Wie wir wissen, stehen die Verwertungsgesellschaften immer wieder unter dem Verdacht, sie würden ihre Arbeit im Interesse der UrheberInnen nicht effizient und kostengünstig genug erledigen. Das Institut für geistiges Eigentum (IGE), das dem EJPD von Bundesrätin Sommaruga unterstellt ist, hat nun durch externe Wirtschaftsprüfer eine Verwaltungskostenanalyse in Auftrag gegeben um zu überprüfen, ob an diesen Vorwürfen etwas dran ist. Die Ergebnisse wurden am 14.01.2016 veröffentlicht, und sie sind erfreulich:
Die Studie sagt, es „liegen im Kostenmanagement der Verwertungsgesellschaften keine wesentlichen Defizite vor.“ Das gilt also auch für "unsere" SUISA und SWISSPERFORM, und wir sind froh über dieses Ergebnis.
Die unabhängige Verwaltungskostenanalyse gibt den Gesellschaften ein gutes Zeugnis
Hier das Management Summary der Studie
Verglichen wurden nicht nur die Verwertungsgesellschaften untereinander, sondern auch die Verwaltungskosten und Lohnstrukturen aus anderen Verwaltungsbereichen, von Versicherungen und aus der nicht-gewinnorientierten Privatwirtschaft. Auch im Vergleich mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften kommen die Schweizer Gesellschaften gut weg.
Sparpotential sieht die Studie in der zunehmenden Automation von Arbeitsschritten, sie kommt aber auch zum Schluss, dass dort wichtige Arbeiten begonnen seien. Das werden wir als Mitglieder weiterhin konstruktiv begleiten, da es natürlich auch in unserem Interesse ist.
Verschärfte Aufsicht im neuen URG?
Wer den vorliegenden Revisionsentwurf des Urheberrechts studiert hat, der momentan in der Vernehmlassung ist, dürfte bemerkt haben, dass der Bundesrat darin vorschlägt, die Verwertungsgesellschaften in Zukunft der geschäftlichen Aufsicht des IGE zu unterstellen.
Wir sind dezidiert gegen diesen Vorschlag und werden uns im politischen Prozess dagegen wehren.
Erstens sind unsere VWG als Genossenschaften und Vereine unter unserer Kontrolle als Mitglieder. Es liegt kein öffentliches Interesse vor, und somit ist es mehr als fraglich ob der Bund überhaupt eine verfassungsrechtliche Berechtigung hat, sich in die Geschäfte der privatwirtschaftlichen Verwertungsgesellschaften einzumischen. Wie wollen uns da nicht entmündigen lassen.
Zweitens zeigt die unabhängige Studie ja gerade auf, dass keine verschärfte Aufsicht nötig ist, dass verhältnismässig geschäftet wird.
Drittens hat bereits die AGUR12 (Arbeitsgruppe Urheberrecht), die auch Urheberrechtsnutzer, Wirtschafts- und Konsumentenverbände umfasste, eine verstärkte Kontrolle der VWG für unnötig befunden und abgelehnt. Trotzdem steht es nun im Gesetzesentwurf, was uns schon etwas erstaunt.
Und viertens bedeutet die zusätzliche Aufsicht auch zusätzliche Arbeit und Kosten, welche von den Gesellschaften, und damit uns als Berechtigte getragen werden müssen. Bereits die vorliegende Analyse wurde auf unsere Rechnung erstellt, gefragt hat uns niemand, aber entsprechend tiefer werden unsere Auszahlungen für 2015 sein. Das soll man nicht zur Regel machen.
Übrigens: Ja, wir haben das Mitspracherecht, nehmt eure Rechte wahr: Anträge für die GV der SUISA können bis zum 20.01. eingereicht werden. Hier der Link dazu.
Hier die Links zur Verwaltungskostenanalyse:
Medienmitteilung des IGE
Medienmitteilung von SWISSCOPYRIGHT
Stellungnahme der SWISSPERFORM
Der SUISA Blog zum Thema