Attualità
06. Febbraio 2025 SIS: Neue Förderkriterien
Die Schweizerische Interpretenstiftung hat ihre Förderkriterien im Bereich «Live-Darbietungen und Tourneen» per 1. Februar 2025 angepasst. Die Anzahl eingegangener Gesuche nimmt jedes Jahr zu. Die Mittel, die für die Förderung Live-Darbietungen und Tourneen zur Verfügung stehen, nehmen ab. Um Antragsstellende auch in Zukunft zufriedenstellend unterstützen zu können, hat die Stiftung eine Verschärfung der Förderkriterien beschlossen.
Bedeutendste Anpassung ist die Einführung einer Obergrenze von CHF 80'000 für Projektbudgets. Zudem gilt in den Sparten Jazz und Pop/Rock/Lyrics & Beats (bisher Pop/Rock) neu eine Mindestanzahl von sechs Auftritten. Zukünftig ist pro Künstler:in/Formation nur noch eine Eingabe pro Jahr erlaubt.
Die Stiftung erwartet, mit diesen Massnahmen die Zahl der Gesuche bedeutend reduzieren zu können. Sie legt weiterhin Wert auf eine breite Förderung und möchte insbesondere Projekte aus der freien Szene und in Nischen unterstützen. Die neuen Kriterien sollen diese Anliegen auch zukünftig ermöglichen.
Im Zuge der Änderungen hat die Stiftung ihre bestehenden Kriterien überarbeitet und präzisiert. Die Sparteneinteilungen wurden ebenfalls angepasst. Es gibt eine neue Sparte für zeitgenössische klassische, experimentelle und elektronische Musik: «Neue Musik». Die Sparte «Pop/Rock» heisst neu «Pop/Rock/Lyrics & Beats.» Damit reagiert die Stiftung auf die Veränderungen bei den eingehenden Gesuchen, welche nun auch in den Sparten zeitgemäss repräsentiert wird.
Einen Überblick über die neuen Förderkriterien bekommst du auf der Website der Stiftung: https://www.interpretenstiftung.ch/de/gesuche/informationen-zu-kulturgesuchen/