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03. März 2020 — Benedikt Wieland Video Promotion an der Jazzahead! 2020
An der kommenden jazzahead! vom 23. – 26. April 2020 wird der Schweizer Gemeinschaftsstand von Pro Helvetia, FONDATION SUISA und SONART einen Video-Promo-Teaser mit Musik im Bereich Jazz aus der Schweiz präsentieren, der jeweils über die Bildschirme am Stand, wie auch auf der Event-Website jazzahead.swissmusic.ch gezeigt wird.
Das Promo-Video beinhaltet eine Auswahl von Ausschnitten von Artist-Performances sei es live auf der Bühne, im Studio oder auch in Form eines performten Musikvideos von einer Dauer von 10-15 Sek. und soll das breite Musikschaffen in der Schweiz aufzeigen.
Es geht dabei um die visuelle Botschaft. Abhörstationen für die Bildschirme können nicht garantiert werden und werden erfahrungsgemäss auch kaum benützt.
Teilnahme Video-Promo-Teaser
Als SONART Mitglied laden wir euch ein, uns ein Video bis zum 15. März 2020 einzureichen, vorausgesetzt ihr habt euch für die jazzahead am Schweizer Gemeinschaftsstand akkreditiert. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man sich bis zum Beginn der Messe, auch vor Ort akkreditieren lassen.
Kriterien:
- Pro Teilnehmer/In kann ein Video eingereicht werden
- Das Video beinhaltet eine LivePerformance, welche nicht älter als drei Jahre ist (Konzert, Studio, Musikvideo)
- Das Video darf keine TextEinblender oder Logos beinhalten
- HDQualität (mind. 1920x1080) in den Formaten AVI, MOV oder MP4
- Das Video darf max. eine Länge von 8 min haben
Zusätzlich bitte jeweils angeben:
- Artistname
- Aktuelles Album und/oder weitere Angaben zur LivePerformance (Konzertmitschnitt Ort, Datum etc)
Das Video per Downloadlink und mit allen Angaben bitte per Mail an promotion(at)sonart.swiss schicken.
Eingabefrist: 15. März 2020
Allgemeine Informationen:
- Der Aufwand für die Erstellung muss klein gehalten werden, ein kleines Gremium erstellt den Teaser und entscheidet über die Auswahl der Videobeiträge. Über die Auswahl der Videos wird nicht kommuniziert.
- Mit Zustellung des Videos garantiert ihr, dass ihr über sämtliche Rechte an den betreffenden Videos verfügt und berechtigt seid, die Autorisierung zu deren Einbindung im Video-Teaser des Schweizer Gemeinschaftsstands, so wie auf der Website jazzahead.swissmusic.ch zu erteilen.
- Nur Videos, welche den geforderten Eingabekriterien entsprechen, können für die Verwendung berücksichtigt werden
- Es besteht keine Einflussnahme auf die Wahl des jeweiligen Video-Ausschnitts für den Promo-Teaser