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27. Januar 2021 Ausfallentschädigung für Kulturschaffende rückwirkend ab 1. November 2020
Es gibt gute Neuigkeiten nach der heutigen Bundesratssitzung! In der Medienmitteilung vom 27. Januar 2021 schreibt der Bund:
"Der Bundesrat hat zudem heute entschieden, dem Parlament zu beantragen, dass Kulturschaffende rückwirkend auf den 1. November 2020 Ausfallentschädigungen erhalten sollen. Dadurch soll eine Unterstützungslücke vermieden werden. Kulturschaffende können ihr Gesuche einreichen, sobald die gesetzlichen Grundlagen in den für die Umsetzung zuständigen Kantonen bestehen."