Honorarempfehlungen

Die vorliegenden Honorare sind Empfehlungen: Sie dienen als Orientierungshilfe und Unterstützung für selbständig erwerbende Musikschaffende in der ganzen Schweiz, sparten- und disziplinübergreifend. Sie liefern Argumente, um sich gemeinsam für bessere berufliche Rahmenbedingungen einzusetzen – für sich selbst und für Kolleg*innen.

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inkl. Sozialversicherungsbeiträge, andere Versicherungen und Ferienanspruch. Reise- oder andere Spesen sind nicht inbegriffen.

Häufig gestellte Fragen Q&A

An wen richten sich die Honorarempfehlungen von SONART?

An selbständig erwerbende, professionelle Musikschaffende in der ganzen Schweiz.

Die Honorarempfehlungen beziehen sich auf Vergütungen in den folgenden Bereichen:

  • Kreation: Schaffen von urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. Kompositionen, Werkkonzepte, Improvisationen);
  • Interpretation: Darbieten von Werken (z.B. Konzerte);
  • weitere Tätigkeiten: z.B. Arbeit von Kopist*innen, Koordination und Management von Musik- und Multimediaprojekten.
Wozu braucht es Honorarempfehlungen?

Sie dienen als Unterstützung und Ratgeber. Dadurch erhalten Musikschaffende Argumente, um für sich und die Kolleg*innen bessere Rahmenbedingungen zu schaffen – sowohl in der Konzerthonorar-Verhandlung als auch beim Erstellen von Budgets für die Akquise von Fördergeldern.

Warum wird in den SONART Honorarempfehlungen nicht nach Musikgenre unterschieden?

Die Honorarempfehlungen beziehen sich auf den Arbeitsaufwand und nicht auf das Musikgenre. Die Unterschiede, welche die konkreten Arbeitsumstände mit sich bringen, sollen in der Verhandlung berücksichtigt werden. Die Honorarempfehlungen bieten dafür eine Basis.

Die Honorarempfehlungen von SONART sind teilweise erheblich höher als die Beträge, welche sich die Szene gewohnt ist. Wie rechtfertigt SONART das?

Die Pandemie hat gezeigt, dass Musikschaffende häufig ihren Lebensstil an ein kleines Einkommen anpassen. Dies führt dazu, dass sie oft keine Möglichkeit haben, Geld zu sparen.
SONART empfiehlt deshalb Beträge, welche den Musikschaffenden Folgendes ermöglichen sollen:

  • Den Lebensunterhalt und die Betriebskosten zu decken
  • Rücklagen für Investitionen und Erwerbsausfälle zu bilden und ihre Altersvorsorge zu sichern.

Wer in der Schweiz lebt und arbeitet, sieht sich mit hohen Ausgaben konfrontiert. Die empfohlenen Honorare bilden diese Realität ab und geben Musiker*innen ein Instrument in die Hand, um bei Verhandlungen argumentieren zu können.

Woher nimmt SONART die konkreten Zahlen für ihre Empfehlungen?

Einerseits handelt es sich um Beträge, die in der Schweiz nötig sind, um den Lebensunterhalt, die Betriebskosten, die Sozialabgaben zu decken und Rückstellungen zu sichern. Andererseits fliessen Erfahrungs- und Vergleichswerte aus den jeweiligen Szenen und aus bereits existierende Honorarempfehlungen anderer Berufsverbände in die Bestimmung der konkreten Zahlen mit ein.

Weshalb hat sich SONART für eine Spanne zwischen FairPay und MinimumPay entschieden?

Um der aktuellen finanziellen Realität entgegenzukommen und dabei trotzdem eine Verbesserung der Lage anzustreben, definiert SONART die Honorarspanne zwischen FairPay und MinimumPay.

Was bedeutet FairPay und MinimumPay?

FairPay steht für ein angemessenes Honorar, das sich an den Standards professioneller Musikberufe und vergleichbarer Tätigkeitsfelder im Kultur- und Bildungsbereich orientiert. Es beinhaltet unter anderem auch die Kosten der Sozialversicherungen, Lohnausfall und Altersvorsorge für Freischaffende. MinimumPay gilt dabei als Untergrenze, bzw. der Betrag, der es gerade noch ermöglicht, nebst dem Lebensunterhalt Sozialabgaben sicherzustellen.

Die Honorarempfehlungen richten sich an selbständig erwerbende, professionelle Musiker*innen. Was bedeutet «professionell»?

Bei SONART beruht die Anerkennung des professionellen Status auf Selbstdeklaration. Je nach Förderstellen existieren unterschiedliche Definitionen. Eine davon steht in der Kulturförderungsverordnung (KFV) des Bundes (Art. 6 Abs. 2).

Weshalb gibt SONART keine Empfehlungen für Newcomer/Einsteiger*innen?

Die SONART Honorarempfehlungen richten sich bewusst an professionelle, selbständig erwerbende Musiker*innen, die sich beruflich bereits etabliert haben. Die Ausgangslage von Newcomern ist oft unterschiedlich und lässt sich nicht verallgemeinern. Die SONART Honorarempfehlungen können aber auch ihnen als Orientierungshilfe dienen in Bezug auf die Entwicklung ihrer beruflichen Tätigkeit.

Was ist gemeint mit selbständig erwerbend?

Gemeint ist die selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne der arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Grundlagen. Als selbständig erwerbend gelten allgemein Personen, die 

  • unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten; sowie
  • in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen. 
    Die Anerkennung der selbständigen Erwerbstätigkeit setzt die vorherige Selbstanmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons voraus.
Was ist mit Musiker*innen, die nicht selbständig gemeldet sind?

Je nach Tätigkeit sind sie Musiker*innen unselbstständig erwerbend, bzw. angestellt. In diesem Falle empfiehlt SONART den Beizug der entsprechenden Tarifempfehlungen des Schweizerischen Musikerverbandes SMV/USDAM, bzw. (z.B. bei Lehrtätigkeit an Musikschulen) der anderen Berufsverbände im Musikbereich.

Wie setzt sich das von SONART empfohlene Honorar zusammen?

Einerseits soll das Honorar Lebensunterhalt und Betriebskosten decken. Die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, FAK, UV, KTG, 12% des Erwerbseinkommens), allfällige Beiträge an die 2. Säule (z.B. Pensionskasse und/oder Säule 3a, 4-8% des Erwerbseinkommens) sowie weitere Versicherungsprämien (z.B. für die Haftpflichtversicherung) und der Anspruch von 4 Wochen Ferien pro Jahr (8,33% des Erwerbseinkommens) sind in den Honoraren inbegriffen, da Selbständigerwerbende diese Kosten selber abrechnen.

Was sind die Vorteile der selbständigen Tätigkeit als Musiker*in?

In der Regel haben selbständig tätige Musiker*innen ein hohes Mass an Planungsfreiheit. Auch steuertechnisch kann es Vorteile geben, weil berufliche Ausgaben von den Einkünften abgezogen werden können.

Welche sind die Herausforderungen bei der selbständigen Tätigkeit als Musiker*in?

Selbständigerwerbende müssen neben ihrem Verdienst folgende Kosten decken:

  • Betriebskosten (z.B. Miete für Musikraum, Kosten für Anschaffung und Unterhalt von Equipment und Computer, Versicherungsprämien etc.);
  • Sozialversicherungsbeiträge, Altersvorsorge;
  • Bildung von Rücklagen (für zukünftige Investitionen, nicht gedeckte Erwerbsausfälle, unvorhergesehene Auslagen etc.);
  • Lebenskosten (Wohnungsmiete, Lebensmittel, Krankenkasse etc.). 
    Für Selbständigerwerbende fällt finanziell ins Gewicht, dass sie sich auf eigene Kosten gegen Risiken wie beispielsweise krankheits- oder unfallbedingte Erwerbsausfälle versichern müssen, d.h. sie haben keine Möglichkeit, Arbeitslosenentschädigung zu beziehen. Sie müssen zudem für ihre Altersvorsorge vollumfänglich selbst aufkommen.

Deshalb empfiehlt SONART Honorare, welche diese Realität miteinbeziehen.

Selbstverwaltete Anstellung statt Selbständigkeit: Soll ich eine Firma (Verein, GmbH, etc.) gründen und wenn ja: Was bringt mir das?
  • Die Schaffung einer juristischen Person, welche die Musiker*innen anstellt, kann unter anderem dann sinnvoll sein, wenn eine Gruppe von Menschen (z.B. eine Band) organisiert werden soll, die langfristig oder über eine vorher festgelegte Zeitspanne zusammenarbeitet. Die Vereinsform eignet sich vor allem dann, wenn das Projekt nicht darauf ausgelegt ist, Gewinn zu erzielen. Handelt es sich um ein kommerzielles Projekt, empfiehlt sich die Gründung einer Gesellschaft (AG oder GmbH).
  • Eine Frage des Risikos: Hängt das Einkommen einzelner Bandmitglieder massgebend von dem Projekt ab, welches in einer Trägerschaft geregelt ist? Falls ja, kann die Organisation in Form einer juristischen Person von Vorteil sein, weil im Fall eines Erwerbsausfalls Entschädigungen bezahlt werden können. Aber Achtung: Versichert ist nur, wer von der Trägerschaft angestellt ist. Die Mitgliedschaft allein genügt nicht.
  • Kulturförderung: In der Schweiz gibt es Stiftungen, private Förderinstitutionen und private Spender*innen, die sich explizit an juristische Personen im Kulturbereich richten.
Weshalb richten sich die SONART Honorarempfehlungen nur an Selbständigerwerbende?

In der Schweizer Musikbranche ist die Organisation in Form von juristischen Personen noch nicht etabliert (im Gegensatz zur Sparte Theater und Tanz). SONART sieht sich verpflichtet, die Realität abzubilden und wendet sich deshalb vorrangig an selbständig erwerbende Musiker*innen. Natürlich begrüsst SONART, sich in Form juristischer Personen zu organisieren, falls dies für die Beteiligten sinnvoll ist.

Was ist, wenn ich nicht selbständig erwerbend gemeldet bin? Bringen mir die SONART Honorarempfehlungen trotzdem etwas?

Ja, weil zum einen Vergleiche gezogen werden können zwischen dem Angestelltenverhältnis und der Selbständigkeit. Zu beachten ist dabei, dass bei den Beträgen in den SONART Honorarempfehlungen die vollen Sozialleistungen und Altersvorsorge mit eingerechnet sind. Beim Vergleich mit dem Nettoeinkommen im Angestelltenverhältnis müssen die arbeitgeberseitigen Sozial- und Versicherungsbeiträge abgezogen werden.

Was empfiehlt SONART bezüglich Vergütung von Spesen und Reisezeit?

Spesen wie beispielsweise Reise-, Verpflegungs- sowie Übernachtungsspesen sollen – wie in den meisten anderen Berufsgruppen – grundsätzlich ausgerichtet werden. Sie sind separat zu verhandeln und zu vergüten.

Weshalb ist die Pauschale pro Stunde höher als die Tages- und Wochenpauschale?

Wer im Stundenlohn arbeitet, hat oft unregelmässige Arbeitszeiten und muss für Sozialleistungen wie Ferien oder Krankentaggeld selbst aufkommen. Mit einer höheren Stundenpauschale sollen die finanzielle Unsicherheit und Flexibilität von Arbeitszeiten ausgeglichen werden. Die empfohlenen Tages- und Wochenpauschalen nähern sich den marktüblichen Ansätzen im Bereich Kultur und Bildung an.