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14. September 2020 Covid-19-Gesetz – Forderungen Taskforce Kultur
Update zum Covid-Gesetz:
Nachdem im Nationalrat zumindest einige unsere Forderungen durchgekommen sind, hat der Ständerat drei wichtige davon wieder abgeschossen:
- Erwerbsersatz auch für Personen mit massgeblich eingeschränkter Erwerbstätigkeit, nicht nur bei komplettem Unterbruch.
- Erwerbsersatz auch für Personen in Arbeitgeber-Stellung (wichtig bei Kleinunternehmen)
- 100 Mio statt 80 Mio für Ausfallentschädigung.
Nun wird es heute Montag wieder im Nationalrat besprochen, danach geht es zurück an den Ständerat. Sollte dann immer noch keine Überseinstimmung gefunden sein, gibt es eine Einigungskonferenz, die auf jeden Fall vor Ende der laufenden Session stattfinden wird.
Bei all diesen Schritten arbeiten wir mit der Taskforce Culture darauf hin, dass sich die Version aus dem Nationalrat durchsetzt – oder wenn schon sinnvoll angepasst wird. Wir halten euch auf unserer Website auf dem Laufenden!
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Am 8. und 9. September wird im Schweizer Parlament über das Covid-19-Gesetz verhandelt. Die Kultur ist im Entwurf enthalten, doch gibt es Punkte im Gesetz, die unbedingt angepasst werden müssen. Die Taskforce Kultur, von der auch SONART ein Teil ist, fordert:
Die wichtigsten Anliegen der Schweizer Kulturbranche zum Covid-19-Gesetz
vom 7. September 2020
- Es ist richtig und wichtig, dass Kultur im Covid-19-Gesetz geregelt (bleibt) > denn im Kulturbereich ist kein Normalbetrieb in Sicht (Art. 8)
- Die vorgesehenen Gelder für Ausfallentschädigungen sind angesichts der düsteren Prognose auf mindestens CHF 150 Mio. CHF zu erhöhen > Die Umsatzeinbussen betragen im laufenden Jahr 80-100% (Art. 8 Abs. 2)
- Die Nothilfe für Kulturschaffende durch Suisseculture Sociale muss weitergeführt werden. Eine Erhöhung auf 50 Millionen ist nötig, insbesondere falls der Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige oder die Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte nicht weitergeführt werden sollte. (Art. 8 Abs. 4)
- Aufgrund der zu knappen Mittel müssen die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen unbedingt bis mind. Ende 2021 kulturfreundlich ausgestaltet sein. (Art. 10 und 11)
- Die Kurzarbeitsentschädigung muss weitergeführt werden, auch für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen mit Arbeit auf Abruf sowie für Projektaufträge oder Gagen.
- Der Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung muss mindestens sechs Monate über das Ende der Massnahmen hinaus weitergeführt werden und die Beschränkung auf Härtefälle sowie die Lohngrenze gilt es aufzuheben bzw. soll bei CHF 90'000.00 gedeckelt werden.
- Der Bundesrat soll für die Milderung der wirtschaftlichen Folgen die Unternehmen im Eventbereich, wie Eventtechnik-Unternehmen, Eventagenturen, Unternehmen im Bereich der temporären Bauten (Tribünenbauer, Zeltbauer), sowie Eventdienstleister im Bereich von Mobiliar und Geschirr, usw. mit A-Fonds-Perdu-Beiträgen unterstützen.
- Der Bundesrat soll sicherstellen, dass für Veranstaltungen eine angemessene Ausfallversicherung oder eine vergleichbare Massnahme zur Verfügung steht > Er richtet dafür einen Garantiefonds ein oder orientiert sich an bereits bestehenden Poollösungen wie der Absicherung gegen Nuklear- oder Elementarschäden (Art. 8 neu: Abs. 12)
- Verlängerung der Rahmenfristen und Beitragszeiten für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und mit häufig wechselnden Arbeitgebern auf vier Jahre (Art. 11 lit. c)
- Bei der Umsetzung des Gesetzes müssen die massgeblichen Dachverbände zwingend einbezogen werden (Art. 1 neu: Abs. 4 und/oder Art. 8 neu: Abs. 4)