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29. Maggio 2022 Ja zum Filmgesetz am 15. Mai 2022
Nachdem die Meinungsumfragen im Vorfeld der Abstimmung über die Änderungen des Filmgesetzes zunächst ein sehr knappes Resultat vorhersagten, wurde die Vorlage schlussendlich erfreulicherweise mit 58 % Ja-Stimmen angenommen. Die Gesetzesänderung bewirkt Folgendes:
- Streamingdienste (auch global tätige ohne Sitz in der Schweiz) werden verpflichtet, sich mit 4% ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes an Schweizer Film- und Serienproduktionen zu beteiligen. Sollten sie die geforderten Investitionen nicht oder nur teilweise tätigen, müssen sie für die Differenz eine Ersatzangabe entrichten. Diese Ersatzabgabe kommt der Schweizer Filmförderung zugute. Die Investitionspflicht gilt auch für ausländische Fernsehsender, die Werbeblöcke gezielt für das Schweizer Publikum senden (Werbefenster) und damit auf dem hiesigen Werbemarkt Geld verdienen.
- Zudem müssen Streamingdienste zu mindestens 30% Inhalte anbieten, die in Europa produziert wurden.
Der Bundesrat wird sich nun an die Ausarbeitung der diesbezüglichen Verordnung machen, die die Details regelt. Gesetzesbestimmungen sowie Verordnung sollen anfangs 2024 in Kraft treten.
SONART erachtet diese Abstimmung als wegweisend und hat deshalb ein JA empfohlen. Denn auch im Bereich der Musik stellen sich Fragen der Verantwortung von in der Schweiz zugänglichen international tätigen Streaming-Plattformen für das heimische Musikschaffen. Das Thema der Verbesserung der Sichtbarkeit von Schweizer Musik auf (global tätigen) Streaming-Plattformen wird SONART weiterhin beschäftigen.