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20. April 2022 JA zum Filmgesetz am 15. Mai 2022
Am 1. Oktober 2021 hat das Parlament die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Filmgesetzes beschlossen. Weil gegen diese Änderung das Referendum ergriffen wurde, wird am 15. Mai 2022 darüber abgestimmt.
Ausgangslage
Inländische Fernsehsender sind verpflichtet, 4% ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Filme und Serien werden aber zunehmend auch im Internet zum Abruf (Streaming) angeboten. Für die oft global tätigen Streamingdienste gibt es in der Schweiz bis jetzt keine Investitionspflicht. Demgegenüber kennen einige europäische Länder bereits eine solche Verpflichtung.
Zudem gilt für inländische Fernsehveranstalter auch seit langem die Verpflichtung, mehrheitlich Filme und Serien anzubieten, die in Europa produziert wurden. Damit soll die Angebotsvielfalt gewährleistet werden. Die Schweiz kennt, anders als die Länder der Europäischen Union, für Streamingdienste keine solche Mindestquote.
Was bewirkt ein JA zum Filmgesetz?
- Streamingdienste werden verpflichtet, sich mit 4% ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes an Schweizer Film- und Serienproduktionen zu beteiligen. Sollten sie die geforderten Investitionen nicht oder nur teilweise tätigen, müssen sie für die Differenz eine Ersatzangabe entrichten. Diese kommt der Schweizer Filmförderung zugute. Diese Investitionspflicht gilt auch für ausländische Fernsehsender, die Werbeblöcke gezielt für das Schweizer Publikum senden (Werbefenster) und damit auf dem hiesigen Werbemarkt Geld verdienen.
- Zudem müssen Streamingdienste zu mindestens 30% Inhalte anbieten, die in Europa produziert wurden.
Ein JA zum Filmgesetz verpflichtet insbesondere auch global tätige Streaming-Plattformen ohne Sitz in der Schweiz, einen kleinen Teil ihres in der Schweiz verdienten Gelds in das heimische Filmschaffen zu investieren.
Ein JA zum Filmgesetz stärkt die Schweizer Filmproduktion und den filmischen Nachwuchs. Das betrifft auch Filmmusikschaffende und die Lizenzierung von bereits produzierter Musik für den Film. Es verhindert zudem die Abwanderung von Schweizer Talenten und Know-How in Länder mit mehr Mitteln für den Film.
Für die kleine, aber kulturell sehr vielfältige und produktive Schweiz ist es wichtig, im internationalen Wettbewerb mithalten zu können. Durch ein JA zum Filmgesetz wird der Zugang von Schweizer Filmen zum internationalen Filmmarkt verbessert.
SONART – Musikschaffende Schweiz erachtet diese Abstimmung als sehr wichtig. Sie ist wegweisend für das gesamte Kulturschaffen in der Schweiz, da es auch um übergeordnete Fragen der Verantwortung von in der Schweiz zugänglichen international tätigen Streaming-Plattformen geht. Wir empfehlen deshalb ein JA zum Filmgesetz am 15. Mai 2022. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des überparteilichen Komitees «Ja zum Filmgesetz»: https://www.ja-zum-filmgesetz.ch