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Urheberrecht
Politische Entwicklungen im Urheberrechts. SONART hat die 2012 angestossene Revision begleitet und kommentiert. Das fertige Gesetz wurde im September 2019 verabschiedet.
Politische Entwicklungen im Urheberrechts. SONART hat die 2012 angestossene Revision begleitet und kommentiert. Das fertige Gesetz wurde im September 2019 verabschiedet.
Am 8. März 2022 wurde im Ständerat erneut über eine für die Kulturschaffenden gefährliche Parlamentarische Initiative abgestimmt. Beim Vorstoss ging es darum, dass Hotelbetriebe und Besitzer*innen von Ferienwohnungen keine Urheberrechtsvergütungen mehr bezahlen müssen für das Zugänglichmachen von Werken in ihren Räumlichkeiten. Zusammen mit Swisscopyright und verschiedenen Schweizer Künstler*innen haben wir uns im Vorfeld der Abstimmung gegen diese Parlamentarische Initiative engagiert und mithilfe von Gesprächen, eigens gestalteten Türanhängern, einem offenen Brief und einer Medienmitteilung versucht, den Ständerat davon zu überzeugen, dass die undurchdachte Initiative abgelehnt werden soll – mit Erfolg: Die Initiative wurde mit 29:10 Stimmen abgelehnt, und wir hoffen, dass das Thema damit endgültig abgeschlossen ist. Herzlichen Dank an dieser Stelle an die Künstler*innen, die uns einmal mehr bei der politischen Arbeit unterstützt haben!
Die Coronavirus-Krise hat das Ereignis zweifellos in den Schatten gestellt. Doch am 1. April 2020 ist das revidierte Urheberrechtsgesetz in Kraft getreten, nachdem der Versuch der Piratenpartei, ein Referendum zu lancieren, gescheitert war. Vincent Salvadé hat auf dem SUISAblog einen Text dazu geschrieben, den ihr hier lesen könnt.
Nun wohl wirklich die letzte Nachicht zur Urheberrechtsrevision:
Das von der Piratenpartei ergriffene Referendum gegen die URG-Revision kommt nicht zu Stande. Piraten-Vizepräsident Jorgo Ananiadis hat in der Presse bestätigt, dass lediglich etwas mehr als 10'000 Unterschriften zusammen gekommen sind. Nötig wären 50'000 Unterschriften. Die Sammelfrist ist am 16.01.2020 abgelaufen.
Das ist eine gute Nachricht, denn die Argumente, mit denen die Piraten sich gegen die Revision gewehrt haben, täuschten zwar vor, man hätte sich mehr für die Kulturschaffenden gewünscht, waren aber effektiv entweder übertrieben oder schlicht falsch.
Das neue Gesetz wird also demnächst in Kraft gesetzt werden.
Und die nächste Revision kommt bestimmt...
Nach über 7 Jahren ist die Urheberrechtsrevision abgeschlossen.
SONART kann feiern, dass wir die letzten Kämpfe hier gewonnen haben: Die Revision kommt ohne Urheberrechtsausnahme für den Tourismus, die neue Video-On-Demand-Regelung kommt ohne Verschlechterung für die Musik. Grossen Dank an dieser Stelle an all unsere Verbündeten und unsere aktiven Mitglieder, die uns hier sehr unterstützt haben!
Als Gesamtpaket ist die Revision zwar kein grosser Wurf, und für die Musikschaffenden in der Schweiz bringt sie nur wenige Verbesserungen. Trotzdem ist für die politische Arbeit des Verbandes wohl schon als Erfolg zu werten, dass wir uns stark einbringen konnten und immerhin Schlimmeres verhindert haben.
Unter dem Strich bleibt die Ernüchterung: Der unglaublich langsame politische Prozess versagt offensichtlich bei einem so dynamischen Thema wie der Entwicklung des digitalen Marktes. Einige der Probleme, die man 2011 thematisiert hat und die eine URG-Revision damals dringend nötig machten, sind in der Marktentwicklung unterdessen zu Nebenschauplätzen geworden. Seit alle (auch gratis) streamen können, ist Download-Piraterie als Phänomen etwas unwichtiger geworden. Das ist aber nicht nur eine gute Nachricht, denn der durch die Piraterie beschleunigte Preiszerfall für unsere Werke hat zu einer Realität geführt, in der auch legaler Musikkonsum ab Tonträger kaum mehr relevante Einnahmen bringt, zumindest nicht für einzelne Acts in einem kleinen Land wie der Schweiz.
Downloads auch aus illegalen Quellen bleiben in der Schweiz legal. (negativ, was allerdings nie ein Thema, weil die Kulturschaffenden von Beginn an zugesichert haben, das nicht anzugreifen. Im Rückblick fragt man sich, ob das richtig war.)
Netzsperren für eindeutig illegale, im Ausland gehostete Plattformen mit Film und Musik sind NICHT möglich. (negativ)
Die Leerträgervergütung bleibt, wie sie ist. (positiv, wenn auch nicht fortschrittlich - Clouddienste sind nicht erfasst)
Die Verwertung von Musik auf Video-On-Demand-Plattformen bleibt wie sie ist. (positiv)
Für die Musik ändert sich unmittelbar nichts. Es gibt aber generelle Bestimmungen, die auch die Musikszene betreffen:
Hostingprovider (Speicherplatz- / Cloudanbieter) mit Geschäftssitz in der Schweiz müssen neu erhöhte Verantwortung übernehmen, wenn ihr Geschäftsmodell das unrechtmässige Anbieten geschützter Werke begünstigt. Modelle wie früher Rapidshare oder immer noch Uploaded, wo man belohnt wird, wenn Dateien zu viel Traffic führen, sollen in Zukunft also in der Schweiz nicht mehr so einfach möglich sein.
Nachdem sogenannten Logistep-Urteil war in der SChweiz fast unmöglich geworden, die Identität eines Uploaders zu erfahren, selbst wenn dieser in grossem Umfang geschützte Werke hochgeladen hat. Man durfte die Daten (zB IP-Adresse) aus den Peer-To-Peer-Netzwerken nicht durch Internet-Provider einer Person zuordnen lassen.
Nun wird es wieder möglich sein, dies mit einer Strafanzeige zu tun, die Internet Provider dürfen in einem Strafverfahren die Identität eines Anschlussinhabers bekannt geben.
Leider ist es uns nicht gelungen, dass das auch auch auf zivilrechtlichen Weg möglich sein wird, was bedeutet, dass nur Rechteinhaber mit dem nötigen Budget für einen Strafprozess diesen Weg beschreiten können. Aber immerhin.
- Lichtbildschutz: Auch Fotografien, die nicht als künstlerische Werke anerkannt werden, sind nun geschützt vor unerlaubter Verwendung. Das ist einwichtiger Erfolg für insbesondere die Pressefotografen, die bisher ihre Arbeit nicht schützen konnten, ausser sie hatte Kunststatus.
- Erweiterte Kollektivlizenz und Kollektivverwertung für verwaiste Werke: Es wird den Verwertungsgesellscaften erlaubt sein, weitere Repertoires in Kollektivlizenzen anzubieten, wenn für diese Werke kein anderer Lizenzmarkt besteht. Das erweitert das Geschäftsfeld unserer Verwertungsgesellschaften, stärkt sie als Partner und ist zudem dankbar auch für die Nutzer, die so zB. Werke legal werden nutzen können, für die die Rechte nicht auffindbar sind.
- Anpassung der Schutzdauer an internationales Leistungsschutzrecht: Neu werden auch Schweizer Künstler*innen und Produzent*innen bis 70 Jahre nach der Veröffentlichung eines Werkes geschützt, wie es international üblich ist. Bisher galt der Schutz in der Schweiz nur für 50 Jahre.
Am 8. September haben wir im Namen aller Musikschaffenden einen Offenen Brief an Politiker*innen und Medien versandt, in dem wir das Parlament auffordern, die Urheberrechtsrevision abzuschliessen, ohne uns noch einmal zu benachteiligen mit einer Regelung, durch die wir in Zukunft nicht mehr vergütet würden bei der Musik- und Filmnutzung in Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen.
Unterzeichnet haben den Brief stellvertretend über 30 Musikschaffende aus allen Sparten.
Hier ein Medienartikel zum Thema.
UPDATES: Der Nationalrat hat am 10.09. leider nicht in unserem Sinn gestimmt.
Am 12.09. hat der ständerat aber seine Haltung gegen die Hotelausnahme bekräftigt, nun geht das Geschäft nochmal an den Nationalrat zurück, dort wird es am 16.09. wieder besprochen.
Wir bleiben dran für euch!
Daumen drücken!
Am 4. Juni hat der Ständerat das Urheberrechtrevision verhandelt. Diesmal haben wir gute Nachrichten. Nachdem bereits die zuständige Kommission des Ständerats sich unseren Forderungen angecshlossen hatte, ist ihr nun auch das Ratsplenum gefolgt. Der Ständerat steht also dazu, dass die Musik in der neuen VideoOnDemand-Vergütung ausgenommen sein soll, wie wir das verlangt haben. Er hat auch die Ausnahme für Hotels und Ferienwohnungen bei den Urheberrechtsabgaben wieder gestrichen. Damit sind wir zurück bei der Vorlage, wie sie auch die AGUR empfohlen hat.
So sind wir nach einem aufreibenden Winter zurück auf Kurs, wo wir vor einem Jahr bereits einmal waren. Auch wenn wir uns nun zusammen mit unseren Verbündeten bei den Musik- und Kulturverbänden und Verwertungsgsellschaften über diesen Etappensieg freuen dürfen, die Revision bleibt natürlich so dünn, wie sie es schon damals war. Aber immerhin hat unser Lobbying mitgeholfen, dass sie nun nicht noch zu unserem Nachteil verschlechtert wurde.
Durch diesen Entscheid des Ständerats entstehen Differerenzen zum Nationalrat, der im Herbst 2018 noch kein Gehör für uns hatte. Vermutlich wird die Differenzbereinigung in der kommenden Herbstsession stattfinden, wir bleiben da natürlich dran und werden lobbyieren dafür, dass nun auch der Nationalrat das Gesetz so gutheisst und wir damit diese ewige Revision endlich abschliessen und umsetzen können - und dann weiterschauen, was weiter längst angegangen werden müsste.
Update 12.03.2019:
Der Ständerat hat das Geschäft zurück an die Kommission geschickt. Vor allem weil ein neues Leistungsschutzrecht für Verleger auf Onlineplattformen noch nicht genug geklärt sei. Aber auch, weil man sich an den Kompromiss der AGUR12 halten soll. Der zweite Grund ist natürlich ganz in unserem Sinn. Das ist also zumindest ein Teilerfolg unseres Lobbyings.
Wir bleiben dran und halten unsere Mitglieder auf dem Laufenden.
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Originalartikel vom 06.03.2019:
Keine Subvention von Hoteliers zu Lasten der Kulturschaffenden!
Am 12. März behandelt der Ständerat die Urheberrechtsrevision (URG). Darunter auch die Idee, Hoteliers zu Lasten der Kulturschaffenden zu begünstigen: Hotelbetriebe und Besitzer von Ferienwohnungen, aber auch Spitäler und Gefängnisse würden dann keine Urheberrechtsvergütungen mehr bezahlen für ihr Angebot von Musik und Film an ihre Kund*innen.
Das ist inakzeptabel und muss vom Ständerat verworfen werden!
Deshalb:
Ein hart errungener Kompromiss steht auf dem Spiel:
Der Antrag verletzt schliesslich den hart ausgehandelten und fragilen Kompromiss der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR 12). Eine Revision, die gestartet wurde, um das Urheberrecht in Zeiten der Digitalisierung wieder zu stärken, droht nun damit zu enden, dass es sogar geschwächt wird. Das ist inakzeptabel!
Die Kulturschaffenden fordern den Ständerat auf, den Antrag abzulehnen!
Bitte teilt alle ab Donnerstagmittag, 7.3.2019 diese Memes mit den Hashtags:
#fairplayfairpay
#urheberrechtsrevision2019
Gern dürft ihr auch die StänderätInnen in euren Kantonen mit hineinkopieren.
Die Revision der Urheberrechts in der Schweiz hat einen weiteren Schritt gemacht. Mitte Februar hat die zuständige Kommission des Ständerats (WBK-S) ihre Entscheidungen getroffen, welche nun im März im Gesamt-Ständerat zur Abstimmung kommen.
SONART hat sich intensiv engagiert, um den Kommissionsmitgliedern die Pespektive der Musikszene zu erklären. Unter anderem haben wir einen Brief geschrieben, den neben uns, der IFPI und der SUISA auch einige prominente Mitglieder mitunterzeichnet haben. Das hat sich gelohnt, für die Musikschaffenden ist das Ergebnis nun immerhin ein Teilerfolg.
Musikausnahme im VoD soll wieder eingefügt werden
Nachdem der Nationalrat noch der Empfehlung des Bundesrates gefolgt ist und in der neuen Vergütung für Filmschaffende die Musik nicht ausnehmen wollte, konnten wir nun die WBK-S überzeugen, dass das im Bereich der Musik kontraproduktiv wäre und ein bereits gut funktionierendes System unnötig verkomplizieren und schädigen würde. Nun hoffen wir, dass auch der gesamt Ständerat dieser Empfehlung folgt.
Musikschaffende sollen Hoteliers subventionieren
Weniger Erfolg hatten wir leider mit unserem zweiten Anliegen. Auch die WBK-S unterstützt die neue Regelung, dass für das Angebot von Musik und Film über Radios und TVs in Hotels, Ferienwohnungen, Gefängnissen und Spitälern in Zukunft keine Urheberrechtsentschädigungen mehr bezahlt werden sollen.
Das ist eine reine Zwängerei der Hotelindustrie, die mit diesem Anliegen bereits vor Gericht unterlegen ist und es nun auf politischen Weg wieder eingebracht hat. Warum sollen Musikschaffende nicht bezahlt werden für ihre Leistungen, wenn die betroffenen Betriebe alle anderen Dienstleistungen entschädigen müssen? Keinem Hotelier würde es einfallen zu verlangen, dass er für Elektrizität oder Wasser nicht bezahlen müsse, obwohl er Leitungen dafür verlegt hat.
Das Ergebnis in der Kommssion war knapp, nur ein Stichentscheid des Kommsissionspräsidenten hat den Ausschlag geben. SONART wird hier noch intensiv lobbyieren und sich auch bald an die Mitglieder wenden für Unterstützung.
Am 13. und 14.12.18 wurde im Nationalrat abgestimmt zur URG-Revision. Die Vorlage war ein Paket, das zum grössten Teil dem Kompromiss der AGUR12 entsprach, aber in einigen Details und Zusatzanträgen davon abwich. Im Gesamtblick hat der Nationalrat den AGUR12-Kompromiss respektiert, so wie das auch von SONART, Suisseculture und vielen anderen Institutionen der Kultur gefordert wurde. Der Teufel für die Musik steckt leider in den Details, wo eine Mehrheit des Nationalrats kein Ohr hatte für unsere Anliegen.
Damit muss man leider konstatieren, dass eine Revision, die vor fast 7 Jahren durch eine grosse und laute Unzufriedenheit der Schweizer Musikschaffenden losgetreten wurde, im Endeffekt genau den Musikschaffenden teils sogar noch wehtun würde.
Es ist nicht so, dass keine Anliegen der Musik- und Kulturindustrie aufgenommen worden wären. Einiges mussten wir zwar bereits während der Verhandlungen in der AGUR 12 (Arbeitsgruppe URG, bei der wir die Musik / Kultur vertreten haben) loslassen, wo der vorliegende Kompromiss erarbeitet wurde. Dieser sollte allen Beteiligten (Urheber*innen, Konsument*innen, Urheberrechtsnutzer*innen) etwas zugestehen, obwohl die Entwicklungen des digitalen Zeitalters vor allem auf Urheber*innen-Seite Probleme verursacht haben: Jene Probleme, die Auslöser für die Revision waren. Aber mit diesen politischen Gegebenheiten mussten wir uns früh im Prozess der Revision abfinden.
Einiges ist übrig geblieben, was auch von uns gefordert wurde:
Damit ist im Bereich der Pirateriebekämpfung allerdings nur das Allermindeste getan. Die Politik hat den Mut nicht gefunden, auch etwas gegen die relevantesten Formen der Piraterie zu unternehmen, jene im Ausland.
Übrig geblieben sind im AGUR12-Kompromiss einige spartenspezifische Verbesserungen für die Filmschaffenden (VideoOnDemand-Vergütung) und die professionellen Fotograf*innen (Lichtbildschutz). Das freut uns für unsere Kolleg*innen in jenen Sparten.
Für die Musik ist das Ergebnis nach der Abstimmung in Nationalrat nun aber bitter:
VideoOnDemand-Vergütungen ohne Musikausnahme
Die für Filmschaffende wichtige VOD-Vergütung haben wir sehr unterstützt, allerdings war sich die AGUR12 einig, dass Konzertfilme und die Filmmusik dort ausgenommen werden sollten. Sowohl die SUISA wie die Labels haben bereits heute funktionierende Verträge mit den VOD-Plattformen, die Bezahlung unserer Arbeit wird sich in diesen Bereichen verschlechtern, wenn es keine Musikausnahme gibt und die gesetzlichen Obergrenzen für Vergütungen gelten. Der Bundesrat hat diese Ausnahme trotzdem gestrichen, weil man keine Ungleichbehandlung der Sparten wolle. Gegen diesen rein texthygienischen Eingriff haben wir uns mit ausgiebigem Lobbying intensiv gewehrt. Schlussendlich erfolglos: Nur die Grünen, die SP und die BDP haben uns unterstützt, dazu wenige einzelne Vertreter*innen aus anderen Parteien, die gegen ihre Fraktionen zu unseren Gunsten stimmten oder sich zumindest enthielten. Das hat leider nicht gereicht. Nun werden wir im Ständerat noch einmal versuchen, Mehrheiten für unsere Anliegen zu finden.
Hotels, Ferienwohnungen, Gefängnisse und Spitäler bezahlen neu keine Urheberrechtsabgaben mehr
Durch eine Zwängerei der Hotelbranche, die vor kaum einem Jahr vor Gericht mit diesem Anliegen verloren hat, stand nun auch zur Abstimmung, dass Musik und Filmangebote in Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen neu dem Privatgebrauch unterstellt sein sollen. Damit sind diese Betriebe aus der Pflicht entlassen, für ihr Angebot von Radio- und TV-Apparaten die SUISA zu bezahlen. Dabei geht es um nicht einmal 1 CHF pro Hotelzimmer im Monat! Auch bei Spitälern und Gefängnissen macht die Streichung dieser Ausgaben keinen nennenswerten Betrag aus.
Auch in diesem Punkt wollen wir versuchen, im Ständerat das Ergebnis umzukehren.
Das Zwischenfazit nach der Behandlung im Nationalrat ist also enttäuschend, wenn auch nicht katastrophal. Nun geht es in einer nächsten Sessionen mit dem Ständerat weiter.
Erfreut haben wir zur Kenntnis genommen, dass das EU-Parlament am Mittwoch die neue Copyright Directive mit einer bemerkenswerten Mehrheit von 438 zu 226 Stimmen (39 Enthaltungen) angenommen hat. Damit ist nun der Weg frei für die Verhandlung der definitiven Gesetzestexte mit dem Ministerrat.
Die Reform ist heftig umstritten. Wir und eine breite Allianz von Künstlerverbänden und Kulturmarktvertreter*innen aus ganz Europa haben uns eingesetzt für die Annahme. Bekämpft wird sie von den Tech-Giganten Google, Facebook usw. mit Unterstützung des Freies-Netz-Gemeinde in ganz Europa.
Zwei Hauptpunkte
Wichtigster Bestandteil der Reform ist eine erhöhte Verantwortlichkeit der User-Uploaded-Content-Plattformen (wie YouTube), für die bei ihnen hochgeladenen Inhalte. Die Regelungen sollen das Phänomen der Value Gap bekämpfen: Die Wertschöpfungslücke, die dort entsteht, wo auf bestimmten Internetplattformen Inhalte gratis zur Verfügung stehen, für die andernorts bezahlt werden muss - was natürlich zu einer Verzerrung des Marktwertes dieser Inhalte führt. Neben der Musik- und der Filmindustrie sind davon vor allem auch die Zeitungsverlage und Journalist*innen betroffen. Neu sollen die Plattformen deshalb auch eine Vergütung bezahlen müssen, wenn sie News weiterverbreiten.
Die Gegner des Gesetzes halten die Vorlage für katastrophal udn behaupten, das freue Internet werde damit abgeschafft. das ist aus unserer Sicht vor allem eine katastrophale Übertreiubung. Abgeschafft wird der Freipass grosser Plattformen, die Inhalte anderer durch ihre Monopolstellungen selbst gewinnbringend auszubeuten. Oder wie eines unserer Mitglieder rapportiert: 116 Dollar Guthaben für 2 Mio Plays auf YouTube. Es ist erfreulich, dass eine bedeutende Mehrheit des EU-Parlamentes erkannt hat, dass hier nun etwas getan werden muss.
Wie das Gesetz in seiner Endform aussehen wird, bleibt abzuwarten. Für den Moment zumindest ist die massive Gegen-Kampagne der Tech-Giganten mal abgewehrt udn der Prozess kann weiterlaufen.
Und in der Schweiz?
Da die SChweiz nicht in der EU ist, können wir eigentlich weder direkt Stellung nehmen, noch wird uns das neue EU-Copyright direkt betreffen. In der laufenden Urheberrechts-Revision in der Schweiz ist auch keine Regelung zum Value Gap vorgesehen, ausser im Bereich des Video-On-Demand.
Wir werden nun die Entwicklungen in der EU weiter genau im Auge behalten uns gegebenenfalls politisch dafür einsetzen, dass auch Schweizer Urheber von der neuen Rechtslage in der EU profitieren können. Die grossen Plattformen passen ihre Services oft sowieso für ganz Europa an und machen keine Sonderzüge für die kleine Schweiz.
Wir halten euch auf dem Laufenden.
Die Revision tut das Mindeste, bringt aber keinen nennenswerten Gewinn für die Musikszene
Geschlagene 6 Jahre nach dem Aufstand der Musik- und Kulturszene gegen die Untätigkeit der Schweizer Politik im Bereich der Online-Piraterie, kommt nun vom Bundesrat eine Gesetzesvorlage. Sie umfasst insgesamt etwa das, was nach den im Kompromissverfahren erarbeiteten Empfehlungen der Arbeitsgruppe AGUR12 zu erwarten war. Im Bereich der Pirateriebekämpfung tut sie das absolut Mindeste, mehr nicht. Nach den Jubelchören zum Digitaltag kürzlich ist es ein Hohn, diese Revision unter ihrem Titel zu veröffentlichen: "Der Bundesrat passt das Urheberrecht ans Internet-Zeitalter an." Naja.
Immerhin sollen jene Hosting-Provider in der Schweiz strengere Auflagen haben, welche sich durch ihre Nutzungsbedingungen als Piratenserver empfehlen. Eine Möglichkeit auch gegen Sites und Betreiber im Ausland vorzugehen bietet uns das aber nicht. Obwohl er es im Geldspielgesetz tut, verzichtet der Bund darauf, eindeutig illegale aber nicht verfolgbare Plattformen im Ausland im Schweizer Netz zu sperren. Auch die nun möglich werdende Verfolgung von schwerwiegend operierenden Peer-to-peer-Uploadern wird wohl nur wohlhabenden Produzenten und Labels möglich sein, da nur im Strafrecht vorgegangen werden kann. Aber immerhin werden nun die IP-Daten dieser Uploader nicht mehr geschützt.
Sonst hat es für Kulturschaffende einzelne gute Erneuerungen drin, aber im Bereich der Musik hat nicht viel herausgeschaut, ausser der Anpassung der Schutzfristen an den europäischen Standard.
Unverständlich ist, dass die Verwaltung nach dem gefundenen Kompromiss noch einmal eigenmächtig den Gesetzestext abgeändert hat im Bereich einer eigentlich willkommenen neuen VideoOnDemand-Vergütung. Musikvideos als Promotionsträger müssen nicht wie Spielfilme behandelt werden.
Kurz: Wir tragen diese Revision mit, und sie muss unbedingt rasch und ohne weitere Abschwächungen umgesetzt werden. Aber es hätte mehr sein dürfen und sollen.
Überfällige Lösungen, längst neue Probleme: Die Schweiz ist zu langsam für die digitale Zeit
Für uns ist das Ernüchternde einmal mehr die Langsamkeit des politischen Prozesses, der nun nach 5 Jahren einen Hauch einer Lösung in Parlament bringt, während unser Problem unterdessen längst ein Neues ist: Durch allzeitverfügbares Breitbandnetz-Streaming haben Downloads von illegalen Plattformen im Musikbereich keine riesige Bedeutung mehr. Gross ist nun das Problem, dass nach jahrelangem Laisser-faire (das nicht zuletzt die Politik zu verantworten hat) eine Billig-Mentalität zur Gewohnheit geworden ist. Nun verdienen wir auch bei «legalen» Plattformen kaum mehr etwas. Die lächerlichen Vergütungen auf YouTube, und das beliebte YouTube-Streamripping sind inzwischen grössere Probleme als die Piraterie an sich. YouTube wird international vom Safe Harbour Prinzip geschützt, und das Streamripping lässt sich wegen der erlaubten Privatkopie aus jeder Quelle auch nicht wirklich bekämpfen. Die dafür geschuldeten Leerträgervergütungen sind weit davon entfernt, uns die entgehenden Umsätze zu ersetzen.
Neue Erkenntnisse müssen nun mitgedacht werden
Wir setzen eine gewisse Hoffnung in die URG-Revision der EU. In der unter dem Begriff Value Gap die Problematik von You Tube angegangen werden könnte: Plattformen, die die Werke weitermitteln und damit die eigentlichen Vertriebskanäle schwächen, sollen auch eine gewisse Verantwortung haben, dass die Urheber und Produzenten nachhaltige Einnahmen damit erzielen können.
Wir hoffen, dass das Parlament erkennt, dass das vorgeschlagene Paket heute nicht mehr ausreicht, um das vom Bundesrat formulierte Ziel zu erreichen:
Das Urheberrecht ans Internet-Zeitalter anzupassen und damit die Interessen der Kulturschaffenden besser zu schützen, «denn sie haben Anspruch darauf, für ihre Leistungen entschädigt zu werden.»
Und das Video von der Pressekonferenz.
Im Dezember 2017 ist der Entwurf des Bundesrates erschienen. Fazit: Die Revision tut das Mindeste, bringt aber keinen nennenswerten Gewinn für die Musikszene
Geschlagene 6 Jahre nach dem Aufstand der Musik- und Kulturszene gegen die Untätigkeit der Schweizer Politik im Bereich der Online-Piraterie, kommt nun vom Bundesrat eine Gesetzesvorlage. Sie umfasst insgesamt etwa das, was nach den im Kompromissverfahren erarbeiteten Empfehlungen der Arbeitsgruppe AGUR12 zu erwarten war. Im Bereich der Pirateriebekämpfung tut sie das absolut Mindeste, mehr nicht. Nach den Jubelchören zum Digitaltag kürzlich ist es ein Hohn, diese Revision unter ihrem Titel zu veröffentlichen: „Der Bundesrat passt das Urheberrecht ans Internet-Zeitalter an.“ Naja.
Immerhin sollen jene Hosting-Provider in der Schweiz strengere Auflagen haben, welche sich durch ihre Nutzungsbedingungen als Piratenserver empfehlen. Eine Möglichkeit auch gegen Sites und Betreiber im Ausland vorzugehen bietet uns das aber nicht. Obwohl er es im Geldspielgesetz tut, verzichtet der Bund darauf, eindeutig illegale aber nicht verfolgbare Plattformen im Ausland im Schweizer Netz zu sperren. Auch die nun möglich werdende Verfolgung von schwerwiegend operierenden Peer-to-peer-Uploadernwird wohl nur wohlhabenden Produzenten und Labels möglich sein, da nur im Strafrecht vorgegangen werden kann. Aber immerhin werden nun die IP-Daten dieser Uploader nicht mehr geschützt.
Sonst hat es für Kulturschaffende einzelne gute Erneuerungen drin, aber im Bereich der Musik hat nicht viel herausgeschaut, ausser der Anpassung der Schutzfristen an den europäischen Standard.
Unverständlich ist, dass die Verwaltung nach dem gefundenen Kompromiss noch einmal eigenmächtig den Gesetzestext abgeändert hat im Bereich einer eigentlich willkommenen neuen VideoOnDemand-Vergütung. Musikvideos als Promotionsträger müssen nicht wie Spielfilme behandelt werden.
Kurz: Wir tragen diese Revision mit, und sie muss unbedingt rasch und ohne weitere Abschwächungen umgesetzt werden. Aber es hätte mehr sein dürfen und sollen.
Überfällige Lösungen, längst neue Probleme: Die Schweiz ist zu langsam für die digitale Zeit
Für uns ist das Ernüchternde einmal mehr die Langsamkeit des politischen Prozesses, der nun nach 5 Jahren einen Hauch einer Lösung in Parlament bringt, während unser Problem unterdessen längst ein Neues ist: Durch allzeitverfügbares Breitbandnetz-Streaming haben Downloads von illegalen Plattformen im Musikbereich keine riesige Bedeutung mehr. Gross ist nun das Problem, dass nach jahrelangem Laisser-faire (das nicht zuletzt die Politik zu verantworten hat) eine Billig-Mentalität zur Gewohnheit geworden ist. Nun verdienen wir auch bei «legalen» Plattformen kaum mehr etwas. Die lächerlichen Vergütungen auf YouTube, und das beliebte YouTube-Streamripping sind inzwischen grössere Probleme als die Piraterie an sich. YouTube wird international vom Safe Harbour Prinzip geschützt, und das Streamripping lässt sich wegen der erlaubten Privatkopie aus jeder Quelle auch nicht wirklich bekämpfen. Die dafür geschuldeten Leerträgervergütungen sind weit davon entfernt, uns die entgehenden Umsätze zu ersetzen.
Neue Erkenntnisse müssen nun mitgedacht werden
Wir setzen eine gewisse Hoffnung in die URG-Revision der EU. In der unter dem Begriff Value Gap die Problematik von You Tube angegangen werden könnte: Plattformen, die die Werke weitermitteln und damit die eigentlichen Vertriebskanäle schwächen, sollen auch eine gewisse Verantwortung haben, dass die Urheber und Produzenten nachhaltige Einnahmen damit erzielen können.
Wir hoffen, dass das Parlament erkennt, dass das vorgeschlagene Paket heute nicht mehr ausreicht, um das vom Bundesrat formulierte Ziel zu erreichen:
Das Urheberrecht ans Internet-Zeitalter anzupassen und damit die Interessen der Kulturschaffenden besser zu schützen, «denn sie haben Anspruch darauf, für ihre Leistungen entschädigt zu werden.»
So gesehen ist nach der Revision dann wohl vor der Revision...