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Coronavirus und die Musikbranche
Hier berichten wir laufend über aktuelle Informationen zu den Covid-19-Massnahmen des Bundes im Bereich Kultur.
Hier berichten wir laufend über aktuelle Informationen zu den Covid-19-Massnahmen des Bundes im Bereich Kultur.
Die vom Bundesrat am 31. März beschlossenen Anpassungen der Covid-19-Kulturverordnung verbessern die Situation für viele Kulturschaffende klar und sind insgesamt zu begrüssen. Einzelne wichtige Anliegen wurden aber nicht aufgenommen, bleiben unbefriedigend oder gar ungelöst. Dies entspricht dem Ergebnis der Frühjahrssession, in welcher zentrale Anliegen aufgenommen wurden, aber gleichzeitig wichtige Probleme bestehen blieben.
Freischaffende endlich als Begriff in Gesetz und Verordnung erfasst
Freischaffende – Arbeitnehmende mit häufig wechselnden befristeten Arbeitsverträgen – sind im Kulturbereich an der Tagesordnung. Es ist deshalb wichtig, dass auch diese Fallgruppe anerkannt und sowohl im Gesetz als auch in der Verordnung explizit erwähnt wird. Die vom Gesetzgeber gewählte Definition, wonach Freischaffende seit 2018 insgesamt mindestens vier befristete Anstellungen bei insgesamt mindestens zwei verschiedenen Arbeitgebern ausweisen müssen, ist vertretbar, auch wenn es befristete, projektbezogene Anstellungen bei nur einer Arbeitgeberin gibt, ohne dass dies einen unzulässigen Kettenarbeitsvertrag darstellt. Dass die explizite Festlegung der Jahre 2018 und 2019 als Berechnungsgrundlage bei der Ausfallentschädigung eingeführt wird, ist dabei nur folgerichtig.
Rückwirkende Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
Die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende wurden am 18. Dezember 2020 für finanzielle Schäden ab dem 19. Dezember 2020 wieder eingeführt. Die Änderung der Verordnung setzt eine Rückwirkung um, die das Parlament in der Frühjahrssession beschlossen hat: Die Ausfallentschädigungen können für den Schadenszeitraum ab dem 1. November 2020 beantragt werden. Kulturschaffende können somit seit März 2020 ohne Unterbruch Ausfallentschädigungen erhalten, wie dies für die Kulturunternehmen bereits der Fall war.
Erleichterungen betreffend Nothilfe via Suisseculture Sociale
Für die Nothilfe bringen die Anpassungen in der Kulturverordnung insgesamt Vereinfachungen bei der Gesuchsbehandlung mit sich, schliessen wichtige Lücken und verhindern stossende Absagen in Einzelfällen. Unter anderem gilt neu ein Einkommensfreibetrag von 1’000 Franken pro Monat. Bei der Anspruchsprüfung wird nur das frei verfügbare Vermögen angerechnet – so gehören z.B. Liegenschaften im Eigentum der Gesuchstellenden nicht dazu. Zudem wird der Vermögensfreibetrag leicht auf 60'000 Franken angehoben sowie auf 20'000 Franken pro unterstützungspflichtiges Kind. Insgesamt dürfte sich also für Personen in ohnehin sehr angespannten finanziellen Verhältnissen eine substanzielle Verbesserung des wichtigen Instruments der Nothilfe ergeben.
Kulturelle Bildung bleibt weiterhin ausgeklammert
Die von der Taskforce geforderte Ausweitung der kulturellen Unterstützungsmassnahmen auf den Bereich der kulturellen Bildung ist unverständlicherweise ausgeblieben. So fallen Betreibende z.B. privater Tanzschulen aber auch Theatergruppen, die Schulvorstellungen anbieten, bei allen Unterstützungsmassnahmen weiterhin durch die Maschen, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt wäre. Immerhin weist der Bund darauf hin, dass die Kantone die Möglichkeit haben, diese Lücke zu schliessen. Glücklicherweise haben bis heute einige wenige Kantone diese Notwendigkeit erkannt, aber natürlich wäre eine schweizweite Lösung dringend nötig. Die professionelle Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses in der Schweiz ist ohne entsprechende Unterstützung - gleich wie die zahlreichen Betriebe und Berufstätigen in diesem Bereich - ernsthaft gefährdet.
Ungewissheit für Veranstaltende und offene Fragen betreffend Schutzschirm
Die Forderung, eine Entschädigung von 100% des effektiv anerkannten Schadens von Kulturschaffenden und Kulturunternehmen sowie die Aufhebung wettbewerbsverzerrender kantonaler Plafonierungen in der Verordnung anzupassen, die im Übrigen auch von der Städtekonferenz Kultur SKK mitgetragen wurde, fand kein Gehör. Dies ist vor allem aus Sicht der Kulturunternehmen unverständlich, weil diese unter den geltenden Regeln kaum je in der Lage sind, Veranstaltungen für die Zukunft zu planen – zu gross sind die finanziellen Unwägbarkeiten und die fehlende Planungssicherheit.
Zwar wurde mit Art. 11a ein Schutzschirm für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 in das Covid-19-Gesetz aufgenommen, der im Schadensfall ungedeckte Kosten wettmachen könnte; allerdings bleiben für den Moment viele wichtige Fragen ungeklärt. So ist beispielsweise die Begriffsdefinition einer «überkantonalen Bedeutung» noch nicht geklärt, genauso wenig wie die Problematik, dass eine erteilte kantonale Bewilligung vorliegen muss, diese aber auch im Normalbetrieb oft erst kurz vor der Veranstaltung ausgestellt wird. Bei diesem neuen Instrument bleibt also abzuwarten, inwiefern es tatsächlich Linderung bringt – für den Moment ist eine gewisse Skepsis leider angebracht und damit auch grösste unternehmerische Vorsicht bei der Planung von Kulturveranstaltungen. Es stellt sich nicht zuletzt auch die Frage, ob alle Kantone an Bord kommen und ob es zu unerwünschten unterschiedlichen Umsetzungen kommt. Schliesslich bleibt zu sehen, ob die Kantone überhaupt in der Lage sind, diese zusätzlichen Ausgaben im Rahmen ihrer angespannten Budgets mindestens zur Hälfte zu tragen, wie das vom Gesetzgeber verlangt wird.
Auslaufende Unterstützung im Kulturbereich bahnt sich an
Auch wenn dies nicht die Kulturverordnung und damit auch nicht nur den Kultursektor betrifft: Die Tatsache, dass Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende vorerst nur bis zum 30. Juni ausbezahlt wird, stellt eine gravierende Unsicherheit für die Betroffenen dar. Es ist bereits jetzt absehbar, dass auch in der zweiten Jahreshälfte alles andere als Normalität im Kulturbetrieb herrschen wird und deshalb eine Verlängerung der Bezugsberechtigung für Selbständigerwerbende (Corona-Erwerbsersatz) und auch für Angestellte (KAE Covid-19) unbedingt notwendig ist.
Schliesslich hat der Bundesrat seit der Frühjahrssession die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von derzeit 18 Monaten auf maximal 24 Monate zu verlängern. Für die Taskforce Culture ist klar, dass der Bundesrat in einer nächsten Sitzung von dieser Möglichkeit Gebrauch machen muss.
Am 31.03.2021 hat der Bundesrat die Anpassungen in der Kulturverordnung bekannt gegeben. Erfreulicherweise wurde vioeles berücksichtigt, das von uns mit der Taskforce Culture in der Frühlingssession gefordert wurde. Eine Lücke bleibt leider weiterhin bestehen bei kulturellen Projekten im Bildungsbereich.
Hier die Infos direkt aus dem Bundesamt für Kultur. Wir überprüfen unterdessen noch weitere konkrete Auswirkungen für euch im Gesuchsprozess und melden uns wieder.
Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende
Wie wurde der Schadenszeitraum geändert?
Die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende wurden am 18. Dezember 2020 für finanzielle Schäden ab dem 19. Dezember 2020 wieder eingeführt. Die Änderung der Verordnung setzt eine Rückwirkung um, die das Parlament in der Frühlingssession beschlossen hat: Die Ausfallentschädigungen können für den Schadenszeitraum ab dem 1. November 2020 beantragt werden. Die Kulturschaffenden können somit seit März 2020 ohne Unterbruch Ausfallentschädigungen erhalten, wie dies für die Kulturunternehmen bereits der Fall war.
Welche Fristen gelten für die Gesuchseinreichung?
Für die Einreichung der Gesuche um Ausfallentschädigungen werden Zwischenfristen festgelegt. Kulturschaffende müssen Gesuche um Finanzhilfen für Schäden, die den Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. April 2021 betreffen, bis am 31. Mai 2021 einreichen.
Wie wurde der Anspruch auf Entschädigung ausgeweitet?
Neu erhalten neben Kulturschaffenden mit Selbstständigenstatus auch Freischaffende, d. h. Kulturschaffende in befristeten Anstellungsverhältnissen, eine Ausfallentschädigung. Eine Entschädigung können diejenigen Freischaffenden erhalten, die seit 2018 mindestens vier befristete Anstellungen bei mindestens zwei Arbeitgebern im Kulturbereich nachweisen können. (Bei Langzeitabwesenheiten dürfen die Voraussetzungen herabgesetzt werden.)
Nothilfe
Wie wurde der Anspruch auf Entschädigung ausgeweitet?
Die Berechnung der Nothilfe erfolgt angesichts des tatsächlichen Bedarfs unter Berücksichtigung der anrechenbaren Ausgaben und des anrechenbaren Einkommens sowie des Vermögens der oder des Kulturschaffenden. Folgende Neuerungen wurden mit der Änderung der Verordnung eingeführt:
Vorschuss auf die Entschädigung
Wie ermöglicht die Änderung der Verordnung eine schnellere Liquidität? Die Durchführungsstellen der Covid-19-Kulturverordnung (Kantone für die Ausfallentschädigungen, Suisseculture Sociale für die Nothilfe) können den Gesuchstellenden einen Vorschuss gewähren, falls 30 Tage nach Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt.
Jetzt, wo die ersten Kulturschaffenden und -unternehmen ihre Steuererklärung für 2020 vorbereiten oder bereits die Unterlagen erhalten haben, stellt sich für viele die Frage, wie die verschiedenen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen behandelt bzw. deklariert werden müssen.
Suisseculture Sociale hat deshalb ein Merkblatt zum Thema «Wie deklariere ich die verschiedenen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen in meiner Steuererklärung?» verfasst, in dem die verschiedenen Unterstützungsmassnahmen und die entsprechende Praxis aufgeführt wird. Das Steuermerkblatt findet ihr hier.
Weitere nützliche Informationen zum Thema Steuern findet ihr auch in einem Artikel in der Musikzeitung von Peter Junker (Junker Treuhand GmbH), den er für uns verfasst hat.
Der Bundesrat hat am 19. März entschieden, weiterhin keine kulturellen Veranstaltungen zu erlauben. Auch das Proben im Amateurbereich bleibt stark eingeschränkt. Obwohl der Frühling kommt, wurde der verordnete Winterschlaf der Kultur auf unbestimmte Zeit verlängert. Immerhin hat das Parlament einige Entschädigungsmassnahmen für das anhaltende Berufsverbot im Covid-19-Gesetz angepasst und damit zentralen Forderungen der Kulturverbände entsprochen. Aber: Der Scherbenhaufen wird täglich grösser, die Reserven sind aufgebraucht, auch nach 13 Monaten fehlt immer noch jegliche Perspektive.
Verbot kultureller Veranstaltungen weiterhin auf unbestimmte Zeit
Erst am 14. April wird der Bundesrat über nächste Öffnungsschritte entscheiden. Das bedeutet für kulturelle Veranstaltungen, die einen oft erheblichen Planungsvorlauf haben, dass es immer noch keine Planungssicherheit gibt. Reihum sagen deshalb grosse Sommerfestivals die Durchführung ab. Die Kultur ist darauf angewiesen, dass jetzt ein Fahrplan kommuniziert wird, der Aussagen dazu beinhaltet, welche Veranstaltungen unter welchen Rahmenbedingungen und Bewilligungskriterien ab wann wieder stattfinden können. Falls der Bundesrat diese Aussage nicht machen kann, erwarten wir bis Ende März einen Entscheid, wie lange welche Veranstaltungsgrössen sicher noch verboten bleiben. Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass 2021 ein ebenso bitteres Jahr für die Kultur wird wie 2020, mit noch nicht absehbaren Langzeitschäden für die kulturelle Vielfalt. Wo immer möglich, müssen Kulturveranstaltungen stattfinden können. Insbesondere braucht es eine differenzierte Betrachtungsweise der verschiedenen Veranstaltungsformen.
Frühjahrssession des Parlaments: Änderungen im Covid-19-Gesetz
Das Parlament hat einigen zentralen Forderungen von rund 100 Kulturverbänden und Kulturorganisationen sowie von über 10'000 Einzelpersonen, die eine Petition der Taskforce Culture innert kürzester Zeit unterzeichneten, entsprochen.
Anpassungen im Covid-19-Gesetz im Sinne der Taskforce Culture:
Im Gesetz wurde auch ein Schutzschirm für Veranstaltungen (Art. 11a - Massnahmen betreffend Publikumsanlässe) verankert, was ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es stellen sich in diesem Zusammenhang jedoch insbesondere folgende Fragen und Probleme:
Bei der Ausarbeitung stellt die Branche gerne ihr Know-How zur Verfügung.
Anpassungen im Covid-19-Gesetz, die trotz intensivem Einsatz der Taskforce Culture und den ihr angeschlossenen Verbände und Organisationen leider nicht erfolgten:
Die Taskforce Culture fordert weiterhin insbesondere folgende Änderungen in der Covid- 19-Kulturverordnung:
Am 19. März erfolgte im Parlament die Schlussabstimmung über die Änderungen des Covid-19-Gesetzes. Bereits in den Wochen vor der Session hat unser Lobbying zusammen mit der Taskforce Culture begonnen und wir waren auf drei Ebenen aktiv:
Das Parlament ist erfreulicherweise auf einige zentrale Forderungen eingegangen. Im Covid-19-Gesetz wurde Folgendes in unserem Sinne angepasst:
Weitere Anpassungen für die Kulturmassnahmen muss der Bundesrat auf Verordnungsebene vornehmen. Da wird wohl erst Anfang April bekannt werden, was konkret angepasst werden konnte. Wir haben ermutigende Zeichen aus der Verwaltung und dem Parlament, dass die Verfahren sowohl in der Nothilfe bei Suisseculture Sociale wie auch in der Ausfallentschädigung über die Kantone vereinfacht werden könnten. In Bezug auf die Nothilfe sollen auch einige Hürden beseitigt werden, welche momentan noch Betroffene von den Hilfeleistungen ausschliessen.
Was diese Verbesserungen nun für die konkreten Gesuchsprozesse bedeuten, werden wir erklären, sobald die neuen Verordnungen oder Kreisschreiben da sind.
Im Gesetz verankert wurde auch ein Schutzschirm für überregional bedeutende Veranstaltungen. Der Schutzschirm soll eigentlich ermöglichen, dass es riskiert werden kann, grosse Veranstaltungen trotz der unsicheren Ausganglage verbindlich zu planen. Allerdings sind die Details so kompliziert geregelt, dass noch höchst unklar ist, ob die Musikfestivals auch tatsächlich vom Schutzschirm werden profitieren können. Leider ein weiteres Beispiel, in dem zwar eine Hilfsmassnahme eingeführt wird, aber die Erklärungen der Branche zu wenig beachtet werden, sodass es entweder in der Praxis nicht funktionieren wird oder in der nächsten Session noch einmal nachgebessert werden muss – was notabene zu spät sein wird für die Sommerfestivals.
Trotz intensivem Einsatz ist es uns leider nicht gelungen, folgende Anpassungen zu erwirken:
Beim Kanton Zürich können ab sofort Gesuche um Ausfallentschädigung für Kulturschaffende eingereicht werden. Gesuche für den Schadenszeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Januar 2021 müssen bis am 31. März eingereicht werden.
In den meisten anderen Kantonen ist die nächste Eingabefrist der 31. Mai 2021 für den Schadenszeitraum vom 1. Januar 2021 bis 30. April 2021. Weitere Infos zu den kantonalen Anlaufstellen findet ihr hier.
Während die Kultur nach wie vor weitgehend geschlossen bleibt, fordern tausende Kulturschaffende das Parlament auf, die Lücken zu schliessen!
Der Bundesrat hat einen sehr vorsichtigen Plan gefasst für die schrittweise Wiedereröffnung der Kultur. Dass Museen und Lesesäle von Bibliotheken bereits im ersten Schritt wieder Publikum empfangen können, dass Kinder und Jugendliche wieder ihren kulturellen Aktivitäten nachgehen dürfen, ist erfreulich. Die Politik anerkennt im Grundsatz das Bedürfnis der Menschen nach kulturellen Aktivitäten. Was das Tempo der Öffnung angeht, gibt es aber auch innerhalb der Kulturbranche verschiedene Ansichten. Die einen verweisen auf erfolgreiche und vertrauenswürdige Schutzkonzepte und fordern eine raschere Öffnung. Andere befürchten, dass die dringend nötige Planungssicherheit nur gegeben ist, wenn die gesundheitliche Lage wirklich unter Kontrolle ist und bleibt. Mehrere europäische Studien belegen, dass Kulturveranstaltungen keine Infektionsherde sind. Es ist jetzt an der Zeit, dies auch in der Kommunikation zu berücksichtigen und der Stigmatisierung der Kulturorte ein Ende zu setzen.
Das Mögliche ermöglichen, rasch die Richtlinien klären...
Einig ist sich der ganze Sektor darin: Das Mögliche soll ermöglicht werden und die Kriterien der geplanten Öffnungen müssen in den nächsten Tagen kommuniziert werden. Für manche ist es notwendig, weit im Voraus planen zu können, wie z.B. bei Festivals, andere können schneller reagieren. Aber auch kurzfristig mögliche Öffnungen brauchen klare Richtlinien: Wenn ein Theater nicht weiss, ob es nun max. 50 Personen (unabhängig von Raumgrösse) oder 50% seiner Sitzplätze bei guter Lüftung und nur 33% bei keiner Lüftung aufnehmen darf, wie soll es dann Tickets verkaufen bzw. reservieren lassen? Wie soll es seine Crew dafür organisieren? Niemand will sein Personal zum dritten oder vierten Mal aufbieten, dann alles abblasen und vielleicht mit 80% entschädigen, aber erst nach Monaten oder gar nicht.
Die Kulturverbände stehen weiterhin bereit für den konstruktiven und nahen Austausch mit den Bundesbehörden zur Festlegung der nächsten konkreten Schritte. Denn eine Öffnung muss praxistauglich konzipiert sein. Umgekehrt darf auch kein Zwang zur Wiedereröffnung daran gekoppelt werden: Eine sehr grosse Zahl von Kulturunternehmen kann unter relativ restriktiven Bedingungen nicht kostendeckend veranstalten. Hier bleiben die begleitenden Unterstützungsmassnahmen überlebenswichtig.
...und in der Unterstützung endlich vereinfachen und Lücken schliessen
Unabhängig davon, wie rasch wieder geöffnet wird: Die Krise und ihre wirtschaftlichen Folgen sind noch lange nicht ausgestanden. Durch den Produktionsstau des vergangenen Jahres, die vielen Verschiebungen und die lange Vorlaufzeit für grössere Veranstaltungen, wird es selbst im Idealfall noch viele Monate dauern, bis im Kulturbereich wieder Normalbetrieb herrscht.
Wir fordern das Parlament und die Verwaltung auf, in der Frühjahrssession ab 1. März:
1. die Lücken in den bestehenden Unterstützungs- resp. Entschädigungsmassnahmen für das weitgehende Berufsverbot im Kultursektor zu schliessen
2. die Abläufe so weit zu vereinfachen, dass die Unterstützungsgelder rechtzeitig bei den notleidenden Kulturschaffenden und -unternehmen ankommen.
Diese Forderungen werden von einer stündlich wachsenden Zahl von tausenden Kulturschaffenden auch in einer Petition ans Parlament unterstützt: https://www.change.org/culture2021
Die wirtschaftliche Krise bedroht die kulturelle Vielfalt stärker denn je: Nach fast einem Jahr sind die Reserven aufgebraucht. Das gilt für Kulturschaffende aller Bereiche und ebenso für die Kulturunternehmen. Auch die Vereine in der Laienkultur stehen vor existenziellen Zukunftsfragen, genau wie die privatrechtlichen Betriebe der kulturellen Bildung, die seit Beginn der Pandemie von den Massnahmen für die Kultur ausgeschlossen sind.
Ein erster Blick in die bundesrätliche Botschaft zur Anpassung des Covid-19-Gesetzes stimmt leider wenig optimistisch. Neben der rückwirkenden Wiedereinführung von Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende, die zu begrüssen ist, werden viele andere Forderungen, die vom Kultursektor schon seit Monaten dringlich gefordert werden, ignoriert. Dazu gehören u.a. die Verbesserungen im Bereich des Erwerbsersatzes für Selbstständige, der Zugang für Freischaffende (Angestellte mit kurzen befristeten, meistens projektbezogenen Anstellungen) zu allen kulturspezifischen Massnahmen oder auch eine bessere taugliche Absicherung für Veranstaltende.
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Mittlerweile kann man bei fast allen Kantonen wieder Gesuche um Ausfallentschädigung stellen. Bei vielen Kantonen ist die Eingabefrist der 28. Februar 2021 für den Schadenszeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Januar 2021. Es gibt jedoch wiederum einige Unterschiede zwischen den Kantonen, deshalb empfehlen wir euch, die Website eures zuständigen Kantons zu überprüfen. Die entsprechenden Links zu den kantonalen Anlaufstellen sowie den Formularen und Merkblättern findet ihr hier unter dem Abschnitt Kantonale Anlaufstellen.
Der Regierungsrat hat gestern die Ausrichtung von Taggeldern zur Existenzsicherung von
Kulturschaffenden in der Höhe von gesamthaft maximal 6 Mio. Franken bewilligt. Das
«Basler Modell» zur Unterstützung von Kulturschaffenden in der Coronakrise ist sowohl
für die Antragstellenden als auch für die Verwaltung weniger aufwendig als die
Bundesregelung. Es schliesst neben selbständigerwerbenden auch freischaffende
Kulturschaffende mit häufig wechselnden Kurzzeitanstellungen mit ein, die bisher durch
die Maschen der Hilfsmassnahmen fallen. Vorgesehen sind Taggelder für den Zeitraum
November 2020 bis April 2021 vor, in dem die Kulturschaffenden aufgrund der behördlich
verordneten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus an der Berufsausübung
gehindert sind.....
(Quelle: MM Regierungsrat Kanton Basel-Stadt)
Es gibt gute Neuigkeiten nach der heutigen Bundesratssitzung! In der Medienmitteilung vom 27. Januar 2021 schreibt der Bund:
"Der Bundesrat hat zudem heute entschieden, dem Parlament zu beantragen, dass Kulturschaffende rückwirkend auf den 1. November 2020 Ausfallentschädigungen erhalten sollen. Dadurch soll eine Unterstützungslücke vermieden werden. Kulturschaffende können ihr Gesuche einreichen, sobald die gesetzlichen Grundlagen in den für die Umsetzung zuständigen Kantonen bestehen."
Medienmitteilung zum zweiten Treffen der Schweizer Kulturbranche mit Bundesrat Alain Berset: Gemeinsam für einen Neustart des Schweizer Kulturlebens
Die Verbände der Schweizer Kulturschaffenden, Kulturunternehmen und der Laienkultur – organisiert in der Taskforce Culture – trafen sich heute mit Bundesrat Alain Berset sowie den führenden Vertreter*innen der Bundesämter für Kultur, Gesundheit und Sozialversicherungen sowie dem Staatssekretariat für Wirtschaft. Sie betonten die Wichtigkeit von möglichst lückenlosen Entschädigungen sowie der gemeinsamen Erarbeitung von Perspektiven.
Eingangs betonte die Taskforce Culture die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Kulturbranche. Es braucht effiziente Lösungen für die Betroffenen, die seit nunmehr 11 Monaten unter einem Arbeitsverbot leiden. Nebst der Verbesserung der Unterstützungsmassnahmen – Kultur- und gesamtwirtschaftliche Massnahmen – benötigt die Kulturbranche geeignete Rahmenbedingungen für einen verbindlich planbaren Neustart. Konstruktive Lösungen in dieser schwierigen Situation lassen sich nur gemeinsam finden. Der Schweizer Kultursektor will seinen Beitrag dazu leisten im engen Austausch mit den Kantonen und den zuständigen Bundesämtern.
Entsprechend standen beim heutigen Gespräch drei Themenkreise im Vordergrund:
1. Wiederaufnahme des Kulturlebens
Die Kulturverbände betonen den dringenden Wunsch nach Wiederaufnahme des Kulturlebens unter Berücksichtigung der notwendigen gesundheitspolitischen Massnahmen. Nach 11 Monaten Ungewissheit braucht es nun Perspektiven: Für eine schrittweise Wiedereröffnung sind ein ausreichender zeitlicher Vorlauf sowie gemeinsam erarbeitete Schutzkonzepte wichtig. Die Schutzmassnahmen müssen differenzierter ausgestaltet werden, z.B. nach infrastrukturellen Gegebenheiten oder auch nach Veranstaltungsarten. Ausserdem sind in der Phase des Neustarts Beiträge an die neuen Gegebenheiten – künstlerischer oder infrastruktureller Art – sowie für die Rückgewinnung des Publikums entscheidend. Derzeit entstehen in der Szene Konzepte für die Wiederaufnahme von kontrollierten und damit sicheren Kulturveranstaltungen (z.B. «Basler Modell»). Die Kulturbranche sieht das heutige Gespräch als Auftakt für eine enge Zusammenarbeit mit dem BAG, den Kantonen und den Wissenschaftler*innen, um in den nächsten Wochen diese differenzierten Konzepte, Bewilligungskriterien sowie einen Zeitplan zu definieren, damit wir beim Re-Start bereit sind.
2. Schliessung der Unterstützungslücken
Zweitens legten die Kulturverbände die aktuellen Lücken im Netz der Unterstützungsmassnahmen dar. Da in der Kultur mittlerweile alle Reserven aufgebraucht sind, ist es für den Erhalt der Kulturvielfalt elementar, dass diese Lücken geschlossen werden. Oftmals basieren diese Lücken auf der fehlenden Harmonisierung der verschiedenen Unterstützungsmassnahmen untereinander, aber auch auf einem fehlenden Bewusstsein für die typischen, projektbasierten Arbeitsrealitäten der Kultur.
Die dringendsten Anliegen sind:
3. Massnahmendschungel
Drittens erläuterte die Taskforce Culture die grosse Unübersichtlichkeit der Unterstützungsmassnahmen. Dies hat nicht nur mit den unterschiedlich kantonalen Umsetzungen zu tun, denn die Taskforce Culture anerkennt durchaus die Bemühungen der kantonalen Konferenzen um Vereinheitlichung. Es liegt vielmehr auch an der fehlenden Harmonisierung der Massnahmen und der Kommunikation auf Bundesebene: Vier verschiedene Bundesämter sind zuständig für Corona-Erwerbsersatz (BSV), Härtefallmassnahmen (EFD), Kurzarbeitsentschädigung (SECO) und spezielle Kulturmassnahmen (BAK). Hier braucht es dringend
Die Vermögensobergrenze der Nothilfe wurde angepasst und beträgt neu 45 000 Fr. bei Einzelpersonen, respektive 90 000 Fr. bei Ehepaaren. Zudem erhöht sich der Betrag um 15 000 Fr. pro unterstützungspflichtiges Kind. Zum freizugänglichen Vermögen zählen grundsätzlich: Sparkonti, Aktien und Wertgutschriften, sowie neu auch Eigentums-Liegenschaften welche vom Eigentümer oder von der Eigentümerin NICHT dauerhaft bewohnt werden. Dazu zählen z.B. Ferienhäuser etc. Die Nothilfe wird jeweils für eine Periode von 2 Monaten ausbezahlt.
Für die Periode Januar bis Februar 2021 ist die späteste Einreichung der 20. Februar 2021.
Im Übrigen findet ihr alle Angaben zum Gesuchantrag sowie eine Wegleitung hier.
Schweizer Kultursektor im künstlichen Koma!
Seit rund 11 Monaten unterliegt die Kultur- und Veranstaltungsbranche einem eigentlichen Arbeitsverbot. Davon sind rund 270'000 Kulturschaffende und rund 63'000 Kulturunternehmen betroffen. Wir verstehen zwar aus gesundheitspolitischer Sicht die geplante Verlängerung der Pandemie-Massnahmen, aber Arbeits- und Veranstaltungsverbote sind massive Eingriffe in die Wirtschafts- und Kunstfreiheit. Daher sind einfache, rasche und wirksame Entschädigungen unabdingbar. Ausserdem braucht es jetzt eine Strategie für die Wiederaufnahme des Kulturlebens, dies auch im Interesse der Bevölkerung, die Kulturanlässe besuchen will oder selber kulturell aktiv ist. Diese dringenden Anliegen richtet die verbandsübergreifende «Taskforce Culture» in ihrem heutigen Schreiben an den Gesamtbundesrat.
Die Taskforce Culture kann nicht nachvollziehen, warum die versprochenen Entschädigungen bis heute nur zögerlich oder spät fliessen. So ist beispielsweise das neue Formular für eine Ausfallentschädigung gemäss der Covid-19-Kulturverordnung, die auf die Durchschnittswerte der letzten zwei Jahre abstellt, noch nicht in allen Kantonen online, obwohl die gesetzliche Meldefrist am 31. Januar ausläuft. Dies ist unhaltbar.
Es braucht daher dringend schweizweit einheitliche Regelungen und eine klare Vereinfachung der unübersichtlichen Unterstützungsmassnahmen. Die Härtefallentschädigung muss auch für den Kulturund Veranstaltungssektor zugänglich sein, solange zahlreiche kantonale Einschränkungen die Ausfallentschädigung aushöhlen. So dürfen einerseits keine Veranstaltungen mehr stattfinden, aber entstandene Schäden werden trotz Verbot nicht angemessen entschädigt, wenn sie bspw. in einem Kanton ansässig sind, der die Ausfallentschädigung deckelt.
Schwer nachvollziehbar ist auch die zögerliche Zusprache von dringend benötigten Unterstützungen wie beispielsweise der Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte. Befristete Arbeitsverhältnisse sind gerade im Kultursektor häufig anzutreffen. Dennoch wurde die Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte nur für drei Monate bis Ende März bewilligt. Angesichts der aktuellen Situation ist das unverständlich.
Der Schweizer Kultursektor wurde ins künstliche Koma versetzt. Der Bundesrat bestimmt in den nächsten Tagen nötige Anpassungen bei den Abfederungsmassnahmen. Um das zu überleben, braucht der Kultursektor unter anderem:
- Kurzarbeitsentschädigung (auch für befristet Angestellte) bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021
- Corona-Erwerbsersatzentschädigung für alle Selbständigerwerbenden, deren Betrieb aufgrund der Pandemiemassnahmen eingeschränkt wurde, bereits ab einer Umsatzeinbusse von 10% bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021 und unter Ausrichtung einer Betriebszulage
- Eine volle Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende (100%) ohne kantonale Deckelungen oder Ausschlüsse bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021
- Zugang zur subsidiären Härtefallentschädigung auch für Kulturbetriebe, ob Einzelfirma oder juristische Person, bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021
Es kann nicht sein, dass die Schweizerische Nationalbank mittlerweile über eine Ausschüttungsreserve von annähernd 100 Mrd. Franken verfügt und in dieser Krisenzeit dennoch nur 4 Mrd. an die öffentliche Hand ausschütten will. Geld für rasche und ausreichende Entschädigungen an die lahm gelegten Branchen wie die Kultur wäre in der Schweiz vorhanden...
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Parlament erweitert die Unterstützung für die Kultur
Mit dem zweiten Kultur-Lockdown nahm das Parlament auf Antrag des Bundesrates noch einmal die Diskussion über die Unterstützungsmassnahmen für diesen besonders betroffenen Sektor auf. Während der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten wurden aufgrund der sich zuspitzenden Lage neue Anträge zum Covid-19-Gesetz beraten. Die Taskforce Culture ist erfreut und erleichtert über die beschlossenen Anpassungen. Die von ihr letzte Woche angemahnten Lücken wurden zu einem grossen Teil geschlossen.
Das Auftrittsverbot und die Einschränkungen im Kulturleben bedeuten für tausende Kulturschaffende und Kulturunternehmen eine grosse finanzielle und auch psychische Belastung. Parallel zu den permanenten Absagen und Verschiebungen herrscht nach wie vor Planungsunsicherheit. In dieser Situation muss darauf vertraut werden können, dass die Unterstützungsmassnahmen zielführend ausgerichtet werden.
Für die Kulturszene sind insbesondere diese Beschlüsse wichtig:
1. Die Ausfallentschädigung ist – wie in der ausserordentlichen Lage – erneut sowohl den Kulturunternehmen als auch den Kulturschaffenden zugänglich. Letztere waren gemäss Covid-19-Gesetz bisher ausgeschlossen. Vielen Musikern, Schauspielerinnen, Autoren und Performancekünstlerinnen werden in der aktuellen Lage Auftritte im Rahmen von privaten Veranstaltungen oder Firmenanlässen abgesagt. Für sie alle ist es entscheidend, dass sie für dieses entgangene Einkommen Ausfallentschädigungen beantragen können.
2. Nach bisherigem Gesetz mussten selbstständig Erwerbende eine Umsatzeinbusse von 55% nachweisen, um Corona-Erwerbsersatz bei der AHV-Ausgleichskasse ihres Kantons beantragen zu können. Von 45% der Einkünfte können aber die wenigsten Kulturschaffenden leben, die Einkommen vieler sind auch in normalen Zeiten tief. Die Senkung der Umsatzeinbusse auf 40% ab dem 19. Dezember 2020 schafft hier Erleichterung.
3. Ebenfalls wieder aufgenommen wurde die Kurzarbeitsentschädigung für befristete Arbeitsverträge. Für die Kulturschaffenden, die häufig projektweise angestellt werden,
stellt dies eine wichtige Ergänzung dar. Bei der Kurzarbeit werden zudem geringe Löhne (unter CHF 3’470) neu zu 100% entschädigt, Löhne bis CHF 4’340 werden wenigstens mit dem Mindestlohn von CHF 3'470 kompensiert, höhere Löhne mit 80%. Die Verlängerung des summarischen Verfahrens für Kurzarbeitsentschädigung bis am 31. März 2021 ist eine wesentliche Entlastung für betroffene Unternehmen.
4. Der Kredit für die Härtefall-Unterstützung wird um CHF 1.5 Milliarden auf CHF 2.5 Milliarden erhöht. Bei der Beurteilung der Härtefälle müssen die Fixkosten sowie die gesamte Vermögenssituation mitberücksichtigt werden. Härtefall-Unterstützungen können allerdings nur von Betrieben mit einem klar abgegrenzten Kulturbereich beantragt werden, wenn diese nicht im Rahmen der Ausfallentschädigung unterstützt werden.
5. Grundsätzlich erfreulich sind die Anpassungen in der Covid-19-Kulturverordnung. So werden die Einkommens- und Vermögenshöchstgrenzen für die Nothilfe über Suisseculture Sociale angehoben. Weiter ist es gemäss den Erläuterungen zur Kulturverordnung bei den Ausfallentschädigungen neu möglich, nicht nur ausgefallene Veranstaltungen als Schaden anzurechnen. Kulturunternehmen können auch eine Ausfallentschädigung geltend machen, wenn sie z. B. aufgrund von Planungsunsicherheit keine Programmierung vornehmen konnten. Dabei wird auf die tatsächlich erfolgte Programmierung in den relevanten Vergleichsmonaten der letzten zwei Jahre abgestellt. Ebenfalls begrüssen wir, dass der Bund mit den Kantonen mehrere Verrechnungsperioden vorsieht, so dass nicht bis zum Ablauf des Gesetzes im Dezember 2021 auf eine Auszahlung gewartet werden muss. Schliesslich ist es hilfreich,
dass Kosten für Transformationsprojekte neu bis zu 80% finanziert werden können und gewisse Infrastrukturprojekte darunterfallen. Leider wurde im Zuge der Änderung der Covid-19-Kulturverordnung die Gelegenheit verpasst, bei der Ausfallentschädigung die bestehende Entschädigungsobergrenze von 80% zu streichen. Damit wird das Problem, dass aufgrund fehlender Planungssicherheit kaum Veranstaltungen geplant werden, nicht gelöst. Selbst im besten Fall tragen die Veranstalter 20% der angefallenen Kosten, was sich kaum ein Kulturunternehmen leisten kann. Im Hinblick auf den benötigten zeitlichen Vorlauf ist diese Regelung vor allem für Sommerfestivals schwierig. Die Taskforce Culture hätte es begrüsst, wenn diesbezüglich eine pragmatische und unbürokratische Lösung ermöglicht worden wäre. Die dringliche Notwendigkeit eines Revitalisierungsfonds nach dem Vorbild Deutschlands oder Österreichs bleibt somit bestehen, um überhaupt wieder Kulturveranstaltungen zu planen.
Damit diese Massnahmen schnell Wirkung zeigen, ist eine effiziente Umsetzung durch die Kantone dringend notwendig. Viele Gesuche für Ausfallentschädigung unter der am 20. September 2020 ausgelaufenen Kulturverordnung sind bei den Kantonen noch hängig. Kulturschaffende und Kulturunternehmen warten teilweise seit März auf die Auszahlung der Beiträge. Die Gelder müssen jetzt fliessen, um die Existenz von zahlreichen Kulturschaffenden und Kulturunternehmen zu sichern und damit die kulturelle Vielfalt in unserem Land.
Im Rahmen der parlamentarischen Debatte um neue Covid-Entschädigungen werden derzeit auch Anpassungen bei der Covid-19 Kulturverordnung diskutiert, darunter eine Erhöhung der Einkommens- und Vermögensfreibeträge bei der Nothilfe. Diese Änderungen werden allerdings erst nach Weihnachten definitiv verabschiedet, während die Einreichefrist für Gesuche bei Suisseculture Sociale für die Periode Oktober bis Dezember am 20. Dezember abläuft.
Wenn Sie also nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Nothilfe haben (z. B. weil Ihr Vermögen knapp über der Freigrenze liegt), bitten wir Sie, noch vor dem 20. Dezember ein Gesuch bei Suisseculture Sociale einzureichen, damit dieses gegebenenfalls noch für den Zeitraum Oktober bis Dezember berücksichtigt werden kann.
Die Gesuche können unter http://nothilfe.suisseculturesociale.ch eingereicht werden.
Die Eingabefrist für einen Nothilfebeitrag für die Monate Okt/Nov/Dez läuft noch bis zum 20. Dezember 2020. Die Nothilfe wird auch im nächsten Jahr (bis Ende 2021) weitergeführt. Die Nothilfe wird grundsätzlich fortlaufend bezahlt, sofern die Anspruchsberechtigung bestehen bleibt. Das heisst, wer einmal ein Gesuch eingereicht hat, wird für die fortlaufenden Zahlungs-Perioden jeweils von Suisseculture Sociale direkt aufgefordert, sein Gesuch zu aktualisieren und neu einzureichen.
Kulturschaffenden, die noch kein Gesuch eingereicht haben, sich aber schon jetzt oder in absehbarer Zeit in einer finanziellen Schieflage befinden werden, raten wir dringlichst nicht zu warten bis alle Reserven aufgebraucht sind.
Weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung und Antragstellung sind auf unserer Website zu finden. https://www.sonart.swiss/de/covid-verordnung-kultur/nothilfe/
Diese Woche sind Stände- und Nationalrat auf einige unserer Forderungen eingegangen und haben für die Kulturbranche sehr positive Beschlüsse gutgeheissen: Der Corona-Erwerbsersatz für Selbständige wird neu schon ab 40 % statt wie bisher 55 % Einsatzeinbusse möglich sein. Ab wann diese neue Regelung gilt, ist noch nicht klar. Zudem wird es neu auch wieder Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende geben, und zwar rückwirkend, ab dem 20. September 2020. Es ist zurzeit noch nicht klar, ab wann man Gesuche einreichen kann und wie genau die Bedingungen aussehen. Sobald wir hier genauere Infos haben, informieren wir euch wieder.
Erneuter Kulturlockdown ohne lückenloses Unterstützungssystem und ohne Revitalisierungsstrategie?
Anlässlich der Wintersession 2020 befasste sich das Parlament erneut mit dem Covid-19-Gesetz. Aus Sicht der Taskforce Culture verpasste es die Chance, wichtige Lücken in den Unterstützungsmassnahmen zu schliessen. Immerhin stimmte das Parlament dem bundesrätlichen Vorschlag zu, Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte wieder im Gesetz zu verankern. Aktuell steht nun aber ein erneuter kompletter Kulturlockdown zur Debatte.
Die Taskforce Culture hat sich heute mit einem Schreiben an den Gesamtbundesrat gewandt und folgende 6 Punkte betont:
1. Wir begrüssen, dass der Bund das Heft wieder in die Hand nimmt. Wir erwarten das aber auch bezüglich Entschädigungen. Eine schweizweit einheitliche Politik zur Bewältigung dieser Krise fordern wir seit Beginn. Faktisch herrscht aus Sicht des Bundesrates offenbar wieder die ausserordentliche Lage. Der Bundesrat sollte sie konsequenterweise auch formell beschliessen und entsprechend handeln.
2. Im vielfältigen Schweizer Kultursektor wird die Frage eines Lockdowns genauso diskutiert wie in anderen betroffenen Wirtschaftsbranchen, wie in den Skiorten oder im Bundesrat: Die einen möchten auch mit vielen Auflagen und Einschränkungen weiter Kultur anbieten, viele andere schliessen bereits von sich aus, weil kostendeckendes Veranstalten unter diesen Umständen nicht mehr möglich ist.
3. Aber eines ist klar: Im Fall eines weiteren Kulturlockdowns müssen taugliche Unterstützungsmassnahmen ohne Einschränkungen für alle Kulturakteure zugänglich sein. Wir haben bereits letzte Woche darauf hingewiesen, dass dies mit dem aktuellen Covid-19-Gesetz nicht der Fall ist. Diese Lücken müssen jetzt geschlossen werden. Auch hier muss der Bund das Zepter übernehmen. Im Vollzug der Unterstützungsmassnahmen zeigten sich die Grenzen des Föderalismus deutlich.
4. Zur Zeit sind die Kantone offenbar eingeladen, neue, aus ihrer Sicht nötige Unterstützungsmassnahmen vorzuschlagen. Wir bedauern einmal mehr, dass sich die betroffenen Branchen dazu nicht äussern können, obwohl sie wohl am besten wissen, welche Massnahmen ihnen helfen würden.
5. Wir vermissen nach wie vor eine zumindest mittelfristige Strategie des Bundesrates für zukünftige Massnahmen (zB nach definierten Massnahmestufen) sowie zur Wiederaufnahme kultureller Tätigkeiten. Auch wenn unklar ist, wie sich die Zahlen entwickeln, so brauchen der Schweizer Kultursektor, die Schweizer Wirtschaft und die Schweizer Bevölkerung klarere Ansagen, statt einem allwöchentlichen Adrenalinschub anlässlich der bundesrätlichen Pressekonferenzen.
6. Teil einer solchen Strategie muss auch ein Revitalisierungsfonds sein, der im Falle von Absagen von Kulturanlässen die volle Schadloshaltung sicherstellt. Andernfalls wird nichts mehr geplant werden und die Kultur kommt nicht mehr in Gang. Beispielsweise kündigt der deutsche Finanzminister Olaf Scholz im "Tagesspiegel" eine staatliche Übernahme der Kosten für alle Veranstaltungen an, die für die zweite Jahreshälfte 2021 geplant werden, aber wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen.
Sofort zu schliessende Unterstützungslücken:
Auch Gagen und Honorare sollten bei der Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen miteinbezogen werden
Mit dem neuen Gesetz Covid-Kultur wurde die Ausfallentschädigung für Kulturschaffende nicht mehr weitergeführt. Ausschliesslich Kulturunternehmen (wie zb Veranstalter) können nach wie vor Ausfallentschädigung beantragen.
Wir möchten die Kulturunternehmen darauf hinweisen, dass Gagen, Honorare und Urheberrechtsentschädigungen der Kulturschaffenden für ausgefallene Veranstaltungen bei der Ausfallentschädigung ebenso miteinberechnet werden sollen.
Dies gilt ebenso für die Unterstützung von Transformationsprojekten.
Diese können ausschliesslich über ein Kulturunternehmen beantragt werden.
Allerdings können sich dafür auch Kulturschaffende in der Form von einer rechtlich selbständigen Arbeitsgemeinschaft zusammenschliessen und ein Fördergesuch einreichen.
Unser Dachverband der Kulturverbände Suisseculture hat dazu ein Dokument verfasst mit dem Sie die Kulturunternehmen entsprechend darauf hinweisen können.
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 30. November 2020 zur Änderung des Covid-19-Gesetz (Wintersession 2020)
1. Härtefall: Unterstützung nur für die Grossen?
Die Schweizer Kulturbranche ist enttäuscht vom Vorschlag des Bundesrates, die Umsatzschwelle für Härtefallgesuche auf CHF 100'000 festsetzen zu wollen. Im Kultursektor wie in der gesamten Schweizer Wirtschaft gibt es zahlreiche Kleinstbetriebe und Einzelunternehmen, die keinen Umsatz von CHF 100'000 generieren, aber dennoch seit vielen Jahren solide wirtschaften. Da erstaunt die bundesrätliche Erklärung: «Mit der Erhöhung soll verhindert werden, dass die knappen administrativen Ressourcen der Kantone für die Abwicklung von Anträgen von Kleinstunternehmen beansprucht werden» (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81342.html). Es darf nicht sein, dass der administrative Aufwand der Kantone über die Existenz von Kleinunternehmen gestellt wird. Wenn schon, müsste die Umsetzung der Massnahmen so ausgestaltet werden, dass der administrative Aufwand tragbar ist. Erfreulicherweise hält die WAK-N dagegen und beantragt eine Umsatzschwelle für Härtefallgesuche von CHF 50'000 (https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wakn-2020-11-27.aspx). Neben der Umsatzschwelle stellt aber auch die Umsatzeinbusse von 40% eine grosse Hürde dar. Denn bereits eine Umsatzeinbusse von 10–20% kann zu gravierenden Problemen führen, gerade bei kleineren Unternehmen, die kaum über finanzielle Reserven verfügen und in den neun Pandemie-Monaten bereits erhebliche Einbussen hinnehmen mussten. Wir begrüssen daher den Minderheitenantrag, der die Umsatzeinbusse auf 30% festlegen möchte. Sehr wichtig ist zudem der Antrag der WAK-N, bei der Berechnung der Umsatzeinbusse auch einen Anteil der nicht gedeckten Fixkosten zu berücksichtigen.
2. Ausfall oder Härtefall? Oft ist es beides.
Gemäss Vorlage sollen Kulturunternehmen, die Anspruch auf Ausfallentschädigung haben, von der Härtefallentschädigung ausgeschlossen werden. Dies wäre für die Kulturbranche eine Katastrophe, denn die Ausfallentschädigung kann aufgrund einer «Deckelung» oder anderer kantonaler Spezialregeln oft nur einen (kleinen) Teil der Schäden decken. Der Zugang zur Härtefallentschädigung ist für Kulturunternehmen existentiell. Bereits erhaltene Unterstützungen sollen angerechnet werden, damit kein Schaden doppelt entschädigt wird, dürfen jedoch nicht automatisch ausschliessend wirken.
3. Kurzarbeitsentschädigung auch für befristet Angestellte
Befristete Arbeitsverhältnisse sind im Kultursektor typisch: von Regie über Lichttechnik und Schauspiel bis hin zur Komposition. Daher begrüssen wir den Vorschlag des Bundesrates, dass Kurzarbeitsentschädigung auch für Arbeitnehmende in befristeten Arbeitsverhältnissen wieder möglich sein muss. Unverständlich ist dagegen, warum diese nicht rückwirkend per 1.September 2020 gewährt werden soll. Schliesslich endete die KAE für befristete Arbeitsverträge Ende August nicht, weil man sie nicht mehr gebraucht hätte, sondern weil man die schwächsten Arbeitnehmenden über die Klinge springen liess. Der Covid-Kreditrahmen wurde bisher bei weitem nicht ausgeschöpft, und auch die bisherigen Ausgaben für die KAE sind offenbar deutlich niedriger als geplant. Daher ist eine Ablehnung der rückwirkenden Einführung der KAE für befristete Arbeitsverhältnisse nicht nachvollziehbar. Aus Sicht der Kulturbranche ist es ausserdem nötig, Nettolöhne die unter CHF 4000 liegen zu 100% statt nur zu 80% auszugleichen.
4. Erwerbsersatz, aber nicht für alle
Selbstständigerwerbende können seit dem 17. September 2020 nur noch Corona-Erwerbersersatz erhalten, wenn sie eine Umsatzeinbusse von 55% nachweisen können. Das ist für viele selbstständig erwerbende Kulturschaffende eine Katastrophe. Bei einem Medianlohn von CHF 40'000 im Jahr kann niemand mit 45% der Einnahmen überleben. So erhalten viele selbstständige Kulturschaffende weder Erwerbsersatz noch Ausfallentschädigung (indirekt über die Kulturunternehmen). Sie fallen durch die Maschen und müssen ihr Erspartes aufbrauchen, bis sie Nothilfe beantragen können. Die fixe Grenze von 55% Umsatzeinbusse ist zu streichen, es braucht flexiblere Lösungen auf Verordnungsebene. Das Budget für Corona-Erwerbsersatz wurde bis heute nicht ausgeschöpft; schon jetzt mit finanziellen Angst-Szenarien zu argumentieren, ist angesichts der existenziellen Not im Kulturbereich nicht fair. Bereits jetzt ist absehbar, dass die aktuelle Beschränkung des Corona-Erwerbsersatzes auf Ende Juni 2021 nicht sinnvoll ist. Zur Zeit werden keine Veranstaltungen geplant, keine Kulturschaffenden gebucht. Die Covid-Pandemie wird die Rückkehr zum Normalbetrieb im Kultursektor weit länger beeinträchtigen als z.B. in der Gastronomie oder anderen Branchen.
5. ALV: Rahmenfrist verlängern
Freischaffende können oftmals nicht innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren die nötige Arbeitsdauer für den Bezug von ALV erreichen, da sie nur kürzeste Arbeitsverträge erhalten (z.B. für einen Auftritt oder einen Einsatz als Sprecherin). Dies gilt seit Covid-19 noch viel mehr. Daher muss die Rahmenfrist für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und mit häufig wechselnden Arbeitgebenden dringend von zwei auf vier Jahre erweitert werden.
FAZIT:
Die SNB hat Bund und Kantonen einen Gewinn von CHF 4 Mrd. in Aussicht gestellt. Selbst hohe Verluste im letzten Quartal dieses Jahres würden diese Ausschüttung nicht gefährden (Ausschüttungsreserve beträgt derzeit rund 100 Mrd, erforderlich sind 40 Mrd). Bund und Kantone dürfen also mit diesem Geld rechnen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der grossen Auswirkungen für zahlreiche Kleinunternehmer*innen und Arbeitnehmende darf nicht ausgerechnet bei Einkommensschwächsten an Unterstützung gespart werden.
Neben den bundesweiten Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben viele Kantone weitergehende Massnahmen entschieden. Um einen Überblick über diese Massnahmen bezüglich Veranstaltungen und kulturellen Aktivitäten zu schaffen, sind hier die Kantone und ihre jeweiligen Massnahmen aufgelistet. Da sich die Massnahmen jederzeit ändern können, empfehlen wir, jeweils auch noch die entsprechenden Seiten der Kantone zu konsultieren. Auf der Website steht zudem, an welchem Datum die entsprechenden Seiten zuletzt geprüft wurden.
Personen, die im Zeitraum von April bis September ein Gesuch um Nothilfe bei Suisseculture Sociale (SCS) eingereicht und nach der Schlussabrechnung zu viel Geld erhalten haben, wurden in den letzten Wochen von SCS per Brief kontaktiert betreffend einer möglichen Rückzahlung. Dies notabene auch noch zu einem sehr kritischen Zeitpunkt mit grosser finanzieller und wirtschaftlicher Unsicherheit. Das wirft verständlicherweise viele Fragen auf!
Wie kam es dazu?
Beträge der staatlichen Massnahmen namentlich des Erwerbsersatz (EO) der kantonalen Ausfallentschädigung, sowie der Nothilfe werden jeweils miteinander verrechnet.
Das heisst, wer z.b bereits durch EO Zahlungen einen grossen Teil seiner Ausfälle decken konnte, wird dementsprechend nur noch einen kleineren Teil von der Ausfallentschädigung erhalten. Mit der Nothilfe verhält es sich genau gleich. Sie orientiert sich am jeweiligen EO-Tagessatz und errechnet anhand aller deklarierten Einnahmen und Ausgaben das monatliche Defizit. Wie wir wissen war der Erwerbsersatz gerade in den ersten Wochen des Lockdowns unser grosses Sorgenkind. Bis die Massnahmen griffen, waren bei Suisseculture Sociale die Gesuche um Nothilfe schon längst in Bearbeitung, um diese auch so schnell wie möglich ausbezahlen zu können.
Die Berechnung des Defizits in der Bezugsperiode April/Mai musste also oftmals ohne die endgültigen CEE Daten (EO-Tagessatz) der Ausgleichskassen gemacht werden.
So kam es teilweise dazu, dass aufgrund nachträglich veränderter EO-Tagessätze, zu viel Nothilfe ausbezahlt wurde.
Mit dem Entscheid des Bundesrates, den Erwerbsersatz bis Mitte September zu verlängern (ein Entscheid, den wir natürlich begrüssten), wurde allerdings SCS auch die Möglichkeit genommen, die zu viel ausbezahlten Nothile-Beträge innerhalb der Laufzeit der COVID-Verordnung Kultur (die bis Sept 20 galt) zu verrechnen.
SCS bietet alternative Lösungen an
Der Unmut über die Rückforderungen mitten in der Krise ist natürlich nachvollziehbar. Der Handlungsspielraum von SCS ist allerdings sehr begrenzt.
Gemäss der Verlängerung der COVID-Verordnung Kultur vom 13. Mai) heisst es:
«Die Soforthilfe kann dabei zeitlich vorschüssig bezahlt werden, ist aber inhaltlich gegenüber der Entschädigung für Erwerbsausfall nachgelagert. Deshalb muss der Verein Suisseculture Sociale sicherstellen, dass eine allenfalls zu viel bezahlte Nothilfe zurückgefordert wird. Er kann aus Gründen des Verwaltungsaufwandes auf Rückforderung verzichten, die unter 500 Franken liegen.»
Zudem wurden die Rückforderungsmodalitäten vom Bundesamt für Kultur (BAK) vorgegeben, an die sich SCS entsprechend richten muss.
Allerdings, SCS versucht wenn immer möglich alternative Lösungen anzubieten. So können nun Rückzahlungen auch in Raten bis spätestens Ende Juni abbezahlt werden. Auch ist es nun möglich, Rückforderungen mit weiteren Gesuchen um Nothilfe zu verrechnen – was allerdings nur in den Fällen greift, wo der Anspruch auf Erwerbsersatz nicht mehr gegeben wäre.
Betroffene Personen, die aktuell nicht in der Lage sein sollten, den Rückforderungen nachzukommen, empfehlen wir sich unbedingt direkt per Mail nothilfe@suisseculturesociale.ch an SCS zu wenden!
Die Nothilfe über Suisseculture Sociale wird auch unter dem Covid-19 Gesetz weitergeführt. Hauptberufliche Kulturschaffende mit Wohnsitz in der Schweiz können ab Donnerstag 05.11.20 hier ein Gesuch einreichen. Wir empfehlen allen anspruchsberechtigten Kulturschaffenden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, jetzt ein Gesuch einzureichen und nicht zu warten, bis alle Reserven aufgebraucht sind.
Als hauptberuflich im Kulturbereich gilt nach wie vor, wer mit seiner/ihrer künstlerischen Tätigkeit mind. die Hälfte des Lebensunterhaltes finanziert, oder mind. die Hälfte der Normalarbeitszeit für die künstlerische Tätigkeit aufwendet.
Es ist daher nicht relevant, welchen Status (selbständig erwerbend, angestellt, «freischaffend») man hat. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Kulturschaffenden entsprechend der neuen Covid-19 Kulturverordnung.
Die Nothilfe wurde errichtet, um unabhängig von ausgefallenen Engagements und Gagen die Kulturschaffenden in einer finanziellen Notlage zu unterstützen. Eine finanzielle Notlage entsteht grundsätzlich dann, wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht mehr decken. Die Nothilfe deckt somit das finanzielle Defizit. Sie errechnet sich anhand eines existentiellen Grundbedarfs (SKOS Richtlinien) und aufgrund der realen Einnahmen und Ausgaben.
Eine seriöse Überprüfung der Notlage bedingt zwar einen administrativen Aufwand des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin, der allerdings überschaubar ist, sofern man die notwendigen Unterlagen und Nachweise dem Antrag bereits beilegt, um weitere Rückfragen und Wartezeiten zu vermeiden.
Im Übrigen findet ihr alle Angaben zum Gesuchantrag sowie eine Wegleitung auf https://nothilfe.suisseculturesociale.ch
Aktuell stellt Suisseculture Sociale aufgrund der Veränderungen des Covid-19 Gesetzes noch seine Webplattform um. Gesuche können aber ab Donnerstag 5.11.20 schon eingereicht werden.
Für die Einreichung gelten neu u.a. folgende wichtige Änderungen:
Für die Übergangsphase der neuen Verordnung hat Suisseculture Sociale ein Budget von 15 Mio Fr. für die Nothilfe zugesprochen bekommen. Falls dieser Betrag nicht vollständig aufgebraucht wird, muss er dem Bund zurückbezahlt werden. Ein Übertrag ins Jahr 2021 ist grundsätzlich nicht möglich.
Es ist nicht selbstverständlich, dass wir in der Schweiz verglichen mit anderen europäischen Ländern das Konstrukt der Nothilfe haben, welche im Übrigen ausschliesslich in den Händen der Kultur ist. Der Verein Suisseculture Sociale http://www.suisseculturesociale.ch/index.php?id=145 wurde 1999 von der Kulturbranche, als sozusagen kleine Schwester vom Kultur-Dachverband Suisseculture https://www.suisseculture.ch/index.php?id=207 gegründet, um Kulturschaffenden in Not zu helfen. Genau das tut sie auch heute, wenngleich sie dabei als Finanzhilfeempfängerin des Bundes waltet.
An seiner Sitzung vom 4. November 2020 hat der Bundesrat Verordnungsänderungen bezüglich dem Corona-Erwerbsersatz verabschiedet, die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 in Kraft und ist befristet auf den 30. Juni 2021. Neu haben laut Verordnung Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung einen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz, deren Erwerbstätigkeit wegen Massnahmen gegen das Coronavirus massgeblich einschränkt ist und die eine Lohn- oder Einkommenseinbusse erleiden. Die massgebliche Einschränkung ist definiert durch einen Umsatzverlust von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019. Die Betroffenen müssen die Umsatzeinbusse deklarieren und begründen, wie sie auf Massnahmen zu Bekämpfung der Covid-19-Epidemie zurückzuführen ist. Wir prüfen diese Verordnung momentan, sobald wir mehr über die Umsetzung wissen, informieren wir wieder.
Der Bundesrat hat am 28. Oktober entschieden: Schweizweit sind öffentliche Veranstaltungen bis auf Weiteres nur mit höchstens 50 Personen zugelassen. Diskotheken und Tanzlokale müssen schliessen. Proben von Kulturvereinen im Laienbereich sind nur noch mit maximal 15 Personen möglich. Amateurchöre dürfen nicht mehr proben. Kurzfristig braucht es nun die rasche Auszahlung der gesprochenen Unterstützungsgelder, mittel- bis langfristig braucht es Perspektiven für den Kultursektor. Die Kulturverbände müssen besser und vor allem frühzeitig von den staatlichen Entscheidungsträgern eingebunden werden. Nur gemeinsam kann es gelingen, die kulturelle Vielfalt zu erhalten sowie Kulturschaffenden und Kulturunternehmen zu ermöglichen, wieder ihrer Arbeit nachzugehen und damit ihre Lebensgrundlage selbst zu erwirtschaften.
Der Kultursektor kann nachvollziehen, dass es harte Massnahmen braucht, um die steigenden Infektionszahlen einzudämmen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Alle müssen ihren Beitrag leisten. Deshalb haben die Kulturschaffenden, die Kulturunternehmen und die Vereine im Bereich der Laienkultur die Massnahmen von Bund und Kantonen von Anfang an mitgetragen. Sie haben viel in Schutzkonzepte investiert und diese konsequent und verantwortungsbewusst umgesetzt. Obwohl sie alle arbeiten und ihr Geld selber verdienen wollen, müssen sie akzeptieren, dass das zurzeit nicht möglich ist. Nichtsdestotrotz sind die einschneidenden und weitreichenden Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie für den ganzen Kultursektor ein Desaster.
Perspektivenlosigkeit und grosse Verunsicherung im Kultursektor
Die einschneidenden Eindämmungsmassnahmen werfen viele Fragen auf:
Selbst dort, wo das Durchführen kultureller Anlässe theoretisch noch erlaubt ist, stellt sich die Frage, ob das Publikum überhaupt noch kommt. Denn die Behörden weisen gleichzeitig darauf hin, dass alle sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken sind. Zudem stellt sich die Frage, ob sich ein Anlass mit eingeschränkten Publikumszahlen überhaupt noch lohnt.
Die aktuelle Situation erinnert an den Frühling, mit dem Unterschied, dass dieser Ausnahmezustand nun schon rund acht Monate andauert. Die Reserven sind erschöpft, sowohl finanziell, als auch mental. Es braucht nun klare Informationen und eine Perspektive mit Exit-Strategie für kulturelle Veranstaltungen, aber auch für den Bereich der kulturellen Bildung und für Vereinsaktivitäten im Laienbereich wie beispielsweise Chorproben, die von heute auf morgen verboten wurden.
Rasche Hilfe und Einbezug der Kulturverbände.
Die versprochenen Unterstützungsmassnahmen müssen rasch umgesetzt und gleichzeitig die damit verbundenen Fragen unter Einbezug der Kulturverbände geklärt werden. Die Erwerbsmodelle im Kultursektor sind komplex und es braucht das Knowhow der Kulturverbände, damit die Massnahmen zielführend umgesetzt werden können. Das betrifft insbesondere kulturspezifische Massnahmen wie die Ausfallentschädigungen oder die Beiträge an Transformationsprojekte, aber auch gesamtwirtschaftliche Massnahmen wie die Kurzarbeit, den Erwerbsersatz für Selbstständige und arbeitgeberähnliche Personen. Ebenso die Härtefallregelung für Unternehmen aus der Wertschöpfungskette der Veranstaltungsbranche.
Die Entscheide für die Ausfallentschädigungen für die Zeit von Mitte März bis Mitte September (Notverordnung des Bundes) sind durch die Kantone jetzt abschliessend zu fällen und die gesprochenen Mittel rasch auszuzahlen. Die neue Covid-19-Kulturverordnung vom 14. Oktober 2020 muss schweizweit in allen Kantonen einheitlich umgesetzt werden. Wie lange die Liquidität der Kulturunternehmen noch gesichert ist, ist individuell unterschiedlich und hängt von der Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen ab.
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Das Covid-Gesetz ist im Parlament heute angenommen worden. Nun kennen wir die Eckpunkte für die Hilfe in den kommenden Monaten. Hier die wichtigsten Elemente:
- Die Nothilfe bei Suisseculture Sociale wird es bis Ende 2021 weiter geben und sie ist noch treffender ausgestaltet. Ob das gesprochene Budget ausreicht, wird sich zeigen müssen. Es wird wohl einen grösseren Kreis von Gesuchstellenden geben, da die wirtschaftlichen Massnahmen nun eine grössere Hürde erhalten haben. (Siehe Erwerbsersatz.)
- Ausfallentschädigungen (über die Kantone) gibt es in Zukunft nur noch für Kulturunternehmen. Wir werden aber darum kämpfen in der Verordnung zu sichern, dass die Veranstalter*innen jeweils auch die Entschädigung der Auftretenden übernehmen aus der Ausfallentschädigung.
- Der Erbwerbsersatz wird weitergeführt, allerdings nur bis Ende Juni 2021, und er hat eine zusätzliche Hürde erhalten: Berechtigt ist nur noch, wer im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 - 2019 eine Umsatzeinbusse von mindestens 55% erleidet. Falls jemand noch nicht solange selbständig ist, wird das berechnet, was bereits vorliegt. Hier sind noch viele Details zu klären. So etwa, wie genau eine "Umsatzeinbusse" definiert sein wird. Wir halten euch auf dem Laufenden.
- Für Kulturunternehmen gibt es zudem sogenannte Transformationsbeiträge, mit denen sie ihre Strukturen und Veranstaltungskonzepte der neuen Situation anpassen können. Da ist ebenfalls noch vieles zu klären. Weiter können sie über eine Härtefallklausel Kredite oder Á Fonds Perdu-Beträge erhalten.
Die Verordnungen zu all diesen Bestimmungen werden nun verfasst, und wir werden mit der Taskforce Culture darauf hinarbeiten, dass die Verordnungen möglichst kulturfreundlich ausgestaltet werden.
Hier findet ihr die Medienmitteilung, welche die Taskforce heute verschickt hat.
Und hier weiterführende Erläuterungen dazu.
Update zum Covid-Gesetz:
Nachdem im Nationalrat zumindest einige unsere Forderungen durchgekommen sind, hat der Ständerat drei wichtige davon wieder abgeschossen:
- Erwerbsersatz auch für Personen mit massgeblich eingeschränkter Erwerbstätigkeit, nicht nur bei komplettem Unterbruch.
- Erwerbsersatz auch für Personen in Arbeitgeber-Stellung (wichtig bei Kleinunternehmen)
- 100 Mio statt 80 Mio für Ausfallentschädigung.
Nun wird es heute Montag wieder im Nationalrat besprochen, danach geht es zurück an den Ständerat. Sollte dann immer noch keine Überseinstimmung gefunden sein, gibt es eine Einigungskonferenz, die auf jeden Fall vor Ende der laufenden Session stattfinden wird.
Bei all diesen Schritten arbeiten wir mit der Taskforce Culture darauf hin, dass sich die Version aus dem Nationalrat durchsetzt – oder wenn schon sinnvoll angepasst wird. Wir halten euch auf unserer Website auf dem Laufenden!
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Am 8. und 9. September wird im Schweizer Parlament über das Covid-19-Gesetz verhandelt. Die Kultur ist im Entwurf enthalten, doch gibt es Punkte im Gesetz, die unbedingt angepasst werden müssen. Die Taskforce Kultur, von der auch SONART ein Teil ist, fordert:
Die wichtigsten Anliegen der Schweizer Kulturbranche zum Covid-19-Gesetz
vom 7. September 2020
Wir haben unsere Mitglieder (und alle Kulturschaffenden aus allen Sparten) gebeten, uns in einer Umfrage die Prognosen für ihre Einnahmen in der kommenden Zeit anzugeben, im Vergleich zu den Einnahmen in einem durchschnittlichen Jahr. Ziel der Umfrage war primär, gegenüber der Politik zu zeigen, dass die Kultur noch fern von einem Normalbetrieb ist. Die Ergebnisse sind niederschmetternd: Die Kulturschaffenden werden in kommenden zwei Semestern nur zwischen 10 und 35% ihrer üblichen Einnahmen erzielen. Und auch das hängt davon ab, wie die Pandemie weiterverläuft, ob es zu weiteren Veranstaltungsverboten kommt und ob das Publikum sich wieder in die Sääle traut.
Zusammen mit der Taskforce Culture haben wir Anträge und Forderungen erarbeitet, welche wir nun ins Parlament einbringen.
Hier die Medienmitteilung dazu.
Dies sind unsere wichtigsten Punkte:
Hier bieten wir euch einen kurzen Überblick über die News zum Coronavirus in Bezug auf die Kultur- und Musikszene. Wir aktualisieren unsere Infos laufend – sobald wir etwas wissen, wird es hier publiziert.
WICHTIG: Hast du Gagenausfälle durch abgesagte Engagements wegen dem Coronavirus? Fülle jetzt das Datenerfassungsformular aus. Alle Infos dazu findest du hier.
Momentan läuft die Vernehmlassung für die Überführung des Corona-Notrechts in dringliches Bundesrecht. Darin wird gefordert, dass der Bundesrat die Corona-Hilfe weiterführen kann, alle Massnahmen vom Erwerbsersatz bis zur Nothilfe. Für den Kultursektor ist dieses Gesetz extrem wichtig. Wir wollen möglichst vielsagende Zahlen liefern in dieser Vernehmlassung und im politischen Prozess. Ihr könnt uns helfen, in dem ihr möglichst bald, idealerweise bis am 19. Juli 2020, diese Umfrage ausfüllt.
In einem ausserordentlichen Effort hat die verbandsübergreifende Taskforce Culture eine Stellungnahme für den schweizerischen Kultursektor erarbeitet und der Bundeskanzlei eingereicht. 84 Kulturverbände und Stiftungen haben unterzeichnet. Damit gelingt der stark gebeutelten Schweizer Kulturbranche in der kurzen Vernehmlassungsfrist von 3 Wochen ein einstimmiges, starkes Zeichen. Die wichtigsten Statements findet ihr hier.
Der Bundesrat hat den Corona-Erwerbsersatz für Selbständige bis am 16. September 2020 verlängert. Weitere Informationen dazu gibt's hier.
Ein dringlicher Appell wurde Anfang Juni von der Taskforce "Corona Massnahmen Kultur" (in der SONART eine aktive Rolle spielt) an alle Mitglieder des Schweizer Parlamentes und auch an die Medien verschickt: Appell zur Sommersession: Die Kulturbranche braucht jetzt die Unterstützung des Parlaments! Den ganzen Appell findet ihr hier.
Mit dem Entscheid des Bundesrates vom 13. Mai, die COVID-Verordnung Kultur um 4 Monate zu verlängern, wurde auch der Auftrag an Suisseculture Sociale verlängert, die Nothilfe für Kulturschaffende auszurichten. Dabei werden die sechs Monate der Gültigkeit der Verordnung nun in drei Bezugsperioden à je zwei Monaten aufgeteilt. Alle Infos dazu gibt's hier.
Ab dem 6. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend gelockert. Dies hat der Bundesrat aufgrund der positiven epidemiologischen Entwicklung an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 beschlossen. Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können wieder durchgeführt werden und neu sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt. Alle Freizeitbetriebe und touristischen Angebote können wieder öffnen. Alle Infos dazu gibt's hier.
Der Bundesrat hat die Unterstützung des Kultursektors um vier Monate bis zum 20. September verlängert. Alle Infos dazu gibt's hier. In den meisten Kantonen wurde die Frist für Ausfallentschädigungsgesuche auf den 20. September verlängert. Die Infos zu den einzelnen Kantonen gibts' hier.
Die Kulturbranche der Schweiz ist nach wie vor dankbar für die im März rasch beschlossenen Massnahmen zur Stärkung des existentiell betroffenen Kultursektors. Auch wenn es in der Umsetzung dieser Massnahmen noch einige offene Fragen gibt, herrscht Zuversicht, dass zumindest einem grossen Teil der Kulturschaffenden damit geholfen werden kann. Die gesamte Medienmitteilung findest du hier.
Am 06. April 2020 hat das Bundesamt für Kultur informiert, dass die Richtlinien zur Umsetzung, die in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet wurden, bereit stehen und die Gesuche zu den ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor eingereicht werden können. Hier findet ihr eine Liste mit den kantonalen Anlaufstellen und entsprechenden Links, die Liste wird laufend aktualisiert.
Hier gibt es ein FAQ zu den häufigsten Fragen bezüglich der Massnahmen im Kulturbereich – Soforthilofe, Ausfallentschädigungen und Erwerbsausfall –Updates folgen laufend.
Die Plattform von Suisseculture Sociale für Nothilfe ist nun online. In der Einleitung auf der Startseite wird sehr ausführlich beschrieben, wie die Anträge eingereicht werden müssen und wer anspruchsberechtigt ist. Alle Infos dazu gibt's hier.
Die Richtlinien zur Umsetzung stehen bereit und die Gesuche zu den ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor können ab heute eingereicht werden. Die finanziellen Hilfen können bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden. Informationen dazu sowie die jeweiligen Anlaufstellen sind auf der Website des Bundesamts für Kultur (BAK) aufgeführt. Alle Infos dazu gibt's hier.
Die Massnahmen des Bundesrates in der COVID-Verordnung Kultur sind auf zwei Ebenen angesiedelt: Soforthilfe und Ausfallentschädigungen. Dazu kommen die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen, welche über die Erwerbsausfallentschädigung EO abgewickelt werden sollen. Die gesamten Erläuterungen findest du hier.
Der Kultur- und Veranstaltungssektor bedankt sich beim Bundesrat für die getroffenen Notfallmassnahmen zur Rettung der Branche. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kulturschaffenden sowie der Veranstaltungsbranche haben mit grosser Hoffnung den heute beschlossenen Notfallmassnahmen des Bundesrates entgegengeblickt – die Branche wurde von den aktuellen Entwicklungen besonders hart getroffen, da für die meisten Akteurinnen und Akteure jegliche Einnahmemöglichkeiten innert kurzer Zeit weggefallen sind, demgegenüber aber hohe Kosten verbleiben. Auch mit den getroffenen Massnahmen wird die Branche selbst bei optimistischer Betrachtung ein bis zwei Jahre benötigen, um den Stand vor der Corona-Krise wieder zu erreichen. Die gesamte Medienmitteilung findest du hier.
Der Bundesrat hat am 20.03.2020 ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus abzufedern (siehe verlinkte Medienmitteilung des Bundesrats: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78515.html). Ziel der getroffenen Massnahmen ist es, die betroffenen Branchen im Bedarfsfall zu unterstützen beziehungsweise die wirtschaftlichen Folgen der behördlichen Auflagen zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung des COVID-19 für die betroffenen Unternehmen und Arbeitsnehmenden abzufedern. Die Massnahmen gelten auch für den Kultursektor und können ab sofort beansprucht werden. Die genauen Infos können auf der Website des Bundesamtes für Kultur nachgelesen werden.
Die Bundesverwaltung arbeitet daran, so schnell wie möglich eine gesetzliche Grundlage für die Unterstützung von Kulturschaffenden zu schaffen, die von der Situation stark betroffen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir dazu keine weiteren Informationen liefern. Eine Mitteilung an die Kulturkreise über die konkreten Massnahmen wird frühestmöglich folgen.
Der Bundesrat beschliesst Massnahmen zur Unterstützung des Kulturbereichs. Am 12. März 2020 haben das Bundesamt für Kultur (BAK) und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ausgewählte Kulturverbände zu einer Anhörung empfangen. Die gesamte Mitteilung findest du hier.
Der Kultur- und Veranstaltungssektor zeigt sich erfreut über den konstruktiven Austausch mit den Bundesbehörden, erwartet nun aber auch rasche und griffige Massnahmen wegen Covid-19. Die gesamte Medienmitteilung und alle Infos dazu findest du hier.
Die Corona-Hilfe muss weitergehen! Wir brauchen dringend eure Angaben!
Viele von uns wissen nicht, wie es ab dem Herbst weitergehen soll: Finden die angesagten Veranstaltungen statt? Kommen neue dazu? Wann wird man wieder Geld verdienen können?
Momentan läuft die Vernehmlassung für die Überführung des Corona-Notrechts in dringliches Bundesrecht. Darin wird gefordert, dass der Bundesrat die Corona-Hilfe weiterführen kann, alle Massnahmen vom Erwerbsersatz bis zur Nothilfe. Für den Kultursektor ist dieses Gesetz extrem wichtig. Da viele Branchen ausserhalb des Veranstaltungssektors jetzt nicht mehr so massiv betroffen sind, können wir nicht davon ausgehen, dass auch dem Bundesrat und dem Parlament klar ist, dass in der Kulturbranche noch lange kein Normalbetrieb herrschen wird. Wir wollen also möglichst vielsagende Zahlen liefern in dieser Vernehmlassung und im politischen Prozess.
Ihr könnt uns helfen, indem ihr möglichst bald diese Umfrage (idealerweise bis am 19.7., aber gern auch danach noch) ausfüllt. Die Umfrage ist zwar wieder auf der SONART-Website, ist aber für alle Kulturschaffenden (inkl. Techniker*innen, Agenturen usw.) offen.
Medienmitteilung des Schweizer Kultursektors vom 10. Juli 2020
zu seiner Vernehmlassungsantwort zum Entwurf des Covid-19-Gesetzes
In einem ausserordentlichen Effort hat die verbandsübergreifende Taskforce Culture eine Stellungnahme für den schweizerischen Kultursektor erarbeitet und der Bundeskanzlei eingereicht. 84 Kulturverbände und Stiftungen haben unterzeichnet. Damit gelingt der stark gebeutelten Schweizer Kulturbranche in der kurzen Vernehmlassungsfrist von 3 Wochen ein einstimmiges, starkes Zeichen.
Stellungnahme des Kultursektors: www.taskforceculture.ch/aktivitäten
Die wichtigsten Statements:
Die Veranstaltungsbranche war der erste Wirtschaftszweig, der von der COVID-19-Krise getroffen wurde und er wird auch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit am längsten und tiefgreifendsten von den Auswirkungen betroffen sein. Seit dem 16. März 2020 ist einem kompletten Wirtschaftszweig faktisch die Arbeitsgrundlage entzogen. Konzerte, Festivals oder Theateraufführungen, Business Events usw. – ein Zusammenkommen von Menschen war komplett verunmöglicht.
Die betroffenen Unternehmen aus der Veranstaltungsbranche sowie Veranstaltungs-Locations in der ganzen Schweiz strahlen im Rahmen der «Night of Light» am Abend des 22. Juni 2020 von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr solidarisch ihre Gebäude oder stellvertretend ein Bauwerk in ihrer Region oder Stadt mit rotem Licht an, um auf die schwierige Situation in der Veranstaltungsbranche aufmerksam zu machen.
Wollt ihr auch mitmachen, damit so viele Menschen wie möglich erreicht werden? Dann postet oder teilt Fotos von beleuchteten Objekten mit dem Hashtag #nightoflight_ch!
Alle weiteren Informationen gibt's hier.
Aufgrund vieler Anfragen werden wir am 10. Juni 2020 von 19–20 Uhr ein Zoom-Webinar durchführen, dieses Mal spezifisch zum Nothilfe-Gesuch bei Suisseculture Sociale.
Gemäss verschiedenen Rückmeldungen von Mitgliedern gibt es immer wieder Unsicherheiten und Verständnisschwierigkeiten, gerade im Antragsprozess. An diesem Webinar werden wir mit euch durch den gesamten Antragsprozess durchgehen, um dabei alle möglichen Unklarheiten zu klären und Fragen zu beantworten.
Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt – first come, first served – anmelden könnt ihr euch per Mail.
Das Angebot ist ausschliesslich für SONART-Mitglieder.
Mit dem Entscheid des Bundesrates vom 13. Mai, die COVID-Verordnung Kultur um 4 Monate zu verlängern, wurde auch der Auftrag an Suisseculture Sociale verlängert, die Nothilfe für Kulturschaffende auszurichten. Dabei werden die sechs Monate der Gültigkeit der Verordnung nun in drei Bezugsperioden à je zwei Monaten aufgeteilt:
Wer ein Gesuch bis zur ursprünglichen Eingabefrist vom 20. Mai eingereicht hat, kann um eine Verlängerung von vorläufig zwei Monaten ersuchen – diese erfolgt aufgrund des bereits eingereichten Gesuches. Die Gesuchstellenden müssen also kein neues Gesuch einreichen, sondern werden von Suisseculture Sociale kontaktiert mit der Nachfrage, ob sich etwas an der finanziellen Situation geändert hat. Die Verlängerung berechnet sich aufgrund der voraussichtlichen Situation in den Monaten Juni und Juli. Eine weitere Verlängerung für die Monate August und September kann in einem dritten Schritt erfolgen.
Gesuche, die zwischen dem 21. Mai und dem 20. Juli eingereicht werden, werden in einem ersten Schritt für die Periode Juni und Juli errechnet und können einmal für die Periode August und September verlängert werden.
Gesuche, die zwischen dem 21. Juli und dem 20. September eingehen, werden für die Periode August und September errechnet und können nicht verlängert werden.
Achtung: Suisseculture Sociale weist die Kulturschaffenden erneut darauf hin, nicht zu lange mit dem Einreichen eines Gesuches zu warten, wenn Sie in eine prekäre Lage geraten. Die Bearbeitungsdauer liegt aufgrund der grossen Anzahl Gesuche bei mehreren Wochen und kann nicht im Einzelfall beschleunigt werden.
Alle Infos zur Nothilfe findet ihr hier.
Dieser dringliche Appell wurde gestern von der Taskforce "Corona Massnahmen Kultur" (in der SONART eine aktive Rolle spielt) verschickt an alle Mitglieder des Schweizer Parlamentes – und heute auch die Medien.
Appell zur Sommersession: Die Kulturbranche braucht jetzt die Unterstützung des Parlaments!
Zum Beginn der Sommersession wendet sich die Kulturbranche der Schweiz an das Parlament. Wir brauchen weiterhin die Unterstützung des Bundes und der Kantone. Deshalb zählen wir auf Sie, und darauf dass der speziellen Situation der Kulturschaffenden und Kulturunternehmen in dieser vorsichtigen Öffnungsphase Rechnung getragen wird, mit Werkzeugen, die die Bedürfnisse unserer Bereiche auch tatsächlich erfassen! Ohne den Teufel an die Wand zu malen, stellen wir fest: «Ohne Unterstützung stirbt die kulturelle Vielfalt in der Schweiz». Häufig ist man sich nicht bewusst, dass die Kreativbranche, zu der auch der Kulturbereich gehört, mind. 22 Mrd. CHF Bruttowertschöpfung erzielt. Gemäss Kulturstatistik des Bundes waren in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Jahr 2013
Neben der volkswirtschaftlichen Bedeutung kommt der Schweizer Kultur- und Kreativwirtschaft aber auch ein enormer gesamtgesellschaftlicher Stellenwert zu.
Wir fordern keine Sonderbehandlung! Aber wir brauchen Massnahmen, welche die besondere Situation der Kultur berücksichtigen. Der Kulturbranche, den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie Künstler*innen wurde Ende Februar durch das Veranstaltungsverbot als Erste die Existenzgrundlage entzogen. Die Medienkonferenz des Bundesrates vom 20. Mai 2020 hat bestätigt, dass sie auch die letzte Branche ist, die den Weg zurück in die Normalität finden wird. Die wirtschaftlichen Auswirkungen im Kulturbereich werden erst nach und nach sichtbar. Die nahe Zukunft bleibt für das ganze «Ökosystem Veranstaltung» eine riesige Herausforderung, von den mittel- und langfristigen Folgen ganz zu schweigen. Die Kulturschaffenden werden die Auswirkungen auf lange Zeit spüren und deren soziale Not ist daher unbedingt zu verhindern.
Die notwendigen Massnahmen auf einen Blick:
All diese Anliegen haben wir seit Beginn der Corona-Krise wiederholt bei den verantwortlichen Behörden deponiert. Durchgedrungen sind wir damit nur sehr beschränkt. Deshalb hoffen wir nun auf Verständnis und Unterstützung aus dem Parlament.
Wir bitten Sie bei folgendem Geschäft im Sinne der Kulturbranche zu stimmen:
A290 0109 Covid-Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende
Wir empfehlen Ihnen die Zustimmung zu diesen Motionen:
- 20.3466 Motion Kurzarbeitsentschädigung weiterführen
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203466
- 20.3467 Motion Erwerbsersatz für direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende weiterführen
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203467
- 20.3170 Motion Gezielte Unternehmenssanierungen statt Konkurswelle
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203170
Weshalb dieser dringliche Appell zum Beginn der Sommersession?
«Wir lassen euch nicht im Stich», hat der Bundesrat zu uns gesagt, als im März die gesamte Veranstaltungsbranche geschlossen wurde. Damit standen tausende Kulturschaffende und Kulturunternehmen von einem Tag auf den anderen ohne Einkommen und Arbeit da. In den vergangenen Monaten ist der Bund mit seinen Massnahmen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich zu dieser Aussage gestanden. Doch die vielen ungeklärten Details führen dazu, dass viele Akteure doch durch die Maschen fallen. Leider zeigte sich bald, dass die Verwaltungsbehörden in den Bereichen Wirtschaft und Kultur nicht bereit waren, die Kultur- und Veranstalterverbände wirklich in die Planung ihrer Massnahmen und deren Umsetzung einzubeziehen. Die notfallmässig gebildete Taskforce «Corona Massnahmen Kultur» ist der Ansprechpartner, welcher die betroffenen Kreise vereint. Nicht nur wurden wir wiederholt vor vollendete Tatsachen gestellt, auch unsere wiederholten Nachfragen wurden oft nicht oder mit grosser Verzögerung beantwortet.
Das Resultat dieser mangelnden Kommunikation sind verunsicherte Kulturschaffende und -veranstalter, die einerseits dem Willen zu Hilfe vertrauen wollten, andererseits in der Praxis feststellen müssen, dass sie im System der Corona-Hilfe nicht vorkommen. Wir brauchen Lösungen, wenn es dem Bund ernst ist mit der Ansage, die kulturelle Vielfalt in der Schweiz erhalten zu wollen. Ein paar Beispiele:
Mit der vorsichtigen Öffnung beginnt nun eine neue Phase, und sie beginnt für uns wenig ermutigend: Auch hier wurde die Chance vergeben, die Branchenspezialist*innen und ihr Know-How rechtzeitig einzubeziehen und gemeinsam realistische Öffnungsrichtlinien zu erarbeiten. Richtlinien, welche die kulturelle Vielfalt berücksichtigen und die Branche aus ihrer Dauerverunsicherung geholt hätten, die seit dem Lockdown besteht.
Deshalb wiederholen wir den Appell: Unterstützen Sie die Kulturbranche. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, damit die kulturelle Vielfalt in der Schweiz nicht zerstört wird. Helfen Sie uns, dafür zu sorgen, dass der Einbezug der Branche und ihrer Spezialist*innen deutlich verbessert wird. Wir brauchen dringend eine regelmässige Kommunikation mit den zuständigen Bundesämtern BAK, SECO und BSV auf Augenhöhe. Das ist keine Sonderbehandlung, sondern eine Gleichbehandlung, wie sie bei anderen Branchen, z.B. Tourismus oder Landwirtschaft, schon lange üblich ist.
Herzlichen Dank für Ihre geschätzte Unterstützung. Für Auskünfte zu diesen Themen und Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Für die Taskforce «Corona Massnahmen Kultur»
Rosmarie Quadranti, Präsidentin Cultura und Schweizer Musikrat
Alex Meszmer, Geschäftsleiter Suisseculture
Sandra Künzi, Präsidentin t. -Theaterschaffende Schweiz
Christoph Trummer, Politische Leitung SONART- Musikschaffende Schweiz
Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer Swiss Music Promoters Association SMPA
Für Rückfragen:
Sandra Künzi, Präsidentin t. -Theaterschaffende Schweiz, sandra.kuenzi@tpunkt.ch
Christoph Trummer, Politische Leitung SONART- Musikschaffende Schweiz, christoph.trummer@sonart.swiss
Im Namen folgender Verbände, ihrer Mitgliedsorganisationen und Mitglieder
Suisseculture - Dachverband der Kulturverbände
Suisseculture Sociale
SMR - Schweizer Musikrat
Cultura - Interessenverbände Schweizer Kulturinstitutionen
Petzi - Dachverband der Musikclubs und Festivals
SBCK- Schweizer Bar und Clubkommission
SMPA - Swiss Music Promoters Association (Professionelle Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter)
Action Intermittence
MMFSuisse - MusicManagersForum Schweiz
orchester.ch - Verband Schweizerischer Berufsorchester
Am 06. April 2020 hat das Bundesamt für Kultur informiert, dass die Richtlinien zur Umsetzung, die in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet wurden, bereit stehen und die Gesuche zu den ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor eingereicht werden können.
Kulturschaffende und Kulturunternehmen, denen aus der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen oder Projekten bzw. aus Betriebsschliessungen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, können bis spätestens 20. Mai 2020 bei Ihrem Wohnkanton eine Entschädigung beantragen. In vielen Kantonen wurde die Eingabefrist nun auf den 20. September 2020 verlängert. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens.
Kulturschaffende müssen ihren Antrag auf Ausfallentschädigung an den jeweiligen Wohnkanton richten. Kulturunternehmen müssen ihren Antrag auf Soforthilfe oder Ausfallentschädigung an den Kanton, in dem sie ihren Sitz haben, richten.
Aufgrund der vielen Anfragen, die wir deswegen erhalten, haben wir hier die Links zu den Gesuchsformularen bzw. dem aktuellen Stand der jeweiligen Anlaufstelle zusammengetragen. Die entsprechenden Infos werden laufend aktualisiert.
Aargau (AG)
Departement Bildung, Kultur und Sport
https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/informationen_fuer_kultur_und_sportbereich/informationen_fuer_kultur_und_sportbereich.jsp
Die Eingabefrist für Ausfallentschädigungs-Gesuche wurde verlängert: bis am 20. September 2020 können Gesuche eingereicht werden.
Appenzell Innerrhoden (AI)
Kulturamt
https://www.ai.ch/themen/kultur-und-geschichte/kulturfoerderung/aktuelles/umsetzung-covid-verordnung-kultur-soforthilfe-und-ausfallentschaedigungen-fuer-kulturschaffende-und-kulturunternehmen
Gesuche sind, wenn möglich, bis am 30. April, spätestens aber bis am 20. Mai 2020 einzureichen beim Kulturamt, ottilia.doerig@ed.ai.ch.
Appenzell Ausserrhoden (AR)
Amt für Kultur
https://www.ar.ch/verwaltung/departement-bildung-und-kultur/amt-fuer-kultur/covid-verordnung-kultur/
Gesuche für Ausfallentschädigungen sind bis spätestens 20. September 2020 einzureichen.
Bern (BE)
Amt für Kultur
https://www.erz.be.ch/erz/de/index/kultur/kulturfoerderung/aktuell/corona-pandemie.html
Gesuche sind spätestens bis am 20. September 2020 bei der zuständigen Stelle des Kantons am Wohnsitz des Kulturschaffenden einzureichen, für Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton Bern bei der Kulturförderung des Kantons Bern. Bitte benutzen Sie das elektronische Gesuchsportal. Die Gesuchseingabe ist ab 6.4.2020 am Abend möglich.
Basel-Landschaft (BL)
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/kultur/kulturelles-bl/coronavirus
Der Bundesrat hat am 13. Mai 2020 entschieden, die Unterstützung des Kultursektors um vier Monate bis zum 20. September 2020 zu verlängern. Aufgrund der Verlängerung der Verordnung gelten im Kanton Basel-Landschaft neu folgende Eingabefristen:
Basel-Stadt (BS)
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt, Abteilung Kultur
https://www.coronavirus.bs.ch/kultur.html
Die Abteilung Kultur nimmt ab sofort Gesuche für Ausfallentschädigungen von Kulturschaffenden mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt entgegen. Alle Gesuche sind bis spätestens am 20. September 2020 einzureichen.
Freiburg (FR)
Amt für Kultur
https://www.fr.ch/de/ka/kultur-und-tourismus/kulturelles-leben-und-tourismus/covid-19-massnahmen-zur-unterstuetzung-des-kulturbereichs
Die von der Gesundheitskrise betroffenen Kulturunternehmen und Kulturschaffenden sind gebeten bis zum 20. September 2020 ihre Gesuche um Ausfallentschädigungen über das Internetportal des Amts für Kultur einzureichen.
Genève (GE)
Office cantonal de la culture et du sport
https://www.ge.ch/covid-19-mesures-soutien-au-domaine-culturel
Les demandes d’indemnisation des pertes financières (entreprises à but lucratif ou non lucratif ; acteurs culturels) peuvent être déposées jusqu'au 20 septembre 2020 au plus tard.
Glarus (GL)
Bildung und Kultur
https://www.gl.ch/verwaltung/bildung-und-kultur/kultur/kulturfoerderung.html/629/l/de
Kulturschaffende, die im Kanton Glarus Wohnsitz haben, können bei der Fachstelle Kulturförderung eine Ausfallentschädigung beantragen. Kulturunternehmen bzw. Kulturinstitutionen, die ihren statutarischen Sitz im Kanton Glarus haben, können bei der Kulturförderung eine Ausfallentschädigung beantragen oder auch Soforthilfe, das heisst einen Antrag für rückzahlbare zinslose Darlehen.
Gesuche sind bis spätestens am 20. September 2020 bei der zuständigen Stelle des Kantons am Wohnsitz des Kulturschaffenden einzureichen, für Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton Glarus bei der Fachstelle Kulturförderung des Kantons Glarus.
Graubünden (GR)
Amt für Kultur/Uffizi da cultura/Ufficio della cultura
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/ekud/afk/kfg/kulturfoerderung/covid-19/Seiten/default.aspx
Diese Gesuche sind bis spätestens am 20. September 2020 per E-Mail (corona@afk.gr.ch) oder per Post (Kulturförderung Graubünden, Loëstrasse 26, 7000 Chur) einzureichen.
Jura (JU)
Office de la Culture
https://www.jura.ch/culturecovid
L’indemnisation couvre les pertes financières subies entre le 28 février 2020 et le 20 septembre 2020. Des indemnisations peuvent également être demandées pour des événements qui ont été annulés entre le 28 février 2020 et le 20 septembre 2020. Les dommages résultant de l'annulation volontaire d'événements pour des raisons sanitaires depuis le 28 février 2020 sont également pris en compte.
Les demandes doivent être déposées jusqu'au 20 septembre 2020 auprès de l'autorité compétente du canton selon le lieu de résidence de l’acteur culturel ; pour les acteurs culturels domiciliés dans la République et Canton du Jura les demandes doivent être déposées auprès de l’Office de la culture, au moyen du formulaire ci-contre.
Luzern (LU)
Bildungs- und Kulturdepartement
https://kulturfoerderung.lu.ch/
Gesuche für Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende können bis 20. September 2020 eingereicht werden.
Die Ausfallentschädigung deckt Schäden, die zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. September 2020 entstanden sind. Es können auch Schäden für Veranstaltungen geltend gemacht werden, die zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. September 2020 abgesagt wurden, aber vor dem 31. Oktober 2020 hätten stattfinden sollen. Ebenfalls anrechenbar sind Schäden aus der freiwilligen Absage von Veranstaltungen aus sanitarischen Gründen im Zeitraum zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 17. März 2020.
Neuenburg (NE)
Service de la culture
https://www.ne.ch/autorites/DJSC/SCNE/Pages/CoVid-19.aspx
Le délai de dépôt des dossiers était initialement prévu au 20 mai 2020. Cependant, le Conseil fédéral a décidé de prolonger la durée de validité de l'ordonnance COVID culture. Les dossiers peuvent donc être déposés jusqu'au 20 septembre. Toutefois, les modalités de mise en œuvre n’ont pas encore été précisées par la Confédération.
Nidwalden (NW)
Amt für Kultur
https://www.nw.ch/kulturfoerd/1110
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass der Schaden zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. Mai 2020 entstanden ist. Es können auch Schäden für Veranstaltungen geltend gemacht werden, die zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. Mai 2020 abgesagt wurden, aber vor dem 31. August 2020 hätten stattfinden sollen.
Der Antrag auf Ausfallentschädigung ist bis spätestens 20. Mai 2020 beim Amt für Kultur einzureichen.
Obwalden (OW)
Amt für Kultur und Sport Obwalden
https://www.ow.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/amtsmitteilungen/?action=showinfo&info_id=64708
Der Antrag auf Ausfallentschädigung ist bis spätestens 20. Mai 2020 beim Amt für Kultur und Sport einzureichen.
St. Gallen (SG)
Amt für Kultur
https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung/coronavirus.html
Gesuche sind bis spätestens am 20. September 2020 bei der zuständigen Stelle des Kantons am Wohnsitz des Kulturschaffenden einzureichen, für Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen beim Amt für Kultur des Kantons St. Gallen.
Schaffhausen (SH)
Erziehungsdepartement
https://kulturraum.sh/covidinfo
Die Gesuche können unter Anfügung der notwendigen Beilagen eingereicht werden, elektronisch an: kulturhilfe@sh.ch oder per Post an: Fachstelle für Kulturfragen, Herrenacker 3, 8200 Schaffhausen. Die Eingabefrist um Ausfallentschädigungen im Kultursektor wurde bis zum 20. September 2020 verlängert!
Solothurn (SO)
Amt für Kultur und Sport
https://corona.so.ch/bildung-kultur/kultur-und-sport/
Beim Kanton Solothurn können Kulturschaffende und Kulturunternehmen Gesuche für Ausfallentschädigungen einreichen.
Eingabefrist NEU: spätestens bis 20. September 2020 für Schäden bis 31. Oktober 2020.
Schwyz (SZ)
Amt für Kultur
https://www.sz.ch/staatskanzlei-departemente/bildungsdepartement/amt-fuer-kultur/kulturfoerderung/kulturkommission.html/72-416-387-380-2480-2568-2557
Gesuche sind bis spätestens 20. September 2020 (Poststempel) bei der zuständigen Stelle des Kantons am Sitz des Kulturunternehmens einzureichen, für Kulturunternehmen mit Sitz im Kanton Schwyz bei der Kulturförderung des Kantons Schwyz. Bitte benützen Sie das entsprechende Gesuchformular.
Thurgau (TG)
Kulturamt
https://kulturamt.tg.ch/foerderung/informationen-coronavirus/ausfallentschaedigungen.html/10758
Im Merkblatt sowie im Ablaufschema finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende. Füllen Sie das Gesuchsformular sowie das Beiblatt aus und schicken Sie das unterschriebene und gescannte Gesuchsformular, das Beiblatt sowie die geforderten Dokumenten per E-Mail an kulturamt@tg.ch. Gesuche um Ausfallentschädigung können bis zum 20. September 2020 eingereicht werden.
Tessin (TI)
Divisione della cultura e degli studi universitari
https://www4.ti.ch/index.php?id=119960
Le imprese e gli operatori culturali colpiti dalla crisi sanitaria COVID-19 sono invitati a inoltrare entro il 20 settembre 2020 le loro richieste d'indennità per perdita di guadagno tramite i formulari appositi.
Uri (UR)
Amt für Kultur und Sport
https://www.ur.ch/themen/2944
Gesuche sind bis spätestens am 20. September 2020 bei der zuständigen Stelle des Kantons am Wohnsitz des/der Kulturschaffenden. Bitte füllen Sie dafür das entsprechende Gesuchsformular aus. Anschliessend sind alle notwendigen Unterlagen elektronisch einzureichen. Gesuche werden ausschliesslich elektronisch entgegengenommen. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter covid-kultur@ur.ch zur Verfügung.
Waadt (VD)
Service des affaires culturelles
https://www.vd.ch/themes/culture/aides-et-soutiens-a-des-projets-culturels/covid-19-informations-et-questionnaires-pour-demandes-daide-durgence-et-dindemnisation/
Les demandes sont à déposer au plus tard le 20 septembre 2020 et uniquement via notre plateforme informatique.
Wallis (VS)
Dienststelle für Kultur
https://www.vs.ch/de/web/culture/coronavirus-kultur
Gesuche sind bis spätestens am 20. September 2020 bei der zuständigen Stelle des Kantons am Wohnsitz des Kulturschaffenden einzureichen, für Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton Wallis bei der Sektion Kulturförderung, Dienststelle für Kultur, Staat Wallis.
Zug (ZG)
Amt für Kultur
https://www.zg.ch/behoerden/direktion-fur-bildung-und-kultur/amt-fur-kultur/informationen-coronavirus
Gesuche sind laufend, spätestens jedoch bis am 20. September 2020 bei der zuständigen Stelle des Kantons am Wohnsitz des Kulturschaffenden einzureichen, für Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton Zug beim Amt für Kultur des Kantons Zug.
Zürich (ZH)
Direktion der Justiz und des Innern, Fachstelle Kultur
https://kultur.zh.ch/internet/justiz_inneres/kultur/de/kulturpolitik/corona_2020.html?fbclid=IwAR3U1aMO2chzxCN916W3kjbag9tgv2UW3crUmPJk2p5uZMJyechs7nFofCk
Gesuche an die Fachstelle Kultur sind bis spätestens am 20. September 2020 einzureichen. Der finanzielle Schaden ist zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. September 2020 entstanden. Es können auch Schäden für Veranstaltungen geltend gemacht werden, die zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. September 2020 abgesagt oder verschoben wurden, aber vor dem 31. Oktober 2020 hätten stattfinden sollen.
Hast du Gagenausfälle durch abgesagte Konzerte wegen dem Coronavirus? Fülle das Formular aus und unterstütze die Schweizer Musikbranche! Je mehr dokumentierte Fälle wir aufweisen können, desto besser können wir aufzeigen, welche finanziellen Folgen die Entscheide von Bund und Kantonen für unsere Branche bedeuten.
www.sonart.swiss/corona
Unter diesem Link findest du auch alle Infos, wie du deine bereits erstellten Einträge bearbeiten kannst. Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass das Ausfüllen des Formulares nicht zum Bezug von Nothilfe- oder Kompensationszahlen berechtigt. Die Daten sind jedoch trotzdem enorm wichtig, denn so können wir aufzeigen, dass weiterhin Hilfe nötig ist.
Bitte teile das Formular mit möglichst allen befreundeten Musiker*innen – egal, ob SONART-Mitglied oder nicht. Herzlichen Dank!
Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt.
Hilfspaket des Bundes – Was wir schon wissen – Updates folgen laufend
Untenstehend findest du ein FAQ zu den häufigsten Fragen!
Nach verschiedenen Abklärungen haben wir nun ein Ablaufschema anlehnend an das vom Kulturamt Thurgau erstellt, welches nach unserem Verständnis der Covid-Verordnung Kultur und ihren Richtlinien entspricht.
Leider werden die Bundesverordnungen und -richtlinien nicht in allen Kantonen gleich ausgelegt. Falls es in eurem Kanton Abweichungen von diesem hier gezeigten System gibt, weist die Behörden darauf hin, dass ihr euch auf die Empfehlungen eures Verbandes bezieht.
Es gibt drei Wege für Betroffene:
Dieses Modell ist bereits eröffnet und es ist nicht auf Kulturschaffende beschränkt.
Selbständigerwerbende haben Anspruch auf die Entschädigung, wenn sie
• ihren Betrieb aufgrund der Verordnung des Bundesrates (Art. 6 Abs. 2 COVID-19-Verordnung 2) schliessen mussten;
• aufgrund einer kantonal angeordneten und durch den Bundesrat bewilligten Einschränkung einen Erwerbsausfall haben. Freiwilliger Verzicht ergibt keinen Anspruch;
• geplante Veranstaltungen wegen des Veranstaltungsverbots absagen mussten;
• ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen dürfen, aufgrund der Situation aber in finanzielle Notlage geraten sind (Härtefall-Regelung). Voraussetzung: Das AHV-pflichtige Einkommen 2019 liegt zwischen 10 000 und 90 000 Franken. Als Basis für die Entschädigung dient die aktuellste Beitragsverfügung des Jahres 2019
Ein Erklärvideo dazu findet man hier: https://www.youtube.com/watch?v=Jjw6egrVl70&feature=youtu.be und weiterführende Informationen sowie das Gesuchsformular auf https://www.ahv-iv.ch/de/
Gewisse Ausgleichskassen haben ein eigenes Gesuchsformular erstellt, in diesem Fall ist das Formular der zuständigen Ausgleichskasse zu verwenden!
Die Entschädigung wird anhand des durchschnittlichen Einkommens aus der Zeit vor den COVID-Massnahmen berechnet wird. Falls man hier nach konkret ausgefallenen Veranstaltungen gefragt wird, geht es höchstwahrscheinlich nur darum zu bestätigen, dass man in der betroffenen Zeit auch tatsächlich gearbeitet hätte. Es wäre falsch, wenn die Ausgleichskasse euch Taggelder nur für die Veranstaltungstage bezahlen würde! Weist die Ausgleichskassen auch mit unserem Merkblatt darauf hin, dass das Taggeld für die gesamte Zeit auszuzahlen ist, wie dies auch in anderen Berufen der Fall ist.
ACHTUNG. Dieser Weg ist nicht zu verwechseln mit der konkreten Ausfallentschädigung (s.3.)!
Dieses Modell wurde bis am 20. September 2020 verlängert. Suisseculture Sociale nimmt hier die Gesuche entgegen. Es geht um Soforthilfe für Kulturschaffende, die ihre unmittelbaren Lebenshaltungskosten nicht mehr decken können. Die Nothilfe beträgt höchstens 196 Franken pro Tag, sie muss nicht zurückbezahlt werden. Auch Student*innen im künstlerischen Bereich können gegebenenfalls Nothilfe beantragen. Gesuche können eingereicht werden bei:
https://nothilfe.suisseculturesociale.ch/
Alle Kulturschaffenden mit Wohnsitz in der Schweiz, die hauptberuflich* tätig sind und von der Verordnung nicht explizit ausgeschlossen werden (siehe Erläuterungen zu Art. 2 der Covid-Verordnung Kultur) sowie eine Nothilfe benötigen, können ein Gesuch bei Suisseculture Sociale einreichen.
Dafür ist es nötig, auch ein Gesuch um Erwerbsersatz (EO) bei der https://www.ahv-iv.ch/de/ zu machen. Dies gilt auch für Kulturschaffende, die bisher nicht bei einer Ausgleichskasse formell als selbständig erwerbend gemeldet sind. Über die Gesuchstellung bei der EO muss Suisseculture Sociale informiert werden, eine schriftliche Bestätigung des EO-Gesuchs ist hingegen nicht nötig. Wenn bei jemandem bereits das EO-Gesuch explizit abgelehnt wird (nur das Gesuch!), dann soll er bei Suisseculture Sociale trotzdem einreichen, muss aber die Ablehnung des EO-Gesuchs begründen.
* Gemäss Art. 6 Abs. 2 Kulturförderverordnung: Alle, die mit ihrer kulturellen Tätigkeit mindestens die Hälfte des Lebensunterhaltes finanzieren oder mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit für die kulturelle Tätigkeit einsetzen
(Für Unternehmen gibt es ein vergleichbares Modell, in dem man aber ein zinsfreies Darlehen erhält, das zurückbezahlt werden sollte. Dafür wird NICHT Suisseculture Sociale verantwortlich sein.)
Dieses Modell wurde in den meisten Kantonen bis am 20. September 2020 verlängert. Prüft die Infos dazu aber unbedingt auf der entsprechenden Website eures Kantons, den Link dazu findet ihr unten.
Hier kann man in seinem Wohnkanton konkrete Einnahmeausfälle melden und sollte bis zu 80 % davon kompensiert bekommen, wenn diese nicht bereits durch die Erwerbsersatz-Entschädigung gedeckt wurden (siehe 1. Erwerbsausfall). Die genauen Abläufe scheinen nicht in allen Kantonen gleich zu sein. Ein Hauptanliegen von SONART ist, dass alle Kantone eine möglichst einheitliche und die gesamte Szene umfassende Praxis anbieten werden.
Nach dem aktuellen Stand muss man für die Ausfallentschädigung offiziell selbständig erwerbend sein. Wir kämpfen aber weiterhin dafür, dass auch Freischaffende Zugang zu dieser Möglichkeit bekommen.
Hier sind die kantonalen Kontaktstellen, die entsprechenden Infos werden laufend aktualisiert:
https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/kantonale-anlaufstellen.html
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Ich bin nicht formell als selbständigerwerbend anerkannt. Kann ich mich trotzdem um diese Massnahmen bewerben?
Du wirst keinen Erwerbsersatz erhalten (via AHV-IV /EO). Für die Nothilfe musst du jedoch trotzdem zuerst ein Gesuch bei der EO einreichen. Die Nothilfe kann dir unter Umständen aber trotzdem helfen, auch wenn du nicht formell als selbständigerwerbend anerkannt bist.
Um Ausfallentschädigungen zu erhalten, ist es nach offiziellem Stand ebenfalls zwingend notwendig, als selbständig anerkannt zu sein. Wir kämpfen aber weiterhin dafür, dass auch Freischaffende Zugang zu dieser Massnahme erhalten.
Dürfen verschobene Konzerte erfasst werden?
Da es in der Unterlagen des Bundes nicht explizit untersagt ist, empfehlen wir alle abgesagten und verschobenen Konzerte anzugeben. Auch eine Verschiebung bedeutet einen Einnahmeausfall, da ja damit ein späterer Termin besetzt wird.
Auf welcher Grundlage wird die Anzahl zugesprochener Taggelder ermittelt? Was gilt alles als Arbeitstag?
Dazu fehlt leider eine ganz und gar verbindliche Richtlinie. Wir setzen uns dafür ein, dass alle kantonalen Ausgleichskassen auch die Vorbereitungstage, Bürotage usw. akzeptieren. So lange nichts anderes kommuniziert ist, empfehlen wir den gesamten Zeitraum des Veranstaltungsverbotes anzugeben. Da die Rechnung Einkommen x 0,8 / 360 gemacht wird, solltet ihr auch für jeden Tag ein Taggeld erhalten.
Bitte weist die kantonalen Ausgleichskassen auf dieses Merkblatt hin, das wir eigens für diese Anwendung erstellt haben:
Merkblatt FreischaffendeR Musiker*in - Was ist das für ein Beruf?
Sollte eure kantonale Ausgleichskasse nur die effektiven Auftrittstage gelten lassen, meldet es uns bitte, dann versuchen wir Kontakt aufzunehmen.
Ziemlich sicher ist aber, dass die EO-Massnahmen euch nicht wirklich entschädigen werden. Ihr solltet unbedingt auch die Ausfallenschädigungen in Anspruch nehmen.
Das steht in den Informationen des Bundes:
23) Wie hoch ist die Entschädigung? Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommens, das vor Beginn des Anspruchs auf die Entschädigung erzielt wurde, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Den Höchstbetrag des Taggelds erreichen Arbeitnehmende mit einem durchschnittlichen Monatslohn von 7 350 Franken (7 350 x 0,8 / 30 Tage= 196 Franken/Tag).
24) Berechnungsbeispiel Benjamin K. ist selbständigerwerbender Musiker. Aufgrund der Massnahmen des Bundes wurde sein Auftritt im Hallenstadion für den 20. März 2020 abgesagt. Für die Berechnung seiner Entschädigung ist das in einen Tagesverdienst umgerechnete Jahreseinkommen massgebend, das zur Festlegung seines letzten persönlichen AHV-Beitrags im Jahr vor Beginn seines Anspruchs herangezogen wurde. Die Entschädigung wird basierend auf der aktuellsten Beitragsverfügung 2019 berechnet. Dazu wird das Jahreseinkommen mit 0,8 multipliziert und durch 360 geteilt. Bei Benjamin K. beträgt dieses Jahreseinkommen 45 000 Franken, was ein Taggeld von 100 Franken ergibt (45 000 x 0,8 / 360 Tage = 100 Franken/Tag).
Muss ich für die Ausfallentschädigung auch zuerst ein Gesuch an die EO stellen?
Wir sind immer davon ausgegangen, dass das nicht nötig sein wird. Es gibt nun verschiedene Lesarten der Verordnung und Richtlinien. Wir klären das momentan beim Bund und den Kantonen ab und versuchen darauf hinzuwirken, dass man das nicht muss. Unterdessen empfehlen wir euch, in euren Gesuchen auf unsere Lesart hinzuweisen.
Kann ich die Ausfallentschädigung nur einmal beantragen und sollte deshalb warten, bis ich möglichst viele gesicherte Absagen habe?
Offenbar gibt es Kantone, die das so handhaben. Das ist aus unserer Sicht falsch und wir suchen das Gespräch mit den Kantonen um diese Frage zu klären.
Welche Veranstaltungen können erfasst werden?
Aufgrund der Verlängerung der Massnahmen wurde dies in gewissen Kantonen mittlerweile verlängert. In gewissen Kantonen können alle Veranstaltungen erfasst werden, die ab dem 28.02.2020 bis zum 31.08.2020 abgesagt wurden im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen, in anderen Kantonen gilt: ab dem 28.02.2020 bis zum 31.10.2020.
In der Richtlinie für die Kantone steht folgendes:
4.3. (...) Die Ausfallentschädigung deckt Schäden, die zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. September 2020 entstanden sind. Es können auch Schäden für Veranstaltungen geltend gemacht werden, die zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. September 2020 abgesagt wurden, aber vor dem 31. Oktober 2020 hätten stattfinden sollen. Ebenfalls anrechenbar sind Schäden aus der freiwilligen Absage von Veranstaltungen aus sanitarischen Gründen im Zeitraum zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 17. März 2020.
Welche Ausfälle kann ich angeben? Nur Gagen oder auch die Nebeneinkünfte (Merchandise, Urheberrechte usw.)?
Wir empfehlen euch, alles anzugeben, was in der Regel realistischerweise bei einem Konzert verdient würde, sofern es in eurem Kanton nicht explizit ausgeschlossen wird. Wenn ihr also Belege habt von SUISA-Einnahmen und Merchandise-Verkäufen von vergleichbaren Konzerten, gebt diese auch an. Kürzen können die Kantone dann immer noch. Wir bitten euch, dabei ehrlich zu sein und nicht zu übertreiben, das würde uns mittel- und langfristig sehr schaden in dieser potentiell noch lang andauernden Situation.
Kann ich auch ausgefallene Engagements im Ausland angeben?
Ja. In der Richtlinie an die Kantone steht:
4.4 Kausalität Es sind alle Schäden erstattungsfähig, die durch staatliche Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) verursacht wurden. Als staatliche Massnahmen gelten die Anordnungen der Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Finanzielle Schäden, die im Ausland entstanden sind, können entschädigt werden, sofern alle übrigen Anspruchsvoraussetzung erfüllt sind. https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/60872.pdf
Wie wird der Tatsache Rechnung getragen, dass ja nicht bloss bereits Abgemachtes ausfällt, sondern auch keine Anfragen mehr kommen, die noch in die Zeit gefallen wären?
Der Bund ist sich bewusst, dass eine zweite Runde nötig sein wird, in der auch das irgendwie berücksichtigt werden muss. Wir kennen die Lösungsansätze noch nicht, werden uns aber konstruktiv an der Lösungsfindung beteiligen.
Ich bin nicht formell als selbständigerwerbend anerkannt. Kann ich mich trotzdem um Nothilfe bewerben?
Ja. Du musst trotzdem ein Gesuch via AHV-IV einreichen. Falls das für deinen Fall aber nicht möglich, ist, oder falls das Gesuch abgelehnt wird, kannst du trotzdem den Nothilfe-Antrag bei Suisseculture Sociale stellen. Dort musst du begründen, warum dein Gesuch nicht eingegeben werden konnte, bzw. warum es abgelehnt wurde. Suisseculture Sociale kann deinen Antrag dann trotzdem prüfen.
Die vielen Unklarheiten bei den Covid-19-Massnahmen sind für uns alle eine grosse Herausforderung. Diese Woche führen wir deshalb erstmals eine Austausch- und Fragerunde durch, die im Zoom-Format stattfinden wird. Gerne sammeln wir dann eure Fragen, Unklarheiten oder Rückmeldungen zu den Antragsprozessen um Ausfallentschädigungen, Nothilfe oder EO und versuchen, euch so gut wie möglich Antworten zu geben.
Das Zoom-Webinar findet an folgenden Tagen, jeweils von 18–19 Uhr, statt:
Montag, 4. Mai
Mittwoch, 6. Mai
Freitag, 8. Mai
Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt – first come, first served – anmelden könnt ihr euch per Mail. Gebt in der Anmeldung bitte das gewünschte Datum an. Das Angebot ist ausschliesslich für SONART-Mitglieder.
Die Kulturbranche der Schweiz ist nach wie vor dankbar für die im März rasch beschlossenen Massnahmen zur Stärkung des existentiell betroffenen Kultursektors. Auch wenn es in der Umsetzung dieser Massnahmen noch einige offene Fragen gibt, herrscht Zuversicht, dass zumindest einem grossen Teil der Kulturschaffenden damit geholfen werden kann.
Nach der Soforthilfe braucht es nun einen langfristigen Plan zur Sicherung der kulturellen Vielfalt
Diese ersten Massnahmen laufen auf den 20.05.20 ab. Sie waren als kurzfristige Massnahmen zur Überbrückung eines Notfalls konzipiert. Nun zeigt sich, dass die Auswirkungen auf das Kulturschaffen und seine Strukturen noch viele Monate darüber hinaus riesig sein werden: Wann können wieder Publikumsveranstaltungen stattfinden? Wie können die Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden? Es wird auf jeden Fall eine lange Anlaufzeit brauchen, bis wieder regulär gespielt werden kann. Verschobene Programme wirken sich auf den Bühnenbetrieb aus, bis weit ins 2021 hinein, in gewissen Kultursparten noch länger.
Es müssen also mittel- und langfristige Massnahmen getroffen werden, die es den Kulturschaffenden und ihren Strukturen ermöglichen, nicht nur knapp zu überleben, sondern auch am Ende dieser Krisenzeit noch betriebsfähig zu sein. Das Ziel ist nach wie vor, die vielfältige Kulturlandschaft der Schweiz möglichst umfassend zu erhalten.
Daraus folgen die nachstehend aufgelisteten Empfehlungen und Erwartungen, die wir im breiten Verbund der «Taskforce Corona Massnahmen Kultur» am 1.5.2020 in einer Anhörung auch beim Bundesamt für Kultur deponiert haben.
Insbesondere sollen diese Instrumente verlängert und weiterentwickelt werden:
1. Nothilfe: Viele Kulturschaffende arbeiten von Kurz-Anstellung zu Kurz-Anstellung, sie sind also weder formell selbständigerwerbend noch angestellt. Die Nothilfe ist auch für Kulturschaffende zugänglich, die deshalb bei den Ausgleichskassen (siehe Punkt 4) durch die Maschen fallen. Auch für sie braucht es ein Auffangnetz. Es wäre nicht sinnvoll, die Betroffenen in die normale Sozialhilfe zu schicken, dort müssten sie z.B. ihre Instrumente verkaufen usw. Die Wiederaufnahme der vorherigen Berufstätigkeit am Ende der Krise wäre nahezu unmöglich, auch andere Arbeitsverhältnisse, Wohnungssuche usw. wären unnötigerweise massiv erschwert. Das verursacht langfristig massive Mehrkosten für die Allgemeinheit.
3. Erwerbsersatz: Dieses Instrument ist essenziell, besonders für die Zeit ab dem Sommer, wenn zunehmend nicht mehr konkrete Ausfälle vorweisbar sind Die jetzt angewendete Taggeldlösung muss aber dringend umgestaltet werden, damit sie tatsächlich hilft, den Betroffenen mehr als das persönliche Überleben zu sichern. Allenfalls sollte überprüft werden, ob die Ausgleichskassen mit ihren Kriterien die richtige Anlaufstelle sind für dieses Instrument. Folgende Anpassungen sind aus unserer Sicht nötig:
c) Dreijahresdurchschnitt als Ansatz - Momentan ist man im Vor- oder Nachteil, je nachdem, wie die letzte erfasste Periode gelaufen ist. Ein Dreijahresdurchschnitt ergibt ein faireres Bild der Einkommenssituation und bildet auch die langen Produktions-/Aufführungszyklen des Kulturschaffens besser ab: Auf lange Investitionsphasen folgen kurze Einnahmephasen.
d) Der formelle Status soll kein Hindernis sein – Erfasst werden sollten auch als Nebeneinkünfte versteuerte Einkommensanteile aus dem Kulturschaffen, bzw. aus von den Corona betroffenen beruflichen Tätigkeiten, selbst wenn kein formeller Status als Selbständigerwerbend vorliegt. Viele kulturelle Tätigkeiten finanzieren sich selbst, bringen aber nicht genug Zusatzeinkommen für eine formelle Selbständigkeit. Um die Vielfalt des Kulturschaffens zu erhalten, sollen auch diese Einkünfte im Erwerbsausfall Platz finden.
Wir haben in den vergangenen Wochen viel Unterstützung und Verständnis aus der Verwaltung und dem Bundesrat erfahren dürfen. Nun hoffen wir, dass wir weiterhin so konstruktiv mit den Behörden zusammenarbeiten können und damit gemeinsam eine aussichtsreiche Grundlage schaffen. Auf dass wir uns auch im Herbst 2021 noch an unserer vielfältigen Schweizer Kulturszene erfreuen können.
Bitte beachten Sie auch die Medienmitteilung der Taskforce Corona Massnahmen Kultur, die für den gesamten Kultursektor inklusive der Veranstalter, Agenturen und Institutionen spricht!
Für SONART:
Marianne Doran, Präsidentin SONART
Christoph Trummer, Leiter der politischen Projekte, SONART – Musikschaffende Schweiz
Im Bereich der Nothilfe für Kulturschaffende (Einzelpersonen!) hat der Bundesrat Suisseculture Sociale als zuständige Stelle bestimmt. Wenn ihr also als Musikschaffende in Folge der Massnahmen wegen des Coronavirus aktuell Mühe habt, eure Lebenskosten zu bestreiten, dann könnt ihr bei Suisseculture Sociale ein Gesuch einreichen.
Wichtig: Stellt ein Gesuch, wenn ihr merkt, dass ihr ohne einen raschen finanziellen Zustupf eure Lebenskosten nicht mehr oder nicht mehr vollständig bestreiten könnt. Wartet also mit der Gesuchstellung nicht, bis ihr eure letzten Ersparnisse aufgebraucht habt. Denn die Nothilfe berücksichtigt einen gewissen Vermögensfreibetrag. Zudem beachtet, dass Gesuche nur bis spätestens 20. Mai eingereicht werden können, überprüft eure allfälligen Notlagen daher rechtzeitig. Alle Informationen zur Gesuchseingabe sind auf der Website von Suisseculture Sociale zu finden. Bei weiteren Unklarheiten und Fragen, empfehlen wir euch das FAQ (PDF Download) aufmerksam durchzulesen.
Die Richtlinien zur Umsetzung stehen bereit und die Gesuche zu den ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor können ab heute eingereicht werden. Die finanziellen Hilfen können bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden. Informationen dazu sowie die jeweiligen Anlaufstellen sind auf der Website des Bundesamts für Kultur (BAK) aufgeführt: www.bak.admin.ch/coronavirus
Die Verordnung ist auf zwei Monate befristet. Während der zwei Monate wird das BAK und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia gemeinsam mit den Kantonen und den Kulturorganisationen die Entwicklungen laufend beobachten. Der guten Zusammenarbeit der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, dem Bundesamt für Kultur sowie den Kulturverbänden und -organisationen ist die breite COVID-Unterstützung für Kulturschaffende zu verdanken.
Das Gesuchsportal Nothilfe gemäss der COVID-Verordnung Kultur des Bundesrats von Suisseculture Sociale ist online.
Kulturschaffende, die aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID- 19) in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, in der sie ihre unmittelbaren Lebenskosten nicht mehr decken können, können über das Portal nothilfe.suisseculturesociale.ch ein Gesuch um Nothilfe nach Art. 6 und 7 der COVID-Verordnung Kultur stellen. Gesuche können ausschliesslich über das Online-Formular angenommen werden.
Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe bei Suisseculture Sociale ist, dass bereits ein Gesuch um Erwerbsausfall (EO-Entschädigung) gemäss COVID-19- Verordnung Erwerbsausfall bei Ihrer kantonalen SVA gestellt wurde. Aus administrativen Gründen müssen auch Personen ein Gesuch bei der EO deponieren, die kaum Aussicht auf Bewilligung haben. Für die Nothilfe ist nur der Nachweis eines Gesuches nötig, die Nothilfe kann aber explizit auch gesprochen werden, wenn keine Bewilligung durch die EO erfolgt! Gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia darf Suisseculture Sociale nur bis zum 20. Mai 2020 Gesuche entgegennehmen.
Soforthilfen für Kulturunternehmen, Ausfallentschädigungen für gewinnorientierte und nicht- gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende
Für die Soforthilfen für Kulturunternehmen und Ausfallentschädigungen sind die jeweiligen Kulturämter der Kantone zuständig. Die Formulare und Einreichungsmodalitäten können dort abgerufen und eingereicht werden. Wir bitten um Geduld, wenn noch nicht alle Kantone bereit sind! Finanzhilfen für den Laienbereich können bei den Laienkulturverbänden beantragt werden. Sollten beim Kontakt mit eurem Kanton Unklarheiten über den Ablauf oder die Bewilligungspraxis bestehen, bitten wir euch, uns dies so rasch wie möglich mit dem Betreff «Fragen an Kantone» mitzuteilen an info@sonart.swiss.
«Taskforce Corona Massnahmen Kultur» als breit abgestützte Koalition von Kulturverbänden
Schliesslich hat SONART zusammen mit Suisseculture und einer breiten Koalition von Kulturverbänden eine «Taskforce Corona Massnahmen Kultur» gegründet. Die Taskforce steht den Behörden als Beratungsgremium zur Verfügung und bündelt Hinweise der Verbände, wenn bei der Durchführung der Massnahmen Schwierigkeiten für Kulturschaffende und Kulturunternehmen entstehen.
Danke für eure Geduld bis hier. Wir bitten euch, die Dokumente und Links auf dieser Seite gut durchzulesen: www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/selbststaendige-kulturschaffende.html
Quelle: Suisseculture
Die Plattform von Suisseculture Sociale für Nothilfe ist nun online. In der Einleitung auf der Startseite wird sehr ausführlich beschrieben, wie die Anträge eingereicht werden müssen und wer anspruchsberechtigt ist.
Alle Kulturschaffenden mit Wohnsitz in der Schweiz, die hauptberuflich* tätig sind und von der Verordnung nicht explizit ausgeschlossen werden (siehe Erläuterungen zu Art. 2 der Covid-Verordnung Kultur) sowie eine Nothilfe benötigen, können ein Gesuch bei Suisseculture Sociale einreichen.
Bevor ein Gesuch bei Suisseculture Sociale gestellt wird, müssen alle ein Gesuch um EO-Entschädigung einreichen. Über die Gesuchstellung bei der EO muss Suisseculture Sociale informiert werden, eine schriftliche Bestätigung des EO-Gesuchs ist hingegen nicht nötig. Wenn bei jemandem bereits das EO-Gesuch explizit abgelehnt wird (nur das Gesuch!), dann soll er bei Suisseculture Sociale trotzdem einreichen, muss aber die Ablehnung des EO-Gesuchs begründen. Dies gilt auch für Kulturschaffende, die bisher nicht bei einer SVA formell als selbständig erwerbend gemeldet sind.
* Gemäss Art. 6 Abs. 2 Kulturförderverordnung: Alle, die mit ihrer kulturellen Tätigkeit mindestens die Hälfte des Lebensunterhaltes finanzieren oder mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit für die kulturelle Tätigkeit einsetzen.
Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktiert uns, oder benutzt auch die dafür vorgesehene Mailadresse von Suisseculture Sociale.
Wir hatten aufgrund der Ankündigungen des BAK erwartet, dass wir heute mehr wissen würden über die Nothilfe (bei Suisseculture Sociale) und die Ausfallentschädigungen (bei den Kantonen). Nun haben wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass die Umsetzungsrichtlinien für Massnahmen im Kulturbereich zwar erarbeitet sind. Vorgestellt werden sie nun allerdings erst am Montag, dem 6.4. Bei der heutigen Medienkonferenz des Bundes sind offenbar zu viele andere Themen, man wollte nicht, dass die Kultur dabei untergehe.
Wir müssen euch also leider nochmal um ein Wochenende Geduld bitten.
Unterdessen hören wir aus verschiedenen Kantonen, dass der Zugang zum Erwerbslosenersatz via EO / SVA relativ unterschiedlich gehandhabt wird. Teils gibt es grosse Verwirrung. Wir werden also im Verlauf der nächsten Woche ein Schreiben an alle Kantone machen. Darin werden wir ihnen:
Falls ihr bereits Erfahrungen in eurem Kanton gesammelt habt und sich daraus Fragen ergeben, die wir stellen sollten, bitte schickt sie uns mit dem Betreff: «Fragen für Kantone» bis Sonntagabend, 5.4. an info@sonart.swiss. ACHTUNG: Wir werden euch diese Fragen nicht einzeln beantworten – wir werden sie an die Kantone weiterleiten und deren Antworten dann weiterverbreiten.
Danke für eure Geduld und eure Unterstützung.
In den letzten Tagen gab es aufgrund der aktuellen Situation verschiedenste Institutionen und Plattformen, die Streaming-Konzerte ins Leben riefen. Darum sind auch sehr viele Diskussionen rund um dieses Thema entstanden und auch wir haben uns diesbezüglich Gedanken gemacht. Wir möchten uns gerne kurz dazu äussern und ein paar Inputs aus Verbandsperspektive in die Diskussion einbringen.
Es gibt viele positive Aspekte dieser Streamingprojekte: Die gegenwärtige Lage ist für alle ungewohnt und schwierig, darum ist es wichtig, innovativ zu sein und neue Ideen zu verwirklichen. Ausserdem ist es eine sehr schöne Idee, den Leuten, die zu Hause bleiben müssen, die Zeit mit Musik zu erleichtern und ihnen damit ein wenig Hoffnung und Zuversicht in dieser schwierigen Zeit zu geben.
Als Berufsverband stehen wir einem Aspekt bei einigen dieser Projekte jedoch auch kritisch gegenüber. In den letzten Wochen hat der Bund Hilfsmassnahmen spezifisch für Kulturschaffende beschlossen. Zum ersten Mal wird unsere Branche als Wirtschaftszweig sichtbar und ernst genommen, ihre Notwendigkeit und Wichtigkeit wird gewürdigt. Für diese Anerkennung setzen wir uns schon seit Langem und fortwährend ein – zu dieser Anerkennung gehört aber auch, dass Musikschaffende für ihre Arbeit angemessen entlöhnt werden, was bei einigen der aktuellen Projekte nicht der Fall zu sein scheint.
Dies ist aus unserer Sicht problematisch, gerade in der gegenwärtigen Zeit, in der viele Freischaffende komplett auf ihr Einkommen verzichten müssen. Natürlich: Diese Konzerte generieren den Urheberrechtsinhaber*innen sowie Interpret*innen auch Tantiemen und haben für viele Musikschaffende auch einen Promoeffekt und können zur eigenen Reichweite und Berühmtheit beitragen. Während der Promoeffekt für die Bandleader*innen ein gutes Argument sein mag, haben aber diverse Musik-Acts auch Mitmusiker*innen an Bord, die daraus keinen unmittelbaren Nutzen ziehen können und teils trotzdem grosse zeitliche Aufwände betreiben.
Uns stellen sich also folgende Fragen:
Wer arbeitet alles gratis? Sind es nur die Musiker*innen? Wie ist es mit den Betreiber*innen der Plattformen, den Techniker*innen, den Moderator*innen? Verdient jemand an den Projekten? Generiert jemand Werbeeinnahmen, verkauft Abos usw.? Wird Content für eine gewinnorientierte Plattform generiert? Wie lange wird der gratis zur Verfügung gestellte Exklusiv-Content von den Plattformen weiter ausgewertet? Werden die Musiker*innen an allfälligen Einnahmen beteiligt? Wird das Publikum auch angemessen auf die eigenen Kanäle der Musik-Acts hingewiesen, sodass diese nachhaltig von der Präsenz profitieren können? Oder bewirbt sich die Plattform primär selbst?
Wir möchten euch auf keinen Fall vorschreiben, wie ihr in diesen Tagen mit solchen Anfragen umgehen sollt und möchten solche im Grunde gut gemeinten Projekte überhaupt nicht pauschal verurteilen. Aus unserer Sicht müssten aber auf all die oben aufgeführten Fragen zufriedenstellende Antworten gegeben sein, damit ein solches Projekt mit wirklich gutem Gefühl mitgetragen werden kann. Es ist klar, dass damit für jede Band, jede*n Künstler*in eine Abwägung der Argumente vorgenommen werden muss, die zu verschiedenen Schlüssen führen kann.
Wir möchten euch einfach auf die für uns vorherrschende Diskrepanz aufmerksam machen und eine Diskussion anregen. Und natürlich möchten wir euch auch ins Bewusstsein rufen, dass es absolut angemessen ist, auch für solche gestreamten Konzerte faire Gagen zu verlangen, wenn irgendwo ein Budget vorhanden ist. Insbesondere, wenn andere Mitwirkende bezahlt werden.
Die grundlegende Botschaft ist simpel: Lassen wir uns nicht ausbeuten und ausnutzen, auch (und besonders) jetzt nicht.
Gerne öffnen wir die Diskussion hiermit auch: Uns interessiert, wie ihr über dieses Thema denkt und wie ihr momentan mit solchen Projekten umgeht. Gerne könnt ihr auf unserer Facebookseite mitdiskutieren.
Der Kultur- und Veranstaltungssektor bedankt sich beim Bundesrat für die getroffenen Notfallmassnahmen zur Rettung der Branche
Die Vertreterinnen und Vertreter der Kulturschaffenden sowie der Veranstaltungsbranche haben mit grosser Hoffnung den heute beschlossenen Notfallmassnahmen des Bundesrates entgegengeblickt – die Branche wurde von den aktuellen Entwicklungen besonders hart getroffen, da für die meisten Akteurinnen und Akteure jegliche Einnahmemöglichkeiten innert kurzer Zeit weggefallen sind, demgegenüber aber hohe Kosten verbleiben. Auch mit den getroffenen Massnahmen wird die Branche selbst bei optimistischer Betrachtung ein bis zwei Jahre benötigen, um den Stand vor der Corona-Krise wieder zu erreichen.
Dennoch betrachtet die Branche die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen für den Moment als angebracht und angemessen. Der Bundesrat hat klar gemacht, dass er die Hilferufe der Kulturschaffenden und Veranstaltenden gehört hat und dass er bereit ist, substantielle Unterstützung spezifisch für diesen Sektor zu leisten:
- Soforthilfen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende (1)
- Ausfallsentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende (2)
- Unterstützung von Kulturvereinen im Laienbereich. (3)
Wir begrüssen auch die vorgesehenen Kompensationen für Schäden, die durch das Veranstaltungs- und Versammlungsverbot entstanden sind – insbesondere, dass dabei sowohl gewinn- wie nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende berücksichtigt werden. Wir erhoffen uns eine baldige Umsetzung der Massnahmen durch die Kantone und werden in den kommenden Tagen klären, wie die betroffenen Personen diese Gelder beantragen und erhalten können. Bei Bedarf stehen die Verbände der Kultur- und Veranstaltungsbranche den Kantonen jederzeit zur Verfügung, um unser Know-How zur Verfügung zu stellen.
Unser gemeinsames Ziel ist nach wie vor, die vielfältige Schweizer Kulturlandschaft sowie ihre Orte, Veranstalter und Arbeitsplätze zu erhalten. Uns ist klar, dass die heute getroffenen Massnahmen den Zustand zum jetzigen Zeitpunkt abbilden – für den Moment ist niemand in der Lage, die weiteren Entwicklungen in Zusammenhang mit der Corona-Krise abzuschätzen. Sollte sich eine Verlängerung des Veranstaltungsverbotes abzeichnen, gehen wir davon aus, dass auch die getroffenen Massnahmen zur Unterstützung der Branche entsprechend verlängert werden und zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus werden mittelfristig grundlegende Überlegungen angestellt werden, um die soziale Absicherung des Kultur- und Veranstaltungssektors zu verbessern: Zugang zu Arbeitslosenversicherung sowie Stärkung der beruflichen und Altersvorsorge werden dabei im Vordergrund stehen. Wir sind uns jedoch bewusst, dass dies Überlegungen sind, welche erst gemacht werden können, wenn die Krise überstanden ist.
Für SONART
Marianne Doran, Präsidentin SONART
Christoph Trummer, Leiter der politischen Projekte
Kontakt:
christoph.trummer@sonart.swiss
031 511 52 65
Mitunterzeichnende:
Suisseculture, Dachverband der Kulturverbände
Suisseculture Sociale
SMR - Schweizer Musikrat
Cultura – Interessenverbände Schweizer Kulturinstitutionen
Petzi – Dachverband der Musikclubs
SBCK- Schweizer Bar und Clubkommission
SMPA – Swiss Music Promoters Association
SONART – Musikschaffende Schweiz
Action Intermittence
AdS – Autor*innen der Schweiz
ARF / FDS – Filmautor*innen und Regisseur*innen der Schweiz
Assitej – Theater für junges Publikum
Danse Suisse
FCMA – Fondation CMA
Fondation SUISA
GSFA – Animationsfilmer*innen
Impressum – Journalist*innen
IndieSuisse - Labels
MMFS – Music Managers Forum Suisse
Orchester.ch
ProCirque - Berufsverband der Zirkusschaffenden
SBF - Berufsfotografen und Filmgestalter
SBV – Bühnenverband
SBKV – Bühnenkünstler*innen
SKkV - Koalition für die kulturelle Vielfalt
SGBK – Bildende Künstlerinnen
SMV - Musikerverband
SSM - Syndikat Medienschaffender
SSFV - Syndikat Film und Video
Suisse Diagonales Jazz
Syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation
t. - Theaterschaffende
USPP – Union des Photographes Professionels
VISARTE – Berufsverband Visuelle Kunst
Suisseculture Sociale: Der 1999 geschaffene Verein widmet sich seit jeher der Armutsbekämpfung bei Kulturschaffenden und verfügt über die notwendigen Sensorien und Fachkompetenzen, um den Auftrag des Bundesrates auszuführen und das Abrutschen von Kulturschaffenden in existentielle Notlagen zu verhindern.
Aus der Medienmitteilung von BAK und Pro Helvetia:
13.03.2020: Bundesrat beschliesst Massnahmen zur Unterstützung des Kulturbereichs
Am 12. März 2020 haben das Bundesamt für Kultur (BAK) und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ausgewählte Kulturverbände zu einer Anhörung empfangen. Die Kulturverbände wiesen den Bund auf die sehr ernste Lage im Kultursektor hin. Sie forderten vom Bund – aber auch den Kantonen – ein rasches und dezidiertes Handeln zu Gunsten der Kultur. Der Bundesrat beschloss am 13. März 2020 verschiedene Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus. Diese Massnahmen gelten für alle Branchen und damit auch für den Kultursektor. Ergänzend dazu wird das EDI dem Bundesrat rasch eine neue Gesetzesgrundlage vorlegen, die Massnahmen zur Milderung von Härtefällen im Kulturbereich vorsehen wird. Über die konkrete Ausgestaltung der spezifischen Massnahmen für den Kulturbereich wird der Bundesrat nach deren Verabschiedung informieren.
SONART bleibt für euch am Ball und ist im steten Austausch mit den Bundesbehörden über die Ausgestaltung dieser Massnahmen und weitere Projekte zur Unterstützung der Schweizer Musik- und Kulturszene.
Do, 12. März 2020 Medienmitteilung:
Unsere Anliegen an Bund und Kantone
Der Kultur- und Veranstaltungssektor zeigt sich erfreut über den konstruktiven Austausch mit den Bundesbehörden, erwartet nun aber auch rasche und griffige Massnahmen wegen Covid-19
Die Vertreterinnen und Vertreter der Kulturschaffenden sowie der Veranstaltungsbranche haben sich heute Donnerstag in Bern zu einer Anhörung mit dem Bundesamt für Kultur BAK und der Pro Helvetia getroffen. Gemeinsames Ziel ist, die vielfältige Schweizer Kulturlandschaft sowie ihre Orte, Veranstalter und Arbeitsplätze zu erhalten. Dafür müssen und wollen alle Akteurinnen und Akteure am gleichen Strick ziehen. Schnell greifende Massnahmen sind nötig, um Schäden wegen der «Coronakrise» zu verhindern oder zumindest abzumildern, welche die Branche im Speziellen, aber auch die wirtschaftliche Entwicklung des ganzen Landes nachhaltig treffen kann.
Bei den heutigen Anhörungen konnten wir die schwierige Situation schildern und stellten folgende Forderungen:
Ziel: Erhalt der vielfältigen Schweizer Kulturlandschaft und ihrer Orte und Arbeitsplätze, auch im Bereich der Laienkultur
1. Temporäre ALV im Kulturbereich für Selbständigerwerbende und alle, bei denen die Kurzarbeit jetzt nicht greifen würde (z.B. Einzelunternehmer, Freischaffende, Geschäftsleitungen, Inhaber sowie Teilhaber)
2. Unkomplizierter Zugang zu Kurzarbeit für alle KMU im Bereich Kultur.
3. Kompensation für ausgefallene Veranstaltungen, inkl. Künstlerentschädigung
4. Notfallkasse für existentiell bedrohte Kulturschaffende und -Betriebe
5. Öffentliche Gelder in Kultur müssen weiterfliessen, Kulturförderer (auch private) sollen sich koordinieren
6. Weiterhin direkter Einbezug der Organisationen von Kulturschaffenden und Veranstaltern bei Ausgestaltung und Umsetzung der konkreten Massnahmen
Für uns Vertreterinnen und Vertreter des Kultur- und Veranstaltungssektors ist klar, dass wir aufgrund unserer speziellen Arbeitssituation besonders betroffen sind. Obwohl die Situation derzeit schwierig ist, tragen wir die Massnahmen des Bundes wie auch der Kantone mit und übernehmen unsere Verantwortung im Umgang mit Covid-19. Wenn der Kultur- und Veranstaltungsbetrieb momentan unter schwierigen Bedingungen weiterläuft, dann nicht zuletzt, weil wir darum besorgt sind, dass das soziale Leben mit einem höchstmöglichen Mass an Normalität weitergehen kann und unser Land «in Betrieb» bleibt.
Darüber, dass die Kultur- und Veranstaltungsbranche ein bedeutender Wirtschaftszweig ist, bestehen keine Zweifel. Allerdings zeigt die aktuelle Situation auch auf, dass nur wenig konkrete Daten zu tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen eines plötzlichen Wegfalls von Teilen dieser Branche vorhanden sind. Die seit Jahrzehnten vorgetragene Forderung nach statistischer und volkswirtschaftlicher Erfassung des Kultur- und Veranstaltungssektors hat in den letzten zwei Wochen eine plötzliche Dringlichkeit erhalten.
Ebenfalls zeigen die Entwicklungen der letzten zwei Wochen erneut auf, wie viele Arbeitnehmende im Kultur- und Veranstaltungsbereich in prekären und unterversicherten Arbeitsverhältnissen agieren müssen. Der Anteil der Selbständigerwerbenden, Freischaffenden und Einzelunternehmern, die weder vom Instrument der Kurzarbeit erfasst werden können noch durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist ungleich höher als in den meisten anderen Branchen. Hier müssen kurzfristige Massnahmen getroffen werden, um eine nachhaltige Schädigung der Branche zu verhindern. Gleichzeitig müssen die Lehren aus den aktuellen Ereignissen gezogen werden, um mittelfristig notwendige Änderungen insbesondere im Bereich der Sozialversicherungen anzugehen.
Danke für Ihr Interesse, für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.
SONART, Berufsverband freischaffende Musiker*innen, Christoph Trummer christoph.trummer@sonart.swiss, 078 737 01 73
Romandie: David Michaud , david.michaud@sonart.swiss, 031 511 52 71
Rechtslage bei Absagen wegen Coronavirus: Aktueller Stand
Es herrscht nach wie vor eine gewisse Unsicherheit zur Rechtslage bei Auftrittsabsagen aufgrund des Coronavirus. Unter diesem Vorbehalt wollen wir aber unseren aktuellen Stand mit euch teilen:
Der Bundesrat verbietet mit der sogenannten COVID-19-Verordnung (Fassung vom 16.03.2020), öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten, durchzuführen. Öffentlich zugängliche Einrichtungen sind für das Publikum geschlossen, worunter namentlich auch Barbetriebe, Diskotheken, Nachtclubs, Museen, Konzertlokale und Theater fallen.
Bei Absagen von Veranstaltungen müssen die Veranstalter*innen aufgrund dieser Weisung des Bundesrates ihre vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen. In der Regel kann die Gage deshalb nicht eingefordert werden. Es empfiehlt sich jedoch im Einzelfall immer, im konkreten Vertrag nachzulesen.
Es muss noch unterschieden werden zwischen einem Werkvertrag (idR: Einzelauftritte mit bestehendem Repertoire) und einem Arbeitsvertrag (idR: Erarbeitung eines konkreten Repertoires für den Auftritt). Eingefordert werden kann im Prinzip die bereits erbrachte Arbeit.
Verträge müssen nicht schriftlich sein, sie gelten auch mündlich, Schriftlichkeit ist jedoch hilfreich im Streitfall.
ALLERDINGS:
Mittelfristig kann es sehr kontraproduktiv sein, allenfalls noch geschuldete Gagen einzufordern, da viele unserer Veranstalter*innen auch keine riesigen Reserven haben und für diesen Fall meist auch nicht versichert sind. Empfehlenswert ist deshalb nach wie vor primär
- eine Veranstaltung, wenn irgendwie möglich, zu verschieben.
- eine für beide Seiten tragbare Regelung gemeinsam zu erarbeiten.
- alle abgesagten Veranstaltungen und den daraus entstandenen Lohnausfall sauber zu dokumentieren. SONART arbeiten mit den Verbündeten intensiv daran, dass Bund und Kantone hier für die Kulturbranche Hilfe zu Verfügung stellen. Updates folgen.
ACHTUNG: Diese Empfehlungen und rechtlichen Schlüsse können sich ändern, wir tragen laufend neue Infos und Meinungen zusammen.
Di, 03.03.2020 Medienmitteilung:
Coronavirus bringt Teile der Musikbranche in existentielle Not
Während überall im Land Konzerte abgesagt werden, wächst in der Musikbranche die Sorge vor einer wirtschaftlichen Katastrophe.
Alle Beteiligten bei Konzerten, die in den nächsten zwei Wochen geplant sind, müssen mit grossen Einnahmeausfällen rechnen. Wenn die Massnahmen verschärft oder verlängert werden, also auch Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen abgesagt werden, oder der Ausnahmezustand über den 15.3. hinaus bestehen bleibt, wachsen die Verluste mit jedem Tag.
Da sehr viele Musikschaffende in Ensembles, Bands und teilweise Orchestern selbständig erwerbend sind, treffen sie solche Ausfälle besonders hart. Das gilt für das ganze Spektrum, für Jazz- und Popbands ebenso wie für die Sänger*innen und Instrumentalist*innen, die bei Opern- oder Klassikproduktionen engagiert werden. Freischaffende Musiker*innen verdienen oft grosse Teile ihres Jahreseinkommens in der kurzen Zeit, in der die Auftritte stattfinden und müssen so lange Vorbereitungs- und Probephasen querfinanzieren. Gagenausfälle in dieser entscheidenden Phase können sie rasch an den Rand der Existenznot führen. Dazu kommt ein Rattenschwanz von begleitenden Auswirkungen: Kein Konzert heisst nicht nur keine Gage, es heisst auch: keine Urheberrechtseinnahmen, keine Merchandiseverkäufe an der Bühne, kein Boost bei Verkäufen und Streamingzahlen, usw.
Wenn Konzerte nicht stattfinden, betrifft das sehr direkt auch die Veranstalter. Abgesagte Einzelveranstaltungen sind katastrophal betroffen. Auch regelmässige programmierende Musikveranstalter arbeiten oft mit wenig Reserven, so dass schon die Ausfälle von ein paar Wochen zu existentiell bedrohlichen Finanzlöchern führen können.
Wenn die Ensembles nicht spielen können, dann verdienen auch ihre Managements und Agenturen nicht mit. Wenn Veranstaltungen nicht stattfinden können auch die Verwertungsgesellschaften keine Vergütungen für Interpreten- und Urheberrechte einziehen. Wenn die SUISA keine Einnahmen machen kann, dann fallen auch die Einnahmen der Urheber*innen und ihrer Verlage weg. Berechnungen zu genauen Zahlen sind noch im Gang. Wir werden dazu weiter kommunizieren.
Verwertungsgesellschaften, Agenturen, Label und Verlage müssen zudem bedenken, wie sie die Löhne ihrer Angestellten bezahlen. Und bei Veranstaltungen sind nicht nur die Veranstalter selbst, sondern auch das gesamte (oft nicht fest angestellte) Infrastrukturpersonal betroffen, von der Technik bis zur Garderobe.
Die Musikbranche erwartet Einbezug durch den Bundesrat
Wir erwarten vom Bundesrat also, dass er neben den anderen berechtigten Wirtschaftszweigen auch die Musikbranche in ihrer Gesamtheit im Bewusstsein hat und mit einbezieht, wenn weitere Massnahmen und Kompensationsmöglichkeiten diskutiert werden.
Danke für Ihr Interesse, für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.
SONART, Berufsverband freischaffende Musiker*innen, Christoph Trummer christoph.trummer@sonart.swiss, 078 737 01 73
Romandie: David Michaud , david.michaud@sonart.swiss, 031 511 52 71
Schweizerischer Musikerverband (SMV) - die Musikergewerkschaft: Barbara Aeschbacher, b.aeschbacher@smv.ch, 079 646 67 67
Labels, Verlage: IndieSuisse, Andreas Ryser: andreas@indiesuisse.ch
Romandie : Christian Wicky, chris@irascible.ch
Agenturen, Managements: David Burger, Music Managers Forum Suisse: david.burger@radicalis.ch
Viele Konzerte müssen im Moment abgesagt werden. Was bedeutet das für die auftretenden Musiker*innen?
Grundsätzlich stellen das Virus und die damit zusammenhängenden Massnahmen einen Fall von "höherer Gewalt" dar. Das bedeutet juristisch in der Regel, dass beide Vertragsparteien für den Schaden auf ihrer Seite selbst aufkommen müssen. Das gilt sowohl für abgesagt Konzerte, wie auch für solche, die aufgrund der Situation schlecht besucht sind.
Die beste Lösung dürfte also sein, wenn irgendwie sinnvoll möglich, jene Konzerte zu verschieben, bei denen mit einer grossen Auswirkung der Massnahmen zu rechnen ist.
SONART bemüht sich aktuell darum, die Situation der freischaffenden Musiker*innen und der Musikbranche beim Krisengipfel des Bundes diese Woche vertreten zu können. Mindestens werden wir uns dafür einsetzen, dass neben all den anderen betroffenen Branchen auch unsere nicht vergessen wird. Nähere Informationen dazu sind leider momentan noch nicht möglich.
Wir halten euch auf dem Laufenden!
Hier ist unsere Medienmitteilung zu dem Thema.
Hier nun noch einige Informationen:
Das Merkblatt des Bundes / Seco „FAQ Pandemie und Betriebe“ gibt informiert über die häufigsten arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Ausfall von Veranstaltungen, Verdienstausfall, Fernbleiben von der Arbeit, Erkrankung, Betreuungspflichten etc.).
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz/Pandemie.html
Weitere wichtige Informationen rund um das Coronavirus beim Bundesamt für Gesundheit: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/pandemievorbereitung.html.
Und hier ist auch noch die Verordnung über Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. Achtung, hier kann es kantonal und kommunal strengere Regeln geben! Am besten nimmt man Kontakt auf mit den Veranstaltenden.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-78289.html