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13. Januar 2021 Infos zur Nothilfe von Suisseculture Sociale
Die Vermögensobergrenze der Nothilfe wurde angepasst und beträgt neu 45 000 Fr. bei Einzelpersonen, respektive 90 000 Fr. bei Ehepaaren. Zudem erhöht sich der Betrag um 15 000 Fr. pro unterstützungspflichtiges Kind. Zum freizugänglichen Vermögen zählen grundsätzlich: Sparkonti, Aktien und Wertgutschriften, sowie neu auch Eigentums-Liegenschaften welche vom Eigentümer oder von der Eigentümerin NICHT dauerhaft bewohnt werden. Dazu zählen z.B. Ferienhäuser etc. Die Nothilfe wird jeweils für eine Periode von 2 Monaten ausbezahlt.
Für die Periode Januar bis Februar 2021 ist die späteste Einreichung der 20. Februar 2021.
Im Übrigen findet ihr alle Angaben zum Gesuchantrag sowie eine Wegleitung hier.