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06. April 2020 COVID-Unterstützung für den Kultursektor: Gesuche können eingereicht werden
Die Richtlinien zur Umsetzung stehen bereit und die Gesuche zu den ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor können ab heute eingereicht werden. Die finanziellen Hilfen können bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden. Informationen dazu sowie die jeweiligen Anlaufstellen sind auf der Website des Bundesamts für Kultur (BAK) aufgeführt: www.bak.admin.ch/coronavirus
Die Verordnung ist auf zwei Monate befristet. Während der zwei Monate wird das BAK und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia gemeinsam mit den Kantonen und den Kulturorganisationen die Entwicklungen laufend beobachten. Der guten Zusammenarbeit der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, dem Bundesamt für Kultur sowie den Kulturverbänden und -organisationen ist die breite COVID-Unterstützung für Kulturschaffende zu verdanken.
Das Gesuchsportal Nothilfe gemäss der COVID-Verordnung Kultur des Bundesrats von Suisseculture Sociale ist online.
Kulturschaffende, die aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID- 19) in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, in der sie ihre unmittelbaren Lebenskosten nicht mehr decken können, können über das Portal nothilfe.suisseculturesociale.ch ein Gesuch um Nothilfe nach Art. 6 und 7 der COVID-Verordnung Kultur stellen. Gesuche können ausschliesslich über das Online-Formular angenommen werden.
Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe bei Suisseculture Sociale ist, dass bereits ein Gesuch um Erwerbsausfall (EO-Entschädigung) gemäss COVID-19- Verordnung Erwerbsausfall bei Ihrer kantonalen SVA gestellt wurde. Aus administrativen Gründen müssen auch Personen ein Gesuch bei der EO deponieren, die kaum Aussicht auf Bewilligung haben. Für die Nothilfe ist nur der Nachweis eines Gesuches nötig, die Nothilfe kann aber explizit auch gesprochen werden, wenn keine Bewilligung durch die EO erfolgt! Gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia darf Suisseculture Sociale nur bis zum 20. Mai 2020 Gesuche entgegennehmen.
Soforthilfen für Kulturunternehmen, Ausfallentschädigungen für gewinnorientierte und nicht- gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende
Für die Soforthilfen für Kulturunternehmen und Ausfallentschädigungen sind die jeweiligen Kulturämter der Kantone zuständig. Die Formulare und Einreichungsmodalitäten können dort abgerufen und eingereicht werden. Wir bitten um Geduld, wenn noch nicht alle Kantone bereit sind! Finanzhilfen für den Laienbereich können bei den Laienkulturverbänden beantragt werden. Sollten beim Kontakt mit eurem Kanton Unklarheiten über den Ablauf oder die Bewilligungspraxis bestehen, bitten wir euch, uns dies so rasch wie möglich mit dem Betreff «Fragen an Kantone» mitzuteilen an info@sonart.swiss.
«Taskforce Corona Massnahmen Kultur» als breit abgestützte Koalition von Kulturverbänden
Schliesslich hat SONART zusammen mit Suisseculture und einer breiten Koalition von Kulturverbänden eine «Taskforce Corona Massnahmen Kultur» gegründet. Die Taskforce steht den Behörden als Beratungsgremium zur Verfügung und bündelt Hinweise der Verbände, wenn bei der Durchführung der Massnahmen Schwierigkeiten für Kulturschaffende und Kulturunternehmen entstehen.
Danke für eure Geduld bis hier. Wir bitten euch, die Dokumente und Links auf dieser Seite gut durchzulesen: www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/selbststaendige-kulturschaffende.html
Quelle: Suisseculture