Nationale Politik
Wir engagieren uns bei Abstimmungen, die relevant sind für das Schweizer Musikschaffen und wir begleiten politische Themen, die Berührungspunkte zu unserer Arbeit haben.
Wir haben Abstimmungskampagnen gemacht zu NoBIllag, dem Gedspielgesetz oder der Altersvorsorge 2020.
Weiter haben wir Vernehmlassungsstellungsnahmen eingereicht zu Themen wie Netzneutralität, der V-NISSG (das enthält die neue Schallverordnung) usw.
11. Juni 2018 — Christoph TrummerDanke für das JA zum Geldspielgesetz! Wollen wir jetzt Netzsperren?
Zuerst herzlichen Dank an alle, die am 10. Juni das Geldspielgesetz angenommen haben! Damit ist gesichert, dass auch Gewinne bei Geldspielen im Internet derm Gemeinwohl und damit der Kultur zu Gute kommen.
Die Vorlage war ja sehr umstritten, deshalb ist das tolle Ergebnis von 73 % Ja umso erstaunlicher und erfreulicher.
Wir werden nun oft gefragt, ob wir mit unserer alten Forderung nach Netzsperren auch im Urheberrecht wieder hervorkommen werden. Tatschlich haben wir in der Arbeitsgruppe zum URG (AGUR12) bis zum Schluss gefordert, dass eindeutig illegale Plattformen gesperrt werden sollen, wenn darauf in schwerwiegender Weise Urheberrechte verletzt werden. Leider hat es diese Forderung nicht in den abschliessenden Kompromiss ider AGUR12 geschafft. Diesobwohl bereits klar war, dass man die Sperren im Geldspielgesetz vorsieht, und obwohl aus unserer Sicht die Lage sogar eindeutiger gewesen wäre, weil es um Seiten geht, die auch international illegal sind, nicht nur in der Schweiz.
Für uns hat nun aber höchste Priorität, dass die URG-Revision vorwärtskommt, deshalb verzichten wir darauf, die Forderung nach Netzsperren wieder zu bringen. So lange der AGUR12 Kompromiss hält, werden auch wir uns daran halten.
Wenn der Kompromiss geöffnet wird im Parlament und weitere Anliegen darin einfliessen, werden auch wir uns vorbehalten, wieder andere Forderungen zu stellen. Allerdings haben Netzsperren da nicht die Priorität. In den Jahren seit die URG-Revision gestartet hat (2012...) ist viel geschehen, inzwischen sind die spärlichen Einnahmemöglichkeiten bei legalen (Spotify usw.) und quasi-legalen Streaming-Plattformen (YouTube) eigentlich das relevantere Thema als die Piraterie. Dazu laufen in der EU Bemühungen, die sogenannte Value Gap zu schliessen. Das beobachten wir sehr aufmerksam und auch da bahalten wir uns vor, politisch in der Schweiz in angebrachter Weise aktiv zu werden.
29. Mai 2018Ja zum Geldspielgesetz am 10. Juni 2018
2018 ist ein kulturpolitisch ein aussergewöhnliches Jahr. Nachdem wir mit der Nein zu No Billag-Abstimmung für die Kultur gerade eine der wichtigsten Volksabstimmungen in unserem Sinne beeinflussen konnten, steht bereits am 10. Juni ein ebenfalls sehr relevanter Urnengang an: Das Referendum zum neuen Geldspielgesetz.
Dieses Gesetz regelt, dass Anbieter von Geldspielen hohe Auflagen erfüllen müssen zum Schutz vor der Spielsucht und der Verschuldung. Es regelt ebenfalls ...MEHR
23. Mai 2018Vernehmlassung V-NISSG: Stellungnahme von SONART
Für Veranstalter ist die Schall- und Laserverordnung des Bundes ein wichtiges Regelwerk. Es geht um Messmethoden, dB-Grenzwerte usw. Nun wurde die eigentlich vernünftig ausgehandelte SLV in eine grössere Verordnung integriert, die V-NISSG. 2017 wurde das neue Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) verabschiedet. Die dazugehörende Verordnung (V-NISSG) wurde am 14. Februar 2018 in die Vernehmlassung geschickt.
Einige Anpassungen wie z.B. die Aufzeichnung der Pegel bei Veranstaltungen mit verstärktem Schall ab 93 dB(A) oder die geplante strengere Auflage für zugelassene Messgeräte und auch die Auflagen für unverstärkte Veranstaltungen sorgen für Unmut und Unsicherheit in der Branche. Eine Arbeitsgruppe aus Fachexpertinnen, Experten und Vertretende von Branchenverbänden hat Inputs und Anregungen aus der Branche zusammengetragen und eine Stellungnahme erarbeitet.
Die neue Verordnung verändert einiges:
Neu müssen alle Veranstaltungen, die 93 dB überschreiten nicht nur den Pegel messen, sondern auch aufzeichnen, und zwar mit einem eichbaren Gerät.
Bei all diese Veranstaltungen muss das Publikum informiert werden, dass es lauter werden kann, und es müssen Gehörschütze verteilt werden.
Neu gilt das nicht nur für elektronisch verstärkte Emissionen, sondern auch für alle anderen. Einzige Ausnahme: Guggenmusig.
Neu können neben dem Veranstalter auch die verantwortlichen Techniker*innen haftbar werden, wenn die Vorgaben nicht erfüllt werden.
Kurz (und absichtlich zugespitzt) gesagt heisst das:
> Viele kleine Musikclubs investieren neu viel Geld in eichbare Geräte und deren regelmässige Eichung. Sie müssen zudem auch in ihrem Fumoir die Lautstärke nachmessen gehen und allenfalls für Ruhe sorgen (nicht elektronische Emissionen…).
> Die Technikerin in der Tonhalle muss entweder einem passionierten Dirigenten während der Vorführung zur Warnung das Messgerät vorbeibringen und ihn auffordern, das Orchester zu zügeln. Oder sie müssen Gehörschütze verteilen und Informationsplakate aufhängen.
> Die Blasmusik in einem kleinen Raum muss eine fachgerecht ausgebildete Person haben, die mit einem eichbaren Messgerät kontrolliert, wie sich der Pegel entwickelt. Und wiederum Plakate und Gehörschütze bereithalten, für den Fall. Zudem dann natürlich die Veranstaltung dem BAG melden und einen Rapport schicken.
Im Rahmen des laufenden Vernehmlassungsverfahren besteht nur noch bis zum 31.Mai 2018 die Möglichkeit zur Einsprache um Bedürfnisse aus der Praxis gezielt einbringen zu können.
Unten findet man die Stellungnahme von SONART und eine Vorlage der Fachschule für Tontechnik (ffton). Wer eine eigene Stellungnahme machen möchte, kann sich da bedienen und umarbeiten.
Es ist empfehlenswert eine persönliche Einleitung zu schreiben, z.B. warum man von der neuen Verordnung betroffen ist. Wer Zeit/Lust hat kann natürlich auch die bestehenden Texte komplett anpassen.
Wir hoffen, dass das BAG diese Verordnung noch einmal überarbeitet und das Fach- und Alltagswissen der betroffenen Branchen besser einbezieht.
Stellungnahme SONART
Vorlage SONART
Vorlage ffton
03. April 2018 — Christoph TrummerGeldspielgesetz - Worum geht’s?
Dieses Gesetz regelt schon seit langem, dass Anbieter von Geldspielen hohe Auflagen erfüllen müssen zum Schutz vor der Spielsucht und der Verschuldung. Es regelt ebenfalls, dass sie Abgaben von 40 – 80% ihrer Reingewinne zu machen haben, die für das Gemeinwohl verwendet werden müssen. Ein Teil fliesst in die AHV, IV und Hinterbliebenenversicherung. Ein weiterer Teil fliesst in die kantonalen Lotteriefonds, aus denen Kultur und Sport gefördert werden. Davon gehen allein 200 Millionen Franken jährlich allein an kulturelle Projekte, also an kleinere und grössere Veranstaltungen, die das reiche und vielfältige kulturelle Leben unseres Landes prägen und die darum auch für die Arbeit von uns Kulturschaffenden einen wichtigen Faktor darstellen.
Was ist neu und relevant für die Kultur?
Neu ist, dass die Lotteriefondsgelder von den Kantonen separat ausgewiesen werden müssen, was eine grössere Transparenz gewährleistet darüber, wie die Kantone ihre Einnahmen aus den Geldspielen verwenden. Das ist für die Kultur eine sehr willkommene und wichtige Neuerung.
Neu werden auch Geldspiele im Internet erlaubt. Das hat zur Folge, dass sich auch alle Online-Geldspiel-Anbieter (die sich bisher in der Illegalität oder einer Gesetzeslücke bewegt haben) dem Schweizer Recht und damit den Auflagen und Abgaben zu stellen haben. Anbieter, die nur online erreichbar sind und keinen Sitz in die Schweiz verlegen wollen, können im Internet gesperrt werden. Das betrifft vor allem (aber nicht nur) illegale Anbieter. Zudem werden Konzessionen für neue Anbieter in der Schweiz erst in 6 Jahren wieder ausgeschrieben. Bis dahin muss ein internationaler Anbieter zwingend mit einem bereits konzessionierten Schweizer Casino zusammenarbeiten.
Warum braucht es das neue Gesetz jetzt?
Wie in vielen Bereichen verlagert sich auch im Geldspiel die Aktivität verstärkt auf Online-Angebote. Diese Verlagerung hat bereits in den letzten Jahren dazu geführt, dass hohe dreistellige Millionenbeträge von der Schweiz aus verspielt wurden, ohne dass darauf Abgaben gemacht wurden. Die Tendenz ist steigend und es ist absehbar, dass der Kulturförderung so nach und nach mehr wichtige Gelder abhandenkommen – notabene ohne Ausgleich in einem anderen Bereich. Eine vom Volk 2012 angenommene Initiative hat verlangt, dass Gewinne aus Geldspielangeboten dem Gemeinwohl, Kultur und Sport zu Gute kommen sollen. Wenn die Schweiz diese Verfassungsbestimmung ernst nimmt, muss sie auf die digitale Entwicklung reagieren und sicherstellen, dass der Volkswille auch dort erfüllt wird.
Warum ist es zum Referendum gekommen?
Das Referendum wurde von Kreisen ergriffen, die verhindern wollen, dass (illegale) ausländische Spiel-Sites im Schweizer Internet gesperrt werden können. Sie bezeichnen das als «Zensur», was angesichts des Inhalts dieser Angebote etwas abenteuerlich ist. Das Geld für das Referendum kommt allerdings nicht aus den Freies-Netz-Kreisen, sondern vor allem von den potentiell betroffenen internationalen Geldspiel-Anbietern (siehe Artikel unten).
Ein Ja zum Geldspielgesetz ist also auch ein Ja zur Förderung des einheimischen Kulturschaffens, ein Nein würde vor allem die internationale Geldspielmafia schützen.
Wir werden unsere für NoBillag erstellten Kampagnenkanäle von #clap4culture auch für diese Abstimmung nutzen. Argumente und Material zur Abstimmung werden wir in den nächsten Wochen zur Verfügung stellen bei www.clap4culture.ch und auf Facebook bei www.facebook.com/clap4culture.
Hier zwei interessante Presseartikel zum Thema:
Weitere Informationen auf www.suisse-culture-ja.ch