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10. Februar 2021 Basler Regierungsrat bewilligt temporäre Existenzsicherung für Kulturschaffende in der Coronakrise
Der Regierungsrat hat gestern die Ausrichtung von Taggeldern zur Existenzsicherung von
Kulturschaffenden in der Höhe von gesamthaft maximal 6 Mio. Franken bewilligt. Das
«Basler Modell» zur Unterstützung von Kulturschaffenden in der Coronakrise ist sowohl
für die Antragstellenden als auch für die Verwaltung weniger aufwendig als die
Bundesregelung. Es schliesst neben selbständigerwerbenden auch freischaffende
Kulturschaffende mit häufig wechselnden Kurzzeitanstellungen mit ein, die bisher durch
die Maschen der Hilfsmassnahmen fallen. Vorgesehen sind Taggelder für den Zeitraum
November 2020 bis April 2021 vor, in dem die Kulturschaffenden aufgrund der behördlich
verordneten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus an der Berufsausübung
gehindert sind.....
(Quelle: MM Regierungsrat Kanton Basel-Stadt)