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25. September 2020 Covid-19-Gesetz: Aufatmen, aber mit grossen Bedenken
Das Covid-Gesetz ist im Parlament heute angenommen worden. Nun kennen wir die Eckpunkte für die Hilfe in den kommenden Monaten. Hier die wichtigsten Elemente:
- Die Nothilfe bei Suisseculture Sociale wird es bis Ende 2021 weiter geben und sie ist noch treffender ausgestaltet. Ob das gesprochene Budget ausreicht, wird sich zeigen müssen. Es wird wohl einen grösseren Kreis von Gesuchstellenden geben, da die wirtschaftlichen Massnahmen nun eine grössere Hürde erhalten haben. (Siehe Erwerbsersatz.)
- Ausfallentschädigungen (über die Kantone) gibt es in Zukunft nur noch für Kulturunternehmen. Wir werden aber darum kämpfen in der Verordnung zu sichern, dass die Veranstalter*innen jeweils auch die Entschädigung der Auftretenden übernehmen aus der Ausfallentschädigung.
- Der Erbwerbsersatz wird weitergeführt, allerdings nur bis Ende Juni 2021, und er hat eine zusätzliche Hürde erhalten: Berechtigt ist nur noch, wer im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 - 2019 eine Umsatzeinbusse von mindestens 55% erleidet. Falls jemand noch nicht solange selbständig ist, wird das berechnet, was bereits vorliegt. Hier sind noch viele Details zu klären. So etwa, wie genau eine "Umsatzeinbusse" definiert sein wird. Wir halten euch auf dem Laufenden.
- Für Kulturunternehmen gibt es zudem sogenannte Transformationsbeiträge, mit denen sie ihre Strukturen und Veranstaltungskonzepte der neuen Situation anpassen können. Da ist ebenfalls noch vieles zu klären. Weiter können sie über eine Härtefallklausel Kredite oder Á Fonds Perdu-Beträge erhalten.
Die Verordnungen zu all diesen Bestimmungen werden nun verfasst, und wir werden mit der Taskforce Culture darauf hinarbeiten, dass die Verordnungen möglichst kulturfreundlich ausgestaltet werden.
Hier findet ihr die Medienmitteilung, welche die Taskforce heute verschickt hat.
Und hier weiterführende Erläuterungen dazu.