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30. April 2020 Nothilfe: Informationen zur Gesuchseingabe und FAQ
Im Bereich der Nothilfe für Kulturschaffende (Einzelpersonen!) hat der Bundesrat Suisseculture Sociale als zuständige Stelle bestimmt. Wenn ihr also als Musikschaffende in Folge der Massnahmen wegen des Coronavirus aktuell Mühe habt, eure Lebenskosten zu bestreiten, dann könnt ihr bei Suisseculture Sociale ein Gesuch einreichen.
Wichtig: Stellt ein Gesuch, wenn ihr merkt, dass ihr ohne einen raschen finanziellen Zustupf eure Lebenskosten nicht mehr oder nicht mehr vollständig bestreiten könnt. Wartet also mit der Gesuchstellung nicht, bis ihr eure letzten Ersparnisse aufgebraucht habt. Denn die Nothilfe berücksichtigt einen gewissen Vermögensfreibetrag. Zudem beachtet, dass Gesuche nur bis spätestens 20. Mai eingereicht werden können, überprüft eure allfälligen Notlagen daher rechtzeitig. Alle Informationen zur Gesuchseingabe sind auf der Website von Suisseculture Sociale zu finden. Bei weiteren Unklarheiten und Fragen, empfehlen wir euch das FAQ (PDF Download) aufmerksam durchzulesen.
Hier gehts zur Gesuchseingabe um Nothilfe