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05. November 2020 Verlängerung Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende
An seiner Sitzung vom 4. November 2020 hat der Bundesrat Verordnungsänderungen bezüglich dem Corona-Erwerbsersatz verabschiedet, die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 in Kraft und ist befristet auf den 30. Juni 2021. Neu haben laut Verordnung Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung einen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz, deren Erwerbstätigkeit wegen Massnahmen gegen das Coronavirus massgeblich einschränkt ist und die eine Lohn- oder Einkommenseinbusse erleiden. Die massgebliche Einschränkung ist definiert durch einen Umsatzverlust von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019. Die Betroffenen müssen die Umsatzeinbusse deklarieren und begründen, wie sie auf Massnahmen zu Bekämpfung der Covid-19-Epidemie zurückzuführen ist. Wir prüfen diese Verordnung momentan, sobald wir mehr über die Umsetzung wissen, informieren wir wieder.