oder in der Schweiz entwickelt und realisiert werden, wobei der Austauschgedanke zwischen dem deutschsprachigen und frankophonen Kulturraum Kern des Projekts sein muss. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die in mindestens zwei der drei Länder entwickelt und/oder präsentiert werden. Die Intensität und Qualität des inner-künstlerischen Austauschs steht im Fokus der Förderung; in der Außenwirkung eines Projekts ist von besonderem Interesse, welche künstlerischen Strategien zu einem gesellschaftlich relevanten Diskurs beitragen sollen.
Förderbeiträge können also für Projekte beantragt werden, die Kooperationen beinhalten zwischen Musiker*innen und/oder Komponist*innen aus den deutsch- und sprachigen Musikszenen der drei beteiligten Länder Deutschland, Frankreich und der Schweiz.
Als deutsche, französische oder Schweizer Künstler*innen gelten diejenigen, die ihren langfristigen Arbeits- und Lebensmittelpunkt im jeweiligen Land haben.
ZEITLIMIT, ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN
Das Projekt darf frühestens am 1. August 2020 beginnen und muss vor dem 31. Juli 2022 beendet sein