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25. März 2024 Teilrevision Epidemiengesetz – SONART-Stellungnahme
Das Epidemiengesetz soll angepasst werden. SONART hat beim Bund eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eingereicht.
Leider fehlt in diesem Gesetzesentwurf die gesetzliche Grundlage für Unterstützungsmassnahmen für Kulturschaffende, wie sie in der Covid-19-Epidemie ausgerichtet wurden (Nothilfe für Kulturschaffende, Ausfallentschädigungen, Corona-Erwerbsersatz etc.). SONART spricht sich deshalb dezidiert dafür aus, dass eine solche gesetzliche Grundlage im Epidemiengesetz geschaffen wird. Wenn die Covid-Pandemie etwas klar gemacht hat, dann, dass in Notsituationen auch schnell gehandelt und reagiert werden muss. Deshalb erachten wir es für notwendig, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, welche Finanzhilfen ermöglicht, wie sie während der Corona-Pandemie geleistet worden sind
SONART ist der Auffassung, dass die wichtigen Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie ins Epidemiengesetz einfliessen müssen. So wurden sowohl im In- als auch im europäischen Ausland die in der Schweiz geleisteten Finanzhilfen als effizient, zielführend und unbürokratisch gelobt. Dieser eingeschlagene Weg der Unterstützung war während der Pandemie sowohl für die am stärksten betroffenen Branchen wie beispielsweise die Kultur, aber auch für die Gesamtwirtschaft der richtige. Insbesondere hat sich gezeigt, dass das Zusammenspiel von unterschiedlichen Massnahmen für die verschiedenen Branchen zielführend funktionierte.