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01. März 2021 Geld sparen mit einer Buchhaltung – SMZ-Artikel von Peter Junker
Das gesellschaftlich sehr beliebte Thema Buchhaltung macht selbstverständlich auch vor der Musikbranche nicht Halt und auch Musiker*innen müssen eine Buchhaltung führen. Untenstehend finden Sie eine kleine Auflistung nützlicher Fakten und Tipps, wie Sie Ihre Buchhaltung als selbständige Musikerinnen und Musiker korrekt erstellen – und dabei sogar noch Geld sparen.
Ein Artikel von Peter Junker in der Schweizer Musikzeitung vom 24. Februar 2021
Was ist eine Buchhaltung?
Eine Buchhaltung ist eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben während einer bestimmten Periode. Im Normallfall läuft die Periode / das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis am 31. Dezember.
Wann muss eine Buchhaltung geführt werden?
Grundsätzlich muss immer eine Buchhaltung geführt werden, wenn einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Ein Gewinn muss versteuert werden, AHV-Beiträge müssen erst bei einem Gewinn von über CHF 2'300.– bezahlt werden.
Wie erstelle ich eine Buchhaltung?
Eine Buchhaltung kann bis zu einem Umsatz von CHF 500'000.– (Einzelfirma) grundsätzlich in Form einer einfachen Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung erstellt werden. Sprich: Es werden lediglich die Einnahmen und Ausgaben aufgelistet und daraus resultiert der Gewinn. In der Praxis empfiehlt es sich aber bereits bei einem deutlich tieferen Umsatz, eine doppelte Buchhaltung zu erstellen...
Den gesamten SMZ-Artikel findet ihr hier.