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18. November 2019 — Tipps & Tricks Berufliche Vorsorge für Musikschaffende
Musikschaffende haben oft das Problem, dass sie sich mit ihrem Einkommen, sei es aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit, lediglich auf die gesetzliche Grundrente (AHV) abstützen können. Dies z.B aus Gründen vieler kleiner Teilzeitpensen, welche die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge nicht erreichen, oder durch die selbständige Erwerbstätigkeit, welche der obligatorischen Vorsorge nicht unterliegt.
Bei einem Jahresdurchschnittseinkommen von mind. 85 320 Franken erhält man den AHV- Maximalbetrag von 2370 Franken pro Monat. Die Realität für Musikschaffende sieht allerdings ganz anders aus. Die Folge: drohende Altersarmut und Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen (EL).
Mit der Pensionskasse Musik & Bildung wurde eine berufliche Vorsorge speziell für Musikschaffende eingerichtet, welche es unter anderem auch ermöglicht das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit versichern zu lassen. Eine BVG-Lösung ist auch deshalb sehr sinnvoll, da sie nebst dem Sparen für die Rente auch Risikoleistungen abdeckt.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sich so früh wie möglich über ihre Altersvorsorge Gedanken zu machen. Für individuelle Beratungen und Auskünfte sind wir gerne für euch da.