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17. Febbraio 2021 Ausfallentschädigung: erneute Eingabe in fast allen Kantonen möglich
Mittlerweile kann man bei fast allen Kantonen wieder Gesuche um Ausfallentschädigung stellen. Bei vielen Kantonen ist die Eingabefrist der 28. Februar 2021 für den Schadenszeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Januar 2021. Es gibt jedoch wiederum einige Unterschiede zwischen den Kantonen, deshalb empfehlen wir euch, die Website eures zuständigen Kantons zu überprüfen. Die entsprechenden Links zu den kantonalen Anlaufstellen sowie den Formularen und Merkblättern findet ihr hier unter dem Abschnitt Kantonale Anlaufstellen.