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Soziales & Gesundheit
Neben unseren Dienstleistungen und Angeboten in diesem Bereich begleiten wir auch sozialpolitische Themen, die uns als Künstler*innen betreffen.
Neben unseren Dienstleistungen und Angeboten in diesem Bereich begleiten wir auch sozialpolitische Themen, die uns als Künstler*innen betreffen.
«Seit mehr als zehn Jahren steht die Frage der sozialen Absicherung von Selbstständigen auf der Agenda der internationalen Organisationen. Einig ist man sich darin, dass diese Gruppe von Erwerbstätigen einen besseren Zugang zu den Sozialversicherungen braucht.»
Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) empfiehlt der Schweiz, «den Sozialschutz für Selbstständigerwerbende zu überarbeiten. Sie schlägt vor, einen dauerhaften Mechanismus einzurichten – als Fortsetzung der ausserordentlichen Unterstützung während der Covid-19-Pandemie.»
Hier geht es zum vollständigen Beitrag vom 11. April 2023 in der «Sozialen Sicherheit», der Online-Publikation des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV).
Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG) ist die Unfallversicherung für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch, Arbeitgeber*innen mit projektbezogenen, also befristeten Arbeitsverträgen bekunden jedoch oft Mühe, keinen Versicherungspartner für die obligatorische UVG finden zu können. Suisseculture Sociale hat nun ein Merkblatt zur Unfallversicherung für (UVG) für Unternehmen im Kulturbereich erstellt, auf dem hilfreiche Informationen aufgelistet sind.
Musikschaffende, respektive Kulturschaffende im Allgemeinen, wurden besonders hart von der Krise getroffen. Die Auswirkungen und Massnahmen der Pandemie der Jahre 2020–2022 haben dies mehr als deutlich gemacht. Prekäre Arbeitsbedingungen, zu wenig Absicherung bei Einnahmeausfällen und später im Rentenalter sowie durch die Krise nun die zusätzliche Herausforderung, mit der künstlerischen Tätigkeit überhaupt noch seinen Lebensunterhalt decken zu können. Gestützt auf diesen Erkenntnissen und Erfahrungswerten ergeben sich für SONART sieben konkrete Handlungsfelder. Eine den beruflichen Gegebenheiten angepasste und damit zeitgemässe Sozialpolitik sowie faire Abgeltungen sind dabei zentral dafür, dass Musik als Beruf ausgeübt und die kulturelle Vielfalt erhalten werden kann.
SONART hat aus diesen Gründen ein entsprechendes Positionspapier verfasst. An der Mitgliederversammlung 2022 wird es zudem eine Podiumsdiskussion zu diesem Thema geben.
9.10.21 14:00 – 17:00 "Haus pour Bienne" Kontrollstrasse 22, Biel
Gerade in der Kultur mit stark wechselnden Einkommen, Teilzeit- oder befristeten Arbeitsstellen – selbstständig erwerbend oder angestellt – stellt sich oft die Frage: Bin ich in meiner Situation ausreichend abgesichert?
Gemeinsam mit unseren Fachexpert*innen wollen wir euch an diesem Informationsabend einen breiteren Einblick in das Thema der sozialen Sicherheit verschaffen und dabei auch in die Zukunft schauen.
Mit Referaten von:
Sabine Zaalene (Zentralvorstand Visarte Schweiz), Regine Helbling (Geschäftsführerin Visarte Schweiz)
Benedikt Wieland (Fachbereichsleiter Jazz und Soziale Sicherheit, Sonart, Musiker)
Jocelyne Rudasigwa (Fachbereichsleiterin zeitgenössische Musik, Sonart, Musikerin)
Anne Papilloud (secrétaire générale du Syndicat suisse romand du spectacle), Philippe Sablonier (Visarte Schweiz) und Etrit Hasler (Geschäftsführer Suisseculture Sociale, Slam Poet)
Zum dritten Mal seit 2006 hat Suisseculture Sociale die Einkommenssituation der professionellen Kulturschaffenden in der Schweiz erhoben – die Resultate sind ernüchternd. Während 2016 50% der Kulturschaffenden 40'000 CHF oder weniger verdienten, so ist der Anteil 2021 auf knapp 60% angestiegen – losgelöst von Auswirkungen der aktuellen Covid-19-Krise. Ebenfalls zeigt sich erneut, dass die soziale Absicherung der Kulturschaffenden in der Schweiz im Pensionsalter und bei Erwerbsausfall mangelhaft geblieben sind. Die Anstrengungen der letzten zwanzig Jahre haben daran nur wenig geändert.
Die gesamte Medienmitteilung von Suisseculture Sociale sowie die Studie findet man hier.
Kulturschaffende sind durch ihre Arbeitsformen oftmals mit einer ungenügenden sozialen Absicherung konfrontiert. Um Lösungsansätze für die Schliessung dieser Lücken im Sozialversicherungssystem zu erarbeiten, ist eine gesicherte Datenlage zur aktuellen Einkommens- und sozialversicherungsrechtlichen Situation der Kulturschaffenden notwendig. Gerade weil das Bewusstsein für die prekäre Situation von Kulturschaffenden in der Schweiz derzeit so gross ist, gilt es, die Gelegenheit zu nutzen und Verbesserungen für die Branche und andere Betroffene vorzuschlagen.
Aus diesem Grund haben Suisseculture Sociale und Pro Helvetia das Forschungs- und Beratungsbüro Ecoplan AG damit beauftragt, die Einkommenssituation und sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Kulturschaffenden zu untersuchen. Zu diesem Zweck ist eine Umfrage erstellt worden, in welcher Kulturschaffende nach ihrer Einkommens- und der sozialversicherungsrechtlichen Situation befragt werden.
Ihr könnt die Umfrage hier ausfüllen: www.sozialesicherheit-kulturschaffende-2021.ecoplansurvey.ch – sie läuft noch bis am 23. April!
Diese Studie ist für uns und unsere weiterführende politische Arbeit von enormer Bedeutung. Lasst es uns also anpacken: Dieses prekarisierende System darf nicht unsere Zukunft sein! Wenn ihr kulturschaffend seid bzw. in der Kulturbranche arbeitet, nehmt euch doch bitte kurz Zeit, um die Umfrage auszufüllen. Wir danken euch herzlich für eure Mithilfe!
Der Anlass «Bist du sicher?» – der grosse Informationsabend zum Thema soziale Sicherheit und berufliche Vorsorge für Musikschaffende vom 26. November 2020 muss leider aufgrund der aktuellen Situation verschoben werden. Das Verschiebedatum wird baldmöglichst kommuniziert, sobald es die Situation wieder zulässt.
Gerade bei Musikschaffenden mit stark wechselnden Einkommen, Teilzeit- oder befristeten Arbeitsstellen – selbständig erwerbend oder angestellt – stellt sich oft die Frage: Bin ich in meiner Situation ausreichend versichert und welches Vorsorgemodell wäre optimal für mich?
Schweizerische Gesellschaft für Musik-Medizin SMM
und
Schweizerische Interpretenstiftung SIS
In Zusammenarbeit mit
Hochschule der Künste Bern HKB
Schweizerischer Musikpädagogischer Verband SMPV
Verband Musikschulen Schweiz VMS
Samstag, 24. Oktober 2020
HKB Hochschule der Künste Bern
9.30 – 17 Uhr
Papiermühlestrasse 13a, 3014 Bern
Die Verbesserung der sozialen Absicherung der Kulturschaffenden gehört zu den Kernanliegen der Berufs- und Fachverbände der Kulturschaffenden. Das Bild vom armen aber glücklichen Poeten mag bei manchen Leuten Entzücken hervorrufen, doch ohne ein existenzsicherndes Einkommen und ein minimales soziales Sicherheitsnetz ist eine freie kreative Tätigkeit langfristig nicht möglich.
Ein Artikel von Hans Läubli in der Schweizer Musikzeitung vom 25. März 2020
Seit der Einführung der AHV im Jahre 1948 ist für alle Menschen in unserem Land, so auch für Künstlerinnen und Künstler, eine minimale Absicherung für Alter, Invalidität und Todesfall gewährleistet. Nicht selten bildet diese Rente für freischaffende – sowohl selbständig erwerbende als auch temporär angestellte – Musikerinnen und Musiker zum ersten Mal in ihrem Leben ein regelmässiges, sicheres Einkommen. Doch beträgt die AHV-Rente für Einzelpersonen aktuell minimal gerade mal 1'185 und maximal 2'370 Franken im Monat (Stand 2020) und dies auch nur, wenn die Rentnerin oder der Rentner während 43 resp. 44 Jahren brav die Beiträge bezahlt hat. Entsprechend minimal sind die Leistungen der IV im Falle von krankheits- und unfallbedingter langfristiger Arbeitsunfähigkeit. Die Gesetzgebung im Sozialversicherungsbereich ist auf Festangestellte ausgerichtet. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler fallen oft durch die Netze.
Pensionskasse für Musikschaffende
So müssen sich selbständigerwerbende Musikerinnen und Musiker nicht obligatorisch einer Pensionskasse anschliessen. Auch wenn sie in einem oder mehreren Engagements und Nebenerwerben als Arbeitnehmer*innen tätig sind, fallen diese Einkommen meist unter die Schwelle des Obligatoriums, zumal oft auch unklar ist, ob sie in ihrer Tätigkeit jeweils Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmer*innen sind. Sie können sich zwar freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung, wie z.B. der Pensionskasse Musik und Bildung, anschliessen, angesichts der bescheidenen Einkommen wird davon jedoch leider nur wenig Gebrauch gemacht, wie Untersuchungen zeigen . Dies sicherlich auch, weil bei Selbständigerwerbenden kein Arbeitgeberanteil beigesteuert wird und der zu leistende Beitrag entsprechend hoch ist...
Den gesamten Text lesen Sie hier.
Musikschaffende haben oft das Problem, dass sie sich mit ihrem Einkommen, sei es aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit, lediglich auf die gesetzliche Grundrente (AHV) abstützen können. Dies z.B aus Gründen vieler kleiner Teilzeitpensen, welche die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge nicht erreichen, oder durch die selbständige Erwerbstätigkeit, welche der obligatorischen Vorsorge nicht unterliegt.
Bei einem Jahresdurchschnittseinkommen von mind. 85 320 Franken erhält man den AHV- Maximalbetrag von 2370 Franken pro Monat. Die Realität für Musikschaffende sieht allerdings ganz anders aus. Die Folge: drohende Altersarmut und Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen (EL).
Mit der Pensionskasse Musik & Bildung wurde eine berufliche Vorsorge speziell für Musikschaffende eingerichtet, welche es unter anderem auch ermöglicht das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit versichern zu lassen. Eine BVG-Lösung ist auch deshalb sehr sinnvoll, da sie nebst dem Sparen für die Rente auch Risikoleistungen abdeckt.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sich so früh wie möglich über ihre Altersvorsorge Gedanken zu machen. Für individuelle Beratungen und Auskünfte sind wir gerne für euch da.
Die vor fünf Jahren, zweiundneunzigjährig verstobene Maria Becker, eine der grossen Schauspielerinnen in der Schweiz des letzten Jahrhunderts, antwortete im Rahmen eines Interviews auf die Bemerkung, dass ihr künstlerisches Engagement im hohen Alter Bewunderung auslöse: «Wollen Sie die Wahrheit wissen? Ich kann von der AHV allein nicht leben, bekomme keine Pension und bin auf Zusatzverdienst angewiesen». Die Situation, welche die Grande Dame des Schweizer Theaters in dieser Offenheit darlegte, gilt auch heute noch für die allermeisten Kulturschaffenden. Die kleinen Einkünfte während ihres Arbeitslebens führen dazu, dass ihre AHV-Rente kaum das Minimum von 14'100 Franken für Einzelpersonen übersteigt.
Wenn Künstlerinnen und Künstler nicht mehr in der Lage sind, zusätzlich zur Rente einen Verdienst zu erzielen, werden sie schnell von Sozialhilfe abhängig. Natürlich hat jeder den rechtlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen bis zum Existenzminimum und kann sich in Notlagen an öffentliche und private Hilfseinrichtungen wenden. Aber sein Alter am Existenzminimum fristen zu müssen ist bitter, und der Bittgang zu Hilfseinrichtungen wird, nach einem selbstbestimmten, kreativen und arbeitsintensiven Leben, zu Recht als erniedrigend empfunden. Zudem muss vor dem Bezug von Ergänzungsleistungen das private Vermögen aufgebraucht werden. Dazu zählen auch eigene Kunstwerke – oder solche von Freundinnen oder Freunden – sowie Musikinstrumente oder ein Atelier, das man früher erworben hat.
Eine Umfrage im Jahr 2016 bei Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten hat einen Medianwert des Gesamteinkommens (Einkommen aus Kunstschaffen und aus allen übrigen Tätigkeiten) von Fr. 40'000 pro Jahr ergeben. Die Einkommenssituation von der Hälfte der über 2600 Teilnehmenden ist also eindeutig als prekär zu bezeichnen.
Dass die private Vorsorge für das Alter keine Priorität geniesst, ist die Folge dieser minimalen Verdienste. Zumal die meisten Künstlerinnen und Künstler keine Beiträge von Arbeitgebern erhalten, ihre Altersvorsorge also vollumfänglich selber berappen müssen. Lediglich 36 % der Frauen und 41 % der Männer geben in der Umfrage an, über eine 2. Säule zu verfügen. Bei der privaten Vorsorge sind die Zahlen etwas besser. Insgesamt gaben hier 49 % an, in einer Säule 3a zu sparen.
Leider ist es so, dass auch im Kunstbereich die Frauen nach wie vor bei der Kulturförderung benachteiligt werden, wie eine kürzlich erfolgte Genderumfrage im Bereich des Films ergab. Ebenfalls bringt ihnen das AHV-Alter von 64 Jahren wenig Vorteile, denn in den freien, künstlerischen Berufen arbeiten Frauen (und Männer) meistens solange es ihnen die Gesundheit erlaubt. Profitieren würden Kulturschaffende beider Geschlechter von der Erhöhung der AHV-Rente sowie der Flexibilisierung des Bezugs der Altersrente, wie die Vorlage «Altersvorsorge 2020» dies vorsieht. Dadurch könnten sie ihren Rentenbezug herausschieben und für den Zeitpunkt, an dem sie keinen Erwerbsverdienst mehr erzielen, höhere AHV-Renten erreichen.
Ebenso würden die vielen freischaffenden Künstlerinnen und Künstler, die neben ihrer künstlerischen Tätigkeit eine kleine Teilzeitstelle innehaben von der «Reform Altersvorsorge 2020» profitieren. Sie würden an diesen Arbeitsstellen durch die Herabsetzung des Koordinationsabzuges in der 2. Säule höhere Beiträge für ihre Altersvorsorge äufnen oder überhaupt erst von dieser erfasst werden.
Zudem wird durch einige kleine, bedeutungslos erscheinende Anpassungen im BVG mehr Rechtssicherheit für die zahlreichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit häufig wechselnden Arbeitgebern im Film-, Theater- und Musikbereich geschaffen.
Suisseculture und die ihnen angeschlossenen Verbände der Kulturschaffenden rufen 2 x Ja zu den Vorlagen «Reform der Altersvorsorge 2020» und «Zusatzfinanzierung der AHV» auf.
Johanna Lier, Schriftstellerin/Schauspielerin, Präsidentin Suisseculture
Hans Läubli, Geschäftsleiter Suisseculture
Suisseculture ist der Dachverband sämtlicher Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden der Schweiz und vertritt deren landesweiten branchenübergreifenden Interessen.
Schweizer Kunstschaffende verdienen 40‘000 Fr. pro Jahr
Eine Umfrage von Suisseculture Sociale untersuchte das Einkommen und die soziale Sicherheit von professionellen Kunstschaffenden in der Schweiz. 10 Jahre nach der ersten Umfrage sieht die Situation für Kunstschaffende nicht besser aus: Mehr als die Hälfte der Kunstschaffenden lebt trotz zusätzlicher nicht-künstlerischer Erwerbstätigkeit unter prekären Umständen und verfügt über keine Altersvorsorge, die über die AHV hinausgeht.
Die Dachorganisation Suisseculture Sociale, in der sich Verbände der professionellen Kulturschaffenden zusammengeschlossen haben mit dem Ziel der Verbesserung der sozialen Sicherheit, lancierte erstmals 2006 eine Umfrage zu Einkommen und sozialer Sicherheit von Kunstschaffenden. 2016, zehn Jahre später, folgte die Neuauflage dieser Umfrage bei den Mitgliedern der 19 Berufsverbände der professionellen Kulturschaffenden, welche im Dachverband Suisseculture (www.suisseculture.ch) organisiert sind. Die Auswertung der total 2422 Rückmeldungen belegt einmal mehr die mangelnde soziale Sicherheit für Kunstschaffende: fehlende Altersvorsorge und tiefe Einkommen.
Der Medianwert des jährlichen Gesamteinkommens (Einkommen aus Kunstschaffen und aus allen übrigen Tätigkeiten) beträgt Fr. 40'000. Die Hälfte der Teilnehmenden an der Umfrage lebt also unter prekären Umständen, auch wenn sie neben dem Kunstschaffen zusätzlichen Erwerbstätigkeiten nachgehen. Ohne zusätzliche Erwerbsquellen ist es gar nur schwer möglich, ein Mindesteinkommen zu erzielen. Das hat auch Folgen für die Altersvorsorge, so verfügt die Hälfte der Befragten über keinerlei Vorsorge, die über die AHV hinausgeht.
Für Suisseculture Sociale unterstreichen die Resultate dieser Umfrage die prekäre Situation der Kunstschaffenden in der Schweiz. Daher fordert die Dachorganisation Politik und Gesellschaft auf, bei Fragen zur sozialen Sicherheit die Besonderheiten des Kunstschaffens adäquat zu berücksichtigen. In diesem Sinne begrüsst Suisseculture Sociale die Handlungsempfehlungen der Städtekonferenz Kultur zur sozialen Sicherheit von Kunst- und Kulturschaffenden (siehe hier)
Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick
Die Auswertung fokussiert primär auf die Veränderungen seit der ersten Umfrage 2006. Total wurden 2422 Antworten ausgefüllt.
Teilnahme:
Einkommen
Angesichts eines Medianwertes des Gesamteinkommens (Einkommen aus Kunstschaffen und aus allen übrigen Tätigkeiten) von Fr. 40'000, kann die Einkommenssituation von der Hälfte der Teilnehmenden als prekär bezeichnet werden. Mit dem Kunstschaffen allein, ohne zusätzliche Erwerbsquellen, ist schwerlich ein Mindesteinkommen zu erzielen.
Der Anteil des Einkommens aus dem Kunstschaffen ist im Vergleich zu 2006 gesunken, obwohl der prozentuale Anteil der Arbeitszeit, die für die Kunsttätigkeit aufgewendet wird, gestiegen ist.
70 % der Männer sind Kunstschaffende im Haupterwerb (70–100 %), aber nur 52 % erzielen damit ein BVG relevantes Einkommen. Bei den Frauen ist dieses Verhältnis Haupterwerb zu Einkommen 62 % zu 43 %.
Das Missverhältnis zwischen aufgewendeter Arbeitszeit für die künstlerische Tätigkeit und dem damit erreichten Anteil am Gesamteinkommen zeigt sich auch darin, dass bloss 2 % der Frauen und der Männer nur 10 % dafür aufwenden, jedoch bei 21 % der Frauen und 19 % der Männer der Anteil des Einkommens aus dem Kunstschaffen am Gesamteinkommen lediglich 10 % beträgt.
Vorsorge
Gesamthaft gesehen ist im Vergleich zu 2006 ein Anstieg der «sowohl als angestellt wie auch als selbständigerwerbend» AHV-Versicherten zu verzeichnen, damit einhergehend eine Abnahme der ausschliesslich selbständig Versicherten.
Auch wenn kein direkter Vergleich zu 2006 gezogen werden kann – da neu bezüglich BVG-Versicherung zwischen Kunsttätigkeit und übrigen Tätigkeiten unterschieden wurde – kann festgestellt werden, dass im Bereich der beruflichen Vorsorge keine substantielle Verbesserung der Situation für die Kunstschaffenden erreicht wurde: lediglich 36 % der Frauen und 41 % der Männer geben an, sowohl für das Einkommen aus dem Kunstschaffen wie für das restliche Einkommen über eine 2. Säule zu verfügen. 2006 bejahten 52 % aller Teilnehmenden die Frage, ob sie BVG-versichert seien (allerdings ohne Differenzierung nach der Erwerbsquelle).
Bei der privaten Vorsorge sind die Zahlen leicht besser. Insgesamt geben hier 49 % derjenigen, die diese Frage beantwortet haben, an, in einer Säule 3a zu sparen.
Angesichts der Tatsache, dass die Hälfte der Teilnehmenden über keinerlei Altersvorsorge verfügt, die über die AHV hinausgeht, ist es noch ein langer Weg zur sozialen Sicherheit für die Kunstschaffenden.