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10. März 2020 Rechtslage bei Absagen wegen Coronavirus: Aktueller Stand
Rechtslage bei Absagen wegen Coronavirus: Aktueller Stand
Es herrscht nach wie vor eine gewisse Unsicherheit zur Rechtslage bei Auftrittsabsagen aufgrund des Coronavirus. Unter diesem Vorbehalt wollen wir aber unseren aktuellen Stand mit euch teilen:
Der Bundesrat verbietet mit der sogenannten COVID-19-Verordnung (Fassung vom 16.03.2020), öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten, durchzuführen. Öffentlich zugängliche Einrichtungen sind für das Publikum geschlossen, worunter namentlich auch Barbetriebe, Diskotheken, Nachtclubs, Museen, Konzertlokale und Theater fallen.
Bei Absagen von Veranstaltungen müssen die Veranstalter*innen aufgrund dieser Weisung des Bundesrates ihre vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen. In der Regel kann die Gage deshalb nicht eingefordert werden. Es empfiehlt sich jedoch im Einzelfall immer, im konkreten Vertrag nachzulesen.
Es muss noch unterschieden werden zwischen einem Werkvertrag (idR: Einzelauftritte mit bestehendem Repertoire) und einem Arbeitsvertrag (idR: Erarbeitung eines konkreten Repertoires für den Auftritt). Eingefordert werden kann im Prinzip die bereits erbrachte Arbeit.
Verträge müssen nicht schriftlich sein, sie gelten auch mündlich, Schriftlichkeit ist jedoch hilfreich im Streitfall.
ALLERDINGS:
Mittelfristig kann es sehr kontraproduktiv sein, allenfalls noch geschuldete Gagen einzufordern, da viele unserer Veranstalter*innen auch keine riesigen Reserven haben und für diesen Fall meist auch nicht versichert sind. Empfehlenswert ist deshalb nach wie vor primär
- eine Veranstaltung, wenn irgendwie möglich, zu verschieben.
- eine für beide Seiten tragbare Regelung gemeinsam zu erarbeiten.
- alle abgesagten Veranstaltungen und den daraus entstandenen Lohnausfall sauber zu dokumentieren. SONART arbeiten mit den Verbündeten intensiv daran, dass Bund und Kantone hier für die Kulturbranche Hilfe zu Verfügung stellen. Updates folgen.
ACHTUNG: Diese Empfehlungen und rechtlichen Schlüsse können sich ändern, wir tragen laufend neue Infos und Meinungen zusammen.